Streit um Fundkater

Es gibt so viele Hunde und Katzen die einen Platz suchen, da braucht man keine dieser "Tierschutzorgas" wo man nie genau wissen kann was denen künftig einfällt ... womöglich lebenslanges Einmischen und Bevormundung des Halters und wenn man sich erlaubt Kritik zu üben wird das sofort zu Rufschädigung , weil Tierschützer dürfen nicht kritisiert werden.

Sehe ich ehrlich gesagt auch so...berufsbedingt "finde" ich meine Tiere und bin nur froh dass ich mir keinen Ärger mit Schutzverträgen und fanatischen Tierschützern antun muss.

Der Kater hat die A-Karte gezogen. So oder so! :(:(:(

Das stimmt allerdings:( Welche Nachbarschaftsstreitereien da jetzt auch immer ablaufen, für den Kater ist es wirklich mies mit 8 Jahren wieder irgendwo in Ungarn zu sitzen und erneut einen Platz zu suchen....
 
Der "Erstbesitzerin" wurde gesagt, dass der Kater bereits super vermittelt wurde und sich dort unheimlich wohl fühlt. Ging ja sehr schnell bei einem angeblich sehr krankem Tier....
 
Sehe ich ehrlich gesagt auch so...berufsbedingt "finde" ich meine Tiere und bin nur froh dass ich mir keinen Ärger mit Schutzverträgen und fanatischen Tierschützern antun muss.


Das stimmt allerdings:( Welche Nachbarschaftsstreitereien da jetzt auch immer ablaufen, für den Kater ist es wirklich mies mit 8 Jahren wieder irgendwo in Ungarn zu sitzen und erneut einen Platz zu suchen....

Das ist Unsinn, es gibt keinen Ärger. Wenn man das Tier artgerecht hält, hat man mit einem Schutzvertrag sogar die besten Karten. Wenn alles passt und eine Orga glaubt, dass etwas nicht passt, muss die Orga das auch beweisen. Und wie das gehen soll würde mich schon sehr interessieren. Oder: Wenn eine Orga glaubt, sie muss einem das nach Tierschutzgesetz gut gehaltene Tier wegnehmen und tut das auch, macht sie sich strafbar.

Und zu dem Kater: Alles was ich im Internet gefunden habe, lässt für mich keine Rückschlüsse zu, was da wirklich abgegangen ist. Es sollte natürlich immer das Beste fürs Tier im Vordergrund stehen.
 
So leid mir die Tiere oft tun, aber genau aus dem Grund KAUFE ich einen Hund beim Züchter.....mit Bezahlung der Kaufsumme ist er mein Eigentum und nur ich bestimme.....ich halte nämlich auch nix von den ganzen Orgas :cool:

Man ist auch Eigentümer, wenn man von einer Tierschutzorga einen Hund bekommt. Und solange kein Verstoss gegen das Tierschutzgesetz vorliegt bestimmt natürlich der neue Eigentümer.
 
Man ist auch Eigentümer, wenn man von einer Tierschutzorga einen Hund bekommt. Und solange kein Verstoss gegen das Tierschutzgesetz vorliegt bestimmt natürlich der neue Eigentümer.

Nein, man ist nicht immer der Eigentümer, in den meisten Fällen ist man nur Halter aber nicht Besitzer/Eigentümer des Hundes (so stehts zumindest in fast allen Schutzverträgen die ich kenne, der Besitzer/Eigentümer bleibt fast in allen Fällen das Tierschutzhaus bzw. die Orga).

Dh. alle Pflichten liegen zwar beim Halter, aber trotz allem ist man nach wie vor nicht der Eigentümer u. wenn der irgendann nicht mehr will das man das Tier haltet, hat man Pech (dazu müssen nichtmal tierschutzrelevante Dinge passieren. Wobei so Fälle denk ich passieren extremst selten, dass das Tierschutzhaus/die Orga das Tier abnimmt ohne wirklichen Grund, aber sie könnten, wenn sie wollten).
 
Ob man Eigentürmer oder Besitzer ist, hängt vom Vertrag ab. Meistens wird das Eigentumsrecht NICHT übertragen.

Besitzer ist nur in der Verwahrung eines Gegenstandes/Tieres.Z.B. ist auch der Dieb Besitzer, aber nicht Eigentümer. So merk ich mir den Unterschied am leichtesten.

Hundehalter ist auch der, der nur mit dem Hund spazieren geht. Muß aber deshalb nicht der Eigentümer sein. Diese Rechtsfrage ist wichtig, wenn der geführte Hund den Sitter zwickt.
Da kann der vom Eigentürmer und vom Besitzer (wenn unterschiedlich) kein Schmerzensgeld fordern. Im Gegenteil: während der Betreuung/Verwahrung ist er für alles haftbar.

@ Chicha: wir reden von Bubastis. Schau in ein paar Wochen auf die HP, da kannst dann wahrscheinlich eine "Geschichte" lesen, dass Spenden dringend gebraucht werden - für diesen armen Kater. (Es gilt die Unschuldsvermutung).
 
Man ist auch Eigentümer, wenn man von einer Tierschutzorga einen Hund bekommt. Und solange kein Verstoss gegen das Tierschutzgesetz vorliegt bestimmt natürlich der neue Eigentümer.
Nein, man ist niemals der Eigentümer! !

Ich hab meiner Schwiegermutter mal 2 Katzen aus dem Tierheim geholt und eine musste 2 jahre später mit Krebs eingeschläfert werden.....die wollten ernsthaft eine Autopsie, natürlich auf unsere Kosten, ob das auch wirklich stimmt .....nein danke, auf sowas kann ich getrost verzichten :cool:
 
Einen Welpen würde ich grundsätzlich nur beim Züchter nehmen ..... allerdings ich will keinen Welpen mehr :eek: , somit gibt es nur Privatvergabe oder für mich halt Tierschutzhaus weil ich die dort kenn und mit manchen Pflegern sogar irgendwie befreundet bin ...

Ich brauch von keiner selbsternannten Tierschutzorga beschützt zu werden, noch müssen die meine Tiere schützen, die schütze ich schon selber ! Und es gibt keine Vorkontrollen keine Nachkontrollen von irgendeiner Privatperson die zufällig einen Verein hat und irgendwen in meine Wohnung schicken möchte !
 
Nein, man ist niemals der Eigentümer! !

Ich hab meiner Schwiegermutter mal 2 Katzen aus dem Tierheim geholt und eine musste 2 jahre später mit Krebs eingeschläfert werden.....die wollten ernsthaft eine Autopsie, natürlich auf unsere Kosten, ob das auch wirklich stimmt .....nein danke, auf sowas kann ich getrost verzichten :cool:

Wir übergeben das Eigentum mit unserem Abgabevertrag. Wir lassen uns da gar nicht auf Diskussionen ein.
 
Nein, man ist nicht immer der Eigentümer, in den meisten Fällen ist man nur Halter aber nicht Besitzer/Eigentümer des Hundes (so stehts zumindest in fast allen Schutzverträgen die ich kenne, der Besitzer/Eigentümer bleibt fast in allen Fällen das Tierschutzhaus bzw. die Orga).

Dh. alle Pflichten liegen zwar beim Halter, aber trotz allem ist man nach wie vor nicht der Eigentümer u. wenn der irgendann nicht mehr will das man das Tier haltet, hat man Pech (dazu müssen nichtmal tierschutzrelevante Dinge passieren. Wobei so Fälle denk ich passieren extremst selten, dass das Tierschutzhaus/die Orga das Tier abnimmt ohne wirklichen Grund, aber sie könnten, wenn sie wollten).

Okay, Ich habe wirklich nicht gewusst, dass der Halter für Hundesteuer, Haftpflichtversicherung, Futter, Tierarztkosten, usw. haftbar ist. Dachte dass das der Eigentümer machen muss. Sorry.
 
@ Chicha: wir reden von Bubastis. Schau in ein paar Wochen auf die HP, da kannst dann wahrscheinlich eine "Geschichte" lesen, dass Spenden dringend gebraucht werden - für diesen armen Kater. (Es gilt die Unschuldsvermutung).

:D:D Da man mich selbst mal vor 2(?) Jahren um Sachspenden gebeten hat (die armen Hunde müssen frieren), ich wie wild gesammelt, 130 Maschinenladungen gewaschen habe (soll ja alles schön sauber sein und speziell bei Steppdecken passt ja immer nur eine rein) und man mir dann sagte, dass sie doch keinen Platz für die Lagerung haben und die Sachen nicht abholten, bin ich über B. informiert....

Bei Futtersammlungen (immer im letzten Moment, da die Tiere sonst verhungern...) muss es nur das Beste vom Besten sein und natürlich auch Frischfleisch. Die teuren Marken werden einem vorgeschrieben. Ich bin auch für gesunde Ernährung und barfe meine Tiere, aber bevor Tierheimtiere verhungern, sollte man "etwas" zurück schalten
 
Wir übergeben das Eigentum mit unserem Abgabevertrag. Wir lassen uns da gar nicht auf Diskussionen ein.
Das kann nicht stimmen, wenn Du Hunde im Notfall zurückholen kannst! Das geht nur mit Eigentumsvorbehalt.

Der Eigentumsvorbehalt hat ja noch eine Komponente des Schutzes, an die niemand denkt. Was ist, wenn dem Besitzer was passiert? Die Erben wollen den Hund/Katze etc. nicht und verstauen es (ja mein ich so), bis die Erbschaft abgewickelt ist, dann schieben sie das Tier ins Tierheim ab. Worst case Szenario, aber leider drausen im RL sehr oft Realität.
Mit Eigentumsvorbehalt KANN der Verein in diesen Fällen die Herausgabe verlangen (auch vom Verlassenschaftsverwalter), ohne das lange dauernde Verfahren abwarten zu müssen, ohne mit dem "Hund bleibt 12 Stunden alleine zu Hause"-Erben einverstanden sein zu müssen.

Für die Besitzer/Übernehmer die Sicherheit, dass sie sich nicht auf Verwandte verlassen müssen, und es nach dem Tode dem Tier auch wieder gut geht, ein neuer guter Platz gesucht wird.

Ja, ich weiß: hier sind alle vorbildliche Halter und Erben und wollen und werden für die ganzen Tiere aus ihrer Verwandschaft immer und ewig da sein, das beste machen - bis dass der Tod sie scheidet.

Dann hat der eine einen unverträglichen, der andere leider keine Zeit etc. Nochmal: es gibt da draussen auf der anderen Seite des Bildschirmes ein RL. Da schaut die Welt abseits der schönen Worte ganz anders aus!

So genug zu dem Thema, das schon oft genug abgehandelt wurde und in diesem thread OT ist. Definitiv! Melde mich hiermit selber zur Löschung des Beitrages! ;):D
 
:D:D Da man mich selbst mal vor 2(?) Jahren um Sachspenden gebeten hat (die armen Hunde müssen frieren), ich wie wild gesammelt, 130 Maschinenladungen gewaschen habe (soll ja alles schön sauber sein und speziell bei Steppdecken passt ja immer nur eine rein) und man mir dann sagte, dass sie doch keinen Platz für die Lagerung haben und die Sachen nicht abholten, bin ich über B. informiert....

Bei Futtersammlungen (immer im letzten Moment, da die Tiere sonst verhungern...) muss es nur das Beste vom Besten sein und natürlich auch Frischfleisch. Die teuren Marken werden einem vorgeschrieben. Ich bin auch für gesunde Ernährung und barfe meine Tiere, aber bevor Tierheimtiere verhungern, sollte man "etwas" zurück schalten

Wenn das so stimmt... Fällt mir nix mehr dazu ein...

Wir haben heuer dankenswerter Weise über 600kg Hunde und Katzenfutter von vielen Spendern nach Griechenland mitgebracht, das verschiedenster Qualität war. Und ich schwöre, dass es griechischen Streunern lieber ist billiges Futter zu bekommen, anstatt vergiftet zu werden, wetten?
 
@ Chicha: was soll ich Dir jetzt drauf antworten? :confused:;)

Man kennt eh immer die Pappenheimer. Immer dieselben. Aber ALLE werden in den selben Topf geworfen! Das ist einfach falsch und unfair!
 
Das kann nicht stimmen, wenn Du Hunde im Notfall zurückholen kannst! Das geht nur mit Eigentumsvorbehalt.

Der Eigentumsvorbehalt hat ja noch eine Komponente des Schutzes, an die niemand denkt. Was ist, wenn dem Besitzer was passiert? Die Erben wollen den Hund/Katze etc. nicht und verstauen es (ja mein ich so), bis die Erbschaft abgewickelt ist, dann schieben sie das Tier ins Tierheim ab. Worst case Szenario, aber leider drausen im RL sehr oft Realität.
Mit Eigentumsvorbehalt KANN der Verein in diesen Fällen die Herausgabe verlangen (auch vom Verlassenschaftsverwalter), ohne das lange dauernde Verfahren abwarten zu müssen, ohne mit dem "Hund bleibt 12 Stunden alleine zu Hause"-Erben einverstanden sein zu müssen.

Tja, dann erklär mir bitte warum ich z.B. einen von uns vermittelten Hund, der von der Behörde beschlagnahmt worden ist zurück bekommen habe???
(Ich gebe zu allerdings erst mit Anwalt! Da wurde auch behauptet ich bekomme den nicht mehr!)
 
Wir übergeben das Eigentum mit unserem Abgabevertrag. Wir lassen uns da gar nicht auf Diskussionen ein.

Nochmal: das kann nicht stimmen!
Erklärung: Weil Du anscheinend das Eigentumsrecht NICHT weitergibst. Was ja normal, üblich und verständlich ist, kannst Du den Hund zurückbekommen.

Kein Eigentum, keine Rückgabe. Da kannst den Hund nur zurückkaufen, Dir schenken lassen (freiwillig). Da kann kein Anwalt Dir helfen.
 
Nein, man ist niemals der Eigentümer! !

Ich hab meiner Schwiegermutter mal 2 Katzen aus dem Tierheim geholt und eine musste 2 jahre später mit Krebs eingeschläfert werden.....die wollten ernsthaft eine Autopsie, natürlich auf unsere Kosten, ob das auch wirklich stimmt .....nein danke, auf sowas kann ich getrost verzichten :cool:

Das kommt einfach auf den Vertrag, den Tierschutzverein, das Tierheim an.:)
Und letztendlich auch immer auf die handelnden Personen...
 
Nochmal: das kann nicht stimmen!
Erklärung: Weil Du anscheinend das Eigentumsrecht NICHT weitergibst. Was ja normal, üblich und verständlich ist, kannst Du den Hund zurückbekommen.

Kein Eigentum, keine Rückgabe. Da kannst den Hund nur zurückkaufen, Dir schenken lassen (freiwillig). Da kann kein Anwalt Dir helfen.

Äh, ich habe dir doch unseren Abgabevertrag schon mal geschickt? Wir übergeben das Eigentum.
 
Das kommt einfach auf den Vertrag, den Tierschutzverein, das Tierheim an.:)
Und letztendlich auch immer auf die handelnden Personen...
Genau! Aber wenn man nicht differenziert, sondern alle TSVs nur unseriös, unnötig und sonstiges sind, dann kann man "Eintopf" draus machen! :mad:

Äh, ich habe dir doch unseren Abgabevertrag schon mal geschickt? Wir übergeben das Eigentum.
Nicht dass ich mich erinnern könnte. :o

Wenn Du das Eigentum übergibst, dann frag ich mich aus welchem Grund Du ein Recht ableitest, den Hund im Notfall zurückzuholen? Das wär so, wie wenn der Hausvorbesitzer kommt und sagt, so ich will jetzt das Haus zurück, weil der neue Eigentümer den Rasen nicht mäht oder die Fenster nicht streicht.
GEHT NICHT! Verkauft ist verkauft, geschenkt ist geschenkt. Nur OHNE Eigentumsübertragung hast Du eine Chance.
 
Okay, Ich habe wirklich nicht gewusst, dass der Halter für Hundesteuer, Haftpflichtversicherung, Futter, Tierarztkosten, usw. haftbar ist. Dachte dass das der Eigentümer machen muss. Sorry.

Seit wann arbeitest du im Tierschutz ? Keine Ahnung von Gesetzen, keine Ahnung von Veterinärmedizin, keine Ahnung von Hundeerziehung ? Und solchen Tierschützern soll sich einer freiwwillig ausliefern und sich von ihnen kontrollieren lassen ? :eek::eek::eek::eek:
 
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