Rute kupiert, trotzdem

Bonsai schrieb:
Für Spaniels auch? :eek:
Die Genehmigung zur Haltung von Listenhunden hat aber wohl nichts mit der Haltung von kupierten Hunden zu tun oder?

lg
Bonsai
Nein das ist mir nur im Zuge dessen eingefallen dass daher in D die Sache auch für kupierte Hunde so und so anders ausschaut. :confused:
 
Knuddimaus5 schrieb:
was ich weiß dürfen kuperte Hunde in D nicht mehr ausgestellt werden. Aber das heißt nicht das ein kupierter Hund ein Listenhund ist ...

Das sage ich auch nicht. ;) Aber Dogos, Rottis, AmStaffs, Dobis... sind zugleich auch Listenhunde und ich glaube dass die genehmigungspflichtig sind. :confused: Ich weiß das passt jetzt nicht ganz zum Thema. :o
 
BarZei schrieb:
Nein der Züchter bin ich! ;) Ich würde den Hund unter diesen Umständen gerne zurücknehmen.

Also - Du als Züchter gibst einen Hund an Leute, die einen Vertrag haben den Hund auf keinen Fall zu kupieren. Die Leute halten sich nicht an den Vertrag und fahren trotzdem nach Ungarn kupieren.
Hab ich das jetzt richtig verstanden?

Was steht den in dem Vertrag drinnen, was bei Vertragsbruch passiert? Rückgabe des Hundes?
Eventuell mit einem Anwalt reden oder da gibt es ja seit heuer einen "Anwalt der Tiere" bzw. Tierombudsmann. Vielleicht kann man die Leute irgendwie saftig strafen.

Wart mal ich hab da mal was kopiert......*such*.....ah ja, hier ist es ja Tierschutzombudsfrau Dr. Lucia Giefing (02742) 9005-155 78 od. lucia.giefing@noel.gc.at
 
Das hast du richtig verstanden. ;)

Ich glaube genau darin wird das Problem liegen, es ist nicht geregelt was mit dem Hund bei Vertragsbruch passiert. :o Entweder der Besitzer wird saftig bestraft, aber noch lieber wäre mir der Hund würde ihm genommen werden. Wer weiß was ihm sonst noch alles einfällt. :mad:
Womöglich kommen die Ohren auch noch dran.
 
BarZei schrieb:
Das hast du richtig verstanden. ;)

Ich glaube genau darin wird das Problem liegen, es ist nicht geregelt was mit dem Hund bei Vertragsbruch passiert. :o Entweder der Besitzer wird saftig bestraft, aber noch lieber wäre mir der Hund würde ihm genommen werden. Wer weiß was ihm sonst noch alles einfällt. :mad:
Womöglich kommen die Ohren auch noch dran.

Okay, im Vertrag ist es nicht geregelt - aber vielleicht kann man wirklich durch das neue Gesetz was machen. Wird ja leider kein Einzelfall sein. Zumindest hatte ich am WE in Tulln wirklich nicht das Gefühl.....!
 
Elke schrieb:
Okay, im Vertrag ist es nicht geregelt - aber vielleicht kann man wirklich durch das neue Gesetz was machen. Wird ja leider kein Einzelfall sein. Zumindest hatte ich am WE in Tulln wirklich nicht das Gefühl.....!
Das ist mein erster Wurf und ich hätte wirklich nicht gedacht dass ich mich so in jemandem täuschen kann. :mad:
 
Hallo

die Frage ist wie genau dein Vertrag aussieht, man müßte die möglichkeiten dann man von der juristischen seite betrachten- wenn du willst kannst du mir mal einen blanko vertrag von dir schicken und ich frag schnell nach (jurist sitzt nur 1 zimmer weiter ;o)

lg
katrin
 
Leider kannst du - wenn es sich um den "normalen" Welpenkäufer vertrag handelt, nicht rechtlich gegen den Käufer vorgehen. Besprich das mal mit deinem Anwalt - aber leider sind die Verträge was das angehen nicht wirklich was wert - soweit mir bekannt ist jedenfalls.

Das kupierte Hunde Österreich nicht gehalten werden dürfen wäre mir aber neu. Wenn man einen Hund aus dem Ausland holt ist das glaube ich nicht geregelt. Nur hier gezüchtete Tiere dürfen nicht mehr kupiert werden.
 
Katrin: Ich habe den Vertrag schon meinem Anwalt weitergegeben und warte nur noch auf seinen Rückruf.

Ilio: Eben so habe ich das auch gehört. :(
 
BarZei schrieb:
Katrin: Ich habe den Vertrag schon meinem Anwalt weitergegeben und warte nur noch auf seinen Rückruf.

Ilio: Eben so habe ich das auch gehört. :(

Hallo

ok, ich halt dir die daumen dass du den hund zurückholen kannst.
wann hat denn die "übergabe" stattgefunden? wie lange ist de rhund schon dort?

lg
katrin
 
hellokitty108 schrieb:
Hallo

ok, ich halt dir die daumen dass du den hund zurückholen kannst.
wann hat denn die "übergabe" stattgefunden? wie lange ist de rhund schon dort?

lg
katrin

3 Wochen ist es jetzt her dass er den Hund abgeholt hat. Und gestern abend habe ich erfahren dass er letze Woche in Ungarn war. :mad:
 
Ich denke, das Rücktrittsrecht hat man, wenn der andere einen Vertragsbruch begeht.

In dem Fall würd ichs (seeehr simple *gesteh*) so sehen, dass der Käufer sich nicht an den Vertrag gehalten hat (Welpe kupiert) und somit der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten darf (Welpe zurücknehmen).
In dem Vertrag wurde ja die Übergabe des Hundes geregelt. Eben unter den Voraussetzungen, dass...
Wenn diese nicht gegeben sind, ist das Vertragsbruch und der Vertrag und der Inhalt kann somit als ungültig erklärt werden-> Also gehört der Hund wieder dem Züchter.

Wie gesagt, sehr einfach-gestrickte Sichtweise. Wäre aber so logisch :confused:
Ich würd meine Forderungen auf jeden Fall so aufbauen. Eben dass dieser Vertrag von beiden unterzeichnet wurde, und der andere ihn gebrochen hat. Somit hat er auch kein Recht auf die Vertragsbasis, also den Hund selbst.

Wie gehts dem Knirps denn gesundheitlich? Weißt du was darüber?

Wünsch dir echt nur das Beste, dass du den Kleinen zurückkriegst! Bei allem anderen hättest du nie ein gutes Gefühl.

Lg,
Alina
 
BarZei schrieb:
Nein der Züchter bin ich! ;) Ich würde den Hund unter diesen Umständen gerne zurücknehmen.
.... ich denke dass das geht, da der Besitzer ja gegen geltendes Recht UND den vertrag verstossen hat
 
Ich hoffe dem Hund geht es gesundheitlich (abgesehen vom Fehlen der Rute :mad: ) gut. Ich war seitdem der Hund dort ist mit dem neuen Besitzer nur telefonisch in Kontakt und da wurde mir versichert dass er sich gut eingelebt hat. Aber ob ich das jetzt noch glauben kann? :confused:
 
Juhuu :cool:

also ich suche noch die richtigen Paragraphen! aber in Deutschland ist das kupiere der Ruten und Ohren verboten, als auch die Einfuhr dieser Hunde und die wiedereinfuhr der Hunde(in dt. gekauft, ausgführt, kupiert in Holland oder Belgien und wieder eingeführt)und gibt eine saftige Geldstrafe von bis zu 7500,-(Höchstsatz)
Ich weiß es deshalb, da ich schon selber Besitzer angezeigt habe, die einen voll kupierten Dobermannwelpen (8 Monate alt) Ihr eigen nennen konnten, aber nicht lange *hihihi* :p
Es war eine Sammelklage der Züchterin und mir, sie bekam den Hund zurück und die Besitzer mußten die Gerichtskosten tragen und leider nur 1500,- Strafe zahlen :cool:

Wie genau das in Österreich ist, weiß ich leider nicht, aber hier findet Ihr das Österreichische Tierschutzgesetz als PDF hinterlegt ganze 52 Seiten ;) http://www.tierimrecht.org
Viel Spaß beim lesen.

LG Julia
 
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