Rottweiler verhindert Überfall

Cosima, ich kann nur nachdem gehen, was du hier schreibst, in diesem thread.....

Und da hast du dich ganz klar pro der Vorgehensweise die hier an den Tag gelegt wurde positioniert. So habe ich das jedenfalls verstanden. Wenn dem nicht so sein sollte, dann tut es mir leid, fuer mich kam es jedoch so rueber.
 
ein letztes mal an dich daniela....
ICH habe begleithunde!!!!!!!!!!!!!!
und ich setze sie nicht zu meiner verteidigung ein!
aber,sie haben schon oft bewiesen,dass ihr instinkt die bösen von den guten menschen unterscheiden können.
Du hast es selber geschrieben, soeben wieder....fuer dich genuegt es eine Begleithundepruefung zu machen????? das ist fuer dich ausgebildet? Ausgebildet, in dem Sinne, dass du der Ansicht bist, deinen Hund jemanden nachhetzen zu koennen, in dem Sinn: der Hund weiss schon was er tut?

Meinst du das ernst? Ich bin in punkto Hundesport, Zivilschutz etc nicht sonderlich bewandt, aber sogar ich weiss, dass es wohl etwas mehr als eine Begleithundepruefung bedarf um einen Hund bestimmte Aufgaben zuzuteilen, so wie sie dir vorschweben.

Kopfschuettel.......echt, wer schuetzt die Hundebesitzer vor solchen Moechtergern Kommissar Rex Hundebesitzer??
wenn du mich kennen würdst,wüürdest du über deinen letzten satz selbst lachen müssen.,
ICH reiche als person alleine um eindruck zu machen und ICH verteidge wenn schon,MEINE hunde.ich käme auch nie auf die idee meine hunde jemanden nachhetzen zu lassen.ICH bin nicht die trafikantin,von der hier die rede ist,aber es ist ihr gutes recht,ihr eigentum zu schützen.
für dich ists NUR eine stange zigarette.
na stell dir vor,du bist mit deinem kind in einem geschäft (wurscht wo) und dann steht einer mit der waffe vor dir.
und DAS ist das problem heutzutage..........die kommen nimma und sagen:geld her.........die kommen brutal.treten leute aus spaß in der U-bahn zusammen.die zeiten sind anders geworden,das gewaltpotential wesentlich höher und da gehts um prinzipielles.
also...streich mal deine ganze meinung über mich,denn ich habe meine hunde als begleithunde,denn sie gehören auch laut FCI zu den gesellschaftshunden und ich möchte in gesellschaft angenehme hunde haben.
das sind 2 paar schuhe.schutz.und begleithund.
und mir reicht ihre natürliche aufmerksamkeit,die sie im laufe von 25 jahren bewiesen haben.
mehr brauch ich von MEINEN hunden nicht.
also nach allem was ich je hier geschrieben habe,kommst du zu dem von mir zitierten eindruck?
schön,dass du nichts von mir gelesen hast.....
lg
gabi
 
ein letztes mal an dich daniela....
ICH habe begleithunde!!!!!!!!!!!!!!
und ich setze sie nicht zu meiner verteidigung ein!
aber,sie haben schon oft bewiesen,dass ihr instinkt die bösen von den guten menschen unterscheiden können.

wenn du mich kennen würdst,wüürdest du über deinen letzten satz selbst lachen müssen.,
ICH reiche als person alleine um eindruck zu machen und ICH verteidge wenn schon,MEINE hunde.ich käme auch nie auf die idee meine hunde jemanden nachhetzen zu lassen.ICH bin nicht die trafikantin,von der hier die rede ist,aber es ist ihr gutes recht,ihr eigentum zu schützen.
für dich ists NUR eine stange zigarette.
na stell dir vor,du bist mit deinem kind in einem geschäft (wurscht wo) und dann steht einer mit der waffe vor dir.
und DS ist das prolem heutzutage..........die kommen nimma und sagen:geld her.........die kommen brutal.treten leute aus spaß in der U-bahn zusammen.die zeiten sind anders geworden,das gewaltpotential wesentlich höher und da gehts u prinzipielles.
also...streich mal deine ganze meinung über mich,denn ich habe meine hunde als begleithund,denn sie gehören auch laut FCI zu den gesellschaftshunden und ich möchte in gesellschaft angenehme hunde haben.
das sind 2 paar schuhe.schutz.und begleithund.
und mir reicht ihre natürliche aufmerksamkeit,die sie im laufe von 25 jahren bewiesen haben.
mehr brauch ich von MEINEN hunden nicht.
also nach allem was ich je hier geschrieben habe,kommst du zu dem von mir zitierten eindruck?
schön,dass du nichts von mir gelesen hast.....lollllllll
lg
gabi


Seufz.......ich habe es anders verstanden, ist so......deswegen habe ich auch geschrieben, sollte ich es missverstanden haben, so tut mir dies leid.

Und ja, du hast fuer mich diesen Eindruck hier vermittelt, sonst haette ich es wohl so nicht geschrieben, oder? ;)
 
Abgesehen davon das ich über viele der Beiträge nur den Kopf schütteln kann, gebe ich Euch mal "Futter für schlaue Sprüche". :cool:

Für mich ist es absolut ok, wenn man einen Hunde gleich welcher Rasse auch zum Schutz seines Besitzes bzw. seiner körperlichen Unversehrtheit einsetzt.

Die Strafprozessordnung schreibt vor, das man zum Anhalten des Täters die dafür notwendigen Mittel anwenden darf.

Ergo - von mir bekommt der Hund eine "bildliche Knackwurst".

Und ............................. jetzt könnt ihr über mich herfallen. :cool:
 
Abgesehen davon das ich über viele der Beiträge nur den Kopf schütteln kann, gebe ich Euch mal "Futter für schlaue Sprüche". :cool:

Für mich ist es absolut ok, wenn man einen Hunde gleich welcher Rasse auch zum Schutz seines Besitzes bzw. seiner körperlichen Unversehrtheit einsetzt.

Die Strafprozessordnung schreibt vor, das man zum Anhalten des Täters die dafür notwendigen Mittel anwenden darf.

Ergo - von mir bekommt der Hund eine "bildliche Knackwurst".

Und ............................. jetzt könnt ihr über mich herfallen. :cool:


Muss ich nicht mehr, dazu habe ich mich schon geaeussert....wir leben nicht im Wilden Westen oder irgenwo im tiefsten Afrika, sondern in Oesterreich.......wobei ich da auch noch einen Unterschied mache, jemand wie du bzw. deine Hunde, haben eine gewisse Ausbildung, das ist ja wohl nicht mit Hunden zu vergleichen, dessen Besitzer sich einbilden, einen ausgebildeten Hund an seiner Seite zu haben. (das ist jetzt nicht an Cosima gerichtet !).
 
Muss ich nicht mehr, dazu habe ich mich schon geaeussert....wir leben nicht im Wilden Westen oder irgenwo im tiefsten Afrika, sondern in Oesterreich.......wobei ich da auch noch einen Unterschied mache, jemand wie du bzw. deine Hunde, haben eine gewisse Ausbildung, das ist ja wohl nicht mit Hunden zu vergleichen, dessen Besitzer sich einbilden, einen ausgebildeten Hund an seiner Seite zu haben. (das ist jetzt nicht an Cosima gerichtet !).

Upss ............ da muss ich dir allerdings Recht geben. :o;)
 
Abgesehen davon das ich über viele der Beiträge nur den Kopf schütteln kann, gebe ich Euch mal "Futter für schlaue Sprüche". :cool:

Für mich ist es absolut ok, wenn man einen Hunde gleich welcher Rasse auch zum Schutz seines Besitzes bzw. seiner körperlichen Unversehrtheit einsetzt.

Die Strafprozessordnung schreibt vor, das man zum Anhalten des Täters die dafür notwendigen Mittel anwenden darf.

Ergo - von mir bekommt der Hund eine "bildliche Knackwurst".

Und ............................. jetzt könnt ihr über mich herfallen. :cool:

Sehe ich genauso - danke!

Mittlerweise ist es in hier doch schon so, auch wenn noch so positive Berichte in Zeitungen über Hunde geschrieben werden, dann werden diese hier im Forum trotzdem absolut ins negative gezogen. Ich kann das überhaupt nicht verstehen:(.
 
Die Strafprozessordnung schreibt vor, das man zum Anhalten des Täters die dafür notwendigen Mittel anwenden darf.

naja, ganz so ist es auch wieder nicht, weil das bedeuten würde, dass ich jemanden, der in mein haus einbricht,hinterherschiessen darf. und das ist in österreich definitiv nicht gestattet. und, wenn wir jetzt waffen aus dem spiel lassen...ich dürfte ihm auch nicht mit dem auto nachfahren und anfahren.

es darf mich ja nicht einmal ein schwarzkappler festhalten,wenn er mich beim schwarzfahren erwischt hat.

ich glaube, es werden in diesem thread äpfel mit birnen verglichen. einigen geht es um die diskussion "wie darf/kann ich mich vor kriminellen schützen", anderen geht es darum "welche ausbildung ein hund haben darf, um zu (be)schützen", wieder anderen (zB mir) geht es darum, dass ich damit nicht einverstanden bin, dass Laien (!) hunde auf Leute "hetzen".

Wenn der Vorfall so war, dass die Trafikantin mit ihrem Hund an der Leine (zur Einschüchterung) den Täter verfolgt hat, hätte ich damit kein Problem. Wenn es so war, dass man den Hund "losgelassen" hat, mit dem Ziel, dem Täter zu stellen, verletzen, wie auch immer, wär es für mich nicht OK!
Ich bin der letzte, der sich schützend vor Kriminelle stellt, aber auch der letzte der es befürwortet, Tiere auf Menschen zu hetzen. Dafür haben wir Gesetze und Exekutive (ob die zur Stelle sind, ist ein anderes Kapitel) und keine selbsternannten Hilfssherrifs.
 
naja, ganz so ist es auch wieder nicht, weil das bedeuten würde, dass ich jemanden, der in mein haus einbricht,hinterherschiessen darf. und das ist in österreich definitiv nicht gestattet. und, wenn wir jetzt waffen aus dem spiel lassen...ich dürfte ihm auch nicht mit dem auto nachfahren und anfahren.

es darf mich ja nicht einmal ein schwarzkappler festhalten,wenn er mich beim schwarzfahren erwischt hat.

ich glaube, es werden in diesem thread äpfel mit birnen verglichen. einigen geht es um die diskussion "wie darf/kann ich mich vor kriminellen schützen", anderen geht es darum "welche ausbildung ein hund haben darf, um zu (be)schützen", wieder anderen (zB mir) geht es darum, dass ich damit nicht einverstanden bin, dass Laien (!) hunde auf Leute "hetzen".

Wenn der Vorfall so war, dass die Trafikantin mit ihrem Hund an der Leine (zur Einschüchterung) den Täter verfolgt hat, hätte ich damit kein Problem. Wenn es so war, dass man den Hund "losgelassen" hat, mit dem Ziel, dem Täter zu stellen, verletzen, wie auch immer, wär es für mich nicht OK!
Ich bin der letzte, der sich schützend vor Kriminelle stellt, aber auch der letzte der es befürwortet, Tiere auf Menschen zu hetzen. Dafür haben wir Gesetze und Exekutive (ob die zur Stelle sind, ist ein anderes Kapitel) und keine selbsternannten Hilfssherrifs.


Danke, habs nicht so auf den Punkt bringen koennen:)
 
Ich finde aus auch nicht gut, wenn wahllos irgendwelche Hunde auf irgendjemand gehetzt werden - doch wenn die Angestellte mit ihrem Hund den Täter verfolgt und der Räuber läuft vor Angst davon, dann ist daran ja bitte nichts schlechtes zu sehen.
 
Abgesehen davon das ich über viele der Beiträge nur den Kopf schütteln kann, gebe ich Euch mal "Futter für schlaue Sprüche". :cool:

Für mich ist es absolut ok, wenn man einen Hunde gleich welcher Rasse auch zum Schutz seines Besitzes bzw. seiner körperlichen Unversehrtheit einsetzt.

Die Strafprozessordnung schreibt vor, das man zum Anhalten des Täters die dafür notwendigen Mittel anwenden darf.

Ergo - von mir bekommt der Hund eine "bildliche Knackwurst".

Und ............................. jetzt könnt ihr über mich herfallen. :cool:

Ich darf einen Täter als Privatperson weder nachschiessen noch einen Hund nachhetzen oder irre ich mich da??
 
Ich finde aus auch nicht gut, wenn wahllos irgendwelche Hunde auf irgendjemand gehetzt werden - doch wenn die Angestellte mit ihrem Hund den Täter verfolgt und der Räuber läuft vor Angst davon, dann ist daran ja bitte nichts schlechtes zu sehen.


Weisst du ich wuerde mir mehr Berichte darueber wuenschen was unsere Hunde tagtaeglich fuer Menschen tun, sei es, dass ein alter alleinstehender Mensch wieder Lebensfreude gewinnt oder dank Hund Depressionen und dergleichen ueberwindet, sei es, dass sie uns oft buchstaeblich das Leben retten - und damit meine ich nicht einen Dieb der eine Stange Zigaretten hat mitgehen lassen - sei es, dass sie uns zum Lachen bringen und Menschen durch Hunde ins Gespraech kommen, die sonst sehr einsam waeren........

Nur das ist wiederum nicht "aufreisserisch" genug......es muss was "actionreiches" sein......nur geht dann der Schuss oft nach hinten los, weil in Wirklichkeit hat der Mensch den Hund nur wieder einmal fuer seinen Zweck benutzt, in diesem Fall eben um eine Stange Zigaretten wieder zu bekommen.

Das stoert mich.......schade eigentlich....

Edit: das waere eine schoene Geschichte gewesen:

Brutos, 12 Jahre alt, sass 11 Jahre im TH, wurde an eine ganz liebe Familie vermittelt, jeder war skeptisch, bzw. man hoffte es wuerde alles gut gehen. Tja, eines Tages meldete Brutus, er bellte und ging immer wieder zu einer Stelle im Garten hin......er liess sich nicht davon wegbewegen, sondern bellte weiter..........Besitzerin ging endlich hin und begriff: da befand sich eine Gasleitung....kurz und gut, die Leitung war defekt, Brutus hat dies gemeldet, er hat den Geruch wargenommen und seine Familie buchstaeblich das Leben gerettet, denn waere dies unentdeckt geblieben, waere es zu einem schlimmen Unfall gekommen. DAS sind fuer mich Geschichten, die es wert sind, gedruckt zu werden.
 
Ich finde aus auch nicht gut, wenn wahllos irgendwelche Hunde auf irgendjemand gehetzt werden - doch wenn die Angestellte mit ihrem Hund den Täter verfolgt und der Räuber läuft vor Angst davon, dann ist daran ja bitte nichts schlechtes zu sehen.

wie erwähnt, wenn ich meinen hund an die leine nehme, den täter verfolge und den hund zur einschüchterung mitnehme, seh ich kein problem.

ABER: Zitat erstes Posting: Zu guter letzt konnte meine Verkäuferin den Täter sehen und gab ihrem Hund das Kommando

und da stossts mir bei 2 dingen auf:
1) "meine Verkäuferin": das klingt für mich nicht nach einer Person, die berechtigt ist, einen Hund auf einen Menschen zu hetzen
2) "Kommando": welches denn? "verfolg ihn?" wird doch wohl eher ein "Fass" oder "Revier" oder sonst was gewesen sein. und dann erklären wir seitenlang, dass Schutzdienst nix mit Zivilschutz zu tun hat...:confused:
 
Wertfrei ( ich selber würde mich durch die Hunde auch subjektiv sicherer fühlen, aber sie bei mir behalten, zu ihrem Schutz - es sei denn, es ginge wirklich um Leben und Tod...) eine rechtliche Frage zu dem Thema:

mir hat mal einer folgende Geschichte erzählt: Einbrecher am Grundstück beißen ist ja nicht ganz ohne, wie bekannt - der Gebissene darf da seinerseits klagen. Aber angeblich - wenn der Hund eine ( obwohl das eigentlich Blösdsinn ist, aber was soll's ) SCHH-Ausbildung MIT Prüfung hat, dann darf er, denn dann geht der Richter davon aus, dass Hund schon weiß, was er tut, und nicht unnötig beißt.

Stimmt das?
 
Wertfrei ( ich selber würde mich durch die Hunde auch subjektiv sicherer fühlen, aber sie bei mir behalten, zu ihrem Schutz - es sei denn, es ginge wirklich um Leben und Tod...) eine rechtliche Frage zu dem Thema:

mir hat mal einer folgende Geschichte erzählt: Einbrecher am Grundstück beißen ist ja nicht ganz ohne, wie bekannt - der Gebissene darf da seinerseits klagen. Aber angeblich - wenn der Hund eine ( obwohl das eigentlich Blösdsinn ist, aber was soll's ) SCHH-Ausbildung MIT Prüfung hat, dann darf er, denn dann geht der Richter davon aus, dass Hund schon weiß, was er tut, und nicht unnötig beißt.

Stimmt das?

ich bin kein jurist, kann mir aber nicht vorstellen, dass es so im gesetz verkankert ist. würde bedeuten, dass jemand mit waffenschein auch schiessen dürfte.
könnte mir aber vielmehr vorstellen, dass es nicht viele richter gibt, die einer etwaigen klage (des täters) nachgehen würden. hätte er nicht kriminell gehandelt, wäre er nicht gebissen worden....
 
ich bin kein jurist, kann mir aber nicht vorstellen, dass es so im gesetz verkankert ist. würde bedeuten, dass jemand mit waffenschein auch schiessen dürfte.
könnte mir aber vielmehr vorstellen, dass es nicht viele richter gibt, die einer etwaigen klage (des täters) nachgehen würden. hätte er nicht kriminell gehandelt, wäre er nicht gebissen worden....

Nicht im Gesetz verankert, aber - nach richterlichem Ermessen - so gehandhabt.

Sprich, mit SCHH geht es eher als Notwehr durch, ohne könnte es auch ein unbegründeter Angriff sein.
 
das ist wie im fall krems. einige sagen, "selbst schuld. wenn ich keine kriminellen handlungen setze, begebe ich mich auch nicht in gefahr,erschossen zu werden"
andere sagen "kriminelle handlung schön und gut. aber deshalb jemanden zu erschiessen ist nicht rechtens.dafür gibt es gerichte, die das entscheiden"

ich glaube, es sind nicht leute aus der bevölkerung, sondern politiker gefragt, gesetze so zu beschliessen und exekutieren zu lassen, dass man sich zweimal überlegt, ob man eine straftat begehen will oder nicht.
 
Es gibt ja viele Wohnungseinbrüche in letzter Zeit oder?
Angenommen da bricht einer in der Nacht ein und der Hund hört denn Einbrecher schneller (ist seine Natur). Der Hund beschliesst das ist sein Revier und da hat kein Fremder ohne Erlaubnis des Besitzers einzudringen.

Der Hund stellt den Einbrecher.
Jetzt rein rechtlich gesehen wenn die Besitzer schlafen und der Hund stellt den Einbrecher, beisst vielleicht noch zu, wäre das dann auch strafrechtlich gesehen FÜR den Einbrecher?

Ich würd sagen der Einbrecher ist selber Schuld weil hätte er nicht eingebrochen, hätte der Hund ihn nicht gebissen.
 
Ich darf einen Täter als Privatperson weder nachschiessen noch einen Hund nachhetzen oder irre ich mich da??

Nachschiessen nicht, allerdings um den Täter habhaft zu werden (festhalten) kann sehr wohl ein Hund eingesetzt werden.

§86 der Strafprozessordnung - Anhalten eines eines Täters gegen das Strafgesetz.

Man darf natürlich nicht den Hund nachschicken um den Täter zu verletzen. ;):cool:
 
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