stachler & Co in vorarlberg...

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@snuffi: mit gar nix... sonder ich halte meine klappe...

finde es nur immer wieder amüsant wie sich menschen mitreißen lassen und und sachen posten die sich dann total wiedersprechen und es dem jenigen dann nicht mal selber auffällt....
 
und womit willst Du sonst herumwerfen wenn Du nicht dabei warst ...?



Finde ich nicht - auch da bitte um Aufklärung????

Es ist schwer jemand aufgrund des Tierschutzgesetzes anzuzeigen - das weiß ich aus eigener Erfahrung und finde es nicht gut. Die "Verjährungsfristen sind ein Witz" - auch das sehe ich ähnlich wie 4 Pfoten. Die Strafen bei Tierquälerei sind zu gering (siehe Fall Damian).

Nur gerade im Tierschutz gibts einige eigenwillige Gestalten - daher finde ich es gut, dass der Gesetzgeber BEWEISE verlangt. Ein Foto, ein Video, mehrere Zeugenaussagen plus es selbst gesehen haben - solche Sachen sind in meinen Augen Beweise. Ein Polizist muss das wissen. Daher behandelt ihn das Gericht sicher strenger als einen normalen Bürger.

Wenn er nun dort Tierschützer + Polizist ist - wieso hat er nicht, als es ihm bekannt wurde, Beweise gesammelt und ordnungsgemäß Anzeige erstattet?

Ich habe vor einiger Zeit "Dogorescue" angegriffen und ich hab dafür viel recherchiert hatte sehr viel Material bin aber nur mit sehr wenig an die Öffentlichkeit gegangen - weil ich eben nur die Fakten die ich gebracht habe - beweisen konnte. Der Rest war schlüssig, war aber Hörensagen. Teilweise waren es Zeugen die unter Druck gesetzt wurden und ihren Namen öffentlich nicht genannt haben wollten - das hab ich zu respektieren ....

Dem Polizist ging es vermutlich ähnlich - er wusste es, er hatte vermutlich einige Aussagen - er war vor Ort. Er hätte Anzeige erstatten müssen laut Tierschutzgesetz in dem Moment wo er genug Beweismaterial hatte.

Sein Fehler war (in meinen Augen) dass er es wusste, dass er aber keine genauere Recherche machte, dass er nicht anzeigte. Erst als er gefragt wurde hat er diese Aussage getroffen und damit dem "Trainer" die Möglichkeit gegeben wegen Rufschädigung zu klagen und der ist damit durchgekommen....

Einem "Tierschützer" sollte das Tierschutzgesetz bekannt sein, er sollte die Fristen kennen - wie sonst soll er denn anhand des Tierschutzgesetzes einen Tierquäler abstellen wenn er nicht die Grundlage dazu kennt - das Tierschutzgesetz....

In dem Sinne find ich den Fall interessant - er zeigt - wie man sich verhalten muss, wenn man Tierquälerei ortet und was passiert wenn man es nicht tut ...

Dass der Gesetzgeber BEWEISE will - das find ich gut - sonst geh ich morgen, wenn mir hier ein User auf die Nerven geht hin, und sag ich hab ihn mit einem Stachler oder einem TiG gesehen ... das darf natürlich nicht sein.

Daher verstehe ich die geposteten Einwände nicht so ganz ;)

1. Ein Verstoß gegen das TSchG war nicht Gegenstand der Verhandlung!!!!! Es war ein Zivilverfahren!!!!

Die Enttäuschung über den Ausgang ist sicher menschlich verständlich, rein sachlich aber Quatsch.

Der Beklagte war derjenige, der einem Dritten gegenüber, einen Zweiten dieser Taten beschuldigt hatte.

2. Nein der Polizist hätte gar nichts anzeigen müssen - können - er hätte die Leute, die ein tierschutzrelevante Tat in persona erlebt haben, ihm dies mitgeteilt haben, zu einer Anzeige raten können.

Es geht auch absolut nicht um Strafgen bei Verstoß gegen das TSchG, da - zum wiederholten mal - DAS war nicht Verfahrensgegenstand.

Hier werden zwei völlig unterschiedliche Tatbestände, einer davon gänzlich unbewiesen - vermantscht und dann - logischerweise - völlig absurde Schlüsse gezogen.
 
1. Ein Verstoß gegen das TSchG war nicht Gegenstand der Verhandlung!!!!! Es war ein Zivilverfahren!!!!

Die Enttäuschung über den Ausgang ist sicher menschlich verständlich, rein sachlich aber Quatsch.

Der Beklagte war derjenige, der einem Dritten gegenüber, einen Zweiten dieser Taten beschuldigt hatte.

2. Nein der Polizist hätte gar nichts anzeigen müssen - können - er hätte die Leute, die ein tierschutzrelevante Tat in persona erlebt haben, ihm dies mitgeteilt haben, zu einer Anzeige raten können.

Es geht auch absolut nicht um Strafgen bei Verstoß gegen das TSchG, da - zum wiederholten mal - DAS war nicht Verfahrensgegenstand.

Hier werden zwei völlig unterschiedliche Tatbestände, einer davon gänzlich unbewiesen - vermantscht und dann - logischerweise - völlig absurde Schlüsse gezogen.

Das Markierte hat für mich Erklärungsbedarf ....

Natürlich ist "üble Nachrede" ein Zivilrechtsverfahren und natürlich wurde er da schuldig gesprochen - das geht aus dem Artikel und den Postings ja hervor....

Diese Sachlage sollte ja jedem klar sein ...

Es geht darum dass man dieses Urteil "nicht richtig" empfindet - ich denke das ist Diskussionsgrundlage in dem Thread. Man empfindet das Urteil als "unfair" weil der "Gute" (Tierschützer) verurteilt wurde und der Böse (Trainer) recht bekam ....

Genau da muss man sich eben vor Augen halten dass man, will man Tierschutzrelevante Methoden anzeigen, das Prozedere einhalten muss ...

Was ist daran soooo unverständlich :confused::confused::confused:
 
Das Markierte hat für mich Erklärungsbedarf ....

Natürlich ist "üble Nachrede" ein Zivilrechtsverfahren und natürlich wurde er da schuldig gesprochen - das geht aus dem Artikel und den Postings ja hervor....

Diese Sachlage sollte ja jedem klar sein ...

Es geht darum dass man dieses Urteil "nicht richtig" empfindet - ich denke das ist Diskussionsgrundlage in dem Thread. Man empfindet das Urteil als "unfair" weil der "Gute" (Tierschützer) verurteilt wurde und der Böse (Trainer) recht bekam ....

Genau da muss man sich eben vor Augen halten dass man, will man Tierschutzrelevante Methoden anzeigen, das Prozedere einhalten muss ...

Was ist daran soooo unverständlich :confused::confused::confused:

Es geht NICHT um empfindungen - denn die sind für jeden Menschen unterschiedlich -sehr viele Menschen, die sich die Sachlage angesehen haben, empfinden nämlich logischerweise keineswegs so wie von Dir hier geschildert...

es geht ausschließlich um Fakten:

und Fakt ist

es wurde keineswegs der "GUTE" verurteilt und der "BÖSE" bekam recht

denn um irgendwelche "Taten" des angeblich "Bösen" ging es überhaupt nicht:

verurteilt wurde der Mensch, der behauptet hatte, dass ein anderer Mensch wiederholt eine Straftat begangen habe und keinerlei Beweis dafür erbringen konnte.

Nicht mal einen Zeugen bringen konnte, der seine Behauptung unterstützt ...

Wäre ja auch absurd, wenn ein Gericht einen Menschen wegen einer unbewiesenen Behauptung eines anderen Menschen verurteilen würde.
 
Es geht NICHT um empfindungen - denn die sind für jeden Menschen unterschiedlich -sehr viele Menschen, die sich die Sachlage angesehen haben, empfinden nämlich logischerweise keineswegs so wie von Dir hier geschildert...

es geht ausschließlich um Fakten:

und Fakt ist

es wurde keineswegs der "GUTE" verurteilt und der "BÖSE" bekam recht

denn um irgendwelche "Taten" des angeblich "Bösen" ging es überhaupt nicht:

verurteilt wurde der Mensch, der behauptet hatte, dass ein anderer Mensch wiederholt eine Straftat begangen habe und keinerlei Beweis dafür erbringen konnte.

Nicht mal einen Zeugen bringen konnte, der seine Behauptung unterstützt ...

Wäre ja auch absurd, wenn ein Gericht einen Menschen wegen einer unbewiesenen Behauptung eines anderen Menschen verurteilen würde.

Da gebe ich Dir recht (wobei das mit den Zeugen so nicht stimmt es gab Zeugen die für ihn ausgesagt haben)

Und jetzt erklär mir bitte was ich anderes geschrieben habe :D:D:D
 
Da gebe ich Dir recht (wobei das mit den Zeugen so nicht stimmt es gab Zeugen die für ihn ausgesagt haben)

Und jetzt erklär mir bitte was ich anderes geschrieben habe :D:D:D

Falsch!!

Es gab nicht einen einzigen Zeugen, der eine relevante Straftat nach einem § des TSChG bezeugt hat.

Was verjährt ist, ist nämlich absolut nicht verfahrensrelevant.
 
Falsch!!

Es gab nicht einen einzigen Zeugen, der eine relevante Straftat nach einem § des TSChG bezeugt hat.

Was verjährt ist, ist nämlich absolut nicht verfahrensrelevant.

Im Fall Verfahren gibt es keinen Zeugen das ist richtig.

Es gibt "nur" Zeugen die bestätigen dass der Hundetrainer das auch nach 2005 angewandt hat - da aber die Frist abgelaufen war zum Zeitpunkt des Verfahrens konnte das nicht als Beweis geltend gemacht werden....

Eine nach TschG relevanter Tatbestand wurde aber sehr wohl bezeugt da das Ding nach 2005 zum Einsatz kam. Der Tatbestand per se ist da (laut Zeugenaussage) aber er ist "verjährt"...

Wobei die einzigen die hier um Kaisers Bart streiten sind wir zwei :D

Die "Öffentlichkeit" nimmt den Fall anders wahr. Hier hat der Gute (Tierschützer) gegen den Bösen (Trainer) verloren - das ist die Wahrnehmung die durch Kommentare, Postings auf FB und auch hier im WUFF nachvollziehbar ist.

Dass "der Gute" einen Fehler gemacht hat, weil er eben nicht innerhalb des notwendigen Zeitrahmens Anzeige erstattet hat und Beweise lieferte, das wird nicht wahrgenommen...

Deswegen habe ich es herausgestrichen - die Quintessenz ist: die Intention war gut aber die Ausführung war schlecht. Üble Nachrede ist ein zivilrechtlich einklagbarer Tatbestand und der wurde erfüllt - daher Verurteilung. Wenn man gegen sowas vorgehen will - dann muss man innerhalb der Zeit Anzeigen - wird eine Verurteilung laut TschG erreicht dann darf man das verwenden ....
 
verurteilt wurde der Mensch, der behauptet hatte, dass ein anderer Mensch wiederholt eine Straftat begangen habe und keinerlei Beweis dafür erbringen konnte.

Also sind zwei Zeugen, die tatsächlich bestätigen, dass solche Hilfsmittel verwendet wurden (auch nach dem Verbot) "keinerlei Beweis"?

Zitat aus dem Artikel:
"Protokolle zum Gerichtsfall bestätigen Rabatschers Angaben. In seiner Einvernahme vom 31. August des Vorjahres gibt der Kläger an (siehe Faksimile), seit Inkrafttreten des Tierschutzgesetzes 2005 weder Teletac, noch Stachelhalsbänder verwendet zu haben. Doch zwei Zeugen widerlegten ihn und berichteten dem Gericht über die Verwendung von Stachelhalsbändern an ihren Hunden durch den Hundetrainer in den Jahren 2006 und 2007. Die Widersprüche des Oberländers blieben im Zivilrechtsprozess ohne Folgen."

Verurteilt wurde der Tierschützer angeblich nur deshalb, weil er seine Angaben nicht konkret zeitlich eingeordnet hatte: im Prinzip, hatte er allerdings etwas behauptet was von zwei Zeugen bestätigt wurde und wird dann so bestraft als hätte er gelogen. Für mich durchaus ein Grund diese Verjährungsklausel mal zu überdenken - denn gerade der Ruf nach Beweise wenn es eben um Verstosse gegen das Tierschutzgesetz geht, müsste es klar machen dass man auch bekannte Verstosse nicht sofort anzeigen kann sondern die Zeit haben muss diese zu recherchieren und genauer zu beweisen: was durchaus sehr aufwendig und schwierig sein kann - (ausser man stellt lediglich als Dogwatcher Freunden irgendwelche Persilscheine aus)!

LG Vivien.
 
Es wurde eh schon um des Kaisers Bat gestritten warum der Polizist/Tierschützer der üblen Nachrede schuldig gesprochen wurde....

Man hat 6 Monate Zeit - ansonsten ist es "verjährt" - aber ich denke - wenn man wirklich jemand anzeigen will - reichen 6 Monate vom ersten Beweis bis zur Anzeige aus ...

Wenn ich heute weiß jemand trainiert tierschutzrelevant, dann kann ich (im besten Fall) Bildmaterial oder wenigstens Aussagen sammeln und sobald ich die habe erstatte ich Anzeige - dafür sind 6 Monate ausreichend...

Wenn ich allerdings mehrere Jahre zur Entscheidungsfindung ob ich Anzeige erstatten will brauche - dann ist es nicht ausreichend.

Die Strafen die für Vergehen gegen das Tierschutzgesetz finde ich zu gering angesetzt - aber die Frist in der ich Anzeige erstatten muss ist mM ausreichend.
 
Es wurde eh schon um des Kaisers Bat gestritten warum der Polizist/Tierschützer der üblen Nachrede schuldig gesprochen wurde....

Man hat 6 Monate Zeit - ansonsten ist es "verjährt" - aber ich denke - wenn man wirklich jemand anzeigen will - reichen 6 Monate vom ersten Beweis bis zur Anzeige aus ...

Wenn ich heute weiß jemand trainiert tierschutzrelevant, dann kann ich (im besten Fall) Bildmaterial oder wenigstens Aussagen sammeln und sobald ich die habe erstatte ich Anzeige - dafür sind 6 Monate ausreichend...

Wenn ich allerdings mehrere Jahre zur Entscheidungsfindung ob ich Anzeige erstatten will brauche - dann ist es nicht ausreichend.

Die Strafen die für Vergehen gegen das Tierschutzgesetz finde ich zu gering angesetzt - aber die Frist in der ich Anzeige erstatten muss ist mM ausreichend.

Ich kenne einen konkreten Fall in dem 6 Monate NICHT gereicht haben um die nötigen Beweise zu sammeln. Dies kann z.B. passieren wenn die Personen um die es geht nicht immer nur in Österreich trainieren - auch dann wenn z.B. Hundeplätze so gut wie unmöglich unbemerkt beaufsichtigt werden können. Sogar wenn Videos oder Fotos vorliegen, ist es nicht einfach ohne Insider Aussagen - denn dann heisst es die Videos wären ja nicht in Österreich entstanden, oder wären vom Jahre Schnee... Oder die Fotos sind in Timbuktu aufgenommen worden... Und das TIG ist NATÜRLICH ein Vibrationshalsband, eine Attrappe...qua qua...bla bla - alles schon da gewesen.

Es ist aber im Prinzip auch egal - denn in diesem Gerichtsverfahren ging es ja gar nicht darum den Hundetrainer zu belangen sondern darum ob der Tierschützer "Rufmord" begangen hat. Dass hier so entschieden wird TROTZDEM zwei Zeugen eigentlich seine Angaben bestätigen, finden viele - ich inklusive - sehr befremdend und wird eben begründet mit diese Verjährungsklausel - da die Vergehen länger als 6 Monate zurück liegen oder die Aussagen nicht konkret zeitlich eingeordnet wurden.

Theoretisch könnte man das überspitzt so interpretieren: Jeder kann ruhig gegen das "Verbot der Tierquälerei" verstossen, solange man sich 6 Monate lang nicht erwischen lässt bzw. schaut, dass es keine Beweise geben kann - denn hat ein Kunde z.B. erst später das Mut darüber zu sprechen - dann kann man mir das weder nachsagen (da klage ich wegen Rufmord) noch kann man mich belangen... Und sogar WENN man mal erwischt wird innerhalb dieser Frist - so ist das ohnehin eine Verwaltungsstrafe die nicht viel härter ausfällt als wie wenn einer falsch parkt. So - ist das Gesetz nicht geeignet um Tiere wirklich zu schützen und man müsste sich sehr genau überlegen, wie man es im Sinne des Tierschutzes verschärfen könnte/müsste.

LG Vivien.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich kenne einen konkreten Fall in dem 6 Monate NICHT gereicht haben um die nötigen Beweise zu sammeln. Dies kann z.B. passieren wenn die Personen um die es geht nicht immer nur in Österreich trainieren - auch dann wenn z.B. Hundeplätze so gut wie unmöglich unbemerkt beaufsichtigt werden können. Sogar wenn Videos oder Fotos vorliegen, ist es nicht einfach ohne Insider Aussagen - denn dann heisst es die Videos wären ja nicht in Österreich entstanden, oder wären vom Jahre Schnee... Oder die Fotos sind in Timbuktu aufgenommen worden... Und das TIG ist NATÜRLICH ein Vibrationshalsband, eine Attrappe...qua qua...bla bla - alles schon da gewesen.

Geht es da um den Fall Renate L. gegen Vier Pfoten ???

Wenn ja dann wären 6 Monate mehr als ausreichend gewesen ....

Es ist aber im Prinzip auch egal - denn in diesem Gerichtsverfahren ging es ja gar nicht darum den Hundetrainer zu belangen sondern darum ob der Tierschützer "Rufmord" begangen hat. Dass hier so entschieden wird TROTZDEM zwei Zeugen eigentlich seine Angaben bestätigen, finden viele - ich inklusive - sehr befremdend und wird eben begründet mit diese Verjährungsklausel - da die Vergehen länger als 6 Monate zurück liegen oder die Aussagen nicht konkret zeitlich eingeordnet wurden.

Wenn Du etwas verbockt hast und dieses Vergehen "verjährt" ist kann ich Dich damit nicht öffentlich angreifen. Ich finde diese Regelung nicht schlecht sie schützt auch vor Rufmord und Rufschädigung.

Theoretisch könnte man das überspitzt so interpretieren: Jeder kann ruhig gegen das "Verbot der Tierquälerei" verstossen, solange man sich 6 Monate lang nicht erwischen lässt bzw. schaut, dass es keine Beweise geben kann - denn hat ein Kunde z.B. erst später das Mut darüber zu sprechen - dann kann man mir das weder nachsagen (da klage ich wegen Rufmord) noch kann man mich belangen... Und sogar WENN man mal erwischt wird innerhalb dieser Frist - so ist das ohnehin eine Verwaltungsstrafe die nicht viel härter ausfällt als wie wenn einer falsch parkt. So - ist das Gesetz nicht geeignet um Tiere wirklich zu schützen und man müsste sich sehr genau überlegen, wie man es im Sinne des Tierschutzes verschärfen könnte/müsste.

LG Vivien.

Das Strafmaß ist sicher zu gering was Tierquälerei generell betrifft. Für eine Anzeige ist ein halbes Jahr wirklich viel Zeit und ab dem Moment wo ich eine Aussage habe oder Foto oder Video oder alles - kann ich sofort Anzeige erstatten.

Wenn ich heute sehe dass Du Deinen Hund prügelst und trittst und günstigenfalls einen Zeugen oder ein Bilddokument habe kann ich morgen Anzeige erstatten. Ab Zeitpunkt der Anzeige ist es egal wie lange es dauert bis es vor Gericht geht. Also wo sind die 6 Monate zu kurz ...?
 
Geht es da um den Fall Renate L. gegen Vier Pfoten ???

Wenn ja dann wären 6 Monate mehr als ausreichend gewesen ....

Das kannst nicht Du, die Dognews (oder ich) beurteilen, sondern die die eben die Aufgabe hatten Beweise sicherzustellen. Wer da die Schwierigkeit diesbezüglich in Frage stellt, kann ja bei den Vier Pfoten anrufen und fragen, wie dieser Fall gelaufen ist. Es ging ausserdem nicht (nur) um einen Fall sondern um mehrere.

Wenn Du etwas verbockt hast und dieses Vergehen "verjährt" ist kann ich Dich damit nicht öffentlich angreifen. Ich finde diese Regelung nicht schlecht sie schützt auch vor Rufmord und Rufschädigung.

Wenn ein Verstoss gegen das Verbot der Tierquälerei stattfindet - und dies sechs Monate zurück liegt - so hat die Person um die es geht trotzdem einen Hund so behandelt wie er es in Österreich normal nicht hätte dürfen. Dass es dann verboten sein soll dies genau auch so zu beschreiben wie es ist, ist lächerlich. Einen Apfel, sollte ich schon Apfel nennen dürfen. Dass Dir die Regelung gefällt, ist Dein persönlicher Geschmack - aber an sich schützt so ein Gesetz nicht die Tiere sondern jene die diese gerne mit verbotene Hilfsmittel traktieren. Konkret auf diesen Fall bezogen, hat der Tierschützer/Polizist eben behauptet dass mit verbotene Hilfsmittel gearbeitet wird/wurde, was offensichtlich von zwei Zeugen bestätigt wurde: im wie fern schützt hier das Gesetz vor Rufmord? Der Kläger hat hingegen, sofern man die zwei Zeugen glaubt, sogar gelogen - und ihn muss man "schützen"?

Das Strafmaß ist sicher zu gering was Tierquälerei generell betrifft. Für eine Anzeige ist ein halbes Jahr wirklich viel Zeit und ab dem Moment wo ich eine Aussage habe oder Foto oder Video oder alles - kann ich sofort Anzeige erstatten.

Wenn ich heute sehe dass Du Deinen Hund prügelst und trittst und günstigenfalls einen Zeugen oder ein Bilddokument habe kann ich morgen Anzeige erstatten. Ab Zeitpunkt der Anzeige ist es egal wie lange es dauert bis es vor Gericht geht. Also wo sind die 6 Monate zu kurz ...?

Das Strafmass ist zu gering - ja, da sind wir uns einig. Dass die 6 Monate ein Witz sind - ist nur meine Meinung: die muss keiner teilen. Ein halbes Jahr ist definitiv NICHT genug Zeit, wenn Fotos und Videos eben als Beweismittel in einer Anzeige praktisch nicht genug sind sondern Du Leute längerfristig einschleusen müsstest und über längere Zeiten Zeugenaussagen brauchst. Über Videos und Fotos kann (und wird) gelogen was das Zeug hält und so winden sich viele schön raus. So katapultiert sich plötzlich in einzelnen Fällen ein ganzer Ort in Niederösterreich zu einem anderen Land hin, ein TIG wird zum Vibrationshalsband und sämtliche Fotos entstanden sowieso unter Umständen ja nicht in Österreich oder zu lang zurück z.B.

Wieso sollte ein Verbrechen was mit Tierleid verbunden ist überhaupt verjähren sofern es noch nicht angezeigt wurde??? Daraus könnte man fast schon einen Witz machen. Wie nennt man in Österreich einen Tierquäler nach 6 Monate? Na wenn 6 Monate vergangen sind, ist ein Apfel kein Apfel mehr....sondern eine runde Frucht die auf Englisch Apple heisst.

LG Vivien.
 
Das kannst nicht Du, die Dognews (oder ich) beurteilen, sondern die die eben die Aufgabe hatten Beweise sicherzustellen. Wer da die Schwierigkeit diesbezüglich in Frage stellt, kann ja bei den Vier Pfoten anrufen und fragen, wie dieser Fall gelaufen ist. Es ging ausserdem nicht (nur) um einen Fall sondern um mehrere.

Den Fall kenne ich doch genau genug um Vier Pfoten da nicht fragen zu müssen ...

Wenn ein Verstoss gegen das Verbot der Tierquälerei stattfindet - und dies sechs Monate zurück liegt - so hat die Person um die es geht trotzdem einen Hund so behandelt wie er es in Österreich normal nicht hätte dürfen. Dass es dann verboten sein soll dies genau auch so zu beschreiben wie es ist, ist lächerlich. Einen Apfel, sollte ich schon Apfel nennen dürfen. Dass Dir die Regelung gefällt, ist Dein persönlicher Geschmack - aber an sich schützt so ein Gesetz nicht die Tiere sondern jene die diese gerne mit verbotene Hilfsmittel traktieren. Konkret auf diesen Fall bezogen, hat der Tierschützer/Polizist eben behauptet dass mit verbotene Hilfsmittel gearbeitet wird/wurde, was offensichtlich von zwei Zeugen bestätigt wurde: im wie fern schützt hier das Gesetz vor Rufmord? Der Kläger hat hingegen, sofern man die zwei Zeugen glaubt, sogar gelogen - und ihn muss man "schützen"?

Nein dieses Gesetz schützt davor dass Anzeigen aufgrund persönlicher Befindlichkeiten gemacht werden - und das finde ich gut. Eine Anzeige soll erfolgen wenn man eine Tat feststellt nicht dann wenn es einem in den Kram passt - mM verhindert dieses Gesetz dass Anzeigen "zweckentfremdet" werden ...

Das Strafmass ist zu gering - ja, da sind wir uns einig. Dass die 6 Monate ein Witz sind - ist nur meine Meinung: die muss keiner teilen. Ein halbes Jahr ist definitiv NICHT genug Zeit, wenn Fotos und Videos eben als Beweismittel in einer Anzeige praktisch nicht genug sind sondern Du Leute längerfristig einschleusen müsstest und über längere Zeiten Zeugenaussagen brauchst. Über Videos und Fotos kann (und wird) gelogen was das Zeug hält und so winden sich viele schön raus. So katapultiert sich plötzlich in einzelnen Fällen ein ganzer Ort in Niederösterreich zu einem anderen Land hin, ein TIG wird zum Vibrationshalsband und sämtliche Fotos entstanden sowieso unter Umständen ja nicht in Österreich oder zu lang zurück z.B.

Das ist Blödsinn - nicht böse sein - aber wenn ich feststelle dass Hundeschule XY mit solchen Mittelchen arbeitet oder sonst wie Hunde quält kann ich gemütlich meine Beweise sammeln - sobald ich den ersten haltbaren Beweis habe kann ich zur Polizei oder zum ATA gehen...

Ich muss nicht mehr als 6 Monate warten bis es mir in meine Hundepolitik hineinpasst - wenn ich das tue dann geht es mir nicht um das Tier oder den Fall - dann will ich den Fall für etwas verwenden ...

Wieso sollte ein Verbrechen was mit Tierleid verbunden ist überhaupt verjähren sofern es noch nicht angezeigt wurde??? Daraus könnte man fast schon einen Witz machen. Wie nennt man in Österreich einen Tierquäler nach 6 Monate? Na wenn 6 Monate vergangen sind, ist ein Apfel kein Apfel mehr....sondern eine runde Frucht die auf Englisch Apple heisst.

LG Vivien.

Ich glaube der Vergleich hinkt - wenn Du einen Mord beobachtest und nicht umgehend Anzeige erstattest sondern zB erst wenn Du mit dem Mörder einen persönlichen Streit hast wird man Dich auch fragen warum und Du kannst dafür belangt werden ...

Anzeige hat man UMGEHEND zu erstatten sobald man einen Beweis hat - das ist OK

Nur das Strafmaß das Täter bei Tierquälerei ausfassen (siehe Fall Damian) das ist viel zuwenig.
 
Den Fall kenne ich doch genau genug um Vier Pfoten da nicht fragen zu müssen ...

Woher willst Du den Fall "genug kennen"? Du hast weder mit der Zeugin vor Ort gesprochen noch mit den Menschen die damit beauftragt waren Beweise zu sammeln. Wenn Du mit "Fall kennen" meinst, dass Du mit den Angeklagten gesprochen hättest - dann entschuldige bitte, aber die sind nicht unbedingt die richtigen Gesprächspartner um die Wahrheit zu erfahren.

Nein dieses Gesetz schützt davor dass Anzeigen aufgrund persönlicher Befindlichkeiten gemacht werden - und das finde ich gut. Eine Anzeige soll erfolgen wenn man eine Tat feststellt nicht dann wenn es einem in den Kram passt - mM verhindert dieses Gesetz dass Anzeigen "zweckentfremdet" werden ...

Nein tut es nicht. Dieses Gesetz verursacht lediglich, dass Leute gegen das Tierschutzgesetz verstossen können und damit davon kommen weil nicht rechtzeitig Beweise gesammelt werden können. Dass nicht eine Anzeige "Zweckentfremdet" werden sollte, lasse ich auch gerne so gelten - da sind wir einer Meinung. Nur wer sich auch nix zu schulden hätte kommen lassen, hätte auch prinzipiell auch nichts zu befürchten.... Auch nach sechs Monate nimmer.

Das ist Blödsinn - nicht böse sein - aber wenn ich feststelle dass Hundeschule XY mit solchen Mittelchen arbeitet oder sonst wie Hunde quält kann ich gemütlich meine Beweise sammeln - sobald ich den ersten haltbaren Beweis habe kann ich zur Polizei oder zum ATA gehen...

Sorry - aber wer erzählt hier einen Blödsinn? Du schreibst ständig über Sachen von denen Du ganz offensichtlich keine Ahnung hast. Nur weil man Berichte hat oder Zeugenaussagen, so kann man nicht sofort eine Anzeige machen. Nicht, wenn man damit auch etwas erreichen will. Denn Du brauchst Beweise - und nach diesem Jahr hat sich sogar erwiesen, dass teilweise sogar Fotos und Videos als Beweismittel nicht immer 100% stichhaltig sein müssen: denn Lügen können solche Menschen halt auch recht geschickt. Der erste "haltbare" Beweis bringt Dir insofern nicht unbedingt was. Vor allem dann auch kompliziert, wenn es sich nicht ja nur um eine Person handelt die so Hunde trainiert sondern um mehrere auf einem Platz und wo man gegen mehrere auch den Beweis sammeln muss - für jeden eben einzeln! Die Beweise müssen dann so aussehen, dass man sich weder ausreden kann über das Jahr, noch über das Land (das war ja nicht da), noch über die Hilfsmittel (das war ja nur ein Vibrationshalsband...)...Qua qua... das übliche.

Wenn man dann weiss wie militant einige diese Herrschaften drauf sind, dass viele Trainings sogar hinter verschlossenen Türen stattfinden etc. oder dass einzelne Trainingsplätze praktisch wie ein Schloss bewacht werden oder so uneinsichtig gemacht werden dass Du vom Helikopter aus filmen müsstest - dann wird ersichtlich dass es nichts "bequemes" darin gibt in der Art wie man Beweise sammeln muss. Beweise zu sammeln die auch vor Gericht standhalten. Ich rede auch hier nicht über Dogwatch Aktionen die vorher genehmigt und ausgemacht sind um eine Tierquälerei NICHT aufzuzeigen - sondern über wirklichen Tierschutz. Die wenigsten Tierschützer sind bereit mit einem Hund auf einem Hundeplatz zu kommen um dem Training beizuwohnen zwecks Beweise sammeln - denn die wenigsten Tierschützer möchten gerne zulassen, dass ihre Tiere gequält werden nur um die Tierquälerei nachzuweisen. Was die meisten Zeugen betrifft - so haben diese (sehr verständlicher Weise - wenn man das Milieu ein wenig kennt) Angst! Und so deppert sind die Gegner nunmal auch nicht, dass sie vor einem filmenden Fremden sich hinstellen und vor laufender Kamera gegen das Gesetz verstossen.


Ich muss nicht mehr als 6 Monate warten bis es mir in meine Hundepolitik hineinpasst - wenn ich das tue dann geht es mir nicht um das Tier oder den Fall - dann will ich den Fall für etwas verwenden ...

Klar muss Du das nicht. Verwendet hat auch keiner irgendetwas - das ist Deine (für meine Begriffe etwas eigenartige) Interpretation. So wie es die Menschen berichten die damit zu tun hatten, ist das eben anders abgelaufen. Da kann ich nur jedem raten den es wirklich interessiert, sich bei der Tierschutzorganisation um die es geht und die diesen Fall behandelt hat einfach offen nachzufragen! Im Interesse der Tierschützer ist es immer dass möglichst schnell ganz klare und sichere Beweise gesammelt werden können - es ist nur in den seltensten Fällen so ohne weiteres möglich. Vor allem dann nicht, wenn vielfache verschiedene Fälle parallel laufen und von sehr wenig Personal abgedeckt werden müssen. Die Ressourcen von Tierschutzorganisationen sind nicht endlos - und die Betätigungsbereiche erstrecken sich vom Thema Kastenhaltung bis zum Thema Hilfsmittel im Training und dazwischen sind dutzende andere Probleme die behandelt werden müssen.

Ich glaube der Vergleich hinkt - wenn Du einen Mord beobachtest und nicht umgehend Anzeige erstattest sondern zB erst wenn Du mit dem Mörder einen persönlichen Streit hast wird man Dich auch fragen warum und Du kannst dafür belangt werden ...

Dein Vergleich hinkt viel eher - da ein Mord kein Verwaltungsdelikt ist sondern eine Straftat nach dem Strafgesetzbuch. Die Anwendung von tierschutzrelevante Hilfsmittel ist hingegen ein Verwaltungsdelikt (ähnlich wie falsch parken). Wenn ich einen Mord beobachte - gibt es im normalfall eine Leiche mit der schon zumindest mal feststeht dass der Mord stattgefunden hat. Da ein TIG oder ein Stachler in den meisten Fällen nicht sofort zum Tod des Tieres führt, liegt hier kein automatischer Beweis vor. So ist es Aussage gegen Aussage: ausser man hat sich eben genauer gekümmert um handfest Beweise - und diese dauern wiederum.

Anzeige hat man UMGEHEND zu erstatten sobald man einen Beweis hat - das ist OK

Ja das ist klar. Nur "sobald man einen Beweis hat" dauert eben in Einzelfällen länger wie 6 Monate - zumal die Personen um die es geht teilweise einige Monate im Jahr gar nicht da sind!!! Und in der Zwischenzeit kommt einer zu Dir und fragt Dich ob er sein Hund von dem netten Trainer nebenan trainieren lassen soll... Wenn Du Mut hast, sagst Du dann z.B.die Wahrheit und wirst dann nach österreichischem Recht für diese Wahrheit eine Strafe sogar zahlen - auch DANN wenn Zeugen Deine Aussage bestätigen!!! Aber Du bewahrst auch immerhin einen Hund vor solchen Qualen. Nach Deiner Meinung, ok dass man dann Strafe zahlt dafür, dass man an sich die Wahrheit sagt und an dem Schutz des Tieres wirklich interessiert ist. Nach meiner Meinung eben nicht.

Wir werden uns darauf einigen, nicht einer Meinung zu sein. Mir ist das Wohl der Tiere in diesem Fall wichtiger wie der Ruf von Menschen die mit fragwürdigen Methoden arbeiten (auch wenn es vor 6 Monate damals war), wie auch wichtiger als die herbei fantasierte "hintere Beweggründe" oder imaginäre "Hundepolitik" die man in jede Tierschutzaktion hinein dichten mag.

Es gibt in meine Sprache eine art Redewendung... Übersetzt würde das ungefähr heissen:
"Wenn es wie eine Ente geht, wie eine Ente aussieht und wie eine Ente quackt, dann ist es vermutlich echt eine Ente". Mag sein, dass man es dann nach sechs Monaten Henderl nennen muss um nicht verurteilt zu werden - aber eine Ente bleibt eine Ente. Mein Respekt gebührt jedem, der trotz (noch) missliche gesetzliche Lage den Mut hat die Sachen beim Namen zu nennen, wenn dies den Schutz von Tiere dient.

Interessanterweise, finden ohnehin nicht nur Tierschützer dieses Urteil voll daneben sondern auch der Stellvertretender Landesveterinär hat das Urteil kritisiert. Ich könnte mir gut vorstellen, dass dieser Fall ein Anlass wird um sich diese sehr lasche Gesetzeslage mal genauer anzuschauen.

http://www.vol.at/veterinaer-greber-kritisiert-urteil/3157162

LG Vivien.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist aber im Prinzip auch egal - denn in diesem Gerichtsverfahren ging es ja gar nicht darum den Hundetrainer zu belangen sondern darum ob der Tierschützer "Rufmord" begangen hat. Dass hier so entschieden wird TROTZDEM zwei Zeugen eigentlich seine Angaben bestätigen, finden viele - ich inklusive - sehr befremdend und wird eben begründet mit diese Verjährungsklausel - da die Vergehen länger als 6 Monate zurück liegen oder die Aussagen nicht konkret zeitlich eingeordnet wurden.


LG Vivien.

:)Es konnte gar keinen anderen Spruch geben, da die 2 Zeugen zwar das Vergehen bestätigt haben, dieses aber verjährt war.

Ein Gericht hat absolut keine Möglichkeit etwas Verjährtes heranzuziehen.

Mir ist schon klar, dass es emotionale Reaktionen gibt.

Aber bevor daruas resultiert: Ha, wie gemein, wie konnte das Gericht SO entscheiden, wie konnte ein RichterIn SO entscheiden,

sollte man fairerweise die Fakten begucken und dran denken, dass es vor Gericht nur um diese geht und nicht um Gefühle.

Es kommt absolut vor, dass RichterInnen rein persönlich sagen: verdammt noch mal, das ärgert mich enorm, aber ich habe keine Wahl, ich muss so entscheiden.....
 
:)Es konnte gar keinen anderen Spruch geben, da die 2 Zeugen zwar das Vergehen bestätigt haben, dieses aber verjährt war.

Ein Gericht hat absolut keine Möglichkeit etwas Verjährtes heranzuziehen.

Mir ist schon klar, dass es emotionale Reaktionen gibt.

Aber bevor daruas resultiert: Ha, wie gemein, wie konnte das Gericht SO entscheiden, wie konnte ein RichterIn SO entscheiden,

sollte man fairerweise die Fakten begucken und dran denken, dass es vor Gericht nur um diese geht und nicht um Gefühle.

Es kommt absolut vor, dass RichterInnen rein persönlich sagen: verdammt noch mal, das ärgert mich enorm, aber ich habe keine Wahl, ich muss so entscheiden.....

Ja und genau in solchen Fällen muss man auch die Gesetze dann entsprechend in Frage stellen - denn Recht sollte auch irgendwo gerecht bleiben. Deshalb auch die Hoffnung, dass dieser Fall hier was bewegen könnte.

Dass das Vergehen "verjährt" war, sehe ich nämlich in diesem Fall als nicht wirklich relevant, denn es ging nicht darum den Trainer belangen zu wollen sondern darum ob "Rufmord" begangen wurde. Rufmord sollte an sich nicht vorliegen, wenn einer etwas behauptet was dann noch 2 Zeugen bestätigen: nur weil man es Zeitlich nicht genau zuordnen konnte. Wenn ein Trainer illegale Hilfsmittel bereits verwendet hat, nachweislich auch nach dem Verbot und nachweislich sogar darüber gelogen hat und ein Tierschützer eine entsprechende Warnung gegen solch Trainer ausspricht und deshalb verurteilt wird: entsteht eine sehr schiefe Optik.

LG Vivien.
 
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@ Tamino: Selten, aber doch - danke!

@Senta: Schön, dass du wieder da bist, um uns Schnee von gestern zu bringen:-) Weißt Du, ich glaub ich kenn den Fall schon noch ein bisserl genauer als Du. Und vielleicht liegt´s einfach daran, dass nicht alles ganz so war, wie es Dir Deine Freunde erzählt haben.... Aber gut, das wurde eh schon zu Tode diskutiert...
 
Ein halbes Jahr ist definitiv NICHT genug Zeit, wenn Fotos und Videos eben als Beweismittel in einer Anzeige praktisch nicht genug sind sondern Du Leute längerfristig einschleusen müsstest und über längere Zeiten Zeugenaussagen brauchst. Über Videos und Fotos kann (und wird) gelogen was das Zeug hält und so winden sich viele schön raus. So katapultiert sich plötzlich in einzelnen Fällen ein ganzer Ort in Niederösterreich zu einem anderen Land hin, ein TIG wird zum Vibrationshalsband und sämtliche Fotos entstanden sowieso unter Umständen ja nicht in Österreich oder zu lang zurück z.B.

Schön, dass Du zugibst, dass Fotos und Videos nicht unbedingt ein Beweis sind - denn diese können manipuliert werden... Oder aus dem Zusammenhang gerissen...

Woher willst Du den Fall "genug kennen"? Du hast weder mit der Zeugin vor Ort gesprochen noch mit den Menschen die damit beauftragt waren Beweise zu sammeln. Wenn Du mit "Fall kennen" meinst, dass Du mit den Angeklagten gesprochen hättest - dann entschuldige bitte, aber die sind nicht unbedingt die richtigen Gesprächspartner um die Wahrheit zu erfahren.

Und wer sind die richtigen Gesprächspartner, wenn es um die Wahrheit geht?
 
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Für weitere Antworten geschlossen.
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