stachler & Co in vorarlberg...

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Dornbirn – Gerichtsurteil gegen Dornbirner Tierschützer sorgt für sehr viel Aufregung

Negative Äußerungen über einen Oberländer Hundezüchter und -Trainer wurden dem Dornbirner Tierschutzvereinsobmann Albert Rabatscher (53) zum Verhängnis. Der Polizist musste im April des Vorjahres dienstlich zu einem Dornbirner Ehepaar, dessen Hund für Probleme sorgte. Das Paar teilte Rabatscher mit, es wolle mit dem Vierbeiner zwecks Begutachtung zum Hundetrainer nach Weiler gehen. Rabatscher riet davon ab. Mit der Begründung, dass der Oberländer im Zusammenhang mit der Verwendung von Stachelhalsbändern und Stromstoßbändern bekannt sei. Beide Geräte sind seit Inkrafttreten des Bundestierschutzgesetz 2005 verboten und gelten als Tierquälerei. Als der Hundetrainer von Rabatschers Äußerungen durch das Ehepaar erfuhr, verklagte er den Dornbirner Tierschützer auf Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung. Bei der Verhandlung am Dornbirner Bezirksgericht konnte Rabatscher nicht beweisen, dass er getätigte Äußerungen nicht auf die Gegenwart bezog, sondern auf Vorfälle aus der Vergangenheit. Rabatscher muss die gemachten Aussagen hinkünftig unterlassen und für sämtliche Prozess- und Anwaltskosten in Höhe von zirka 6000 Euro aufkommen. Der oberste Dornbirner Tierschützer ist frustriert. „Ich komme wegen einer zeitlich nicht genau einordbaren Äußerung zum Handkuss. Doch mein Konkurrent hat nachweislich auch nach 2005 diese Methoden angewandt und vor Gericht nicht die Wahrheit gesagt. Das war egal und ist für mich deprimierend.“

Unwahrheit
Protokolle zum Gerichtsfall bestätigen Rabatschers Angaben. In seiner Einvernahme vom 31. August des Vorjahres gibt der Kläger an (siehe Faksimile), seit Inkrafttreten des Tierschutzgesetzes 2005 weder Teletac, noch Stachelhalsbänder verwendet zu haben. Doch zwei Zeugen widerlegten ihn und berichteten dem Gericht über die Verwendung von Stachelhalsbändern an ihren Hunden durch den Hundetrainer in den Jahren 2006 und 2007. Die Widersprüche des Oberländers blieben im Zivilrechtsprozess ohne Folgen. Auch weil die Tierquälereien, begangen 2006 und 2007, schon längst verjährt sind (Verjährungsfrist sechs Monate). Für schuldig befunden wurde hingegen Albert Rabatscher wegen Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung. Er hatte zuvor einen durch den Kläger angebotenen Vergleich abgelehnt.

Tierschützer frustriert
Nicht nur Rabatscher ist ob des Urteils enttäuscht. Auch andere Tierschützer sind es. „Das ist ein Schlag gegen den Tierschutz“, meint Karin Andres (52), Leiterin des Vorarlberger Tierschutzheimes in Dornbirn und Geschäftsführerin des Vorarlberger Tierschutzverbandes. „Wie soll man Menschen auffordern, Tierquälereien anzuzeigen, wenn sie wegen einer unpräzisen Äußerung plötzlich vor Gericht stehen und schuldig gesprochen werden?“, fragt sich Andres. In dieselbe Kerbe schlägt Vorstandskollege Herbert Kampel (46). „Das Leid der Tiere ist offensichtlich weniger wichtig als die Ehre des Menschen. Der Tierschutz kommt in der Gesetzgebung eindeutig zu kurz.“ Die VN konfrontierten auch den Oberländer Hundezüchter mit den Aussagen. Doch der wollte zum jetzigen Zeitpunkt keine Stellungnahme abgeben.
 
Als Polizist hätte er a) umgehend handeln müssen (als sobald er davon erfahren hatte) weil es ein Verstoß gegen Gesetz ist. b) darf ein Polizist keine Aussagen auf der Basis von Hörensagen tätigen sondern muss aufgrund von Beweisen umgehend handeln...

Das war das eigentliche Problem ...
 
Als Polizist hätte er a) umgehend handeln müssen (als sobald er davon erfahren hatte) weil es ein Verstoß gegen Gesetz ist. b) darf ein Polizist keine Aussagen auf der Basis von Hörensagen tätigen sondern muss aufgrund von Beweisen umgehend handeln...

Das war das eigentliche Problem ...

Und du weißt das es so war?
 

Mich würden die Spruchbegründung auch riesig interessieren, aber um da irgendetwas navollziehen zu können, braucht man nicht nur das Urteil, sondern auch sämtliche Protokolle der Zeugenaussagen und Richterwertungen...

Nachzuvollziehen ist das Urteil nur dahingehend: wenn keine Zeugen aufzubringen waren für ein tierschutzrechtlich relevantes Verhalten, welches noch nicht verjährt ist, dann ist eine derartige Ansage selbstverständlich zu ahnden. Obs uns paßt oder nicht;)
 
Mich würden die Spruchbegründung auch riesig interessieren, aber um da irgendetwas navollziehen zu können, braucht man nicht nur das Urteil, sondern auch sämtliche Protokolle der Zeugenaussagen und Richterwertungen...

Nachzuvollziehen ist das Urteil nur dahingehend: wenn keine Zeugen aufzubringen waren für ein tierschutzrechtlich relevantes Verhalten, welches noch nicht verjährt ist, dann ist eine derartige Ansage selbstverständlich zu ahnden. Obs uns paßt oder nicht;)

Lies bitte nur den Artikel - dieses Posting wäre nur durch die Rezeption dessen was im Bericht steht ad absurdum geführt.

Biggy ist ja bei der Polizei und hat es auf einen ganz kurzen Nenner gebracht - als Beamter hätte er entsprechend handeln müssen - hat er nicht...
 
Lies bitte nur den Artikel - dieses Posting wäre nur durch die Rezeption dessen was im Bericht steht ad absurdum geführt.

Biggy ist ja bei der Polizei und hat es auf einen ganz kurzen Nenner gebracht - als Beamter hätte er entsprechend handeln müssen - hat er nicht...


:D:D:D

Sorry aber...ich habe gelesen und was in dem Bericht steht ist genau die Grundlage für mein Post.....

abgesehen davon, nur weil Menschen ein Gerichtsurzeil - ohne jede Detailkenntnisse - diskutieren

ist deren Meinung dazu für mich in keiner Weise eine fachliche Betrachtungsweise...und der gezogene Schluss, ohne Akteneinsicht, ohne Protokolle völlig uninteressant....

und sorry, auch ein Polizist braucht für eine Amtshandlung einen Auftrag....kein Polizist hört in seiner Privatzeit irgend etwas über irgendwen und geht mal eben "amtshandeln"..das würde dem Gesetz widersprechen...
 
:D:D:D

Sorry aber...ich habe gelesen und was in dem Bericht steht ist genau die Grundlage für mein Post.....

abgesehen davon, nur weil Menschen ein Gerichtsurzeil - ohne jede Detailkenntnisse - diskutieren

ist deren Meinung dazu für mich in keiner Weise eine fachliche Betrachtungsweise...und der gezogene Schluss, ohne Akteneinsicht, ohne Protokolle völlig uninteressant....

und sorry, auch ein Polizist braucht für eine Amtshandlung einen Auftrag....kein Polizist hört in seiner Privatzeit irgend etwas über irgendwen und geht mal eben "amtshandeln"..das würde dem Gesetz widersprechen...

und was von dem was Du schreibst bezieht sich auf mein Posting ....:confused:
 
Lies bitte nur den Artikel - dieses Posting wäre nur durch die Rezeption dessen was im Bericht steht ad absurdum geführt.

Biggy ist ja bei der Polizei und hat es auf einen ganz kurzen Nenner gebracht - als Beamter hätte er entsprechend handeln müssen - hat er nicht...

:D:D:D


Als Polizist hätte er a) umgehend handeln müssen (als sobald er davon erfahren hatte) weil es ein Verstoß gegen Gesetz ist. b) darf ein Polizist keine Aussagen auf der Basis von Hörensagen tätigen sondern muss aufgrund von Beweisen umgehend handeln...

Das war das eigentliche Problem ...[/quote]

und was von dem was Du schreibst bezieht sich auf mein Posting ....:confused:

Ich bezog auf Deine Ansage, dass der Bericht mein Post ad absudrum führt

was er nicht macht, im Gegenteil, in dem Bericht wird das Problem ja angerissen..und mehr als angedeutet...wenn man zwischen den Zeilen lesen und interpretieren kann....

Das was Du schreibst als Grund für das Urteile, s.o.

war ja nicht mal Gegenstand der Verfahrens und hat überhaupt nichts damit zu tun.

Das Verfahren hat sich nicht mit "was hätte der Polizist machen müssen" beschäftigt...gehört auch gar nicht dorthin..Polizeigesetz ist ne völlig andere Sache....abgesehen davon, vor Gericht gilt Hörensagen niemals, nicht nur von einem Polizisten nicht....

heißt also:was Du als Grund für den Urteilsspruch zu erkennen glaubst und anführst, siehe Deine Worte oben...

kann keinesfalls der Grund sein, da es überhaupt nicht Verfahrensteil war....., logischweise gar nicht gewesen sein kann, den Disziplinarverfahren der Polizei spielen sich ganz wo anders ab....im Verfahren überhaupt keine Rolle gespielt hat
 
EIN ZITAT (von einer lieben Freundin)....

Man sollte die beiden Dinge nicht vermischen. Das eine ist das Urteil gegen den Tierschützer, der in seiner Eigenschaft als Polizist (also während einer dienstlichen Verrichtung) jemanden mit der Verwendung von illegalen Mitteln in Verbindung brachte, was er aber nicht beweisen konnte. Wer als Polizist so was macht, ist selber Schuld, wenn er dann verurteilt wird. Das Urteil gegen den Polizisten hat NUR mit dieser Ehrverletzung (weil nicht beweisbar!) zu tun. Und wenn ich jemanden vor einem Trainer warnen will, weil ich weiss, dass er vor x Jahren illegale Methoden angewendet hat, dann sage ich das auch so und nicht "wird in Verbindung gebracht mit...." Das ist zeitlich nämlich sehr gut einordbar - ins JETZT und nicht ins GESTERN.

Das andere ist die Tatsache, dass der Trainer offenbar die Mittel anwendete, sich dann aber niemand getraute, ihn anzuzeigen und jetzt kommen sie aus den Löchern gekrochen und versuchen, etwas Lobhudelei einzuheimsen, weil ihre Hunde ja soooo arm waren und sie keine Ahnung hatten. Wer nicht so viel Ar*** in der Hose hat, gleich aufzubegehren, der sollte später auch die Klappe halten. Vor allem, wenn man nichts beweisen kann!


Dem stimme ich zu - entspricht auch meinem Rechtsverständnis ....
 
@ snuffi: und wer nur auf die berichte und meinungen nicht dabeigewesener geht sollte auch nicht nur mit den eigenen weißheiten oder mit zitaten anderer herumwerfen ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
EIN ZITAT (von einer lieben Freundin)....

Man sollte die beiden Dinge nicht vermischen. Das eine ist das Urteil gegen den Tierschützer, der in seiner Eigenschaft als Polizist (also während einer dienstlichen Verrichtung) jemanden mit der Verwendung von illegalen Mitteln in Verbindung brachte, was er aber nicht beweisen konnte. Wer als Polizist so was macht, ist selber Schuld, wenn er dann verurteilt wird. Das Urteil gegen den Polizisten hat NUR mit dieser Ehrverletzung (weil nicht beweisbar!) zu tun. Und wenn ich jemanden vor einem Trainer warnen will, weil ich weiss, dass er vor x Jahren illegale Methoden angewendet hat, dann sage ich das auch so und nicht "wird in Verbindung gebracht mit...." Das ist zeitlich nämlich sehr gut einordbar - ins JETZT und nicht ins GESTERN.

Das andere ist die Tatsache, dass der Trainer offenbar die Mittel anwendete, sich dann aber niemand getraute, ihn anzuzeigen und jetzt kommen sie aus den Löchern gekrochen und versuchen, etwas Lobhudelei einzuheimsen, weil ihre Hunde ja soooo arm waren und sie keine Ahnung hatten. Wer nicht so viel Ar*** in der Hose hat, gleich aufzubegehren, der sollte später auch die Klappe halten. Vor allem, wenn man nichts beweisen kann!

Dem stimme ich zu - entspricht auch meinem Rechtsverständnis ....

Wenn das Deinem Rechtsverständnis entspricht, wieso postest Du dann, die Erklärung für das Urteil sei:

Als Polizist hätte er a) umgehend handeln müssen (als sobald er davon erfahren hatte) weil es ein Verstoß gegen Gesetz ist. b) darf ein Polizist keine Aussagen auf der Basis von Hörensagen tätigen sondern muss aufgrund von Beweisen umgehend handeln...

Das war das eigentliche Problem ...


Die Worte Deiner Freundin stehen in totalem Widerspruch zu Deinem vorangegangenem Post.
:confused::confused::confused::confused:
 
Das andere ist die Tatsache, dass der Trainer offenbar die Mittel anwendete, sich dann aber niemand getraute, ihn anzuzeigen und jetzt kommen sie aus den Löchern gekrochen und versuchen, etwas Lobhudelei einzuheimsen, weil ihre Hunde ja soooo arm waren und sie keine Ahnung hatten. Wer nicht so viel Ar*** in der Hose hat, gleich aufzubegehren, der sollte später auch die Klappe halten. Vor allem, wenn man nichts beweisen kann![/I][/COLOR]

Dem stimme ich zu - entspricht auch meinem Rechtsverständnis ....

na servas! :eek:

dann sollen die mittlerweile erwachsenen männer besser auch ihre klappe halten, weil sie in ihrer kindheit vom heimerzieher missbraucht worden sind :rolleyes: und die naziopfer hätten wohl auch lieber gleich aufbegehren sollen... usw. usf. :mad:

(achtunng! ironie!)

traurig find ich SO ein rechtsverständnis! :(
 
@ snuffi: und wer nur auf die berichte und meinungen nicht dabeigewesener geht sollte auch nicht nur mit den eigenen weißheiten oder mit zitaten anderer herumwerfen ;)

und womit willst Du sonst herumwerfen wenn Du nicht dabei warst ...?

Wenn das Deinem Rechtsverständnis entspricht, wieso postest Du dann, die Erklärung für das Urteil sei:

Als Polizist hätte er a) umgehend handeln müssen (als sobald er davon erfahren hatte) weil es ein Verstoß gegen Gesetz ist. b) darf ein Polizist keine Aussagen auf der Basis von Hörensagen tätigen sondern muss aufgrund von Beweisen umgehend handeln...

Das war das eigentliche Problem ...


Und wo ist Widerspruch ? Wäre lieb wenn Du mir den erklärst - ich sehe da keinen ....

Die Worte Deiner Freundin stehen in totalem Widerspruch zu Deinem vorangegangenem Post.
:confused::confused::confused::confused:

Finde ich nicht - auch da bitte um Aufklärung????

Es ist schwer jemand aufgrund des Tierschutzgesetzes anzuzeigen - das weiß ich aus eigener Erfahrung und finde es nicht gut. Die "Verjährungsfristen sind ein Witz" - auch das sehe ich ähnlich wie 4 Pfoten. Die Strafen bei Tierquälerei sind zu gering (siehe Fall Damian).

Nur gerade im Tierschutz gibts einige eigenwillige Gestalten - daher finde ich es gut, dass der Gesetzgeber BEWEISE verlangt. Ein Foto, ein Video, mehrere Zeugenaussagen plus es selbst gesehen haben - solche Sachen sind in meinen Augen Beweise. Ein Polizist muss das wissen. Daher behandelt ihn das Gericht sicher strenger als einen normalen Bürger.

Wenn er nun dort Tierschützer + Polizist ist - wieso hat er nicht, als es ihm bekannt wurde, Beweise gesammelt und ordnungsgemäß Anzeige erstattet?

Ich habe vor einiger Zeit "Dogorescue" angegriffen und ich hab dafür viel recherchiert hatte sehr viel Material bin aber nur mit sehr wenig an die Öffentlichkeit gegangen - weil ich eben nur die Fakten die ich gebracht habe - beweisen konnte. Der Rest war schlüssig, war aber Hörensagen. Teilweise waren es Zeugen die unter Druck gesetzt wurden und ihren Namen öffentlich nicht genannt haben wollten - das hab ich zu respektieren ....

Dem Polizist ging es vermutlich ähnlich - er wusste es, er hatte vermutlich einige Aussagen - er war vor Ort. Er hätte Anzeige erstatten müssen laut Tierschutzgesetz in dem Moment wo er genug Beweismaterial hatte.

Sein Fehler war (in meinen Augen) dass er es wusste, dass er aber keine genauere Recherche machte, dass er nicht anzeigte. Erst als er gefragt wurde hat er diese Aussage getroffen und damit dem "Trainer" die Möglichkeit gegeben wegen Rufschädigung zu klagen und der ist damit durchgekommen....

Einem "Tierschützer" sollte das Tierschutzgesetz bekannt sein, er sollte die Fristen kennen - wie sonst soll er denn anhand des Tierschutzgesetzes einen Tierquäler abstellen wenn er nicht die Grundlage dazu kennt - das Tierschutzgesetz....

In dem Sinne find ich den Fall interessant - er zeigt - wie man sich verhalten muss, wenn man Tierquälerei ortet und was passiert wenn man es nicht tut ...

Dass der Gesetzgeber BEWEISE will - das find ich gut - sonst geh ich morgen, wenn mir hier ein User auf die Nerven geht hin, und sag ich hab ihn mit einem Stachler oder einem TiG gesehen ... das darf natürlich nicht sein.

Daher verstehe ich die geposteten Einwände nicht so ganz ;)
 
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