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Bonsai schrieb:Nein, sie haben Glück, es gibt ja gottseidank eine Übergangsfrist . Bloß wo das alles steht, kann mir leider keiner sagen .
lg
Bonsai
Na ich hoffe doch, dass ich lesen kann .khali schrieb:Wer lesen kann ist klar im Vorteil.... (man lese das erste Posting von mir da sind sämtliche Informationen bereits enthalten)
Du gibst also etwas als Tatache weiter, dass dir jemand erzählt hat, ohne es vorher zu überprüfen?Mir wurde das beim Sachkundenachweis erzählt, wo das alles ganz genau steht weiß ich nicht, denn ich in weder Juristin noch Tierrechtlerin.
Du brauchst mich nicht weiterleiten, ich glaube es eh nicht. Es wundert mich nur, dass du eine nicht ganz so unerhebliche Aussage tätigst und die dann nicht belegen kannst. Ich übernehme eben nichts, auch nicht von offizieller Stelle, wenn dies nicht irgendwo auch von offizieller Stelle schriftlich niedergehalten wurde, und zwar in einem Gesetz. Auch in offiziellen Stellen sitzen nur Menschen und Menschen können nun mal irren.wenn meine Aussage falsch ist dann leite ich dich gerne an den Tierarzt weiter, der mir das auf offizieller Stelle so verklickert hat.
Bonsai schrieb:Deswegen stelle ich jetzt mal die Behauptung auf, dass es blanker Unsinn ist, einen Hund, auch nach einer Übergangsfrist, nicht mehr halten zu dürfen, nur weil er kupiert ist.
Bonsai
freut mich... nimm den Hund zurück, sicher findest du hier jemanden der Interesse hat was züchtest du denn eigentlich (hab ich bisher noch nicht gelesen)BarZei schrieb:Guten Morgen!
Mein Anwalt meint, wir kommen schon dagegen an, der Besitzer bekommt jetzt ein Schreiben von meinem Anwalt und dann warten wir ab und schauen wie er reagiert. Der Anwalt meint auch, wenn ich den Hund zurücknehmen möchte, dann schaffen wir das auch da er den Vertrag ja offensichtlich gebrochen hat, das kann er ja leider nicht verbergen.
Gruß
Barbara
anja kies. schrieb:freut mich... nimm den Hund zurück, sicher findest du hier jemanden der Interesse hat was züchtest du denn eigentlich (hab ich bisher noch nicht gelesen)
Bonsai schrieb:@ khali:
Schau, es ist zwar seit 1.1.2005 in Österreich verboten, einen Hund zu kupieren, aber ich habe leider dennoch auch heuer schon einige kupierte Welpen gesehen. Man muss nur mit dem Welpen irgendwo ins Ausland fahren, wo es noch erlaubt ist, Schwanz oder Ohren abschneiden lassen und dann wieder zurückfahren. Das Kupieren selber ist verboten, aber nicht die Haltung kupierter Hunde! Das wäre ja auch mehr als unlogisch, denn was ist, wenn ich z.B. in 5 Jahren einen ausgesetzten jungen Hund finde, dem irgendein Depp den Schwanz abgeschnitten hat. Dann muss ich ihn einschläfern lassen? Denn ein Halteverbot käme einem Todesurteil gleich, wenn ein Hund nirgends gehalten werden darf, was macht man dann mit ihm?
lg
Bonsai
entweder ich bin blöd oderdoron schrieb:". Alle davor kupierten Hunde dürfen gehalten werden! Alle danach kupierten Hunde dürfen nicht gehalten werden, der Besitz eines nach dem Tierschutzgesetz kupierten Hundes und das kupieren selbst ist verboten.
Dein TA hat dich sichtlich und/oder absichtlich falsch informiert!
In Österreich ist das kupieren (außer med. Indikation) von Schwanz und /oder Ohren verboten!
Nicht mehr und nicht weniger.
Der Handel, der Besitz, das Halten, die Einfuhr, das Verbringen, usw sind weiterhin erlaubt! Was Aussteller vorschreiben ist deren Sache und ist amtlich weder reguliert noch vorgeschrieben!
LG
Doron
flaxig schrieb:der besitz eines nach dem tierschutzgesetz kupierten hund ist verboten.
dankeBarZei schrieb:Nein eben nicht. Das Kupieren ist verboten, nicht aber das Halten eines solchen Tieres.
Gruß
Barbara
mansi schrieb:@Barzei: darf ich mal fragen welchen Zwingernamen du hast?
BarZei schrieb:Natürlich, frag ruhig!
Gruß
Barbara