Stachler und Teletak - Teil 2

  • Ersteller Ersteller Hundesportler
  • Erstellt am Erstellt am
Der Handel scheinbar nicht,du kannst sie zB im IT ganz legal erwerben.

Ich hab eben erst vor vielleicht 2 oder 3 Wochen einen Katalog zugeschickt bekommen (ich weiß den Namen leider nicht mehr)... in dem waren Stachler und auch Teletakt etc. drinnen, auch mit dem Vermerk "nur innerhalb D". Hab ihn dann gleich weggeschmissen, wo ich die Teile gesehen hab...
 
Wie kann das dann sein, dass man es noch legal erwerben kann, es aber laut Gesetz schon verboten ist - irgendwas stimmt da ja nicht :confused:
 
ja, ihr Schlauberger :D . Seit Februar 2006 ist die Verwendung in Deutschland verboten.

Wieso hab ich das Teil aber dann im Mai und nochmals im Dez. 2006 in den Regalen hängen sehen, wenn es doch verboten ist??? Scheinbar bringen Verbote bei Euch genauso wenig wie bei uns.
Wo kein Kläger, da kein Richter ;)

@deikoon

Diese bestimmte Futtermarktkette boykottieren wir seit längerer Zeit.

Ich boykottiere sie hier in Ö, weil ich kauf dort nix :D
Habs aber nicht nur in dieser Handelskette gesehen, sondern in anderen auch.
 
Ich lese es ebenso häufig,zB wenn ich auf Ka-Fu-Recherchen im IT bin,da stolpere ich ständig über diese Angebote!:mad: :eek:
Das ist das beste,man boykottiert sie und lässt ihnen Massenprotestunterschriften zukommen,das wäre doch eigentl.ne gute Idee.
 
Der 20.Senat des OVG NRW wies mit Urteil vom 15.09.2004 die Berufung eines Hundeausbilders zurück,der im Rahmen seiner Ausbildungskurse in Marl Teletaktgeräte zur Hundeerziehung einsetzen wollte und hierfür keine Erlaubnis vom zuständigen Landratsamt erhalten hatte.Damit bestätigt das OVG das in 1.Instanzgefällte Urteildes VG Gelsenkirchen,das bereits festgestellt hatte,daß die Verwendung von E-Geräten im Rahmen der Hundeerziehung wegen deren Eignung zur Herbeiführung erheblicher Schmerzen Leiden oder Schäden nach §3Nr.11TierschG untersagt sei.Der Hundeausbilder begründete seine Berufung damit,daß weder der Gesetzeswortlaut noch der Gesetzentwurf der Bundesregierung ein absolutes Verbot dieser Geräte vorgesehen habe,und beantragte hilfsweise die Beweiserhebungdarüber,daß das Teletakt bei sachgemäßer Anwendung keine erheblichen Schmerzen,Leiden oder Schäden verursache.Das OVG NRW wies sowohl die Berufung als auch den hilfsweise gestellten Beweisantrag zurück.In erfreulicher Klarheit stellte das OVG NRW in seiner Urteilsbegründung fest.daß die Verwendung von Teletakt-Geräten gegen§3Nr.11TierschutzG verstoße,weil sie nach ihrer Bauweise und Funktion geeignet seien,das artgemäße Verhalten von Tieren erheblich einzuschränken und ihnenerhebliche Schmerzen,Leiden oder Schäden zuzufügen.Dies gelte auch für die modernen Niederstrom-Telereizgeräte mit einer Stromstärke unter 100m.A.Angesichts des individuellen Hautwiederstands,des Anpressdrucks der Elektroden und des Feuchtigkeitsgehalt derHautoberfläche werden je nach Handhabung auch für diese Geräte Schmerzzufügungen für Möglich gehalten.Für das Verbot sei es unerheblich ,ob das T-Gerät sachgemäß eingesetzt und im Einzelfall die konkreten,für das Tiernachteiligen Folgen nicht eintreten.Die Geräte seien schwierig zu bedienenund setzen neben der Kenntnis über die Technik der Geräte und ihren Einsatz profunde Kenntnisse zur Verhaltensbiologie voraus.Eine unsachgemäße Hanhabung könne gravierende Folgen für die Tiere haben und eröffne zudem einerhebliches Mißbrauchspotenzial.Wegen des von den Geräten ausgehenden Mißbrauchspotenzials könne alleine durch diese strenge Auslegung die mit §3 Nr.11 TierschutzG.verbundene Zwecksetzung hinreichend gewährleistet werden.Diese Gesetzesauslegung widerspreche weder der Entstehungsgeschichte dieser Norm noch sonstigen Auslegungsregeln oder dem Verhältnismäßigkeitsgrunsatz.Unabhängig vom körperlichem Schmerz sind gewichtige Verhaltensstörungen im Komfort-,Explorations-und Spielverhalten nachgewiesen worden(Gutachten von Dr.Dorit Feddersen-Petersen zur Verwendung von Elektroreizgeräten aus ethischer und ethologischer Sicht).Auf den gestellten Hilfbeweisantrag komme es daher nicht an.
Das Urteil kann in Langschrift angefordert werden bei:
Deutscher Tierschutzbund
Baumschulallee 15
53115 Bonn
 
Danke Cala!

Und kann mir jetzt noch wer erklären, wie es dann möglich ist, dass verschiedene, und nicht gerade einzelne, Hundesportartikel-Vertreiber diese Teile immer noch verkaufen??
 
weil der Verkauf nicht verboten ist
und
du die Hundesportler nicht über ein Verbot kriegst, sondern durch Überzeugung. Auch das wiederhole ich zum 100sten Mal.
 
weil der Verkauf nicht verboten ist
und
du die Hundesportler nicht über ein Verbot kriegst, sondern durch Überzeugung. Auch das wiederhole ich zum 100sten Mal.



Aber man kann diesen Vertreiberketten mit Protestunterschriften deutlich machen,dass viele Menschen in Ö und D aus genannten Gründen bei ihnen nicht mehr einkaufen werden.
Ein Versuch wärs allemal wert.

Die Hundesportler sind leider ein anderes schwieriges Thema.
 
weil der Verkauf nicht verboten ist
und
du die Hundesportler nicht über ein Verbot kriegst, sondern durch Überzeugung. Auch das wiederhole ich zum 100sten Mal.

Das heißt, bei Euch ist der Verkauf von solchen Dingen erlaubt :confused:
Bei uns ist nicht nur die Verwendung verboten, bei uns darf das auch nicht verkauft werden.
Wenn ich mir manche Hundesportler anschaue (auch hier in Ö) wirst auch mit Überzeugung und Aufklärungsarbeit nicht viel erreichen.
 
Aber man kann diesen Vertreiberketten mit Protestunterschriften deutlich machen,dass viele Menschen in Ö und D bei ihnen nicht mehr einkaufen werden.
Ein Versuch wärs allemal wert.

Die Hundesportler sind leider ein anderes schwieriges Thema.
hätte ich nichts dagegen. Die, die damit umzugehen wissen, haben ohnehin ihre Quellen und kaufen nicht bei FN. Nur Hinz und Kunz weiß dann nicht wo, und das ist gut so.
 
Oben