Bei einem Bauer muss man unterscheiden zwischen seinen eigenen Katzen, die er kastrieren lassen "muss", sobald sie Freigang haben, und den fremden Hofkatzen, die bei ihm mitfressen und gelegentlich auf seinem Heuboden schlafen. Die Katzen gehören nicht ihm, sondern der Gemeinde, in welcher sich der Hof befindet. Er darf sie füttern, muss sie aber nicht kastrieren lassen.
Unkastrierte Katzen muss man nicht melden, weil es kein Meldegesetz für unkastrierte Tiere gibt. Man darf aber petzen gehen und macht sich mit der Zeit unbeliebt.
Das Kastrationsgesetz ist ein zahnloses Gesetz, weil es niemand exekutiert, nicht exekutieren kann, weil man keinen Menschen per Gesetz dazu zwingen kann, Hand an ein Lebewesen zu legen.
Es gibt Gesetze, die dem Tierschutzgesetz übergeordnet sind und nach denen es ein schweres Vergehen/Verbrechen ist, ein Lebewesen ohne triftigen Grund kastrieren zu lassen - es kann als schwere Körperverletzung mit Dauerfolgen geahndet werden.
Es braucht auf eine medizinisch völlig unnötige Kastration nur der Tod eines Tieres zu erfolgen und schon hat man Probleme, die man sich niemals gewünscht hätte.
Also Vorsicht beim Einfangen unkastrierter Freigänger, die jemand gehören...
Auch bei Streunern, die der Gemeinde gehören, bräuchte man normalerweise die Erlaubnis der Gemeinde, wenn die Gemeinde das nicht selber macht. Jeder Streuner müsste einzeln erfasst werden... es geht eigentlich nicht, dass man sagt, dort sind 10 oder 20 oder 30 Streuner, schwuppdiwupp rein in die Falle mit ihnen und ab die Post. Ein Besitzer muss seinen Besitz genau deklarieren können... vor allem dann, wenn es sich um ein Lebewesen handelt, an dem er einen operativen Eingriff wünscht.