es gibt sehr enge wege, wo kaum Platz ist, oft werden Jogger aggressiv wenn du nicht sofort auf Seite gehst, oder Hund und Mensch erschrecken sich.... (alles schon erlebt).
Zu der Grundstückssache kann ich nur für D was sagen: ja, der Hundehalter wird zur Verantwortung gezogen, das ist gesetzlich so festgelegt - der Hundehalter haftet Immer!
Grundstück ist zudem ein weiter begriff, ich vermute du meinst den eingezäunten Bereich ums Haus? Je nach Zaun könne Kinder durchkletern um sich n Apfel zu holen...
In D ist das so das Eigentümer nicht das Vollständige Recht über sein Eigentum hat, sagt schon das Grundgesetz: Eigentum verpflichtet usw.
Also ich lebe seit Jahrzehnten mit Hunden, treffe täglich Jogger - noch NIE ist ein Jogger aggressiv geworden.
Meinem Hund sind Jogger, Radfahrer, Reiter, Skater etc etc völlig egal.
Zeigst Du bitte das Gesetz in D od. wenigstens ein Urteil das besagt:
HH wird von Gewalttäter überfallen und HH wird verurteilt, da Hund zugebissen hat.
Das Eigentumsrecht in D gesteht dem Eigentümer das volle Recht auf sein Eigentum zu
Mit "Eigentum verpflichtet" hat das volle Recht auf Eigentum überhaupt nichts zu tun.
Haftungsrecht berührt Eigentumsrecht überhaupt nicht.