Vorkontrollen, Schutzverträge, Schutzgebühr

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Also bleibt der Hund offenbar Eigentum des Vereins oder wie jetzt ?

Ja und genau weil es ein fühlendes Wesen ist, möchte man den Hund nicht dem Verein zurückgeben wo ihn eine ungewisse Zukunft erwartet, weil ja eh kein Platz und kein Geld da ist , wie ja pausenlos wiederholt wird.

So gesehen muss man dann wohl zum Schutz des Hundes vertragsbrüchig werden .

Ich zitiere den Punkt in unserem Vertrag:
**********
Das Eigentum an diesem Tier wird auf den Übernehmer gegen eine Schutzgebühr von € __________ übertragen.
**********

Und wo habe ich bitte geschrieben, dass für einen Hund kein Platz und kein Geld vorhanden ist?
 
du redest dich um kopf und kragen, drehst dich
wie ein blatt im wind. schreibst so wie du es brauchst..
pipi lanstumpf lässt grüssen..

Ich drehe mich nicht. ich sage wie es bei uns läuft. Aber wenn man es nicht verstehen will, besser mir das Wort im Mund undreht kann man alles anders sehen.
Ich kann nur von unserer Erfahrung reden.
 
Ich zitiere den Punkt in unserem Vertrag:
**********
Das Eigentum an diesem Tier wird auf den Übernehmer gegen eine Schutzgebühr von € __________ übertragen.
**********

Und wo habe ich bitte geschrieben, dass für einen Hund kein Platz und kein Geld vorhanden ist?

Dann hast aber kein Recht, das Tier zurückzufordern, dann ist es Eigentum des neuen Halters und du hast jedes Recht verloren.
 
Man muss also jedem , der einen Hund von einer Orga hat, davon abraten, die Orga von einem Halterwechsel zu informieren, weil sonst stehen die vor dessen Tür zwecks Vorkontrolle , einkassieren der "Schutzgebühr" und Unterzeichnung eines "Schutzvertrages" - wobei wenn sie einem auf eine Weitergabe draufkommen klagen sie einen dann oder wie ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Gebührentabelle vom Dechanthof, Tierheim bei Mistelbach, das eine jährliche Subvention vom Land NÖ bekommt und daher verpflichtet ist, beschlagnahmte und gefundene Tiere aufzunehmen und mind. 30 Tage zu versorgen:

http://www.tierheim-dechanthof.at/infos/unkostenbeiträge/

Auch dort bleibt das Tier im Eigentum des THs, was mit der Unterschrift auf einem Vertrag anerkannt wird!

Das nur als Beispiel. Dort und in allen anderen Tierheimen wird nicht gegen die Verträge geätzt. Komisch.......
 
Ich zitiere den Punkt in unserem Vertrag:
**********
Das Eigentum an diesem Tier wird auf den Übernehmer gegen eine Schutzgebühr von € __________ übertragen.
**********

Und wo habe ich bitte geschrieben, dass für einen Hund kein Platz und kein Geld vorhanden ist?


Du schreibst doch in jedem zweiten Posting, dass die Ausgaben die Einnahmen bei Weitem übersteigen ....
 
So gesehen müsste ich in einem Notfall meine Hunde (13 und 11) dem Tierheim zurückbringen und sie im Zwinger sterben lassen - nix für ungut aber da würde ich lieber vertragsbrüchig, bevor ich zum Arschloch mutieren würde. Und ja so einen Vertrag werde ich nie wieder unterschreiben.
 
Gebührentabelle vom Dechanthof, Tierheim bei Mistelbach, das eine jährliche Subvention vom Land NÖ bekommt und daher verpflichtet ist, beschlagnahmte und gefundene Tiere aufzunehmen und mind. 30 Tage zu versorgen:

http://www.tierheim-dechanthof.at/infos/unkostenbeiträge/

Auch dort bleibt das Tier im Eigentum des THs, was mit der Unterschrift auf einem Vertrag anerkannt wird!

Das nur als Beispiel.

Das ist aber ein öffentlicher Verein, der vom Land NÖ auch kontrolliert wird - wer kontrolliert einen privaten Verein mit Tierhim im Ausland?
 
Also, dass im Falle meines Ablebens, mein Sohn nochmal eine Schutzgebühr bezahlen müsste für unseren Hund - hab ich mein Lebtag noch nie gehört.
 
Also, dass im Falle meines Ablebens, mein Sohn nochmal eine Schutzgebühr bezahlen müsste für unseren Hund - hab ich mein Lebtag noch nie gehört.

Steht aber in den Schutzverträgen so drinnen - denn dein Sohn muss dein Ableben und die Übernahme des Hundes dem Verein melden - rein theoretisch - praktisch sowieso nicht durchführbar, weil dein Sohn nicht zwangsläufig wissen muss, woher du den Hund hast.

Also die Verträge sind das Papier nicht wert, auf dem sie draufstehen.
 
Das ist aber ein öffentlicher Verein, der vom Land NÖ auch kontrolliert wird - wer kontrolliert einen privaten Verein mit Tierhim im Ausland?

ja, liebe Maja0405/AnnaRosa: schon wieder keine Ahnung, gell??

Was ist ein öffentlicher Verein? Gibt es nicht öffentliche, sogenannte "Geheimvereine"??? Nein, die gibt es nicht.;):D

Es sind alle Vereine GLEICH im Vereinsgesetz geregelt, ab 2 Mitgliedern aufwärts bis zum ARBÖ und ÖAMTC mit zig tausend Mitgliedern! Auch das sind nämlich Vereine!
Alle Vereine sind im ZVR eingetragen.

Es gibt auch noch Körperschaften des öffentlichen Rechtes, wie Kammern etc. Das ist aber eine andere Geschichte.

Daraus lernen wir: Vereine sind öffentlich, unterliegen dem Vereinsgesetz, werden alle gleich behandelt. Es gibt Vereine die Unternehmen betreiben, Tierheime betreiben etc. Auch das gibt es. Manche werden je nach Tätigkeit und Umfang steuerpflichtig, andere sind unter der Grenze und daher steuerbefreit. Es gibt auch Vereine, wenn man an diese spendet, kann man es von der Lohnsteuer absetzen, andere sind nicht begünstigt.

Alles klar???
 
Und vor allem: Da regen sich viele darüber auf, wenn sich eine Orga (angeblich) nicht um ihre vermittelten Tiere kümmert. Das dient z.B. eben dazu, dass ein Hund aus einer Tötung NICHT in einem unseren Tierheime landet. (Das ist KEIN Vorwurf gegen unsere Tierheime, hier wird grossteils wirklich gute Arbeit geleistet!)
Kümmert man sich, z.B. mit einem Abgabvertrag um den Hund, dann ist es auch nicht richtig. Und ohne Vertrag sind rechtlich z.B. auch keine Nachkontrollen möglich.
Also ich komme da nicht mehr mit, was manche hier wirklich wollen.
 
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