und womit willst Du sonst herumwerfen wenn Du nicht dabei warst ...?
Finde ich nicht - auch da bitte um Aufklärung????
Es ist schwer jemand aufgrund des Tierschutzgesetzes anzuzeigen - das weiß ich aus eigener Erfahrung und finde es nicht gut. Die "Verjährungsfristen sind ein Witz" - auch das sehe ich ähnlich wie 4 Pfoten. Die Strafen bei Tierquälerei sind zu gering (siehe Fall Damian).
Nur gerade im Tierschutz gibts einige eigenwillige Gestalten - daher finde ich es gut, dass der Gesetzgeber BEWEISE verlangt. Ein Foto, ein Video, mehrere Zeugenaussagen plus es selbst gesehen haben - solche Sachen sind in meinen Augen Beweise. Ein Polizist muss das wissen. Daher behandelt ihn das Gericht sicher strenger als einen normalen Bürger.
Wenn er nun dort Tierschützer + Polizist ist - wieso hat er nicht, als es ihm bekannt wurde, Beweise gesammelt und ordnungsgemäß Anzeige erstattet?
Ich habe vor einiger Zeit "Dogorescue" angegriffen und ich hab dafür viel recherchiert hatte sehr viel Material bin aber nur mit sehr wenig an die Öffentlichkeit gegangen - weil ich eben nur die Fakten die ich gebracht habe - beweisen konnte. Der Rest war schlüssig, war aber Hörensagen. Teilweise waren es Zeugen die unter Druck gesetzt wurden und ihren Namen öffentlich nicht genannt haben wollten - das hab ich zu respektieren ....
Dem Polizist ging es vermutlich ähnlich - er wusste es, er hatte vermutlich einige Aussagen - er war vor Ort. Er hätte Anzeige erstatten müssen laut Tierschutzgesetz in dem Moment wo er genug Beweismaterial hatte.
Sein Fehler war (in meinen Augen) dass er es wusste, dass er aber keine genauere Recherche machte, dass er nicht anzeigte. Erst als er gefragt wurde hat er diese Aussage getroffen und damit dem "Trainer" die Möglichkeit gegeben wegen Rufschädigung zu klagen und der ist damit durchgekommen....
Einem "Tierschützer" sollte das Tierschutzgesetz bekannt sein, er sollte die Fristen kennen - wie sonst soll er denn anhand des Tierschutzgesetzes einen Tierquäler abstellen wenn er nicht die Grundlage dazu kennt - das Tierschutzgesetz....
In dem Sinne find ich den Fall interessant - er zeigt - wie man sich verhalten muss, wenn man Tierquälerei ortet und was passiert wenn man es nicht tut ...
Dass der Gesetzgeber BEWEISE will - das find ich gut - sonst geh ich morgen, wenn mir hier ein User auf die Nerven geht hin, und sag ich hab ihn mit einem Stachler oder einem TiG gesehen ... das darf natürlich nicht sein.
Daher verstehe ich die geposteten Einwände nicht so ganz