Rechtliche Sache zwecks Gewährleistung Hund vom Züchter

Chaya

Super Knochen
Weiß jemand, wie es rechtlich aussieht, wenn ein Hund krank ist, von Geburt an. Man wusste das beim Kauf aber nicht?
 
Ich GLAUBE, dass der Züchter den Hund retour nehmen muss. Denn da gab's doch eh hier im Wuff die Diskussion, dass das kein Mensch schafft, den Hund nach einigen Monaten, oder gar Jahren wieder dem Züchter retour zu geben. Und dass einige Züchter es genau darauf anlegen.

Und weiters gibt's, (wieder ich GLAUBE), die Möglichkeit einer Kaufpreisminderung bei Erwerb des Tieres, allerdings müssen da die Krankheiten natürlich schon bekannt sein.

Lg Cony
 
es könnte sich um einen "verdeckten Mangel" handeln, d.h. der Fehler war zum Zeitpunkt der Übergabe nicht erkennbar.

Wenn ich mich nicht irre, muß der Käufer nachweisen, daß der Fehler bereits bei der Übergabe bestanden hat.

Ohne Rechtsbeistand wird es da mMn nicht gehen.

lg Feline
 
es könnte sich um einen "verdeckten Mangel" handeln, d.h. der Fehler war zum Zeitpunkt der Übergabe nicht erkennbar.

Wenn ich mich nicht irre, muß der Käufer nachweisen, daß der Fehler bereits bei der Übergabe bestanden hat.

Ohne Rechtsbeistand wird es da mMn nicht gehen.

lg Feline

Innerhalb der ersten sechs Monate ist es genau umgekehrt - da muss der Züchter beweisen, dass der Fehler beim Käufer liegt.
 
Der Fehler war zum Zeitpunkt der Übergabe nicht erkennbar, wurde aber innerhalb 6 Monate entdeckt und auch ärztlich belegt, dass es ein Geburtsfehler ist..

Das heißt, man hätte die Möglichkeit zwecks Kaufpreis was zu erreichen, wenn man sich nicht einigt. Gut zu wissen, Danke.
 
Ja, es ist ähnlich, nur das in D der Hund noch immer als Sache gilt glaub ich, da ists viell. einfacher.
 
Äh ich will ja nicht Klugscheißen aber der Hund gilt in Ö auch als Sache :(

wobei ich mich darauf nicht verlassen würd...

als ich mal geklagt habe, war das pferd plötzlich keine sache mehr sondern ein lebewesen und da muß man mit solchen vorfällen rechnen :rolleyes:

ging darum das ich in einen neuen stall gezogen bin, und der stallbesitzer uns nicht darüber aufgeklärt hat das eine der stuten verhaltensgestört ist - die hat am 2. tag nach der zusammenführung meine stute zu brei getreten u. ich mußte meine einschläfern lassen.... und das kanns auch ned sein, wenn ich dafür zahl das ich mein pferd dort unterbringe, erwart ich schon das der stallbesitzer weiß wie er die herden zusammenstellen muß... und die einsteller u. stallbesitzer selber die gewisse aussagen "damit war eh zu rechnen", "die stute hätte nie in eine größere herde dürfen" tätigten wußten davon am tag der anhörung vorm richter natürlich nix mehr.... wenn ich mein auto gegen bezahlung in eine garage stelle, und dort immer wieder jemand sein auto fahrlässig ohne angezogene handbremse unterstellt, dieses dann irgendwann zu rollen anfängt u. meins demoliert - siehts natürlich anders aus :mad:.
 
wobei ich mich darauf nicht verlassen würd...

als ich mal geklagt habe, war das pferd plötzlich keine sache mehr sondern ein lebewesen und da muß man mit solchen vorfällen rechnen :rolleyes:

ging darum das ich in einen neuen stall gezogen bin, und der stallbesitzer uns nicht darüber aufgeklärt hat das eine der stuten verhaltensgestört ist - die hat am 2. tag nach der zusammenführung meine stute zu brei getreten u. ich mußte meine einschläfern lassen.... und das kanns auch ned sein, wenn ich dafür zahl das ich mein pferd dort unterbringe, erwart ich schon das der stallbesitzer weiß wie er die herden zusammenstellen muß... und die einsteller u. stallbesitzer selber die gewisse aussagen "damit war eh zu rechnen", "die stute hätte nie in eine größere herde dürfen" tätigten wußten davon am tag der anhörung vorm richter natürlich nix mehr.... wenn ich mein auto gegen bezahlung in eine garage stelle, und dort immer wieder jemand sein auto fahrlässig ohne angezogene handbremse unterstellt, dieses dann irgendwann zu rollen anfängt u. meins demoliert - siehts natürlich anders aus :mad:.

Ich würd mich da leider schon drauf verlassen, wenns um einen Hund geht..
Wir sehen´s ja gerade...
Cicero ist eine "Sache", leider...:(
Genauso seine Geschwister, die Elterntiere...
:(
 
@cicero


Bundesgesetz vom 10.März 1988 über die Rechtsstellung von Tieren

[...]

Nach §285 wird folgender §285a eingefügt:
§285a​
Tiere sind keine Sachen; sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Die für Sachen geltenden Vorschriften sind auf Tiere nur insoweit anzuwenden, als keine abweichenden Regelungen bestehen.


Erklärung aus meinen Unterlagen:

Seit 1988 sind Tiere keine Sachen mehr.
Eigentlich wurden aber nur die Schadenersatzbestimmungen geändert.
Z.B. müssen die Heilungskosten eines verletzten Tieres vom Verursacher übernommen werden, auch wenn sie den Wert des Tieres übersteigen.



lg ;)
 
Da würd ich nicht drauf wetten Meli...

Stimmt aber:)
Ich versuch´s mal wiederzugeben, wie es mir einmal ein Anwalt erklärt hat

Wenn´s um die Behandlung eines Tieres geht, ist ein Hund keine Sache - das wird nach dem Tierschutzgesetz beurteilt.

Wenn´s aber z.B. um Kauf oder Verkauf geht - ist der Hund wiederum eine Sache. (Sachen sind im österr. Recht alles, was kein Mensch ist, aber zum "Gebrauch des Menschen dienend")

D.h. wär ein Hund keine Sache, wär er eigentlich ein Mensch:D Und niemand dürfte einen Hund kaufen.

So, heißt also: Du kannst einen Hund (wie z.b. auch einen Fernseher) kaufen und es gelten die normalen Gewährleistungs- und Schadenersatzregelungen.

Wenn der gekaufte Fernseher spinnt, darf ich ihn kurz und klein schlagen - weil er ja eine mir gehörige Sache ist.

Das darf ich beim Hund natürlich nicht - da gilt dann das Tierschutzgesetz.

Kennst di aus? Ich hoff, ich konnte es halbwegs verständlich und korrekt wieder geben:)
 
Der Hund gilt in Ö weder als Sache noch als Teilsache. In rechtlichen Angelegenheiten wird jedoch das Sachenrecht angewandt. Aus diesem Grund sind auch Gewährleistungs- und Schadenersatzbestimmungen für den Hund anwendbar.

Im konkreten Fall hat der Züchter selbstverständlich für etwaige Tierarztkosten aufzukommen - das Angebot den Hund zurückzunehmen, mag "nett" wirken, befreit ihn jedoch nicht von etwaigen Schadenersatzansprüchen.

De facto wird man wohl um den Klageweg nicht herumkommen. Dessen ungeachtet sollte man vorher eine - belegbare (bspw. via Mail) - aussergerichtliche Lösung anstreben.
 
@cicero





Erklärung aus meinen Unterlagen:

Seit 1988 sind Tiere keine Sachen mehr.
Eigentlich wurden aber nur die Schadenersatzbestimmungen geändert.
Z.B. müssen die Heilungskosten eines verletzten Tieres vom Verursacher übernommen werden, auch wenn sie den Wert des Tieres übersteigen.



lg ;)

Hach.. Ich kann mich dazu nicht öffentlich äussern, ich schreib Dir eine PN.
 
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