Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
es könnte sich um einen "verdeckten Mangel" handeln, d.h. der Fehler war zum Zeitpunkt der Übergabe nicht erkennbar.
Wenn ich mich nicht irre, muß der Käufer nachweisen, daß der Fehler bereits bei der Übergabe bestanden hat.
Ohne Rechtsbeistand wird es da mMn nicht gehen.
lg Feline
Hast Du ihn nicht aus Deutschland geholt? Ev. ist da die Rechtslage eine andere.
Ja, es ist ähnlich, nur das in D der Hund noch immer als Sache gilt glaub ich, da ists viell. einfacher.
Ja, es ist ähnlich, nur das in D der Hund noch immer als Sache gilt glaub ich, da ists viell. einfacher.
Äh ich will ja nicht Klugscheißen aber der Hund gilt in Ö auch als Sache
wobei ich mich darauf nicht verlassen würd...
als ich mal geklagt habe, war das pferd plötzlich keine sache mehr sondern ein lebewesen und da muß man mit solchen vorfällen rechnen
ging darum das ich in einen neuen stall gezogen bin, und der stallbesitzer uns nicht darüber aufgeklärt hat das eine der stuten verhaltensgestört ist - die hat am 2. tag nach der zusammenführung meine stute zu brei getreten u. ich mußte meine einschläfern lassen.... und das kanns auch ned sein, wenn ich dafür zahl das ich mein pferd dort unterbringe, erwart ich schon das der stallbesitzer weiß wie er die herden zusammenstellen muß... und die einsteller u. stallbesitzer selber die gewisse aussagen "damit war eh zu rechnen", "die stute hätte nie in eine größere herde dürfen" tätigten wußten davon am tag der anhörung vorm richter natürlich nix mehr.... wenn ich mein auto gegen bezahlung in eine garage stelle, und dort immer wieder jemand sein auto fahrlässig ohne angezogene handbremse unterstellt, dieses dann irgendwann zu rollen anfängt u. meins demoliert - siehts natürlich anders aus .
Nein nein nein und nochmals nein. Muss nun auch mal klugschei... aber es ist eine TEILSACHE hier in Ö. Wir sind schon etwas aufgestiegenÄh ich will ja nicht Klugscheißen aber der Hund gilt in Ö auch als Sache
Nein nein nein und nochmals nein. Muss nun auch mal klugschei... aber es ist eine TEILSACHE hier in Ö. Wir sind schon etwas aufgestiegen
Bundesgesetz vom 10.März 1988 über die Rechtsstellung von Tieren
[...]
Nach §285 wird folgender §285a eingefügt:
§285aTiere sind keine Sachen; sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Die für Sachen geltenden Vorschriften sind auf Tiere nur insoweit anzuwenden, als keine abweichenden Regelungen bestehen.
Da würd ich nicht drauf wetten Meli...
@cicero
Erklärung aus meinen Unterlagen:
Seit 1988 sind Tiere keine Sachen mehr.
Eigentlich wurden aber nur die Schadenersatzbestimmungen geändert.
Z.B. müssen die Heilungskosten eines verletzten Tieres vom Verursacher übernommen werden, auch wenn sie den Wert des Tieres übersteigen.
lg