"Preistreiberei" durch Verlassensschaftskurator (Notariat) seriös?

Animal-Help-AHA;2576100 @ Wie Du richtig schreibst schrieb:
Leider ist das nicht sicher. So wegen dem Preis verbissen sich der Kurator anhörte. traue ich ihm andererseits auch zu, dass er (unvernünftigerweise) weiter nach Interessenten suchen lässt und auch in Kauf nimmt, bis nächstes Frühjahr zu warten, wo es sicher wesentlich mehr Interessenten, als im Herbst gibt. Auch auf die Gefahr hin, dass das Haus dadurch weiter an Wert verlieren
würde.

Von daher - ich will es unbedingt:):):):):)
 
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Na dann ist ja die Entscheidung eh gefallen und ich drück die Daumen, dass es klappt!

Wann erfährst Du, ob er es angenommen hat? Nicht erst in drei Wochen, oder? Jetzt würd ich die Gültigkeit auf maximal eine Woche beschränken, besser noch 3 Tage! Ansonsten geh zum Gericht, die ihn bestätigt haben und schau was dort gemacht werden kann.

Soviel zeit lassen - weiß nicht ob er das wirklich kann, wenn keine gute Begründung da ist.

Würd mich interessieren, welches Bundesland bzw welches Gericht da zuständig ist.
 
Na dann ist ja die Entscheidung eh gefallen und ich drück die Daumen, dass es klappt!

Wann erfährst Du, ob er es angenommen hat? Nicht erst in drei Wochen, oder? Jetzt würd ich die Gültigkeit auf maximal eine Woche beschränken, besser noch 3 Tage! Ansonsten geh zum Gericht, die ihn bestätigt haben und schau was dort gemacht werden kann.

Soviel zeit lassen - weiß nicht ob er das wirklich kann, wenn keine gute Begründung da ist.

Würd mich interessieren, welches Bundesland bzw welches Gericht da zuständig ist.

Die Maklerin gab den Tipp, wir sollten das Angebot bis kommenden Dienstag -auch mit den Hinweis, dass wir uns mit der Entscheidung nicht länger hinhalten lassen möchten (oder so ähnlich ausdrückt:o), begrenzen. Der Kurator hat am Montag dann die Gelegenheit Kontakt mit dem Richter aufzunehmen und kann uns - das richterliche Einverständnis vorausgesetzt - dann am Dienstag, wenn unser Angebot endet, verbindlich zusagen.

Das Haus liegt im Umkreis St. Pölten Land.
 
und das Bad ist nur vom Garten aus zu betreten etc..

Sowas hab ich damals wie ich ein Haus gesucht hab auch gesehen! Für den Winter hab ich mir das auch lustig vorgestellt. das war in Grosskrut. Vielelicht noch immer dasselbe? ;) In der Küche ein riesiger Krater von 2 m Durchmesser und mind. halben Meter Tiefe. etc.

Ein anderes Haus hat nasse Bodenfugen gehabt und es hat derart nach Schwammerln gerochen.... Der Makler hat gemeint, ab besten, man macht in den Raum (WZ?) ein Schwimmbad rein.... :rolleyes:

Oh wie wahrscheinlich jeder, könnt ich ein Buch über die angebotenen Immobilien schreiben...

Irgendwann ist man müde und will nur noch ein Haus haben und nicht mehr suchen müssen. :)
 
Oh wie wahrscheinlich jeder, könnt ich ein Buch über die angebotenen Immobilien schreiben...

Irgendwann ist man müde und will nur noch ein Haus haben und nicht mehr suchen müssen. :)

Du sagst es, genauso ist es. Wir waren (bevor wir dieses Haus fanden) schon so "angefressen", dass wir ernstlich überlegten uns lieber ein Haus für die Pension, im Süden (Mallorca, Kanaren) zu suchen, weil nur so miese und auch überteuerte Buden angeboten wurden. Entweder kaum zu bezahlen, oder Bruchbuden, dazwischen gab´s nichts:(.
 
Weil ich das verstehe, drück ich wirklich ganz fest die Daumen!!! :)

ich würde noch weiter gehen: Mombasa, Diani Beach! Nette Nachbarn, wie z.B. Eberhartinger etc.
 
Im Widmungsplan. Müßte aber die Maklerin wissen. Wenn Agrarwidmung dabei ist, muß die Landwirtschaftskammer einen Sanktus geben. Dauert ca. 4 Wochen. In der Zeit KÖNNTE ein Landwirt Anspruch auf das Land erheben, insoferne er den selben oder einen höheren Preis bietet.

Keine Sorge, ist eher ein Formalakt. Aber es wird ausgehängt und nach Ablauf einer Frist kommt ein Stempel o.ä. von der Kammer retour und dann kann der KV fix gemacht werden.

Wo der Widmungsplan genau liegt, weiß ich gar nicht. Aber in Korneuburg gibts ein Vermessungsamt. Denke in St. Pölten wird auch eines sein, oder Du mußt einen Abstecher nach Knbg machen. ;)

Den Widmungsplan würd ich auf alle Fälle anschauen. Da hats schon böse Überraschungen gegeben. Auch einen aktuellen Grundbuchauszug unbedingt anschauen. Wegerecht, andere Eintragungen etc. Manche kann man gar nicht rausbringen....
 
Sorry, was bedeutet das, wo kann ich das ersehen, brauch ich das überhaupt bei einem bestehenden Altbauhaus mit Garten?

Mein Bauernhaus ist ca. 100 Jahre oder älter. Eine Dachtram haben wir gefunden, da ist 1824 eingeschnitzt.... ;)

Grad bei älteren Sachen, aber auch bei neuen, immer aktuellen Widmungsplan und aktuellen Grundbuchauszug anschauen! Unbedingt!!!!
Dachte, die Maklerin hat Euch das gegeben? Wenn nicht: Uups..... :eek: will jetzt nicht unken, aber das riecht!
 
Bin jetzt verwirrt und unsicher durch deine Anmerkung. Verstehe nur Bahnhof:(. Das Haus dürfte schätzungsweise vor 50-60 Jahre gebaut worden sein. Es gibt keine Unterlagen (mehr). Wir haben nur den Plan mit der Größe des Hauses bekommen.

Aber wenn das alles mit einem Kurator läuft, muss doch alles mit rechten Dingen hergehen, also seriös sein?
 
Connie, lass dich von AHA nicht verunsichern, weil bekannterweise weiss und kann sie alles besser......du kaufst Altbestand, da wird das Rad nicht neu erfunden. ...und ich kann nur das von dir zitierte lesen, weil ich sie auf Ignorieren gesetzt hab....;)
 
Laut meinem Mann kann man den Flächenwidmungsplan ohne weiteres googeln, was ich jetzt gleich machen werde. Wir haben einen normal großen Garten, betreiben keinen Ackerbau und keine Tierhaltung - worauf doch eine Agrarwidmung hinzielt?.

Also wenn ein Kurator und Notar das Ganze abwickelt, dann wird man wohl nicht "über den Tisch gezogen werden". Aber sicherheitshalber werden wir uns noch einen Grundbuchauszug holen. Mal sehen, wo das schnell ausgefertigt wird.
 
Wie ich schon geschrieben habe, unbedingt Grundbuchsauszug einholen. In dem seihst Du auch die Widmung des Grundstückes. Üblicherweise bei einem EfH gewidmet in Bauland und Garten. Achte auch auf irgendwelche sonstigen Rechte (Wegerecht, Wohnrecht etc.) und ob Pfandrechte einverleibt sind.

Melde Dich, wenn die den Gba in der Hand hast
 
@Connie wenn dir/euch das Haus gefällt und ihr es finanzieren könnt - sofern die Pläne und Verträge in Ordnung sind - nehmt es, wenn es euch gefällt!

Ich hatte erst kürzlich den umgekehrten Fall und mir leider Bedenkzeit ausgebeten. Während dieser Zeit haben die Interessenten ein anderes Objekt gefunden..... Ist aber ok für mich, denn ich war eh noch nicht bereit, loszulassen.

Sobald bei einem Notar der Vertrag errichtet wird, bekommt ihr auch den Grundbuchauszug. - Den man sich übrigens auch im Internet ansehen kann, allerdings kostenpflichtig.
 
@ Chicha, @ Connie: der Grundbuchauszug und der Flächenwidmungsplan kann tw. unterschiedlich sein. Ich kann Dir nicht sagen, was dann vorrangig gilt. Ich hab das selbe hier. Spreche daher aus Erfahrung. Es geht jetzt nicht drum, was Ihr jetzt damit vorhabt, sondern was erlaubt ist, bzw. im Flächenwidmungsplan, ob es einer Zustimmung der Grundverkehrskommission bedarf.

Die gefährlichen Sachen sind, wenn, dann im Grundbuch eingetragen. Da sind Chicha und ich auf der selben Linie! Auch wenn das u.U. 100 Jahre niemanden interessiert hat, es kann was drinnen stehen, das Dir Probleme macht. Vorsicht und Kontrolle ist besser, als Nachsehen haben. Ich traue da niemanden. Nur meinen Augen! Notare, RAs etc. sind auch nur Menschen. Muß auch gar keine böse Absicht sein, einfach nicht schauen genügt. Aber wenn es Dir gehört, mußt Du damit zurande kommen.
 
Steht was von Agrar/Bauland, Agrar/Grünland?

Bitte: geh zu einem Anwalt, der sich mit Immos auskennt und lass den einen Grundbuchauszug machen. Wichtig sind auch die Beiblätter. Da gibts manchmal Verborgenes.
 
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