Verpflichtender Hundeführerkurs in der Steiermark

Genauso hatte ich es verstanden, als das Thema aufgekommen ist - jetzt ist man ja noch verunsicherter.....

Bei der Dame heut morgen, habe ich aber gesagt, dass ich meinen Hund seit 4,5 jahren habe und sie hat nichts davon gesagt, dass ich nicht teilnehmen müsste...............

:rolleyes: wär echt interessant, endlich mal zu wissen, was sache ist - denn laut der GrazWUFF (vom 29.1.2013) muss jeder, der nicht 5 jahre durch seinen hund hat, den kurs machen...
http://www.graz.at/cms/beitrag/10206282/1618648/
 
Das steht tatsächlich im Landesgesetz:
8) Personen, die das Halten von Hunden über einen Zeitraum von durchgehend mindestens fünf Jahren nicht nachweisen können, haben binnen eines Jahres ab Anschaffung eines Hundes die erforderliche Sachkunde durch einen Hundekundenachweis zu erbringen. Die 5-Jahres-Frist wird ausgehend vom Monat der Meldung des Hundes gemäß § 11 bzw. § 16 Abs. 2 Steiermärkisches Hundeabgabegesetz 2013, LGBl. Nr. 89/2012 berechnet. Als Nachweis für das Halten von Hunden gilt insbesondere die erfolgte Meldung eines Hundes gemäß § 11 Steiermärkisches Hundeabgabegesetz 2013 oder § 10 Hundeabgabegesetz, LGBl. Nr. 24/1950.


Heißt für mich, dass man bei Neuanschaffung eines Hundes ENTWEDER nachweisen muss, dass man schonmal über mind. 5 Jahre einen Hund gehalten hat ODER man den Nachweis binnen eines Jahres erbringen muss.

Betrifft meiner Meinung nach niemanden, der bereits einen Hund hat.

Edit: Die Stadt Graz schafft es nichteinmal Angaben zu machen, die mit sich selbst übereinstimmen. In der Hundeabgabenordnung stehn andere Sachen drin, als sie jetzt über dieses grazWuff rausbringen...
 
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Es ist ja jetzt 2 Wochen lang überall falsch interpretiert worden!
Sogar in der Grazer Woche, aber das ist klar, denn das war die Dame von der Hundesteuerstelle bei der ich über eine Stunde gesessen bin!
Das war der damalige Stand!
Ich habe sie vor 1 Stunde nochmal angerufen, das kann im übrigen jeder, die Nummer steht auf der Seite der Hundesteuerstelle, und da hat sie wortwörtlich gesagt das es falsch interpretiert wurde!
Wartet einfach, es kommt der Erlagschein automatisch-- angeblich!
Lg Dani
 
Was ich jetzt mal loswerden muss (Mir ist klar, dass hier die Frage fehl am Platz ist, aber trotzdem...): Warum schafft es Österreich nicht, ein gemeinsames österreichweites Gesetz zu schaffen? Vielleicht weil man verschiedene Gesetze / Verordnungen in verschiedenen Bundesländern ausprobieren muss, anstatt sich mal zusammen zu setzen und einen sinnvollen (?) Hundeführerschein zu schaffen.
Man kann da ja echt nur mehr den Kopf schütteln, was unsere Gesetzgeber hier herumbasteln und nicht mal ordentlich umsetzen können. Wie angemerkt riecht das nur nach Abzocke, vielleicht weil es immer mehr Aufstand gegen die Hundesteuer gibt?.
Das ist übrigens auch bei vielen anderen Entscheidungen so!

Traurig Traurig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi Leute,

ich habe heute von einer Professorin folgendes Mail bezüglich des Hundekurses bekommen:

Liebe Claudia,
habe gerade mit Fr. Nader von der Abgabestelle telefoniert, die mir versichert hat, dass alle, die mit 31.12. einen Hund angemeldet hatten, diesen Kurs nicht machen müssen…
Nur diejenigen, die erst ab 2013 einen Hund anmelden, müssen diesen Kurs machen.
Hoffe, das hilft Dir weiter…
Lg
Margit
 
Das hat sie gestern auch zu mir gesagt!
Nur NEUHUNDEBESITZER die nicht vorher schon 5 Jahre Hundehaltung nachweisen können!
Ich hoffe es bleibt jetzt bei dieser Version!
Lg
 
Ich hab gestern von der Gemeine Post bekommen! 5 Seiten pro Hund! 2 Seiten Infos zum neuen Gesetz, Hundesteuer, Hundekundenachweis und 3 Seiten über Daten (sogar die Name und Anschrift des Vorbesitzers muß man angeben), Antrag auf Ermäßigung und Antrag über Befreiung der Hundesteuer. Neben der Chipnummer, muß man die Registrierungsnummer der Heimtierdatenbank angeben und eine Kopie der Haftpflichtversicherung mitschicken.

Bei den Infos steht z.B.
"Wenn der Nachweis über das Halten von Hunden über einen Zeitraum von durchgehend 5 Jahren nicht erbracht werden kann, ist ein Hundekundenachweis erforderlich. Bei Nichtvorlage beträgt die Hundeabgabe 120 Euro; Rückerstattung von 60 Euro nach Vorlage der Hundekundenachweises."

Ich hab auch bei der Gemeinde angerufen und die Dame meinte, dass sich seit Anfang Dezember 1 Mitarbeiterin NUR mehr um das neue Hundeabgabegesetz und alles was dazu gehört kümmert, weil soviel zu Tun ist...
 
Habt ihr schon alle die Vorschreibung für die erhöhte Gebühr bekommen?

Ich hab einen Hund im Mai und einen im März angemeldet, wenn ich nicht irre. Krieg ich dann jeweils im Mai und im März den neuen, erhöhten Erlagschein? Oder werden die alle steiermarkweit zugleich ausgeschickt? :confused:

Hat jemand eine Ahnung, wie das ist, wenn man umzieht? 60 Euro für einen Monat wär dann schon etwas viel :o
 
Die Steuer wird immer ab 1. 3. verrechnet.
Meist im Februar werden Erlagscheine verschickt!
Die Steuer wird nur 1 mal verrechnet, und anerkannt mit Bestätigung von einer Gemeinde zur anderen.
Auskunft bekommst du telefonisch bei Fr Nader von der Hundesteuerstelle Graz!
Lg Dani
 
Naja, mein Problem ist, dass wir im Mai ins Burgenland ziehen....? Weißt du, wer da zuständig ist? Wahrscheinlich eh unsere eigene Gemeinde?
 
Da würde ich mit Fr N telefonieren..
Sie sollte Dir sagen können wie es da zu laufen hat, und zwar sicher genauer als es hier irgendjemand könnte!
GlG
 
Bin zwar nicht aus Graz, aber die "Regeln" müssten ja für die ganze Stmk gelten. Und die Dame weiß sicher mehr als unsere Gemeinde :D

Werde dort anrufen, dankeschön :)
 
So hat es auch von Anfang an geheißen. Den Hundekundenachweis müssen ERSThundebesitzer machen, welche in den letzten 5 Jahren keine Hundehaltung nachweisen können.
Und plötzlich stand überall was von wegen "5 Jahre am Stück"...

Ich bin neugierig was kommt, bisher hab ich auch noch nicht das übliche Schreiben mit Zahlschein bekommen.

Ich habe das Schreiben Montag von unserer Gemeinde bekommen, wo auszufüllen ist, ob es quasi "Sonderbehandlung gibt" Und da steht im Beizettel dass man nachweisen muss, dass man durchgehend 5 Jahre einen Hund besessen hat!
Und wenn es nicht möglich ist, diesen Nachweis zu bringen, man den SKNW bringen muss.


Ich hab geglaubt, mich hauts um. Ich habe seit 8 Jahren durchgehend Hunde und hab mal die alten Impfpässe und Chipkarten rausgesucht. Die hab ich ja noch, ich brings nicht übers Herz die wegzuwerfen.

Ich hab dann gestern bei der GEmeinde grinsend angerufen, wie sie meinen Nachweis haben wollen :D ob ich ihnen meine Kopien der Impfpässe schicken soll,weil beide Hunde tot sind und Otho ja noch nicht solang bei mir ist.

Die hat gemeint, dass das von allen falsch verstanden, dass, wenn man per Stichtag 31.12 nen Hund angemeldet hat, den SKNW nicht bringen muss.

Falsch verstehen kann man den Absatz meiner Meinung aber nicht :rolleyes: Stiftet Verwirrrung, niemand kennt sich aus. Kurse gibts nicht genug.


Bin schon neugierig, was da kommt. Bei den DAten Hundebesitz steht nämlich, wann er im Ort angemeldet wurde :rolleyes:

Meine Mutter wohnt in einer kleinen Gemeinde, da hat der Gemeindebeamte gemeint, sie kassieren das Geld jetzt mal sicher bis April nicht, weil da wird sich sicher noch was ändern und sie interessierts nicht, da den doppelten und dreifachen Aufwand zu haben.

Angeblich gibts schon Aufrufe, dass dieses Gesetz gekippt werden soll meinte er. :confused:

Ich zahl meine 60 Euro und dann sollens mich gern haben.

Ich hab bis dato egal wo ich gewohnt habe, nie mehr als zwischen 9 und 18 Euro pro Hund bezahlt.
Hier wo ich jetzt wohne, wird das Geld wenigstens sinnvoll investeriert. Zig Kotsackspender und überall Kübel. Ne Hundewiese (die ist aber recht bäh) wurde gemacht etc.

Da kann ich dann mit den 60 Euro schon leben.

Wir wohnen aber direkt an Graz und die sind ne Frechheit, ab der Stadtgrenze ists vorbei mit Mistkübel oder Kotsackspender.

Ich hab meine Säcke immer selber mit, aber es ist echt nervig, wenn ich auf 2km bis zu mir ins Büro kein Kübel steht :mad:

Da muss sich, meiner Meinung nach sehr viel verbessern, nachdem sie jetzt ja super abcashen. :rolleyes:


Ich mach mit Otho die BGH jedenfalls nicht, er hatte laut Tierärzten eine Lebenserwartung von 2 Jahren, jetzt ist er 3 gewesen, man muss realistisch bleiben.

Ich hab mit Emir die Prüfungen gemacht, war mit Dana Hundeschule. Aber das zählt ja alles nicht.

Der nächste Hund wird dann brav seine Prüfungen ablegen und die Sache hat sich erledigt :cool:
 
Hi Leute,

ich habe heute von einer Professorin folgendes Mail bezüglich des Hundekurses bekommen:

Liebe Claudia,
habe gerade mit Fr. Nader von der Abgabestelle telefoniert, die mir versichert hat, dass alle, die mit 31.12. einen Hund angemeldet hatten, diesen Kurs nicht machen müssen…
Nur diejenigen, die erst ab 2013 einen Hund anmelden, müssen diesen Kurs machen.
Hoffe, das hilft Dir weiter…
Lg
Margit

Hutzl das ist schön und gut das die das auf Nachfragen mitteilen, aber wenn die alten Leutchen das lesen die evtl. 2-3 Jahre einen Hund haben und nicht in Graz nachfragen machen die das. Und die kleinen Gemeinden die es auch nicht besser wissen erheben tatsächlich das doppelte.

Hab mal ein wenig gegooglet und festgestellt, das die Gemeinden das Gesetzt nutzen um die Kassen klingeln zu lassen.

Seite 12
http://www.kindberg.at/mediaCache/Gemeindezeitung_Dez_2012_758077.pdf

Seite 5 - die wollen ab den 3ten Hund sogar 120EUR. :eek:
http://www.pernegg.at/upload/Pernegg Ztg Dezember 2012.pdf

die schlagen auch zu.
http://www.krakaudorf.at/upload/download/gemeindenachrichten/Weihnachtstrundschreiben_2012.pdf
Seite 5
Ab 01. Jänner 2013 beträgt die Mindestabgabe je Hund € 60,--.
Der Gemeinderat der Gemeinde Krakaudorf hat in seiner Sitzung am 16.12.2012 entsprechend den Vorgaben dieses Gesetzes eine Hundeabgabenordnung erlassen, in welcher die Abgabensätze je Hund auf € 60,-- festgelegt wurden. Für einen zweiten Hund erhöht sich die Abgabe auf insgesamt € 80,-- mit jedem weiteren Hund auf € 100,--.
http://www.st-stefan-stainz.at/fileadmin/user_upload/dokumente/PDF/gemeinsam_aktuell/062012.pdf
Seite 4
HUNDEKUNDENACHWEIS:
Personen, deren Hund noch nicht fünf Jahre bei der Gemeinde
gemeldet ist, müssen einen Nachweis für das Halten von Hunden
erbringen.
Die näheren Bestimmungen hierfür werden noch durch Verordnung
erlassen.
Der für Hundehalter verpflichtende "Hundekundenachweis" ist
in entsprechenden Kursen zu erwerben, die einmal vierteljährlich
in jedem Bezirk angeboten werden
http://www.oberaich.at/files/Gemeindeinformation+Oberaich+Dezember+121213+mon.pdf
Seite 12 - auch sehr nett....
Bei der Hundeabgabe erhöht sich der
bisher jährliche Betrag von € 30,-- laut Steiermärkischem
Hundeabgabengesetz 2013 auf € 60,--. Wenn mehrere
Hunde gehalten werden, so beträgt die Abgabe für den
zweiten Hund € 80,-- und bei jedem weiteren Hund kommen
€ 20,-- hinzu.
ein kleiner Lichtblick zeigt diese Gemeinde:
http://www.mortantsch.info/pdf/gn_02_2013.pdf
Für alle Hunde, die bis 31.12.2012 in der Gemeinde gemeldet waren, wird eine Abgabe von € 30,00 eingehoben.
Alle Hundebesitzer erhalten in nächster Zeit einen Anmeldebogen, damit die Abgabenermittlung ab dem Jahr 2014 erfasst werden kann.
Für alle Hunde, die ab dem 01.01.2013 in der Gemeinde neu angemeldet werden, ist lt. Landesgesetz eine Abgabe von € 60,00 zu entrichten.
Im Zuge der Anmeldung wird erfasst, ob der Ermäßigungssatz von EUR 30,-- zur Anwendung kommen kann.
Was passiert eigentlich, wenn die Klage vorm europ. Gerichtshof durchkommt. Muss Österreich auch die Steuer streichen?
 
als NICHT steirerin möcht ich mich zu diesem thema auch gern mal äussern

anfangs las ich hier, dass dieses neue gesetz gemacht wird, damit sich nicht jeder gedankenlos einen hund nimmt. die th gehen über, weil unüberlegt angeschafft ect.

wofür bitte soll dieser hundekundenachweis NACH dem hundekauf dann eigentlich gut sein??? da ist es ja eh schon zu spät :confused:

ist es denn gar sooo schwierig, diesen nachweis VOR einem hundekauf zu erbringen??
alle th, orgas und züchter, die einen hund in/nach Ö vermitteln, dürfen dies nur, wenn der zukünftige hh diesen anchweis vorlegen kann. dieser vorweis ist nur dann zu erbringen, wenn die letzte hundehaltung länger als 5 jahre zurückliegt oder der hund kürzer als 1 jahr gehalten wurde
SO, das müsste doch recht einfach durchführbar sein und damit wäre ein GROßER teil der unüberlegten hundekäufe schon mal eingedämmt.

bleiben "nur" noch die hundekäufe von privat zu privat. auch hier, kann es nicht sooo schwierig sein einen entsprechenden gesetzestext zu verabschieden, der den obigen punkt beinhaltet. heißt, dass absolut NIEMAND jemand anderem einen hund verkaufen oder im umgekehrten falle, annehmen darf, wenn er obiges nicht erfüllt.
macht sich also bei nichteinhaltung verkäufer und käufer schuldig.

schlupflöcher gibt es immer wieder und sicher auch ganz gewiffte, weil papier ist ja geduldig, aber bei angedrohten geldstrafen, bei nichteinhaltung des gesetztes, tut die abschreckung dann viell. doch bei einigen das notwendige

die leute, die ihre hunde sowieso nicht anmelden oder angemeldet haben, wird es immer geben, mit oder ohne irgendwelche neuen gesetzte
 
Nunja, dann müssten aber TH, Orgas, Züchter, Private und Läden auch kontrollieren ob das mit den 5 Jahren Hundehaltung nun zutrifft oder nicht. Wie sollen die das bitte machen? Außerdem dürfen die so etwas vermutlich rechtlich gar nicht einfordern?
Natürlich ist es nicht sehr sinnvoll, soetwas erst im nachhinein absolvieren zu müssen. Aber ich denke andersrum wird es sehr mühsam sein.
 
Wenn ich, egal ob ich ein Züchter oder eine Orga oder ein Privatmensch bin, einen Hund abgebe, kann ich vom neuen Besitzer verlangen was ich will. (Orgas geben zb. manche Hunde nur an Gartenplätze ab, Züchter nur unter speziellen Bedingungen,...)

Es wäre insofern zu bewerkstelligen, indem man bei jeder "Hundeübergabe" (egal ob Kauf vom Züchter, Übernahme von Orga, private Weitergabe/Verkauf) einen Amtlichen "Hundeübergabeschein" ausfüllen müsste, in den Art, Datum, und Nachweis des "Sachkundewissens" (Kurs, früherer Hundebesitz) einzutragen sind. Den muss man dann gemeinsam mit eben dem angeführten Nachweis bei der Anmeldung des Hundes abgeben. Wobei das Datum des Nachweises natürlich vor dem Datum der Übergabe sein muss.

Dann wird nämlich auch die ganze Vermehrerei eingeschränkt, weils erstens für den Abgebenden mehr Arbeit wird und zweitens bei jeder Anmeldung eines Hundes Name und Adresse der Abgebenden Person/Organisation dokumentiert wird.
 
Natürlich ist es nicht sehr sinnvoll, soetwas erst im nachhinein absolvieren zu müssen. Aber ich denke andersrum wird es sehr mühsam sein.

Der Sachkundenachweis in OÖ ist vor dem Einzug des Hundes zu erledigen. Es gibt ein kleines Schlupfloch, theoretisch geht es auch in der kurzen Zeit, die während des Einzugs des Hundes und der Anmeldung in der Gemeinde liegen, aber da muss man mal einen Kurs erwischen.
 
Das heißt die Gemeinde müsste ein "amtliches" Formular zur Verfügung stellen. Und jeder müsste von der Gemeinde auch eine Bestätigung erhalten, dass man keinen Nachweis braucht, wenn es so ist.

Es wäre also wieder mehr Arbeit für die Gemeinden. Und jeder der einen Hund abgibt, müsste darüber informiert sein. Wie das mit dem informiert-sein abläuft, haben wir ja inzwischen anhand der neuen Verordnung gesehn :rolleyes: .

In der Theorie alles schön und gut, aber praktisch sieht das finde ich schon wieder etwas anders aus.

@Inanna In der Stmk muss der Nachweis bei Anmeldung des Hundes vorgelegt werden. Also wird es bestimmt des öfteren passieren, dass die Leute sich einen Hund holen und dann kommen sie erst später drauf wie der Hase läuft. Dann ist es aber auch schon zu spät...
 
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