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Als Polizist hätte er a) umgehend handeln müssen (als sobald er davon erfahren hatte) weil es ein Verstoß gegen Gesetz ist. b) darf ein Polizist keine Aussagen auf der Basis von Hörensagen tätigen sondern muss aufgrund von Beweisen umgehend handeln...
Das war das eigentliche Problem ...
Und du weißt das es so war?
eh klar...
eh klar...
Mich würden die Spruchbegründung auch riesig interessieren, aber um da irgendetwas navollziehen zu können, braucht man nicht nur das Urteil, sondern auch sämtliche Protokolle der Zeugenaussagen und Richterwertungen...
Nachzuvollziehen ist das Urteil nur dahingehend: wenn keine Zeugen aufzubringen waren für ein tierschutzrechtlich relevantes Verhalten, welches noch nicht verjährt ist, dann ist eine derartige Ansage selbstverständlich zu ahnden. Obs uns paßt oder nicht
Lies bitte nur den Artikel - dieses Posting wäre nur durch die Rezeption dessen was im Bericht steht ad absurdum geführt.
Biggy ist ja bei der Polizei und hat es auf einen ganz kurzen Nenner gebracht - als Beamter hätte er entsprechend handeln müssen - hat er nicht...
Sorry aber...ich habe gelesen und was in dem Bericht steht ist genau die Grundlage für mein Post.....
abgesehen davon, nur weil Menschen ein Gerichtsurzeil - ohne jede Detailkenntnisse - diskutieren
ist deren Meinung dazu für mich in keiner Weise eine fachliche Betrachtungsweise...und der gezogene Schluss, ohne Akteneinsicht, ohne Protokolle völlig uninteressant....
und sorry, auch ein Polizist braucht für eine Amtshandlung einen Auftrag....kein Polizist hört in seiner Privatzeit irgend etwas über irgendwen und geht mal eben "amtshandeln"..das würde dem Gesetz widersprechen...
Lies bitte nur den Artikel - dieses Posting wäre nur durch die Rezeption dessen was im Bericht steht ad absurdum geführt.
Biggy ist ja bei der Polizei und hat es auf einen ganz kurzen Nenner gebracht - als Beamter hätte er entsprechend handeln müssen - hat er nicht...
Als Polizist hätte er a) umgehend handeln müssen (als sobald er davon erfahren hatte) weil es ein Verstoß gegen Gesetz ist. b) darf ein Polizist keine Aussagen auf der Basis von Hörensagen tätigen sondern muss aufgrund von Beweisen umgehend handeln...
Das war das eigentliche Problem ...[/quote]
und was von dem was Du schreibst bezieht sich auf mein Posting ....
Ich bezog auf Deine Ansage, dass der Bericht mein Post ad absudrum führt
was er nicht macht, im Gegenteil, in dem Bericht wird das Problem ja angerissen..und mehr als angedeutet...wenn man zwischen den Zeilen lesen und interpretieren kann....
Das was Du schreibst als Grund für das Urteile, s.o.
war ja nicht mal Gegenstand der Verfahrens und hat überhaupt nichts damit zu tun.
Das Verfahren hat sich nicht mit "was hätte der Polizist machen müssen" beschäftigt...gehört auch gar nicht dorthin..Polizeigesetz ist ne völlig andere Sache....abgesehen davon, vor Gericht gilt Hörensagen niemals, nicht nur von einem Polizisten nicht....
heißt also:was Du als Grund für den Urteilsspruch zu erkennen glaubst und anführst, siehe Deine Worte oben...
kann keinesfalls der Grund sein, da es überhaupt nicht Verfahrensteil war....., logischweise gar nicht gewesen sein kann, den Disziplinarverfahren der Polizei spielen sich ganz wo anders ab....im Verfahren überhaupt keine Rolle gespielt hat
EIN ZITAT (von einer lieben Freundin)....
Man sollte die beiden Dinge nicht vermischen. Das eine ist das Urteil gegen den Tierschützer, der in seiner Eigenschaft als Polizist (also während einer dienstlichen Verrichtung) jemanden mit der Verwendung von illegalen Mitteln in Verbindung brachte, was er aber nicht beweisen konnte. Wer als Polizist so was macht, ist selber Schuld, wenn er dann verurteilt wird. Das Urteil gegen den Polizisten hat NUR mit dieser Ehrverletzung (weil nicht beweisbar!) zu tun. Und wenn ich jemanden vor einem Trainer warnen will, weil ich weiss, dass er vor x Jahren illegale Methoden angewendet hat, dann sage ich das auch so und nicht "wird in Verbindung gebracht mit...." Das ist zeitlich nämlich sehr gut einordbar - ins JETZT und nicht ins GESTERN.
Das andere ist die Tatsache, dass der Trainer offenbar die Mittel anwendete, sich dann aber niemand getraute, ihn anzuzeigen und jetzt kommen sie aus den Löchern gekrochen und versuchen, etwas Lobhudelei einzuheimsen, weil ihre Hunde ja soooo arm waren und sie keine Ahnung hatten. Wer nicht so viel Ar*** in der Hose hat, gleich aufzubegehren, der sollte später auch die Klappe halten. Vor allem, wenn man nichts beweisen kann!
Dem stimme ich zu - entspricht auch meinem Rechtsverständnis ....
Das andere ist die Tatsache, dass der Trainer offenbar die Mittel anwendete, sich dann aber niemand getraute, ihn anzuzeigen und jetzt kommen sie aus den Löchern gekrochen und versuchen, etwas Lobhudelei einzuheimsen, weil ihre Hunde ja soooo arm waren und sie keine Ahnung hatten. Wer nicht so viel Ar*** in der Hose hat, gleich aufzubegehren, der sollte später auch die Klappe halten. Vor allem, wenn man nichts beweisen kann![/I][/COLOR]
Dem stimme ich zu - entspricht auch meinem Rechtsverständnis ....
@ snuffi: und wer nur auf die berichte und meinungen nicht dabeigewesener geht sollte auch nicht nur mit den eigenen weißheiten oder mit zitaten anderer herumwerfen
Wenn das Deinem Rechtsverständnis entspricht, wieso postest Du dann, die Erklärung für das Urteil sei:
Als Polizist hätte er a) umgehend handeln müssen (als sobald er davon erfahren hatte) weil es ein Verstoß gegen Gesetz ist. b) darf ein Polizist keine Aussagen auf der Basis von Hörensagen tätigen sondern muss aufgrund von Beweisen umgehend handeln...
Das war das eigentliche Problem ...
Und wo ist Widerspruch ? Wäre lieb wenn Du mir den erklärst - ich sehe da keinen ....
Die Worte Deiner Freundin stehen in totalem Widerspruch zu Deinem vorangegangenem Post.