Rute kupiert, trotzdem

Bonsai schrieb:
Nein, sie haben Glück, es gibt ja gottseidank eine Übergangsfrist :). Bloß wo das alles steht, kann mir leider keiner sagen :D.

lg
Bonsai


Wer lesen kann ist klar im Vorteil.... (man lese das erste Posting von mir da sind sämtliche Informationen bereits enthalten)

Mir wurde das beim Sachkundenachweis erzählt, wo das alles ganz genau steht weiß ich nicht, denn ich in weder Juristin noch Tierrechtlerin. wenn meine Aussage falsch ist dann leite ich dich gerne an den Tierarzt weiter, der mir das auf offizieller Stelle so verklickert hat.
Das wäre der Herr Dr. Reinhold Mayr in Linz, kann die telefonnummer gerne auf PM hin weitergeben oder man suche sie sich selbst heraus.

Grüße
khali, die das Gefühl hat sie muss alles 5 mal schreiben weil nur teilsätze gelesen werden
 
Guten Morgen!

Mein Anwalt meint, wir kommen schon dagegen an, der Besitzer bekommt jetzt ein Schreiben von meinem Anwalt und dann warten wir ab und schauen wie er reagiert. Der Anwalt meint auch, wenn ich den Hund zurücknehmen möchte, dann schaffen wir das auch da er den Vertrag ja offensichtlich gebrochen hat, das kann er ja leider nicht verbergen. :mad:

Gruß
Barbara
 
khali schrieb:
Wer lesen kann ist klar im Vorteil.... (man lese das erste Posting von mir da sind sämtliche Informationen bereits enthalten)
Na ich hoffe doch, dass ich lesen kann :).

Mir wurde das beim Sachkundenachweis erzählt, wo das alles ganz genau steht weiß ich nicht, denn ich in weder Juristin noch Tierrechtlerin.
Du gibst also etwas als Tatache weiter, dass dir jemand erzählt hat, ohne es vorher zu überprüfen? :confused:

wenn meine Aussage falsch ist dann leite ich dich gerne an den Tierarzt weiter, der mir das auf offizieller Stelle so verklickert hat.
Du brauchst mich nicht weiterleiten, ich glaube es eh nicht. Es wundert mich nur, dass du eine nicht ganz so unerhebliche Aussage tätigst und die dann nicht belegen kannst. Ich übernehme eben nichts, auch nicht von offizieller Stelle, wenn dies nicht irgendwo auch von offizieller Stelle schriftlich niedergehalten wurde, und zwar in einem Gesetz. Auch in offiziellen Stellen sitzen nur Menschen und Menschen können nun mal irren.

Deswegen stelle ich jetzt mal die Behauptung auf, dass es blanker Unsinn ist, einen Hund, auch nach einer Übergangsfrist, nicht mehr halten zu dürfen, nur weil er kupiert ist.

Bonsai
 
Bonsai schrieb:
Deswegen stelle ich jetzt mal die Behauptung auf, dass es blanker Unsinn ist, einen Hund, auch nach einer Übergangsfrist, nicht mehr halten zu dürfen, nur weil er kupiert ist.

Bonsai

Ich schließe mich Bonsai an. Ich glaube das auch nicht da ich selbst kupierte Hunde habe und diese halte ich vollkommen legal. :rolleyes:

Gruß
Barbara
 
Vom Halten kupierter Tiere steht im TSG nicht einmal garnichts.
Würde nach österreichischer Rechtslage einer Enteignung entsprechen, die einen unglaublichen behördlichen Aufwand darstellt!
Nicht nur Wien, sondern auch Deutschland ist "anders"!?

@Bonsai :)

LG

Doron
 
BarZei schrieb:
Guten Morgen!

Mein Anwalt meint, wir kommen schon dagegen an, der Besitzer bekommt jetzt ein Schreiben von meinem Anwalt und dann warten wir ab und schauen wie er reagiert. Der Anwalt meint auch, wenn ich den Hund zurücknehmen möchte, dann schaffen wir das auch da er den Vertrag ja offensichtlich gebrochen hat, das kann er ja leider nicht verbergen. :mad:

Gruß
Barbara
freut mich... nimm den Hund zurück, sicher findest du hier jemanden der Interesse hat :cool: was züchtest du denn eigentlich (hab ich bisher noch nicht gelesen)
 
anja kies. schrieb:
freut mich... nimm den Hund zurück, sicher findest du hier jemanden der Interesse hat :cool: was züchtest du denn eigentlich (hab ich bisher noch nicht gelesen)

Hallo!

Ich würde ihn dann selbst nehmen weil ich mir selbst keinen Welpen behalten habe. ;)

Es sind Dobermänner.

Gruß
Barbara
 
Hi

ich glaub hier liegt ein Missverständnis vor. Es geht garnicht darum, dass man den Hund nach der "Übergangsfrist" nicht mehr halten darf, sondern dass alle Hunde, die vor 2005 lupiert wurden sehr wohl noch gehalten werden dürfen und das ist diese "Übergangsfrist". Alle davor kupierten Hunde dürfen gehalten werden! Alle danach kupierten Hunde dürfen nicht gehalten werden, der Besitz eines nach dem Tierschutzgesetz kupierten Hundes und das kupieren selbst ist verboten. So habe ich das verstanden. Tut mir leid, wenn ich hier etwas weitergegeben habe was nicht stimmt, aber ich kann das auch garnicht überprüfen, da ich weder ein Gesetzbuch noch ein kommentiertes Gesetzbuch besitze.
Nochmal ausdrücklich: Ich gebe nur weiter, was der Tierarzt mir offiziel bestätigt hat (sogar mehrmals). Ich kann gerne nocheinmal nachfragen wo das genau steht und wenn meine Weiterleitung falsch ist dann tut es mir leid.
Ich nehme auch nicht alles für bare Münze was man mir erzählt, aber einige Dinge muss man einfach auch mal so glauben, denn gerade bei so verwinkeltenDingen wie Gesetzgebung braucht man fast eine extra Ausbildung um sich überhaupt zurecht zu finden. Man kann einfach nicht Arzt, Mediziner, Fleischer, Maurer... in einem sein.Ich weiß auch garnicht ob der Paragraph im kommentierten oder unkommentierten Buch sich befindet oder ob es einfach eine Auslegung eines Richters war.

Man sollte sich auf jeden Fall damit auseinander setzen, dass kupieren nach dem neuen Gesetz verboten ist (für Hunde die nach dem Gesetz geboren worden sind!), das kann auf jeden Fall je nach Richter (ob da snun dort steht der nicht) auch auf den Besitzer zurückfallen, denn der muss dann esteimal argumentieren wieso er so einen Hund hat (natürlich nur wenn er angezeigt wird). Btw. ist Enteignung garnicht so schwer durchzubringen, es ist nur Aufwand und viel Papierkram, wer sich das antut hat eigentlich keine probleme wenn er im Recht ist.

Finds super, dass das mit deinem Hund klappt! Wünsch euch das beste!

Grüße
khali
 
@ khali:

Schau, es ist zwar seit 1.1.2005 in Österreich verboten, einen Hund zu kupieren, aber ich habe leider dennoch auch heuer schon einige kupierte Welpen gesehen. Man muss nur mit dem Welpen irgendwo ins Ausland fahren, wo es noch erlaubt ist, Schwanz oder Ohren abschneiden lassen und dann wieder zurückfahren. Das Kupieren selber ist verboten, aber nicht die Haltung kupierter Hunde! Das wäre ja auch mehr als unlogisch, denn was ist, wenn ich z.B. in 5 Jahren einen ausgesetzten jungen Hund finde, dem irgendein Depp den Schwanz abgeschnitten hat. Dann muss ich ihn einschläfern lassen? Denn ein Halteverbot käme einem Todesurteil gleich, wenn ein Hund nirgends gehalten werden darf, was macht man dann mit ihm?

lg
Bonsai
 
Bonsai schrieb:
@ khali:

Schau, es ist zwar seit 1.1.2005 in Österreich verboten, einen Hund zu kupieren, aber ich habe leider dennoch auch heuer schon einige kupierte Welpen gesehen. Man muss nur mit dem Welpen irgendwo ins Ausland fahren, wo es noch erlaubt ist, Schwanz oder Ohren abschneiden lassen und dann wieder zurückfahren. Das Kupieren selber ist verboten, aber nicht die Haltung kupierter Hunde! Das wäre ja auch mehr als unlogisch, denn was ist, wenn ich z.B. in 5 Jahren einen ausgesetzten jungen Hund finde, dem irgendein Depp den Schwanz abgeschnitten hat. Dann muss ich ihn einschläfern lassen? Denn ein Halteverbot käme einem Todesurteil gleich, wenn ein Hund nirgends gehalten werden darf, was macht man dann mit ihm?

lg
Bonsai

Das denke ich auch denn sonst dürfte mein jetzt kupierter Welpe auch nicht mehr gehalten werden. :mad:

Gruß
Barbara
 
". Alle davor kupierten Hunde dürfen gehalten werden! Alle danach kupierten Hunde dürfen nicht gehalten werden, der Besitz eines nach dem Tierschutzgesetz kupierten Hundes und das kupieren selbst ist verboten.

Dein TA hat dich sichtlich und/oder absichtlich falsch informiert!
In Österreich ist das kupieren (außer med. Indikation) von Schwanz und /oder Ohren verboten!
Nicht mehr und nicht weniger.
Der Handel, der Besitz, das Halten, die Einfuhr, das Verbringen, usw sind weiterhin erlaubt! Was Aussteller vorschreiben ist deren Sache und ist amtlich weder reguliert noch vorgeschrieben!

LG

Doron
 
doron schrieb:
". Alle davor kupierten Hunde dürfen gehalten werden! Alle danach kupierten Hunde dürfen nicht gehalten werden, der Besitz eines nach dem Tierschutzgesetz kupierten Hundes und das kupieren selbst ist verboten.

Dein TA hat dich sichtlich und/oder absichtlich falsch informiert!
In Österreich ist das kupieren (außer med. Indikation) von Schwanz und /oder Ohren verboten!
Nicht mehr und nicht weniger.
Der Handel, der Besitz, das Halten, die Einfuhr, das Verbringen, usw sind weiterhin erlaubt! Was Aussteller vorschreiben ist deren Sache und ist amtlich weder reguliert noch vorgeschrieben!

LG

Doron
entweder ich bin blöd oder
:confused: :confused:
so wie du das jetzt geschrieben hast hat das doch auch der tierarzt gesagt, oder????
der besitz eines nach dem tierschutzgesetz kupierten hund ist verboten.
keine ahnung wie das exekutiert werden sollte aber ich habs so verstanden??????
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ups, oder hab ich dein zitat mißverstanden? sorry. war der erste text ein gesetzestext????
total verwirrt bin
--------------------------------------------------------------------------------- :eek: ach bitte vergesst mein posting. nicht gscheit gschaut hab :eek:
 
Um G"tes Willen Nein!
Mein Zitat bezog sich auf "Khalil"
Du hast vollkommen Recht!
Tschuldige für meine etwas verwirrte Ausdrucksweise!

(auch wenn ich im Ausland (Ungarn oder Tschechien) einen kupierten Boxer lieb finde und ihn haben will, nehm ich ihn zu mir; wer kanns mir verbieten und was soll ich machen!?)

LG

Doron
 
@ Bonsai: du hast Recht. Es ist weder das Halten noch das Einführen kupierter Hunde verboten.
Man könnte also rein theoretisch einen kupierten Hund in Ungarn kaufen und ihn mit nach Österreich bringen - ganz legal.
 
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