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Die Flüchtlinge kommen also aus der Türkei und die Türkei ist ein kommunistisches Land .
Das wusste ich bis dato nicht, danke für die Aufklärung ....
Ich würde dich bitten das dem DOJO2 zu erklären und nicht mir, mein Posting war selbstverständlich als Ironie zu verstehen ...
Zitiert
Welche Verbesserungen gibt es und für wen gelten sie?
Die Verbesserungen gelten für alle Asylbewerber in Deutschland, also für Menschen, die einen Asylantrag gestellt haben, über den noch nicht entschieden wurde. Außerdem für Geduldete, also Menschen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, deren Abschiebung aber ausgesetzt wurde, zum Beispiel, weil sie keine Papiere haben, minderjährig oder krank sind. Die Regelungen gelten nicht für Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Konvention, sie haben weitergehende Rechte.
http://www.zeit.de/gesellschaft/zei...tz-aenderung-sichere-herkunftsstaaten/seite-2
Seniorenpeter
Da werden "Illegale" als "Geduldete" bezeichnet (obwohl ein "Geduldeter" eine Registrierung und ein komplettes Asylverfahren durchlaufen musste, welches abschlägig beschieden werden musste, aber eine Abschiebung ausgesetzt wurde, weil sein Herkunftsland nach der Genfer Flüchtlingskonvention zu unsicher ist - dies nennt man "geduldet", und dies ist keinesfalls "illegal") usw.
Schon wieder Unsinn. Menschen, die ein komplettes Asylverfahren durchliefen, verfügen spätestens kurz vor dem Abschluss (wieder) über "Papiere", sonst könnte das Asylverfahren nicht abgeschlossen und abschlägig beschieden werden. Bei kranken Menschen muss eine Abschiebung selbstverständlich bis zur gesundheitlichen Wiederherstellung ausgesetzt werden. Unser ja so fortschrittliches Gesundheitssystem sollte in der Lage sein, zu erkennen, ob eine Krankheit nur "vorgetäuscht" ist. Und natürlich dürfen Minderjährige nach internationaler Rechtslage nicht ohne weiteres abgeschoben werden. Aus was für einem Willkürregime kommst Du eigentlich ??Also für Geduldete Menschen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, deren Abschiebung aber ausgesetzt wurde, zum Beispiel, weil sie keine Papiere haben, minderjährig oder krank sind.
Willst Du den Rechtsstaat deshalb außer Betrieb setzen? Sicher sind Widersprüche, Berufungsverfahren und Instanzenwege höchst unbequem, aber sind Bestandteile des Rechtsstaates.Diese Gründe werden zuhauf schamlos ausgenutzt, was hier aber noch fehlt, ist die Tatsache, dass sogar eine Menge abgelehnter Asylbewerber durch einen Rechtsstreit die Abschiebung über Jahre in die Länge ziehen.
Dann mach' Dich mal kundig, wie eine solche Wiedereingliederungshilfe strukturiert ist - dann wirst Du wohl erkennen, daß man damit wahrlich keine großen Sprünge machen kann. Übrigens sind die "Marokkaner" in Deutschland zahlenmäßig ein recht geringes Problem (im Vergleich zu Frankreich), aber mit Zahlen haben die rechten Dumpfbacken es ja nicht so... Lieber herumpauschalieren und Stimmung machen...Eine ganz gängige Praxis haben Marokkaner , sie kommen in Gruppen als Jugendliche, ohne Papiere selbstverständlich. Pro minderjähriger gib es erst einmal 800,-€ Eingliederungshilfe.
Der angesäuerte besorgte Bürger stellt über einen solchen Vorgang Links ein, ohne womöglich die Inhalte überhaupt zu verstehen...
Na ja.
Diese Deine Erkenntnis hat es durchaus "auf den Punkt gebracht", passt jedoch nicht in deren Konzept - lass' sie doch. Der von Sammy_joe verlinkte "Focus"-Beitrag liefert Aussagen über eine Steigerung des Anteils ausländischer Insassen in baden-württembergischen Knästen zwischen 2015 und 2016, Wolflina antwortet darauf mit gesamtdeutschen Zahlen aus dem Jahr 2015, also vor dem heftigen Zustrom von Flüchtlingen. Dies ist wie ein Vergleich von Äpfeln mit Birnen. In der Deutschstunde hätte dies geheißen: Thema verfehlt...Jeder Flüchtling ist ein Ausländer aber deshalb ist noch lange nicht jeder Ausländer ein Flüchtling
Und diese 0,204 % machen jetzt unseren Sozialstaat arm ?? So'n Quatsch. Der Daimler-Vorstandschef allein verdient jährlich mehr, als die 230 Häftlinge nebst der notwendigen Vollzugsbeamten nebst der notwendigen Knasträume jährlich kosten...
Schon wieder Unsinn. Menschen, die ein komplettes Asylverfahren durchliefen, verfügen spätestens kurz vor dem Abschluss (wieder) über "Papiere", sonst könnte das Asylverfahren nicht abgeschlossen und abschlägig beschieden werden. Bei kranken Menschen muss eine Abschiebung selbstverständlich bis zur gesundheitlichen Wiederherstellung ausgesetzt werden. Unser ja so fortschrittliches Gesundheitssystem sollte in der Lage sein, zu erkennen, ob eine Krankheit nur "vorgetäuscht" ist. Und natürlich dürfen Minderjährige nach internationaler Rechtslage nicht ohne weiteres abgeschoben werden. Aus was für einem Willkürregime kommst Du eigentlich ??
Willst Du den Rechtsstaat deshalb außer Betrieb setzen? Sicher sind Widersprüche, Berufungsverfahren und Instanzenwege höchst unbequem, aber sind Bestandteile des Rechtsstaates.
Dann mach' Dich mal kundig, wie eine solche Wiedereingliederungshilfe strukturiert ist - dann wirst Du wohl erkennen, daß man damit wahrlich keine großen Sprünge machen kann. Übrigens sind die "Marokkaner" in Deutschland zahlenmäßig ein recht geringes Problem (im Vergleich zu Frankreich), aber mit Zahlen haben die rechten Dumpfbacken es ja nicht so... Lieber herumpauschalieren und Stimmung machen...
Viele Grüße
Na sieh'ste: Das "Problem" ist also nicht in den vielen Ausländern, die die "Flüchtlingskrise" nach Deutschland geschwemmt hat, begründet (diese haben augenscheinlich nur eine recht kleine Steigerungsrate der Zahlen ausländischer Insassen von Gefängnissen bewirkt), sondern in den Ausländern, die sich schon länger in Deutschland tummeln - an ersten Stellen lt. Herrn Guido Wolf Rumänen und Türken. Die haben jedoch alle nichts mit dem Kanzlerin-Spruch "Wir schaffen das" zu tun...Weil unseren Sozialstaat die 0,204 Prozent sicher nicht arm machen, aber die über 30 Prozent in ganz Deutschland...
ehrlich..ein ganz großes like
Seniorenpeter,
Schon wieder Unsinn. Menschen, die ein komplettes Asylverfahren durchliefen, verfügen spätestens kurz vor dem Abschluss (wieder) über "Papiere", sonst könnte das Asylverfahren nicht abgeschlossen und abschlägig beschieden werden. Bei kranken Menschen muss eine Abschiebung selbstverständlich bis zur gesundheitlichen Wiederherstellung ausgesetzt werden. Unser ja so fortschrittliches Gesundheitssystem sollte in der Lage sein, zu erkennen, ob eine Krankheit nur "vorgetäuscht" ist. Und natürlich dürfen Minderjährige nach internationaler Rechtslage nicht ohne weiteres abgeschoben werden. Aus was für einem Willkürregime kommst Du eigentlich ??
Seniorenpeter
Willst Du den Rechtsstaat deshalb außer Betrieb setzen? Sicher sind Widersprüche, Berufungsverfahren und Instanzenwege höchst unbequem, aber sind Bestandteile des Rechtsstaates.
Seniorenpeter
Dann mach' Dich mal kundig, wie eine solche Wiedereingliederungshilfe strukturiert ist - dann wirst Du wohl erkennen, daß man damit wahrlich keine großen Sprünge machen kann. Übrigens sind die "Marokkaner" in Deutschland zahlenmäßig ein recht geringes Problem (im Vergleich zu Frankreich), aber mit Zahlen haben die rechten Dumpfbacken es ja nicht so... Lieber herumpauschalieren und Stimmung machen...
angie52
Unser Sozialsystem sollte möglichst gerecht sein, da es auch auf Solidarität beruht (s. Krankenkassen, Pensionsversicherung ...)
Dass es Lücken gibt, die einige Menschen ausnutzen, ist bestimmt auch den Gesetzgebern bekannt. Eine bessere Kontrolle würde aber wohl viel mehr kosten, als wenn manche davon profitieren, die es gar nicht notwendig oder verdient haben.
Für solche Sozialschmarotzer, die uns allen auf der Tasche liegen, haben wir aber sicherlich nicht auf Ausländer warten müssen. Das können unsere Einheimischen schon selber recht gut - manche ....
Das ist tatsächlich ärgerlich, aber nicht zu ändern.
Es ist aber Unsinn, und man macht es sich sehr einfach, seinen Frust an Flüchtlingen oder Einwanderern auszulassen.
Neid ist schon was Schlimmes! Ich möchte so nicht leben, indem ich immer zu anderen schiele, ob sie eh nicht genauso viel - oder gar mehr - vom Kuchen abbekommen!
:dizzy2: :dizzy2: :dizzy2:Du weißt selbstverständlich das Putin die Krim annektiert hat, woher eigentlich? Fakten dazu gab es bislang nicht, Unterstellung aber ohne Ende.
:dizzy2: :dizzy2: :dizzy2:Wie nennt man aber dich, der sich hier für alle sichtbar als Hasser des Ostens entpuppt hat? Der Parolen über den Osten raus haut, die von dir frei erfunden sind?
Wer ist die, die Dir mit Pegida kommt? :dizzy2: :dizzy2: :dizzy2:Die mir mit Pegida kommt, DIE SICH ZWAR ERST CA. 25 JAHREN NACH DER WENDE GEGRÜNDET HAT, aber Hauptsache du fühlst dich wohl.
:dizzy2: :dizzy2: :dizzy2:
:dizzy2: :dizzy2: :dizzy2:
Wer ist die, die Dir mit Pegida kommt? :dizzy2: :dizzy2: :dizzy2:
Und ja, ich fühle mich wohl !!
Viele Grüße
Schon wieder Unsinn. Siehe hier:Jetzt kommt Polemik
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/PolemikKennzeichen von Polemik sind oft scharfe und direkte Äußerungen, teilweise auch persönliche Angriffe. Häufig wird mit den Mitteln der Übertreibung, der Ironie und des Sarkasmus gearbeitet oder vom Strohmann-Argument Gebrauch gemacht. Gelegentliches Ziel ist das Demaskieren eines Opponenten im Glaubens- und Meinungsstreit. Gegebenenfalls bedeutet dies auch die – mehr oder weniger – subtile Beschuldigung des Opponenten, keineswegs jedoch den Verzicht auf sachliche Argumente. In der klassischen Rhetorik spricht man in einem solchen Fall von der "argumentatio ad hominem" (das auf die Person gerichtete Argumentieren). Dies bedeutet das Bloßstellen, das Überführen eines Gegners, wobei man zum Beispiel seine Glaubwürdigkeit, seine Reputation und ggf. auch seine Integrität insgesamt anzweifelt, indem man evtl. Widersprüchlichkeiten seiner Ausführungen bzw. seiner Handlungen oder Unterlassungen unmittelbar zu seinen öffentlich bekundeten Einstellungen und Absichten aufzeigt.