Verpflichtender Hundeführerkurs in der Steiermark

Hallo!
Bgh1 oder höher für den jeweiligen Hund gilt als Ermäßigungsgrund!
Ich denke nicht das es darauf ankommt mit wem von der Familie die Prüfung gemacht wurde!
Die möchten einen gewissen " Ausbildungsgrad" des Hundes...
Bei der Prüfung ist es sicher egal wer von einer Familie die mit dem jeweiligen Hund macht!
Und ich denke auch das sie anerkennen werden das ihr keinen Sachkundenachweis braucht wenn Du und Dein Lebensgefähre immer grmeinsam gemeldet wart.
Kopie von Leistungsheft UND Urkunde mitnehmen!
( ich verstehe auch nicht wozu die die Urkunde brauchen)
( ich würde auch gleich die Meldebestätigung von Euch in Kopie mitnehmen..)
GlG Dani
 
Ist ja lustig in Deinem Link steht auch die BH ...
Sie haben zu mir gesagt ab BGH 1...
Ich habe nämlich den Gesetzestext so verstanden das BH auch gilt..
Ich habe einfach alle Kurse kopiert die ich gemacht habe, und dort abgegeben, - sie hat auch alle Kopien genommen...
Lg
 
Ich habe eine grundsätzliche Frage. (Bitte nicht falsch verstehen.)
Ich habe versucht alles hier durchzulesen, habe aber nicht wirklich verstanden, wozu dieser "sogenannte Hundekunde-Nachweis" eigentlich gut sein soll / was er bewirken soll? Ich hab das so verstanden, dass Steirische Tierheime überfüllt sein sollen und durch diesen Nachweis weiniger Hunde im Tierheim landen werden. Sorry, das verstehe ich wirklich nicht. Verantwortungslose Hundebesitzer wird es doch immer geben. Mir ist auch kein Modell eines "Hundeführerscheins" in Europa bekannt, das wirklich bei solchen Menschen angreift. :confused:
 
Der in der Steiermark beschlossene Amtstierärztliche Sachkundenachweis für Neuhundebesitzer/ Menschen die nicht 5 Jahre Hundehaltung nachweisen können resultiert aus Unfällen mit Hunden.
Die Gesetzgeber meinen das man sich 6 Stunden anhören soll wie man einen Hund " richtig " zu halten hat.....
Wenn man jetzt seit 3 Jahren einen Hund hat muß man den Sachkundenachweis machen weil man könnte den Hund ja die letzten 3 Jahre falsch gehalten haben..
Seit 1.1.13 ist es bei uns so!
Das es Huschiwuschi ist ist Tatsache, es wird auch unterschiedlich interpretiert, in den Gemeinden sind sie sowieso noch planlos..
Ich glaube nicht das ein Gesetz das in den letzten Wochen so unterschiedlich interpretiert wurde auch wirklich hält..
Aber momentan ist es so.
Lg Dani
 
Der in der Steiermark beschlossene Amtstierärztliche Sachkundenachweis für Neuhundebesitzer/ Menschen die nicht 5 Jahre Hundehaltung nachweisen können resultiert aus Unfällen mit Hunden.
Die Gesetzgeber meinen das man sich 6 Stunden anhören soll wie man einen Hund " richtig " zu halten hat.....
Wenn man jetzt seit 3 Jahren einen Hund hat muß man den Sachkundenachweis machen weil man könnte den Hund ja die letzten 3 Jahre falsch gehalten haben..
Seit 1.1.13 ist es bei uns so!
Das es Huschiwuschi ist ist Tatsache, es wird auch unterschiedlich interpretiert, in den Gemeinden sind sie sowieso noch planlos..
Ich glaube nicht das ein Gesetz das in den letzten Wochen so unterschiedlich interpretiert wurde auch wirklich hält..
Aber momentan ist es so.
Lg Dani

Danke. Da kann man wirklich den Kopf schütteln. Also wieder eine Einführung, die nicht wirklich funktionieren wird. (Das ist meine persönliche Meinung)
Das steht in dem Artikel jedoch gar nicht.
Um welche "Unfälle" gehts dann da eigentlich?
 
Die Beißunfälle in der letzten Jahren.....
( alle, nicht nur die in der Stmk sind angeblich Anlaß)
Prinzipiell finde ich den Vortrag gar nicht schlecht, wenn er wirklich unüberlegte Zukünftige Hundebesitzer zum denken anregen könnte...
Irgendwie glaube ich aber nicht daran..
An der Umsetzung hapert es auch.. Im Dezember vorigen Jahres war es noch gar nicht fix wie es kommt, jetzt ist es fertig aber es hinkt etwas...
Lg Dani
 
Die Beißunfälle in den letzten Jahren.....
( alle, nicht nur die in der Stmk sind angeblich Anlaß)
Prinzipiell finde ich den Vortrag gar nicht schlecht, wenn er wirklich unüberlegte Zukünftige Hundebesitzer zum denken anregen könnte...
Irgendwie glaube ich aber nicht daran..
An der Umsetzung hapert es auch.. Im Dezember vorigen Jahres war es noch gar nicht fix wie es kommt, jetzt ist es fertig aber es hinkt etwas...
Lg Dani
 
Habe gerade ein Mail von Dr. Hejny erhalten:

Sehr geehrte Frau .......!

Herzlichen Dank für Ihre Anfrage! Sie haben mich über meine Ordinationsmailadresse kontaktiert. Ich pflege meine private Ordinationstätigkeit strikt von meiner amtlichen Tätigkeit als Amtstierarzt zu trennen.
Trotzdem teile ich Ihnen gerne mit, dass ein Kollege und ich die Hundekundekurse für die Stadt Graz abhalten. Der erste Kurs im März 2013 ist allerdings in dieser Woche ausgebucht worden. Genauere Angaben und Informationen über den nächsten Kurs, den der Kollege Dr Vollmeyer abhalten wird, sind auf der HP der Stadt Graz (www.stadt.graz.at) abrufbar.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen unter 0316 872 3287 ab Dienstag nächster Woche gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen!

Dr. Klaus Hejny
 
http://www.graz.at/cms/beitrag/10206282/1618648/

Ganz ehrlich, mich regt das alles wirklich auf - seit 1.1.2013 gilt das Gesetz, jetzt erst kann man sich dafür anmelden - und ich soll 120€ Abgabe zahlen, weil ich den kurs erst irgendwann absolvieren kann, wenn plätze frei sind?

und was heisst da: eine 4 stündige AUSBILDUNG? Welche Ausbildung? Das ist max. eine Information - ich soll in 4 stunden lernen, wofür ich jahre gebraucht habe? Meinen hund zu lesen, mit ihm ein Team zu sein, ihn gut zu führen.......

na tut mir leid, sowas unsinniges hab ich echt schon lange net mehr gehört - und dann sind es 2 TÄ die für ca. 7000 Hundehalter Kurse machen?

Die Stadt Graz hat echt andere Sorgen :mad:
 
Die ersten 2 Kurse sind ausgebucht und sie wissen nicht, wann und wo der nächste stattfindet - man wird vorgemerkt und bekommt dann kurzfristig Bescheid :(
 
Die ersten 2 Kurse sind ausgebucht und sie wissen nicht, wann und wo der nächste stattfindet - man wird vorgemerkt und bekommt dann kurzfristig Bescheid :(

Boah, das ist aber schon sehr frech! Dann solltenst wenigstens rückwirkend die Hundesteuer erlassen (wenn man jetzt schon auf der Warteliste steht u. dann den Kurs, so bald er stattfindet, besucht)? Wäre ja wohl das mindeste??
 
ja genau und was ich auch schlimm finde ist, dass das ganze so lala behandelt wird. Wenns ein neues Gesetz gibt, dann muss das auch unter die Leut gebracht werden - mir hat kein zuständiger etwas gesagt, gemailt, geschrieben - ich musste selber suchen, alle möglichen HP durchstöbern, Menschen anmailen um infos zu bekommen.
Wie erfährt denn die 70jährige Omi, dass sie für ihren liebling, den sie vor 2 jahren aus dem Th gerettet hat, diesen Kurs machen muss?

DAS GANZE IST EIN WITZ!!!!!!!
 
ja genau und was ich auch schlimm finde ist, dass das ganze so lala behandelt wird. Wenns ein neues Gesetz gibt, dann muss das auch unter die Leut gebracht werden - mir hat kein zuständiger etwas gesagt, gemailt, geschrieben - ich musste selber suchen, alle möglichen HP durchstöbern, Menschen anmailen um infos zu bekommen.
Wie erfährt denn die 70jährige Omi, dass sie für ihren liebling, den sie vor 2 jahren aus dem Th gerettet hat, diesen Kurs machen muss?

DAS GANZE IST EIN WITZ!!!!!!!

nunja, das ist aber (leider) bis zu einem gewissen grad jedem sein "problem", weil wenns ein neues gesetz in bezug auf die STVO oder ähnliches rausbringen, bekommt auch nicht jder führerscheinbesitzer ein mail, brief, info oder sonst was:o

und zum anderen, na wunderts dich wirklich? hätte man die "schulung" oder wie mans nennt auch schon voriges jahr machen können?
 
ja genau und was ich auch schlimm finde ist, dass das ganze so lala behandelt wird. Wenns ein neues Gesetz gibt, dann muss das auch unter die Leut gebracht werden - mir hat kein zuständiger etwas gesagt, gemailt, geschrieben - ich musste selber suchen, alle möglichen HP durchstöbern, Menschen anmailen um infos zu bekommen.
Wie erfährt denn die 70jährige Omi, dass sie für ihren liebling, den sie vor 2 jahren aus dem Th gerettet hat, diesen Kurs machen muss?

DAS GANZE IST EIN WITZ!!!!!!!

Das ist leider in Österreich normal, das sich der Bürger selber darum kümmern muss welche Gesetze es gibt :-(

Ándererseits, würden wir wohl sonst jede Woche mit 1000 Infoblättern vollgeplfastert werden :o

Aber die Information die man bekommt ist leider wirklich jenseitig, in dem Moment wo es um Tiere geht. Ich hab letztes Jahr versucht heraus zu finden was ich wirklich brauche, wenn ich alleine mit mehr als 5 Hunden über die Grenze fahre u. was das in etwa kostet. Ich bin von Pontius zu Pilatus gelaufen, Antwort hab ich keine erhalten (nichtmal vom Amtstierarzt der dafür zuständig ist). :o

(hatte sich dann eh erledigt, las ich herausfand das wohl allein der amtstierärztliche Zeugnis ca. 24€/Hund kostet, dann noch Traces, etc... da bin ich wohl auf 200€ für einmal kurz über die Grenze *kopfschüttel*).
 
Zuletzt bearbeitet:
Meine chefin hat mir schon erklärt, dass ich sicher nicht extra frei bekommen, NUR weil ich so einen dummen Hundenachweis machen muss.....tja wenn ich Glück habe, fällt der Kurs gut (ich arbeite Schichtdienst) und ich kann ihn schnell absolvieren.

Ich ärger mich auch drüber, dass ich als Bürger so machtlos bin - da wird bestimmt, ich habe meinen hund erst 4,5 jahre und muss den kurs machen und dafür auch noch zahlen....

Meiner meinung ist das wieder so etwas, wo nur die Stadt etwas davon hat - 2 Tä, 7000 zahlende Kursteilnehmer...na wer wird da profitieren? :mad:
 
Achtung an alle!
Sie haben das Gesetz falsch interpretiert!!!!
Seit einem neuerlichen Anruf heute ist es so das wenn man irgendwann in den
Letzten 5 Jahren einen Hund angemeldet hatte man KEINEN Sachkundenachweis
Mehr braucht!

Trifft jetzt also wirklich nur alle NEUHUNDEBESITZER ab 1. 1. 13!!!!

Hingehen braucht man jetzt auch nur wenn man eine Prüfung hat die die Steuer mindert!
Erlagschein kommt automatisch!

Also falls sie das nicht nochmal ändern ist das der letzte Stand!!
Lg Dani
 
Meine chefin hat mir schon erklärt, dass ich sicher nicht extra frei bekommen, NUR weil ich so einen dummen Hundenachweis machen muss.....tja wenn ich Glück habe, fällt der Kurs gut (ich arbeite Schichtdienst) und ich kann ihn schnell absolvieren.

Ich ärger mich auch drüber, dass ich als Bürger so machtlos bin - da wird bestimmt, ich habe meinen hund erst 4,5 jahre und muss den kurs machen und dafür auch noch zahlen....

Meiner meinung ist das wieder so etwas, wo nur die Stadt etwas davon hat - 2 Tä, 7000 zahlende Kursteilnehmer...na wer wird da profitieren? :mad:


Klar, die wollen jetzt nochmal schnell abcashen. Das ganze hättens ja auch etwas einschränken können, Hundehalter die erst seit 1 Jahr einen Hund haben könnt ich noch verstehen, aber 3, 4 Jahre?!

Andererseits habts ihr immerhin die Möglichkeit einer Vergünstigung mit Nachweise einer Prüfung. Hätte ich auch gern wenn ich ehrlich bin :o

Ps.: Ah ok, wenns wirklich nur für Neuhundehalter gilt, der Sachkundenachweis, dann macht das definitiv mehr Sinn. Als jemanden zu verdonnern der schon fast 5 Jahre einen Hund hat.
 
Achtung an alle!
Sie haben das Gesetz falsch interpretiert!!!!
Seit einem neuerlichen Anruf heute ist es so das wenn man irgendwann in den
Letzten 5 Jahren einen Hund angemeldet hatte man KEINEN Sachkundenachweis
Mehr braucht!

Trifft jetzt also wirklich nur alle NEUHUNDEBESITZER ab 1. 1. 13!!!!

Hingehen braucht man jetzt auch nur wenn man eine Prüfung hat die die Steuer mindert!
Erlagschein kommt automatisch!

Also falls sie das nicht nochmal ändern ist das der letzte Stand!!
Lg Dani

So hat es auch von Anfang an geheißen. Den Hundekundenachweis müssen ERSThundebesitzer machen, welche in den letzten 5 Jahren keine Hundehaltung nachweisen können.
Und plötzlich stand überall was von wegen "5 Jahre am Stück"...

Ich bin neugierig was kommt, bisher hab ich auch noch nicht das übliche Schreiben mit Zahlschein bekommen.
 
Deshalb war ich ja auch recht Confused
als ich in der Hundesteuerstelle war, wegen der Prüfungsnachweise, und mir Frau N erklärt hat das man 5 Jahre durchgehend einen Hund gehabt haben muß!
Sie hat mir sogar ihre Dienstanweisung dazu gezeigt.,,
Gesetze die rückwirkend gelten sind aber schon grenzwertig und mir gleich eigenartig vorgekommen!
Lg Dani
 
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