Schutzhundeausbildung ist....

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I gebs auf....

@Lassie-Fraktion: bitte zeigts mir den Passus in der Ausstellungsordung, wo festgehalten ist, dass der Richter das korr. Gebiss des Hundes kontrollieren MUSS, indem ER (der Richter) dem Hund die Lefzen hochzieht.
Und dann zeigts mir den Passus einer Wesensüberprüfung, wo steht, dass ein Hund nur dann als wesensfest zu bezeichnen ist, wenn er sich von einem fremden Menschen die Lefzen hochziehen lässt.
Danke.

komm wieder runter "großer Zauberer" und les genau was ich geschrieben habe oder spare Dir den Kommentar :rolleyes:
 
I gebs auf....

@Lassie-Fraktion: bitte zeigts mir den Passus in der Ausstellungsordung, wo festgehalten ist, dass der Richter das korr. Gebiss des Hundes kontrollieren MUSS, indem ER (der Richter) dem Hund die Lefzen hochzieht.
Und dann zeigts mir den Passus einer Wesensüberprüfung, wo steht, dass ein Hund nur dann als wesensfest zu bezeichnen ist, wenn er sich von einem fremden Menschen die Lefzen hochziehen lässt.
Danke.

Normalerweise müsste es jetzt ruhig werden ;) Aber ich wette dagegen ......:D
 
Warum sollte er nicht nochmal ausgestellt werden dürfen.

War kein Statement, sondern eine Frage (daher auch das Fragezeichen). Dann freut es mich, dass diese Ausstellung nix ausmachen wird.



Wo war abnormales Verhalten?

Unterstelle dem Hund keineswegs "abnormales" Verhalten - so war das nicht gemeint. Mit dem Satz: bei einer Ausstellung sich "normal" verhalten - meinte ich bloss, sich halt so ruhig verhalten dass er nicht DIS gehen muss... Ergo, eben nicht nach vor gehen (und mit der Leine korrigiert werden müssen) bei einer einfachen Zahnüberprüfung.



Die Verantwortlichen des ÖKV kennen die Umstände.

Was auch sehr gut ist, denn nach persönlichen Befindlichkeiten darf man normal nicht richten.




Nun, wenn du aus körpersprachlichen Signalen auf den Fotos keine Rückschlüsse ziehen kannst, kann ich sie dir gerne nahebringen.

Ich halte ein Foto oder ein paar Fotos für MOMENTAUFNAHMEN was sie genau sind. Sie zeigen diesen Hund in diesem Moment im Gehorsam aufmerksam neben seinem Führer, dem er traut, sitzen. Das ist aber dieser Moment. Dieser Momentaufnahme garantiert und beweist in der Regel nicht, dass der Hund in einem anderen Moment eben anders reagiert.




Obwohl ich keinen Sinn darin sehe dir Rede und Antwort zu geben, beantworte ich (da absolut OT) deine Fragen:

zu 1: NEIN
zu 2: NEIN - bis auf die 2 Ausländer des Überfalls
zu 3: SICHER - lad dich dann ein

Danke! Und ganz so OT ist es im übrigen nicht, wenn man GEGEN Schutzausbildung ist und Deinen Hund dann als Paradebeispiel für ein Aggressionsproblem hernimmt...:o Vielleicht verstehst Du jetzt warum ich so bohre - weil ich es eben wirklich WISSEN wollte, was es auf sich wirklich hat.

LG Vivien und Danke für die Aufklärung.
 
Mir ist das ohnehin egal wessen Hund das war

Normalerweise würden hier eine Menge Leute aufschreien und den unfähigen HH beschimpfen, dass er den Hund nicht gut genug vorbereitet hat. Warum hier nicht??? Weils ein Mali war, der ja so was nicht dulden muss oder weils ein bestimmter HH war?

Ich empfinde solche Veranstaltungen ohnehin als Horror und würde auch gerne als Mensch manch andere beissen.
 
komm wieder runter "großer Zauberer" und les genau was ich geschrieben habe oder spare Dir den Kommentar :rolleyes:

DU hast geschrieben, der Hund muss sich vom Richter angreifen lassen. Das ist korrekt.
Es geht aber darum, dass hier ein Hund (scheinbar) als nicht wesensfest bezeichnet wird, weil ihm der Richter die Lefzen hochgezogen hat.
Zwischen angreifen und Lefzen hochziehen wird ja wohl ein Unterschied sein.....

....und der Zauberer ist gaaaanz ruhig....;)
 
Ach DU verstehst das nicht ;) Hunde müssen sich doch von allen möglichen Menschen ins Maul greifen lassen. Wahrscheinlich lassen sich solche Befürworter auch von JEDEM abkrabbeln. ;):cool:


Allso gleich zur klarstellung . Ich bin für den Schutzdienst , gar keine Frage .

Es ist halt alles immer eine Anschauungssache .

So wie man einem Menschen die Hand gibt zur Begrüßung , unter zivilisierten Menschen , soo sollte man auch einen Hund angreifen können .

Und wenn der Hund schon so unsicher ist oder so ein schwaches Nervenkostüm hat und angreifen mit Aggression beantwortet , dann gehört er eben nicht unter Leute .

Wegen der Richter , nochmals .
Das haben ja schon alle durch , wegen der Fehlentscheidungen . Da könnt ich dir Sachen erzählen . Und das traurige darann ist , es wird sich nichts ändern .

@ netdragon
Aber klar die Mix dame wäre auch nie bei einer austellung gelandet !

..SCHH ausbildung hat sie bis heute nicht !


Und du hättest diesen Hund auch nicht in die Lage gebracht , wo sie davonnlaufen oder sich wehren muß .


LG . Josef
 
DU hast geschrieben, der Hund muss sich vom Richter angreifen lassen. Das ist korrekt.
Es geht aber darum, dass hier ein Hund (scheinbar) als nicht wesensfest bezeichnet wird, weil ihm der Richter die Lefzen hochgezogen hat.
Zwischen angreifen und Lefzen hochziehen wird ja wohl ein Unterschied sein.....

....und der Zauberer ist gaaaanz ruhig....;)

und vorher habe ich Dir geschrieben als Antwort auf die Zahnkontrolle "ich gebe Dir recht" - also wo ist dein Problem.

und ich gehöre gerne zur Lassie-Fraktion, denn da erspare ich mir einiges, obwohl halt, auch ein Collie hat Zähne - aber er würde die nie bei einem fremden Menschen einsetzen, wenn ich als Vertrauensperson ihm die Sicherheit gebe, dass alles in Ordnung ist - aber eines habe ich hier gelernt, der Hund stammt nicht von den Wölfen ab, sondern einige Menschen erfinden ihn gerade neu :D
 
So wie man einem Menschen die Hand gibt zur Begrüßung , unter zivilisierten Menschen , soo sollte man auch einen Hund angreifen können .

Wirklich zum LETZTEN Mal:

Da die Richterin den Körperbau (mit Händen und Augen) beurteilt hat, die Hoden (mit Händen) beurteilt hat (Richterbericht), kann in keinster Weise von schwachen Nervenkostüm ect. gesprochen werden.

Und nun ein Spässchen auf deine Kosten: Begrüsst du deine Umwelt in dem du den Personen in den Mund greifts?

Ich hoffe du kannst über dieses Spässchen lachen.
 
Zuletzt bearbeitet:
aber eines habe ich hier gelernt, der Hund stammt nicht von den Wölfen ab, sondern einige Menschen erfinden ihn gerade neu :D

Richtig! Nämlich die, die einem Hund den Willen absprechen wollen, zu zeigen, dass ihn etwas stört, und er mit seiner Körpersprache darauf reagiert.
Und nochmal: zwischen angreifen, und Lefzen hochziehen, ist für mich ein Unterschied. Und ich würde mit meinem Hund auch kein "Lefzen Hochziehen" trainieren, wenn ich weiss, es ist ihm unangenehm, noch dazu, wo es ja nicht sein muss. Aber Senta sucht scheinbar noch, um uns vom Gegenteil zu überzeugen :D:p (ich habe aber vorher nachgesehen, sie wird nichts finden :p)

und nun wieder zum Thema:

Schutzhundeausbildung ist.............

.............wohl DIE Sportart, die am meisten polarisiert :D
 
Allso gleich zur klarstellung . Ich bin für den Schutzdienst , gar keine Frage .
Du meinst natürlich den Schutzsport ! :)
Es ist halt alles immer eine Anschauungssache .

So wie man einem Menschen die Hand gibt zur Begrüßung , unter zivilisierten Menschen , soo sollte man auch einen Hund angreifen können .

Und wenn der Hund schon so unsicher ist oder so ein schwaches Nervenkostüm hat und angreifen mit Aggression beantwortet , dann gehört er eben nicht unter Leute .
DAS zu hören wird aber viele Tierheimhunde Besitzer freuen
und streichelst du auch brav immer alle die dir begegnen ?:D

Für mich gehört es zu allgemeinen höflichkeit gefragt zu werden ob man meinen Hund angreifen darf und ich erachte es als SEHR unhöflich wenn das ungefragt geschieht !

.

Und du hättest diesen Hund auch nicht in die Lage gebracht , wo sie davonnlaufen oder sich wehren muß .

Das problem bei Hunden, dessen vorgeschichte nicht klar ist, du weisst nicht immer vor was sie denken davonlaufen oder sich wehren zu müssen !

Daher ist es für mich selbstverständlich das ich selber am Hund manipuliere , zB beim TA besuch ,... ich halte sie immer selber , öffne das maul usw.
 
Also, vielleicht könnten wir wieder zum Thema kommen, das ist ja wirklich nicht mehr normal!

Wir reden hier nicht, ob sich ein Hund angreifen lässt, anreden lässt, meinetwegen auch bedrängen lässt....es geht darum, den Hund ins Maul zu greifen, oder für Senta: die Lefzen hoch zu heben.

Und seids mir nicht böse, wenn ein Hund, dem dieser Vorgang, noch dazu in einer stressigen Umgebung, wie bei einer Ausstellung, unangnehm ist, und er das zeigt, wenn das schon als "abartig" oder nicht wesensfest dargestellt wird, dann sollten wir ernsthaft überlegen, alle Rassen über Bord zu schmeissen, und DEN Familienhund, ohne Zähne, ohne Krallen, ohne eigenen Willen, zu züchten und NUR diesen zu halten.....


Ich denke mal , nicht die Hunde , sonder die Halter .
Da wird immer geprotzt was man einem Hund nich allen an oder ab-erziehen kann und dann wird das angreifen des Hundes schon ein Problem .

Da kann man echt nur mehr den Kopf schütteln .

Und " Gandalf " . Es wird niemand gezwungen seinen Hund einer stressigen Situation auszusetzen . Aber klar , wenn Hund großteils nur Ausbildungsplatz und Zwinger kennt , dann hat dieser arme Hund natürlich Probleme damit .

Aber ich kenn solche Aussagen ... ist ja auch der TA Schuld , weil er einen weissen Kittel an hat .


LG Josef
 
Sogar lt. Ausstellungsordnung hat sie nicht mal das Recht die "Lefzen" zu öffnen. Sie sollte auch keinen Hund bedrängen. ;)

Diese Dame sieht dies wohl anders, was man an nachfolgenden Bild gut erkennen kann.

moments050.jpg

"Red" einfach nicht so superschlau, wenn du keine Ahnung hast. :cool:

Die Ausstellungsordnung spricht ja überhaupt nicht über den Ablauf einer Ausstellung und darin wird auch überhaupt nicht behandelt was ein Richter darf oder nicht darf???

http://www.oekv.at/uploads/media/AusstellungsordnungÖKV2010.pdf

In der Ausstellungsordnung wird lediglich behandelt wer teilnehmen darf, welche Wertungen es gibt etc. Kein Wort über den Ablauf per se.

Was ein Richter darf oder nicht darf, steht also gar nicht in der Ausstellungsordnung.

Ich habe, weil es mich interessiert, bei zwei Richter (einer in Ausbildung und eine zweite die bereits seit vielen Jahren richtet) nachgefragt. Beide haben mir mitgeteilt, dass sie das Recht haben in das Maul zu schauen wenn sie darauf bestehen und dass der Punkt ob sich ein Hund angreifen lässt sehr wohl auch in der Beurteilung der Wesensfestigkeit mit einfliesst. Weiters, haben mir beide Richter erklärt, dass ein Richter sich sogar auch weigern kann den Hund anzugreifen, wenn dieser sich so verhält dass man eine aggressive Reaktion zu befürchten haben.

Es kann sein, dass sich beide Richter irren - allerdings dürfte es sowas wie eine Richterordnung/Richterunterlagen auch geben in denen ihre Rechte und Pflichten klar dargestellt werden. Das habe ich auch angefordert, denn das hätte ich gerne mal gelesen. Warte nun gespannt auf die Lektüre.

LG Vivien.

P.S. Foto finde ich auch nicht grad schön, von der Körpersprache - trotzdem tickt dieser Hund nicht aus...
 
Und " Gandalf " . Es wird niemand gezwungen seinen Hund einer stressigen Situation auszusetzen . Aber klar , wenn Hund großteils nur Ausbildungsplatz und Zwinger kennt , dann hat dieser arme Hund natürlich Probleme damit .

LG Josef

Nein, natürlich nicht!!!

Aber deine Aussage klang so, als müsste man einen Hund, der Aggressionen gegen Menschen zeigt, wegsperren.
(aber vielleicht hab ichs nur falsch verstanden)
 
Ist es Arroganz oder Dummheit:eek:

Hier gehts nicht um den Hund angreifen, sondern ihm die Lefzen hochzuziehen....habts keinen anderen Sandkasten zum spielen:mad:
 
Die Ausstellungsordnung spricht ja überhaupt nicht über den Ablauf einer Ausstellung und darin wird auch überhaupt nicht behandelt was ein Richter darf oder nicht darf???

http://www.oekv.at/uploads/media/AusstellungsordnungÖKV2010.pdf

In der Ausstellungsordnung wird lediglich behandelt wer teilnehmen darf, welche Wertungen es gibt etc. Kein Wort über den Ablauf per se.

Was ein Richter darf oder nicht darf, steht also gar nicht in der Ausstellungsordnung.

Ich habe, weil es mich interessiert, bei zwei Richter nachgefragt. Beide haben mir mitgeteilt, dass sie das Recht haben in das Maul zu schauen wenn sie darauf bestehen und dass der Punkt ob sich ein Hund angreifen lässt sehr wohl auch in der Beurteilung der Wesensfestigkeit mit einfliesst. Weiters, haben mir beide Richter erklärt, dass ein Richter sich sogar auch weigern kann den Hund anzugreifen, wenn dieser sich so verhält dass man eine aggressive Reaktion zu befürchten haben.

Es kann sein, dass sich beide Richter irren - allerdings dürfte es sowas wie eine Richterordnung/Richterunterlagen auch geben in denen ihre Rechte und Pflichten klar dargestellt werden. Das habe ich auch angefordert, denn das hätte ich gerne mal gelesen. Warte nun gespannt auf die Lektüre.

LG Vivien.

P.S. Foto finde ich auch nicht grad schön, von der Körpersprache - trotzdem tickt dieser Hund nicht aus...

Dann nenne bitte hier diese beiden Richter, denn es soll ja Richter geben, welche auch nachgeschult werden müssten. :cool:
 
Ist es Arroganz oder Dummheit:eek:

Hier gehts nicht um den Hund angreifen, sondern ihm die Lefzen hochzuziehen....habts keinen anderen Sandkasten zum spielen:mad:

..wenns dann mal wirklich keine halbwegst gescheiten argumente mehr gibt und sogar das dümmste das man hat ins feld geworfen wurde ,..

...ja dann eröffne einfach nen "neben-kriegs-schau-platz" um von der eigentlichen miessere abzulenken :rolleyes:
 
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