Verpflichtender Hundeführerkurs in der Steiermark

So der erste Jänner ist vorbei.
Hat jemand schon was gehört wie das mit der Gebührenermäßigung läuft?
Auf der Homepage der Stadt Graz steht folgendes:

"Anträge zur Anerkennung eines Hundes als Wachhund sowie die Geltendmachung eines Befreiungs- oder Begünstigungsgrundes müssen bis 28. Feber 2013 gestellt werden."

Ich gehe davon aus man muss den Antrag bei der jeweiligen Gemeinde stellen wenn man die BH Prüfung hat. Gibts dazu ein Formular?
Hat das jemand schon gemacht?
 
habe meine 3 jungs schon einige jahre. wenn ich den freiwilligen sachkundenachweis mache, bekomme ich dann für alle 3 ermäßigungen oder nur für einen???
jetzt sind es ja momentan 60 € /hund. dann zahle ich nur mehr 30 €hund ??? das ist dann eine dauerermäßigung nicht nur für das eine jahr???

lg simone
 
So. Ich habe heute eine Broschüre von meiner Vermietgesellschaft erhalten. Darin wird angemerkt, dass 2013 die Haltung von "Kampfhunden" verboten werden soll und man solche Halter quasi kündigen kann... Ist das tatsächlich möglich, wo in der Stmk doch die Rasse Kampfhund gar nicht definiert ist? Oder glaubt ihr, dass es 2013 doch noch nachgeholt wird? :rolleyes:

In D. hat jeder Vermieter das Recht Hunde/Rassen zu dulden oder auch nicht. Wenn der Vermieter sagt, diese Rassen wolle er nicht, ist es sein gutes Recht. Aber ist der Hund schon länger da und dem Vermieter war die Rasse von Anfang an bekannt, kann er nicht einfach sagen "abschaffen" oder "Kündigung".

Da würde ich mich schon mit einen Anwalt speziell für Mietrecht in Verbindung setzten. Das Landes- oder Bundesgesetz hat damit nichts zutun.

habe meine 3 jungs schon einige jahre. wenn ich den freiwilligen sachkundenachweis mache, bekomme ich dann für alle 3 ermäßigungen oder nur für einen???
jetzt sind es ja momentan 60 € /hund. dann zahle ich nur mehr 30 €hund ??? das ist dann eine dauerermäßigung nicht nur für das eine jahr???

lg simone

Das ist nicht richtig Simone. Den Sachkundenachweis musst du machen, wenn du kürzer als 5 Jahre Hunde hälst. Dieser ermäßigt aber nicht die Steuer. Nur wenn du mit JEDEM Hund eine Begleithundeprüfung oder ähnliches machst, bekommst du die Ermäßigung und dann auf Dauer.
Was ich eigentlich sehr unfair finde, ist das nur österreichische Kruse anerkannt werden. Jeder der mal im Ausland gewohnt hat und dort alles gemacht hat, ist gekniffen :mad: Soviel zur EU.
 
So der erste Jänner ist vorbei.
Hat jemand schon was gehört wie das mit der Gebührenermäßigung läuft?
Auf der Homepage der Stadt Graz steht folgendes:

"Anträge zur Anerkennung eines Hundes als Wachhund sowie die Geltendmachung eines Befreiungs- oder Begünstigungsgrundes müssen bis 28. Feber 2013 gestellt werden."

Ich gehe davon aus man muss den Antrag bei der jeweiligen Gemeinde stellen wenn man die BH Prüfung hat. Gibts dazu ein Formular?
Hat das jemand schon gemacht?

Für Graz gibts das Formular auf der HP http://www.graz.at/cms/beitrag/10022241/315139/ . Für andere Gemeinden müsste man dann direkt nachfragen würde ich meinen.
 
Für Graz gibts da ohnehin auch ein Online-Tool.
Vielleicht meldet sich ja mal jemand zu Wort der das außerhalb von Graz angefordert hat.
 
@Flashlight Ich würde mich da einfach mal an den Mieterschutzbund wenden, die bieten super Rechtsberatung wenn man dort Mitglied ist (kostet nicht viel und würde ich sowieso jedem empfehlen).
 
hmm, ich hab die Info bekommen dass ich noch bis April Zeit hätte, den Nachweis über eine BGH1 oder 2 zu bringen. Werd mich da jetzt aber nochmal informieren-nicht dass es dann heißt-na jetzt ist's zu spät.

Wir sind im Bezirk Weiz daheim....

LG
 
Sagt mal weiß jemand ob das Gesetz als solches (nicht nur die Abgabenhöhe) jetzt vereinheitlicht wurde oder nicht?

Ich lese unterschiedliche Gesetze in unterschiedlichen Gemeinden, ich hoffe das ist ein Fehler. (Unterscheidungen z.B. im Bezug auf welche Prüfungen abgabenreduzierend sind)

Wenn das tatsächlich so ist wäre es eine Frechheit!!!
 
hmm, also ich konnte bisher nur eine Fassung des Gesetzes finden-der link ist eh schon weiter oben, aber hier der Einfachheit nochmal:

http://www.landtag.steiermark.at/cms/dokumente/ltpdf.11402319/na/11402319.pdf

an das halt ich mich und lege es sollte es Diskussionen geben vor.

Aber auch ich hab schon gehört dass es Unterschiede gibt, ich weiß nur nicht ob die nicht auf Mißverständnissen beruhen.

Bin ja mal gespannt ob die auf der Gemeinde sich auskennen....

LG
 
die neueste info, die ich habe, stammt aus DER WOCHE, wo ein Bericht darüber drin steht.

Ersthundbesitzer müssen diesen Kurs belegen UND Hundehalter, die ihren Hund weniger als 5 Jahre haben (sie könnten ihre tiere die letzten 4 jahre ja falsch gehalten haben).
Im Grazer Referat für Hundeabgabe kann man die Frage nach der KOntrolle nur bedingt beantworten: Wenn der Hund ordnungsgemäß gechipt ist, können wir die Anmeldung bei uns im System überprüfen. Auf der Strasse müsste es Sache der Ordnungswache sein, aber bisher ist mir so ein Fall nicht bekannt, sagt Ingeborg Nader.

NEUE BESITZER: sind alle, die in den letzten 5 Jahren keinen Hund angemeldet hatten, müssen einen Hundekundenachweis vorweisen. Die Kurse werden vom Amtiersartz abgehalten und kosten 40€. Ansonsten entstehen Kosten von 120-60€.
DER STRAFRAHMEN bei Unterlassund der Anmeldung beträgt 2000€

lg claudia
 
Jetzt hab ich grad was anderes gelesen:
Neue HundebesitzerInnen, das sind alle, die in den letzten fünf Jahren keinen Hund angemeldet hatten, müssen auch erstmals einen Hundekundenachweis vorweisen.

http://www.graz.at/cms/beitrag/10025631/315105/

Da soll sich mal einer auskennen - und die frage aller fragen: WO meldet man sich für dieses Hundekundenachweis an? Ich kann nichts finden!

lg
 
Hallo!
Ich war vergangene Woche in Graz im Amtshaus in der Hundesteuerstelle im 1. Stock!
Dort wurde mir erklärt ,das man irgendwann einmal in seinem Leben 5 Jahre durchgehend einen Hund angemeldet haben muß, ansonsten müsse man den Sachkundenachweis vom ATA machen.
Mein Sachkundenachweis und Hundeführschein vom Jahr 2010 vom ÖKV ausgestellt und in der HUSCHU absolviert gilt NICHT ( war aber damals gängiges Gesetz)
Wörtwörtlich gesagt hat sie das es nicht reicht wenn man den jetzigen Hund zb 4,5 Jahre hat, dann muß man den Sachkundenachweis machen, oder die Steuer beträgt 120 Euro.
Dann hat man als bestehender Hundebesitzer von einem Hund unter 5 gemeldeten Jahren 1 Jahr Zeit den Sachkundenachweis zu machen, danach beträgt die Steuer wieder 60 Euro bis man die BGH1 macht danach nur mehr 30 ( wenn man sie macht)
Ist ja ein tolles Gesetz , ich müßte hätte ich nicht schon vorher Hunde gehabt, mit Sammy, der die BH und BGH1 hat den Sachkundenachweis machen weil ich ihn erst 3 Jahre habe....,(er ist 3 Jahre alt)
Es muß also ein Hund nachweislich durch die Steuernummer 5 Jahre auf MEINEN Namen gemeldet sein, wenn man das aus welchen Grund auch immer nicht nachweisen kann muß man den Sachkundenachweis machen ( in Graz Dr Hejny zb)
Lg Dani
 
na bravo, das heisst, das ich in graz einen sachkundenachweis bringen muss, weil ich die hunde erst seit 3 jahren auf meinen namen angemeldet habe. vorher waren sie 3 jahre auf meinen lg gemeldet, allerdings immer mit der gleichen wohnadresse.

ein sachkundenachweis auch für mehrere hunde? gibt es dann eine abschlussprüfung oder ist das wie ein vortrag?

lg simone
 
Hallo!
Der Sachkundenachweis ist nur 1 mal ( Gott sei Dank ) zu absolvieren..
Ich würde an Deiner Stelle jedoch zur Hundesteuerstelle gehen, und diese Problematik erklären.
Die sind SEHR nett dort, wenn ihr den gleichen Wohnsitz hattet würde ich das versuchen zu beweisen.. Ich war dort und habe bemerkt das bei den Telefonaten ( es hat pausenlos das Tel geklingelt ) das größte Problem war das die Hunde so quasi U Boote waren, schon länger gehalten, aber absolut nicht nachweisbar, da die Leute es anscheinend mit der Anmeldung nicht so genau genommen haben..
Wenn Du hingehst nimm gleich alle Unterlagen in Kopie mit, dh eventuelle Prüfungen ( Leistungsheft UND Urkunde, wollten Sie haben ) seit wann der Hund bei der Steuer gemeldet ist, sehen sie im Computer.
WICHTIG: sie wollten auch die Registrierungsnummer von der HEIMTIERDATENBANK ( nicht Ifta,Tasso,Animaldata etc) von mir. Das hatte ich auch in Kopie dabei.
Du brauchst keinen Termin, geh hin bevor dort der Sturm losgeht, denn das wird so sein.... Ich denke wenn Du beweisen kannst das Du auch dort gewohnt hast wo die Hunde gemeldet waren wird es gehen..
Nur auf 5 durchgehende Jahre legen sie Wert....
Dieses Gesetz finde ich huschiwuschi, man müßte glatt dagegen mobilisieren, denn wie gesagt wenn man 3 Jahre lang einen Hund hat, mit dem noch so viele Prüfungen absolviert, man muß diesen Sachkundenachweis trotzdem alleine nur wegen der zu niederen Haltedauer machen...
Lg Dani
Ps man bekommt eine Urkunde vom Sachkundenachweis, ich denke es ist nur ein Vortrag ohne Prüfung..
 
hi dani,

danke für diese tollen infos - von amtswegen bekommt man die ja so kaum!
für mich heisst das, ich muss den kurs machen, weil leo seit 4 jahren bei mir ist (bekam ihn mit 13 wochen).
Ich habe zwar einen Junghundekurs gemacht, aber nie eine Prüfung - naja egal, mach ich den halt :rolleyes:

Ich würde es ja am besten finden, wenn von Amtswegen jeder Hundehalter ein Schreiben bekommen würde, wo alles genau drin steht und ob und wo man den kurs machen muss - aber ich glaube, auf das warten wir lange.
Die wissen ja selber noch nicht genau, wie was wann wo.......

eine frage hätt ich da noch, habs ev. net kapiert :p

ich zahl im März meine Hundesteuer (Erlagschein wird zugeschickt) und muss da schon diesen Kurs belegt haben? oder habe ich da auch länger zeit, ohne dass ich eine Strafe zu befürchten habe?
Ich arbeite Schichtdienst und muss jemanden organisieren, der auf meinen Hund aufpasst in der Zeit!

danke nochmal
lg claudia
 
Hallo!
Ich habe es so verstanden das man jetzt ein Mal hingehen muß oder die erforderlichen Nachweise hinfaxen...
Strafe bekommst Du sicher keine - das wäre ja noch schöner, denn es besteht gar nicht so einfach die Möglichkeit noch vor 28 Februar den Sachkundenachweis zu machen, der erste wird in der Stadthalle abgehalten und ich glaube der ist im Zuge der Int. hundeausstellung. ( Dr Hejny kann sicher darüber Auskunft geben, denn Ihn haben sie in der Grazer Woche interviewt )
Ich denke nicht das man so schnell einen Platz bekommt, das sind sicher viele die jetzt den Sachkundenachweis brauchen...
Das einzige was passiert ist das Du 120 Euro Hundesteuer bezahlen mußt für das erste Jahr, innerhalb dieses Jahres muß man den Sachkundenachweis machen erst dann gibt es Strafe ( so habe ich das verstanden..)
Es ist alles sehr konfus denn in den Gemeinden kennt sich niemand richtig aus, und sogar der Gesetzestext wird in verschiedenen Medien unterschiedlich zitiert..
Ich habe die Infos von der Hundesteuerstelle...
Wobei mir die Dame dort erklärt hat, das auch dort 300 Anträge nachbearbeitet werden müssen, weil sie irgendetwas falsch ausgelegt hat!

Wenn es eindeutig und klar ist reicht anrufen und hinfaxen, bei schwierigerer Materie ( Hund 3 Jahre auf LG gemeldet, aber gleicher Wohnsitz )
Würde ich AUF JEDEN FALL hingehen....
Sie sind nett dort..
Lg Dani
 
@Dani1: vielen dank für die infos. ich werde gleich nächste woche hinschauen.

ich hab noch eine frage. wir haben ja 3 hunde, die auf mich gemeldet sind.
wenn ich die ermäßigung der hundesteuer beantragen will, brauche ich eine bgh1 oder eine andere ausbildung.
muss ich jetzt mit allen 3 hunden die prüfung machen, oder kann zb auch meine tochter (15j) mit "ihrem" hund machen??? und auch mein lg ???

also: muss nur der hund, egal mit welchen hundeführer, die prüfung ablegen oder muss der hund mit mir die prüfung ablegen.

(ich hoffe , es ist irgendwie verständlich, wie ich es meine:confused:)

vielen dank im vorraus

lg simone
 
@Dani1: vielen dank für die infos. ich werde gleich nächste woche hinschauen.

ich hab noch eine frage. wir haben ja 3 hunde, die auf mich gemeldet sind.
wenn ich die ermäßigung der hundesteuer beantragen will, brauche ich eine bgh1 oder eine andere ausbildung.
muss ich jetzt mit allen 3 hunden die prüfung machen, oder kann zb auch meine tochter (15j) mit "ihrem" hund machen??? und auch mein lg ???

also: muss nur der hund, egal mit welchen hundeführer, die prüfung ablegen oder muss der hund mit mir die prüfung ablegen.

(ich hoffe , es ist irgendwie verständlich, wie ich es meine:confused:)

vielen dank im vorraus


lg simone


die frage hat sich erübrigt
siehe da http://il000034.host.inode.at/hundetraining/gesetz 2013.pdf
 
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