"Preistreiberei" durch Verlassensschaftskurator (Notariat) seriös?

Connie

Super Knochen
Liebe Admins bitte verschieben, wenn Thread hier nicht passend, danke.

Wir haben fùr ein Haus im Eigentum ein Kaufanbot minus 3% unter dem Kaufpreis der Verkaufsanzeige abgegeben.Jetzt meint der zuständige Kurator, dass er die Maklerin trotzdem beauftragt hat nach Käufer weiterzusuchen, die den vollen Preis bezahlen bzw. die den ausgepriesenen Kaufpreis der Kaufanzeige evtl. überbieten würden?!Als ich dann (wahrscheinlich sehr dumm von mir) meinte
, dass wir in dem Fall auch den vollen Kaufpreis zahlen würden, meinte er dass das evtl. nicht reicht, da das Schätzgutachten eigentlich 3% über den angebotenen Kaufpreis liegt und er den richterlichen Auftrag hat, das Maximalste aus der Liegenschaft- unabhängig vom angegebenen Kaufpreis- "rauszuholen ".

So eine Preistreiberei ist doch nicht seriòs?
Ist jemand von euch vielleicht auch schon so etwas passiert?
 
Zuletzt bearbeitet:
Nur zur Ergänzung - das war/ist eine ganz normale Verkaufsanzeige eines Realitätenbüros. Es handelt/e sich auch nicht um ein sogenanntes Bieterverfahren.
 
Marker können viel erzählen! Generell ist Misstrauen angebracht. Erkundigt euch mal was das grundstück wert ist. Im Allgemeinen gilt Grundstückspreis = Altbauhauspreis, außer es ist sehr viel renoviert worden.
Ihr seit mit 3% zu wenig unter den angebotenen Preis gegangen, ich hätte mindestens 10% abgezogen.
Hast du das Gutachten übrigens gesehen?
Wer hat das erstellt?
Wenn nicht, fordere das an!
 
Najaaa....also wenn der Kurator im Auftrag einer Bank (z.b weil das Haus in ein Konkursverfahren eingebunden ist) agiert, darf er das schon. Da muss er sogar schauen, dass er den Maximalpreis rausholen kann. Und eine Versteigerung muss nicht unbedingt über ein Bieterverfahren laufen, kann aber durchaus über ein Realitätenbüro gehen. Wenn er einen richterlichen Auftrag hat, dann ist das sogar ziemlich sicher so :)
 
ist das HAus eigentlich bewohnt (das das dann so schnell nicht benutzt werden kann,müsste dasd en Preis enorm drücken)
Haus besichtigt?
Da ichs chon bei mehreren Hausversteigerungen war....beim ersten mal wurde keines versteigert, meist erst beim dritten Termin und entsprechend billiger.
Gibts einen Termin bbis wo er das Haus loswerden soll zu dem Preis?
(so, muss mal schaun was ein Realitätenbüro ist, im Netzt gibts nichts auf die schnelle, österreichische Spezialität, laut Duden, kann mir jemand das erklären?)
 
Najaaa....also wenn der Kurator im Auftrag einer Bank (z.b weil das Haus in ein Konkursverfahren eingebunden ist) agiert, darf er das schon. Da muss er sogar schauen, dass er den Maximalpreis rausholen kann. Und eine Versteigerung muss nicht unbedingt über ein Bieterverfahren laufen, kann aber durchaus über ein Realitätenbüro gehen. Wenn er einen richterlichen Auftrag hat, dann ist das sogar ziemlich sicher so :)

Hallo Armani!

Ich habe von der Maklerin nur erfahren, dass es viele Erben gibt und deswegen ein Verlassenschaftskurator bestellt wurde.

Als ich den Kurator anrief- einerseits um mich zu vergewissern, ob das stimmt, was mir die Maklerin erzählt hat, andererseits warum das Ganze hier so anderes läuft, als bei anderen Verkäufen - hat er mir wiederum nur gesagt, dass er einen richterlichen Auftrag hat?! Ob das zwingend auf eine Konkursmasse schließen lässt (die Vorbesitzer waren ältere betreuungsbedürftige Leute) weiß ich nicht.
 
Hi ;
nein, dann wirds wohl keine Konkursmasse sein.
Ich nehme an, die Erben sind sich wohl nicht ganz einig bzw. wollen das alles ganz formal und korrekt abgewickelt haben...und haben somit einen Kurator bestellen lassen. Das ist dann allerdings (leider für dich) auch in Ordnung und darf so sein. Läuft sicher über einen Notar oder sogar übers Gericht, deshalb auch die richterliche Anordnung für den Kurator.

Drück dir aber die Daumen, dass ihr trotzdem den Zuschlag erhaltet ;)
 
Marker können viel erzählen! Generell ist Misstrauen angebracht. Erkundigt euch mal was das grundstück wert ist. Im Allgemeinen gilt Grundstückspreis = Altbauhauspreis, außer es ist sehr viel renoviert worden.
Ihr seit mit 3% zu wenig unter den angebotenen Preis gegangen, ich hätte mindestens 10% abgezogen.

Hallo Coronna!

Grundsätzlich hast du ja recht mit den "mindestens" 10% Abzug. Aber wir haben schon bei drei anderen Häusern in der Vergangenheit jeweils ein Angebot abzüglich 10 - 15% Abzug gemacht und sind jedesmal die Dummen gewesen, die überboten wurden, das Haus nicht bekamen und sich nachher sprichwörtlich "in den Hintern gebissen haben".:mad:

Wir haben schon jahrelang etliche Häuser besichtigt, aber dieses Mal ist es auch (für mich das erste Mal) so, dass dieses Haus fast allen unseren Kriterien entspricht, die wir haben. Von daher wollen wir es schon sseeehrr gerne kaufen, aber über den Tisch ziehen und verarschen lassen, wollen wir uns trotzdem nicht.

Das Haus steht schon Monate leer und wurde preislich bereits zweimal heruntergesetzt. Laut Maklerin gab es schon genug Interessenten, aber bei den letzten Drei ist der Kauf wegen der Finanzierung gescheitert.

Hast du das Gutachten übrigens gesehen?
Wer hat das erstellt?
Wenn nicht, fordere das an!

Nein, die Maklerin wollte es nicht zur Verfügung stellen, erweckte aber den Eindruck, als wenn das Schätzgutachten unter den Kaufpreis läge. Der Kurator hingegen nannte mir gegenüber aber den angeblichen höheren Schätzpreis (wie oben erwähnt, liegt angeblich 3% über den Kaufpreis).
Er meinte, wenn wir den Schätzpreis von uns aus auch zahlen würden, dann wäre er so fair, nach keinem höheren Bieter zu suchen und uns das Haus zuzusichern. Irgendwie hört sich das für mich nicht ganz astrein an???

Bin ich denn dazu berechtigt, dass Schätzgutachten sehen zu dürfen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, dazu bist du berechtigt. Und nachdem das ganze über ein Immobilienbüro geht, versteh ich nicht, warum du das nicht gleich bekommen hast...wo du ja schon ein Kaufanbot gestellt hast.

Weisst du die Namen der vorigen Bewohner?
Weil wenn ja, könntest du unter www.edikte.gv.at mal nachschauen. Wenns eine reine Erbschaftsangelegenheit ist, wirst nix finden, aber wenn das übers Gericht läuft (Enteignung, Versteigerung) müsstest du fündig werden.
 
Hi ;
nein, dann wirds wohl keine Konkursmasse sein.
Ich nehme an, die Erben sind sich wohl nicht ganz einig bzw. wollen das alles ganz formal und korrekt abgewickelt haben...und haben somit einen Kurator bestellen lassen. Das ist dann allerdings (leider für dich) auch in Ordnung und darf so sein. Läuft sicher über einen Notar oder sogar übers Gericht, deshalb auch die richterliche Anordnung für den Kurator.

Drück dir aber die Daumen, dass ihr trotzdem den Zuschlag erhaltet ;)

Dieser Kurator ist ein Mitarbeiter eines Notariats. Wie das mit dem Gericht zusammenhängt weiß ich nicht, kenne mich mit Erbschaftsangelegenheiten nicht so aus.

Dass heisst also wirklich, dass der Kaufpreis (nach obenhin) nicht bindend für den Makler etc. ist?

Andere Frage, vielleicht weist du das auch - Wozu hat die Maklerin eine Vollmacht erhalten, wenn sie absolut kein Mitspracherecht bei der Preishöhe hat. Ich dachte immer, Makler bekommen dafür Vollmacht, dass sie einen gewissen finanziellen Spielraum haben?
 
Ja, dazu bist du berechtigt. Und nachdem das ganze über ein Immobilienbüro geht, versteh ich nicht, warum du das nicht gleich bekommen hast...wo du ja schon ein Kaufanbot gestellt hast.

Sie sagte mir bei der Besichtigung, das kann sie mir nicht ausfolgen:confused:

Weisst du die Namen der vorigen Bewohner?

Leider nein

Wir sind momentan etwas ratlos, wie wir uns verhalten sollen. Mein Mann wäre aufgrund dieses unerwarteten Prozederes so angefressen, dass er das Anbot zurückziehen würde, wenn ohne Kosten möglich. Was ja nun nicht mehr geht, weil wir es für die Frist von 3 Wochen abgegeben haben und es für uns ja bindend ist.

Vom Gefühl her pokern Beide - Maklerin und Kurator. Weil alles steht und fällt mit einem anderen zahlungskräftigen Interessenten. Ob der so schnell gefunden wird - das ist die große Frage.

Falls nicht, waren wir dumm, bereits "von Haus aus" ein relativ hohes Angebot gemacht zu haben und danach noch den Vollpreis angeboten zu haben, als wir Angst hatten, es schnappt uns ein anderer weg:rolleyes: (aber nur mündlich per Telefon, das wird wohl nicht bindend sein).
 
Dieser Kurator ist ein Mitarbeiter eines Notariats. Wie das mit dem Gericht zusammenhängt weiß ich nicht, kenne mich mit Erbschaftsangelegenheiten nicht so aus.

Dass heisst also wirklich, dass der Kaufpreis (nach obenhin) nicht bindend für den Makler etc. ist?

Andere Frage, vielleicht weist du das auch - Wozu hat die Maklerin eine Vollmacht erhalten, wenn sie absolut kein Mitspracherecht bei der Preishöhe hat. Ich dachte immer, Makler bekommen dafür Vollmacht, dass sie einen gewissen finanziellen Spielraum haben?

:) Ein Kurator wird immer vom Gericht bestellt. Und hat die Pflicht - und muss das auch jederzeit nachweisen - im Rahmen des Gesetzes - das Maximum herauszuholen.
 
Danke Tamino für die Info.

Als ich der Maklerin erzählte, dass der Kurator meinte, er muss seinen "Zuschlag" zu einem Kaufanbot dem Richter akribisch begründen und belegen, meinte sie: Na ganz so eng ist das nicht zu sehen, aber der Kurator wird sich auch nicht komplett "in die Karten schauen lassen".

Wir verblieben mit ihren Worten, dass sie zwar noch weitere Besichtigungen vereinbart hat, aber "dass sie das schon machen wird" und sich in einer Woche wieder melden wird:confused:.

Diese Aussage hat mich ein bisschen überrascht, denn sie wird wohl nicht "der Feind Ihres eventuellen Mehrverdienstes, durch einen evtl. höher zu erzielenden Preis" sein:confused:

Oder aber kratzt sie vielleicht die bissi Mehrprovision - im Hinblick auf noch etliche weitere Besichtigungen - nicht und meinte sie das ehrlich?
 
Schau Dir auf alle Fälle einmal einen Grundbuchsauszug an. Den kann sich jeder am zuständigen Bezirks/Grundbuchsgericht holen. Dazu brauchst Du Einlagezahl und Katastralgemeinde. Manchmal funkt das aber auch mit der normalen Adresse. Event. sind sehr hohe Pfandrechte drinnen und/oder Pflegekosten wurden einverleibt.

Das Schätzgutachten MUSS man Dir zeigen, denn da steht ja nicht nur der Schätzwert, sondern auch der Zustand des Hauses drinnen (also auch Sachen, die man als Laie event. gar nicht weiss/gesehen hat).
 
Gehe doch mal auf die Stadt/Gemeinde (weiß nicht wie das bei euch heißt) und fragt nach den Bodenrichtwerten.

Diese Angaben sind öffentlich und sagen aus, wie die Grundstücke samt Gebäude in dem Bereich, wo das Haus steht, gehandelt werden.
Sicher macht es noch einen Unterschied in welchem Zustand das Haus ist, aber so kann man herausfinden, wie hoch die bebauten Grundstücke in diesem Bereich ca. wert sind.

Viel Erfolg!
 
Danke Tamino für die Info.

Als ich der Maklerin erzählte, dass der Kurator meinte, er muss seinen "Zuschlag" zu einem Kaufanbot dem Richter akribisch begründen und belegen, meinte sie: Na ganz so eng ist das nicht zu sehen, aber der Kurator wird sich auch nicht komplett "in die Karten schauen lassen".

Wir verblieben mit ihren Worten, dass sie zwar noch weitere Besichtigungen vereinbart hat, aber "dass sie das schon machen wird" und sich in einer Woche wieder melden wird:confused:.

Diese Aussage hat mich ein bisschen überrascht, denn sie wird wohl nicht "der Feind Ihres eventuellen Mehrverdienstes, durch einen evtl. höher zu erzielenden Preis" sein:confused:

Oder aber kratzt sie vielleicht die bissi Mehrprovision - im Hinblick auf noch etliche weitere Besichtigungen - nicht und meinte sie das ehrlich?

:)Oh weh...zur Maklerin kann ich nix sagen, 1. kenn ich den genauen Vorgang nicht und ganz allgemein gesehen, weiß ich auf diesem Gebiet bei weitem nicht genug, um irgendwas zu interpretieren.

Zur vorherigen Fragbe: Normalerweise haben Makler einen gewissen finanziellen, wie auch Handlungsspielraum. Aber ein Kurator kann diesen Spielraum und die Vorgehensweise natürlich auch einengen.

Auf jeden Fall stimmt die Aussage, dass die Beweis- ,Vorlage- und Begründungspflicht eines Kurators nicht so eng zu sehen ist, nicht.

Ein Gericht kann einen Kurator jederzeit beauftragen, jede Entscheidung genauestens zu begründen, jedes "Fitzel" Papier vorzulegen....
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke, momentan bleibt uns wohl nur über abwarten und Tee trinken.

Egal wie hoch das Schätzgutachten ist - wir haben ein verbindliches Angebot abgegeben, an das wir - unabhängig vom Schätzgutachten - gebunden sind.
 
Auch wenn es zu einem Haus ein Schätzgutachten gibt - man ist als Verkäufer nicht gezwungen, sich daran zu halten, man darf mehr verlangen. Der Kurator muss sogar innerhalb eines gewissen Rahmens versuchen, den besten Preis zu bekommen. Das ist mMn auch nicht unseriös.

Ich würde jedenfalls unbedingt versuchen, das Gutachten zu lesen. Bei Versteigerungen wäre das auch zur Einsicht.
 
Ich würde jedenfalls unbedingt versuchen, das Gutachten zu lesen. Bei Versteigerungen wäre das auch zur Einsicht.

Das werden wir, falls wir aufgefordert würden das Anbot nachzubessern (und auch wollen). Zum momentanen Zeitpunkt bringt es nichts, da unser Anbot ja bereits steht und der etwaige Inhalt des Schätzgutachten nicht relevant ist, wenn wir das Objekt doch nicht bekommen.
 
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