"Preistreiberei" durch Verlassensschaftskurator (Notariat) seriös?

Hm. Der Verkäufer hat euch erst mal nur eingeladen, ein Angebot abzugeben, das habt ihr ja getan. Grundsätzlich ist auch ein telefonisches Angebot verbindlich, wenn es von euch auch so formuliert war. Ob es beweisbar ist, ist eine andere Frage.
 
Ja, aber sollte man nicht wenigstens vorher auch informiert werden, dass in diesem Kaufangebot der Preis nur ein Richtpreis ist?

Eigentlich ist er das bei Immobilien fast immer so, denn sonst hättet ihr ja auch kein Angebot unter dem Preis abgeben können.


Bei Häusern ist es halt auch so, dass die Nachfrage den Preis bestimmt.
Ich würde mir jetzt keine großartigen Kopfzerbrechen machen, sondern das zahlen was euch das Haus wert ist. Euer Angebot wird ja sicher auch nur für einen vereinbarten Zeitraum gelten. Danach muss euch der Verkäufer ja informieren ob es angenommen wurde oder nicht. Und wenn es euer Traumhaus ist könnt ihr immer noch ein wenig nachlegen.
 
Vom Gefühl her pokern Beide - Maklerin und Kurator. Weil alles steht und fällt mit einem anderen zahlungskräftigen Interessenten. Ob der so schnell gefunden wird - das ist die große Frage.

Falls nicht, waren wir dumm, bereits "von Haus aus" ein relativ hohes Angebot gemacht zu haben und danach noch den Vollpreis angeboten zu haben, als wir Angst hatten, es schnappt uns ein anderer weg:rolleyes: (aber nur mündlich per Telefon, das wird wohl nicht bindend sein).

Nein, nur das schriftliche Kaufanbot ist bindend...und auch das nur, wenn ihr das Schätzgutachten einsehen durftet ;) Denn nach dem Schätzgutachten richtet sich ja erstens der Kaufpreis, und zweitens steht dort sowohl die Lage als auch der Zustand des Hauses/Grundstücks drin. Also das ist mal eine Voraussetzung, dass ein Kaufanbot bindend ist.

Die Maklerin kann da gar nix machen, das Anbot kann nur von den Erben bzw. deren dazu Befugten angenommen oder abgelehnt werden.
 
Nein, nur das schriftliche Kaufanbot ist bindend...und auch das nur, wenn ihr das Schätzgutachten einsehen durftet ;) Denn nach dem Schätzgutachten richtet sich ja erstens der Kaufpreis, und zweitens steht dort sowohl die Lage als auch der Zustand des Hauses/Grundstücks drin. Also das ist mal eine Voraussetzung, dass ein Kaufanbot bindend ist.

Die Maklerin kann da gar nix machen, das Anbot kann nur von den Erben bzw. deren dazu Befugten angenommen oder abgelehnt werden.


Ist das so, dass sich der Preis immer am Schätzgutachten orientiert? Würde mich jetzt interessieren wie das gesetzlich ist
. Früher vor 30 Jahren war das nämlich nicht so. Da gab es einfach einen Markt und man bekam das, was jemand bereit war zu zahlen. Nur die Banken haben sich auf das Gutachten bezogen wenn es um ein Darlehen zur Finanzierung des Kaufpreises ging.

Das Gutachten bezieht nämlich auch normalerweise manche Dinge nicht mit ein wie z.B. Lage ( Einzellage, Ortsrandlage, Sackgasse,...), Liebhaberwert bei historischen Gebäuden, Zustand des Gartens, usw. Auch nicht ob das Grundstück vermüllt war und bereits eine Weisung (oder wie das heißt) zur Müllentsorgung gibt. Die muss nämlich der jeweilige Liegenschaftseigentümer zahlen. Liegt der Müll noch nach dem Verkauf dort, dann zahlt der neue Eigentümer.
 
Also es ist so, dass das Schätzgutachten den aktuellen Marktwert angibt...und zwar sowohl den Wert von Grundstück und Haus, als auch Lage usw... das Schätzgutachten ist NICHT bindend, es wird als Richtwert herangezogen, muss aber alle relevanten Daten beinhalten...also auch Heizungsart, Kanalisation etc...

Also wenn ein Objekt lt. Gutachten 200.000 Euro wert ist, kann man es natürlich auch für 250.000 anbieten. Das ist nicht verboten, genauso kann man natürlich auch freiwillig 300.000 zahlen (nur ein Beispiel :D) ...das wird den Makler freuen, aber den Wert des Hauses z.b. nicht steigern.

Man sollte am besten immer auf der jeweiligen Gemeinde vorsorglich die aktuellen Grundstückspreise nachfragen...dann hat man als Laie wenigstens einen Anhaltspunkt. :)
 
Maklerin und ihr Chef haben den Kurator gestern überzeugen
können, dass der Kurator uns das Haus fùr den vollen Kaufpreis zusagt.Wir sollen nun unser Angebot schriftlich aufbessern und uns verpflichten die Kosten der Ràumung zu ùbernehmen, dann redet er mit dem Richter dem Kauf zuzustimmen . Laut Maklerin gibt es zwar ein, zwei weitere Interessenten, die Aber nicht zahlungskràftig sind.

Jetzt müssen wir uns überlegen wie wir weiterverfahren. Aufgrund der Hinhalterei und versuchten Preistreiberei des Kurator, haben wir gestern ein anderes Objekt ins Aug.gef asst Zwar ca ein Drittel teurer und auch etwas renovierungsbedùrftig aber nur die Hälfte GRUNDFLÄCHE, aber ist ein bissi zentraler und in einer ruhigeren Gegend
. Jetzt haben wir das Dilemma, ob wir es auch noch besichtigen?
Die Maklerin meinte jetzt, dass wir ein verbessertes schriftliches Angebot schnell und nur kurz begrenzt
abgeben sollen, damit der Kurator nicht die Möglichkeit hrt noch länger herumzueiern
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, auf jeden Fall besichtigen wenn es euch gefällt.
Ihr werdet da drin hoffentlich sehr lange leben und das sollte nicht von dem Gedanken getrübt werden, dass ihr das viele Geld vielleicht doch besser in das andere Haus investiert hättet Egal welches jetzt das "andere" Haus ist.
Eine zusätzliche Besichtigung kann euch ja auch in der jetzigen Hauswahl bestätigen .
 
Gleich vorweg: hab nicht alles durchgelesen. Also sorry, falls es schon geschrieben wurde.

Kurator ist ein vom Notar ausgesuchter, meist guter Bekannter, der für ihn die Sachen abwickeln soll. U.a. das meiste aus einer Sache herauszuholen. Das ist sein Auftrag.

Das was bei Euch grad läuft ist eine Treibjagd. Alle sprechen sich miteinander ab, wie sie Euch zu einem höheren Angebot treiben können. Das kenn ich gut aus eigener Erfahrung und ist eine übliche Taktik. Der Getriebene kriegt den Tunnelblick, verfällt in ein "will unbedingt haben" -Panikverhalten und ist zu guter letzt zu allem bereit.
Es ist der typische Verkaufspoker.

Es gibt 2 Möglichkeiten: entweder sie haben andere Interessenten, dann würden sie es denen JETZT verkaufen.
Oder sie haben keine, und wollen mehr Geld rausholen. Legitim, aber zu Eurem Nachteil.

Es ist ein Risiko, aber wenn es nicht das absolute und untadelige Traumhaus ist: pokert selber! Lasst die Angebotsfrist Eures bisherigen Angebotes vertreichen (wichtig!), nach Ablauf noch paar Tage warten und DANN gebt Ihr die Bedingung vor. Nämlich 15 % unter dem angebl. Schätzpreis. Wobei der Schätzpreis nichts sagt, sondern der ortsübliche Verkehrswert. Der Schätzpreis meines Hauses war deutlich geringer als der Verkehrswert. Ich glaub auch, dass man Euch deshalb den Schätzpreis nicht zeigen will, weil er unter dem Verkehrswert liegt. Der angebl. und Euch gesagte Schätzpreis wird der Verkehrswert sein.

Es ist ein Riskio, aber überleg es mal. Wichtig ist immer: was ist es Euch wirklich wert. Und keinen Euro mehr solltet Ihr bieten. Wenn das schon so lange am Markt ist, nicht geheizt wurde, noch nichtmal geräumt....

Ein Kurator kann nämlich nicht selber räumen, sondern muß eine Räumungsfirma beauftragen. Das kostet mit Mulden etc. und Entsorgungsgebühren einen Haufen Geld. Wenn Du das vom Preis auch abziehst, kommst Du zu einem Angebot, das der Kurator normalerweise nicht ablehen kann.

Was Du auch versuchen kannst, ist genauso zu spielen wie er. Such Dir jemand, dem Du absolut vertraust, der einen anderen Namen hat und spiel das selbe Spiel mit in eine Richtung treiben wie die. Ist lustig und mit sehr guten Erfolgsaussichten.
 
@ Fritzi66: Du hast absolut recht mit beiden AWs! ist noch immer so!

Wobei ein Schätzgutachten u.U. Mängel aufzeigt, die man als Laie übersieht, übersehen will....
Drum würd ich das auf alle Fälle sehen wollen.
 
Gleich vorweg: hab nicht alles durchgelesen. Also sorry, falls es schon geschrieben wurde.

Kurator ist ein vom Notar ausgesuchter, meist guter Bekannter, der für ihn die Sachen abwickeln soll. U.a. das meiste aus einer Sache herauszuholen. Das ist sein Auftrag.

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Bitte nicht..

(Vielleicht ist der Kurator eines Museums ein Bekannter eines Notars)


Eventuell jusline oder jus 24 oder sonst eine seriöse Quelle in Anspruch nehmen...dann findet man auch die Fakten

"Eingangs muss berücksichtigt werden, dass Kuratoren Personen sind, die von Gericht bestellt werden"

Und nein, der zuständige Notar sucht sich gar nix aus...egal ob nur in seiner Eigenschaft als Notar oder als zuständiger Gerichtskommissär tätig.....

und "herausholen" klingt recht negativ. In Wirklichkeit ist es gerade die Aufgabe eines vom Gericht bestellten Kurators, dafür zu sorgen, dass alles dem Gesetz entspricht......
 
Zuletzt bearbeitet:
Maklerin und ihr Chef haben den Kurator gestern überzeugen
können, dass der Kurator uns das Haus fùr den vollen Kaufpreis zusagt.Wir sollen nun unser Angebot schriftlich aufbessern und uns verpflichten die Kosten der Ràumung zu ùbernehmen, dann redet er mit dem Richter dem Kauf zuzustimmen . Laut Maklerin gibt es zwar ein, zwei weitere Interessenten, die Aber nicht zahlungskràftig sind.

Jetzt müssen wir uns überlegen wie wir weiterverfahren. Aufgrund der Hinhalterei und versuchten Preistreiberei des Kurator, haben wir gestern ein anderes Objekt ins Aug.gef asst Zwar ca ein Drittel teurer und auch etwas renovierungsbedùrftig aber nur die Hälfte GRUNDFLÄCHE, aber ist ein bissi zentraler und in einer ruhigeren Gegend
. Jetzt haben wir das Dilemma, ob wir es auch noch besichtigen?
Die Maklerin meinte jetzt, dass wir ein verbessertes schriftliches Angebot schnell und nur kurz begrenzt
abgeben sollen, damit der Kurator nicht die Möglichkeit hrt noch länger herumzueiern


willst meine ehrliche Meinung dazu hören, von diesem Haus würde ich mittlerweile Abstand nehmen, weil da will euch wer kräftig verarschen....voller Preis und räumen sollt auch ihr auf eure Kosten :rolleyes:

und NEIN, ein Kurator ist kein "guter Bekannter" von einem Notar, sondern muss vom Gericht beauftragt werden - manchmal ist es defintiv besser man sagt nix, bevor man solch Schwachsinn postet :cool:
 
Danke, Deikoon für "Schwachsinn" ! :mad:

Wer hat schon mal mit einem Kurator zu tun gehabt??? Also ganz langsam für die Ungläubigen: Ein Kurator ist ein RA-Anwärter, der in einer Kanzlei arbeitet, die immer wieder von DEM Notar beauftragt wird. Er schlägt ihn vor und das Gericht bestätigt den Auftrag.

Guter Bekannter ist er nach vielen Aufträgen und langen Jahren der Zusammenarbeit (mit Kanzlei) allemal. Das widerspricht sich in keiner Weise. Weil "guter Bekannter" NICHT gleich mit "unseriös" ist, wie manche Schelme da denken könnten.

So, und wo ist jetzt der Schwachsinn?? Erst lesen, denken, dann beschimpfen, okay?
 
Danke, Deikoon für "Schwachsinn" ! :mad:

Wer hat schon mal mit einem Kurator zu tun gehabt??? Also ganz langsam für die Ungläubigen: Ein Kurator ist ein RA-Anwärter, der in einer Kanzlei arbeitet, die immer wieder von DEM Notar beauftragt wird. Er schlägt ihn vor und das Gericht bestätigt den Auftrag.

So, und wo ist jetzt der Schwachsinn?? Erst lesen, denken, dann beschimpfen, okay?

Quelle Jus24.at

damit du weißt was ein Kurator ist!! :cool: - und ich hab dich nicht beschimpft, sondern gesagt, dass es Schwachsinn ist, was du da gepostet hast und schon wieder postest, weil du es scheinbar nicht besser weißt und auch nicht auf seriösen Seiten nachliest!

Eingangs muss berücksichtigt werden, dass Kuratoren Personen sind, die von Gericht bestellt werden, um die Interessen von Personen zu wahren, die diese selbst nicht wahrnehmen können oder nicht ordnungsgemäß wahrnehmen können. Zudem gibt es verschiedene Formen von Kuratoren, wie etwa der Kollisionskurator, der Abwesenheitskurator, der Kurator für Ungeborene sowie der Kurator für die Verlassenschaft und der Sachwalter für psychisch kranke und geistig behinderte Personen.

Unter Kollisionskurator ist ein Vermittler zu verstehen, der bei Verhandlungen oder Streitigkeiten eingesetzt wurde, um Interessen einer minderjährigen Person zu vertreten. Somit hat das Gericht einen Kollisionskurator für Geschäfte zu bestellen, bei denen ein Widerstreit zwischen den Interessen des gesetzlichen Vertreters und den Interessen des Minderjährigen oder Interessen einer aus anderen Gründen nicht handlungsfähigen Person besteht, weil die Interessen des Pflegebefohlenen andernfalls gefährdet sein könnten. Als Beispiels für Kollisionskurator wäre etwa zu nennen, dass wenn bei einer Scheidung die Interessen des zur Obsorge berechtigten Elternteils und die Interessen des Kindes auseinandergehen, sodann ein Kollisionskurator zu bestellen ist, wie etwa ein Jugendwohlfahrtsträger. In diesem Zusammenhang muss jedoch beachtet werden, dass die Bestellung eines Kollisionskurators nicht notwendig ist, wenn eine Gefährdung der Interessen des Minderjährigen oder der sonst nicht voll handlungsfähigen Person nicht zu besorgen ist und wenn die Interessen des Minderjährigen oder der sonst nicht voll handlungsfähigen Person vom Gericht ausreichend wahrgenommen werden können. Außerdem muss ebenso berücksichtigt werden, dass der Kollisionskurator unter Aufsicht des Pflegschaftsgerichtes steht und somit verpflichtet ist auf einer gewissen Art und Weise rechtsgeschäftlich zu verfügen, dass die Rechtshandlungen dem Wohl des Minderjährigen dienen. Wenn der Kollisionskurator dies nicht tut, kann er sich gegenüber dem Minderjährigen haftbar machen.

Der Abwesenheitskurator wiederum ist eine Person, die als Kurator für abwesende oder unbekannte Teilnehmer an einem Geschäft bestellt wird, wenn für diese Personen nicht sonst ein Vertreter vorhanden ist. Daher kann ein Kurator für Abwesende bzw. für verschollene Personen immer dann beim Pflegschaftsgericht bestellt werden, wenn kein ordentlicher Vertreter zurückgelassen wurde. Der vom Pflegschaftsgericht bestellte Abwesenheitskurator nimmt sodann die Rechte und Pflichten als gesetzlicher Vertreter des Verschollenen wahr. Wenn jedoch der Aufenthalt des Abwesenden bekannt sein sollte, ist nur dann ein Kurator zu bestellen, wenn der Abwesende nicht erreichbar bzw. nicht rechtzeitig erreichbar ist. Sollte aber dem schon bestellten Abwesenheitskurator der Aufenthalt des Abwesenden bekannt werden, muss er versuchen mit dem Abwesenden Kontakt aufzunehmen.

Es ist ebenso erwähnenswert, dass die Tätigkeit des Abwesenheitskurators mit dem Auftreten der vermissten Person oder mit der gerichtlichen Entscheidung über die Todeserklärung bzw. mit der gerichtlichen Entscheidung über die Beweisführung des Todes endet. Zudem kann die Tätigkeit des Abwesenheitskurators letztlich auch durch gerichtliche Enthebung enden. Außerdem kann jede Person, die ein rechtliches Interesse an einen Abwesenheitskurator hat einen solchen bestellen, wobei zu beachten ist, dass jenes Pflegschaftsgericht bzw. Bezirksgericht für die Bestellung des Abwesenheitskurators zuständig ist, in dessen Sprengel die abwesende Person bzw. verschollene Person ihren bisherigen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Der Kurator für Ungeborene bzw. für die Leibesfrucht ist dann zu bestellen, wenn es um die Wahrung der Rechte des Ungeborenen geht, wie beispielsweise etwa wenn das gezeugte aber noch nicht geborene Kind zum Erben berufen wird oder wenn beispielsweise etwa ein Schadenersatzanspruch für das ungeborene Kind geltend gemacht wird. In diesem Zusammenhang muss auch der Kurator für die Nachkommenschaft beachtet werden, denn der Nachkommenschaftskurator ist ein Kurator, der auch Personen vertritt, die noch nicht einmal gezeugt sind. Erwähnenswert ist auch der Verlassenschaftskurator, denn der Kurator für die Verlassenschaft ist vom Abhandlungsgericht zu bestellen, wenn die Verlassenschaft nicht durch die Erben vertreten werden kann oder wenn sich die Erben nicht einigen können. Somit ist es die Aufgabe des Verlassenschaftskurators die Verlassenschaft zu verwalten und zu vertreten.

Auch der Sachwalter für psychisch kranke und geistig behinderte Personen muss berücksichtigt werden. Zudem ist es interessant zu wissen, dass Sachwalter jedoch entweder nur mit der Besorgung einer bestimmten Angelegenheit oder mit der Besorgung aller Angelegenheiten von volljährigen Personen betraut sein können.

Außerdem ist der Sachwalter gesetzlicher Vertreter der betroffenen Person. Sollte also eine geistig behinderte bzw. psychische kranke volljährige Person nicht in der Lage sein, bestimmte Angelegenheiten für sich selbst zu erledigen, ohne sich dabei zu benachteiligen, wird ein Sachwalter bestellt. Wenn aber eine Person seine Angelegenheiten trotz Behinderung oder trotz psychischer Krankheit selbst erledigen kann, wie etwa beispielsweise mit Hilfe ihrer Familie oder psychosozialer Dienste, darf kein Sachwalter bestellt werden. Bevor ein Sachwalter überhaupt tätig werden kann, muss ein Gerichtsverfahren zur Prüfung der Notwendigkeit einer Sachwalterbestellung eingeleitet werden, wobei ein Sachwalterschaftsverfahren üblicherweise von einem Angehörigen bzw. einer Behörde oder einem psychosozialen Dienst angeregt wird. Sodann muss sich der Richter im Rahmen einer ersten Anhörung ein persönliches Bild von der betroffenen Person verschaffen.

Wenn der Richter danach immer noch der Meinung ist, dass die Voraussetzungen für die Bestellung eines Sachwalters erfüllt sind, ist ein Gutachten eines Sachverständigen für Psychiatrie einzuholen. Nachdem das Gutachten vorliegt, entscheidet das Gericht nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung, wobei in diesem Beschluss die Aufgabenbereiche des Sachwalters ausdrücklich festzuhalten sind. Als Sachwalter kommen verschiedene Personen im Betracht, wie etwa nahestehende Personen, Vereinssachwalter oder Rechtsanwälte bzw. Notare, wobei vom Gericht meistens ein Familienangehöriger oder eine sonstige Vertrauensperson der betroffenen Person zum Sachwalter bestellt wird.
 
Du willst mein post nicht verstehen, oder?

Vom Gericht bestellt ja, aber auf Vorschlag des Notars. Das widerspricht sich nicht.

Was ist da so schwer??:confused:

Danke für die Erklärung der Aufgeabenstellung, die hier nicht zur Debatte steht.
 
Gleich vorweg: hab nicht alles durchgelesen. Also sorry, falls es schon geschrieben wurde.

Kurator ist ein vom Notar ausgesuchter, meist guter Bekannter, der für ihn die Sachen abwickeln soll. U.a. das meiste aus einer Sache herauszuholen. Das ist sein Auftrag.

Danke, Deikoon für "Schwachsinn" ! :mad:

Wer hat schon mal mit einem Kurator zu tun gehabt??? Also ganz langsam für die Ungläubigen: Ein Kurator ist ein RA-Anwärter, der in einer Kanzlei arbeitet, die immer wieder von DEM Notar beauftragt wird. Er schlägt ihn vor und das Gericht bestätigt den Auftrag.

Guter Bekannter ist er nach vielen Aufträgen und langen Jahren der Zusammenarbeit (mit Kanzlei) allemal. Das widerspricht sich in keiner Weise. Weil "guter Bekannter" NICHT gleich mit "unseriös" ist, wie manche Schelme da denken könnten.

So, und wo ist jetzt der Schwachsinn?? Erst lesen, denken, dann beschimpfen, okay?

Du willst mein post nicht verstehen, oder?

Vom Gericht bestellt ja, aber auf Vorschlag des Notars. Das widerspricht sich nicht.

Was ist da so schwer??:confused:

Danke für die Erklärung der Aufgeabenstellung, die hier nicht zur Debatte steht.

was ist genau sollte man bei deine Postings verstehen, nachdem du hier unrichtige Angaben gemacht hast und Tamino dich schon darauf hingewiesen hat :rolleyes::cool:
 
Der Kurator ist ein Mitarbeiter in einem Notariat. Wahrscheinlich wohl selbst ein Notar.

Der Vorschlag - Frist verstreichen lassen.......und danach einfach 15% weniger anbieten..." wird es sicher nicht spielen" (so gut und clever sich das auch anhört), denn ich habe es ziemlich sicher im Gefühl, dass er in dem Fall wohl das Angebot, vor unserem Fristende annehmen würde.

Fakt ist aber nach wie vor - ob wir uns das Schätzgutachten zeigen lassen oder nicht - wir sind in jedem Fall an unser bereits gemachtes Angebot gebunden. Es ist halt von jeder Seite ein bissi ein Pokerspiel - wenn die Maklerin noch die Möglichkeit hätte mehr Besichtigungen (bis zu unserem Fristende) zu machen, könnte vielleicht doch noch ein zahlungskräftiger Interessent auftauchen, der uns überbietet.

Nachdem aber bei dem vorherigen Maklerbüro, dass vor dem jetzigen Maklerbüro, die Vermittlung über hatte, bereits drei Kaufabwicklungen scheiterten, weil letztendlich die Käufer doch an der Finanzierung scheiterten, ist die Chance wohl nicht so groß, aber weiß?

Die Maklerin erzählte mir aber heute, das inzwischen zwar einige weitere Leute sehr an einem Kauf interessiert sind/waren, aber als sie von dem bereits bestehenden Kaufangebot hörten und das der Kurator dieses noch gerne überboten hätte, zugeben mussten,
dass in dem Fall eine Finanzierung doch ein Problem wäre. Ich denke die Maklerin will uns schon zu dem Haus "verhelfen", wie sie zu mir sagte (so blöd sich das jetzt wohl anhört), denn sonst würde sie mir doch so etwas sicher nicht erzählen. Eher das Gegenteil, um uns mehr zu motivieren mit dem Preis höher zu gehen:rolleyes:.

Wegen Räumungskosten -schlimm schaut es im Haus nicht aus, wir hätten eigentlich gar nicht damit gerechnet, dass der Kurator verpflichtet wäre, es bei einem Verkauf räumen zu lassen. Das Argument mit den Kosten für eine Räumung, soll dem Kurator dazu bewogen haben, mit dem Kaufpreis einverstanden zu sein, weil wenn wir die übernehmen, käme es eh auf seine gewünschte Summe des Schätzgutachtens hin.

Ich danke halt, dass der Kurator bzw. das Notariat in dem er arbeitet, wohl an der Höhe der "Verkaufssumme mitschneidet" (höherer Preis - höhere Erzielung der Prozente bei Abwicklung des Kaufes), weil sonst wäre er wohl- Richterauftrag hin oder her - sicher nicht höchstmotiviert, so viel als möglich zu erzielen.
 
@ Deikoon: Tamino ist schon länger auf der Ignorierliste, für Dich wirds bald soweit sein, wenn Du noch weiter schimpfst und streiten willst! Dafür hab ich keine Zeit. Weißt eh, bin so ein unnötiger Tierschützer, der aggressiv ist und Dir gestohlen bleiben kann. :mad:

@ Connie: höher gehen würde ich jetzt keinesfalls. Mein Tipp. Wie Du richtig schreibst, wenn es eng wird, wird er das jetzige Anbot auch annehmen.
Aber wenn alle Stricke reissen - dann war es ev. doch nicht DEIN Haus. Wenn Du nicht unter Zeitdruck stehst, wer weiß was schon morgen im Angebot ist.
Bist Du aus Ö oder D?

Edit: hab grad gesehen: Ö.
 
Vielen Dank für eure Antworten und Tipps:). Wie sich herausgestellt hat, hat das zweite Haus, dass uns interessiert hätte, feuchte Mauern und Risse in den Mauern und das Bad ist nur vom Garten aus zu betreten etc.. und ist auch eine Verlassenschaft. Naja, das muss ein fürchterliche Bude sein:eek:, sogar die Maklerin hat es als sehr sanierungsbedürftig beschrieben. So ist es uns meistens mit denen bis jetzt besichtigten (mehrere seit ein paar Jahren besichtigten!!) Häusern - ausgenommen auf das Jetzige - ergangen.

Ich habe mit meinem Mann alles abgewogen und abgesprochen und wir bessern unser Angebot auf und aus. Mag sein, dass das nicht besonders clever ist, aber wir wollen keine Spielchen machen, wir wollen einfach das Haus haben, der Preis ist es uns persönlich wert und wir machen den Deal:).
 
Ja, das ist auch okay. Man muss einfach wissen, ob und was es einem wert ist. Ich wünsch Euch viel Glück, dass der KV schnell über die Bühne geht (ev Agrar/Grundverkehrskommission?), und dass es Euer ZU HAUSE wird. :)
 
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