Naja, die Internetverweigerer machen es entweder bei der Bezirksverwaltungsbehörde oder beim Tierarzt zum Beispiel und lassen sich das bestätigen, indem derjenige ihnen die Registrierungsnummer mitteilt.
"(4) Jeder Halter von Hunden gemäß Abs. 3 ist verpflichtet sein Tier binnen eines Monats nach der Kennzeichnung, Einreise oder Weitergabe unter Angabe der Daten gemäß Abs. 2 Z 1 und Z 2 lit. a bis e zu melden. Weiters können die Daten gemäß Abs. 2 Z 2 lit. f und g gemeldet werden.
Die Eingabe der Meldung erfolgt über ein elektronisches Portal:
1. vom Halter selbst oder
2. nach Meldung der Daten durch den Halter an die Behörde durch diese oder
3. im Auftrag des Halters durch den freiberuflich tätigen Tierarzt, der die
Kennzeichnung oder Impfung vornimmt oder durch eine sonstige Meldestelle.
(5) Jedem Stammdatensatz ist eine Registrierungsnummer zuzuordnen. Diese ist dem Eingebenden von der Datenbank mitzuteilen und gilt als Bestätigung für die erfolgreich durchgeführte Meldung. Im Falle, dass die Eingabe von der Behörde oder im Auftrag des Tierhalters durch einen freiberuflichen Tierarzt oder einer sonstigen Meldestelle vorgenommen wird, ist die Registrierungsnummer von diesen dem Halter mitzuteilen.
(6) Jede Änderung ist vom Halter oder Eigentümer in der in Abs. 4 Z 1 bis 3 vorgesehenen Weise zu melden und in die Datenbank einzugeben. Im Falle der Meldung und Eingabe eines Halter- oder Eigentümerwechsels ist von der Datenbank eine neue Registrierungsnummer zu vergeben. Wird der Tod eines Tieres nicht vorschriftsgemäß gemeldet, erfolgt 20 Jahre nach dem Geburtsjahr des Hundes die automatische Löschung des gesamten Stammdatensatzes aus dem Register."