ohne vorfall hund wegnehmen?

Die Frage bleibt aber: Was wäre passiert, wenn bei diesen Müttern, und sei es nur durch Vernaderei, das Jugendamt dasteht und ein (kampf-)hundefeindlicher oder auch einfach nur ahnungsloser Mitarbeiter sich dann von dem Hund, z.b. weil er angesprungen wurde, fürchtet?

ich hab ja auch dazugeschrieben "auch ohne dazugehörige Kindesväter" und soviel ich weiss (eine Freundin von mir arbeitet am Jugendamt) kommt da immer ein Jugendamt-Mitarbeiter diese jungen, alleinstehenden mütter zu unterstützen - und keiner wurde deswegen der Hund weggenommen ..............

also da muss noch andres vorliegen .............
 
Das Jugendamt war nicht wegen dem Hund dort, der Hund ist eine Draufgabe zu der Situation !

Ich habe ja vorausgeschickt, dass ich nicht die aktuelle Situation beurteile!!!

Abgesehen davon wurde das Hundehalteverbot aufgrund der Beurteilung des Hundes durch den Jugendamtsmitarbeiter ausgesprochen. Warum der dort war, ist egal, er hat keinerlei Qualifikation einen Hund zu beurteilen.

Um bei meinem Beispiel von oben zu bleiben: was für ein Problem die hypothetische Person mit ihrem Hund hat, wegen dem sie bei dem hypothetischen Hundesachverständigen war, in dessen Anwesenheit sie ihr hypothetisches Kleinkind verhaut, spielt keine Rolle. Der Hundesachverständige kann keine qualifizierte Meinung und kein Urteil über die Fähigkeit als Eltern abgeben.
 
puh.. schön das man hier ihr gleich unterstellt wohl eine schlechte mutter zu sein.. und obendrein auch noch nicht mit dem hund umgehen kann. Mich freuts jetzt nicht sie hier rechzufertigen... :rolleyes:

Kurz um war heute eben so ein Sachverstänigder da der von der BH geschickt worden ist um den Hund zu beurteilen um zu sehen ob er den bei der Mutter bleiben darf und der kleine hat alles super gemeistert und die Mutter auch und jetzt darf er dort bleiben. Gott sei dank. Wie es nun weiter geht ob meine Bekannte es damit erstmal gut sein lässt oder ob sie dann wenn sie mal aus dem Krankenhaus mit dem baby wieder herausen ist und sich eingelebt hat dann mit rechtsanwalt an die sache geht weiss ich nicht. Aber vorerst ist der Hund sicher bei der Mutter meiner bekannten. :)
 
puh.. schön das man hier ihr gleich unterstellt wohl eine schlechte mutter zu sein.. und obendrein auch noch nicht mit dem hund umgehen kann. Mich freuts jetzt nicht sie hier rechzufertigen... :rolleyes:

Kurz um war heute eben so ein Sachverstänigder da der von der BH geschickt worden ist um den Hund zu beurteilen um zu sehen ob er den bei der Mutter bleiben darf und der kleine hat alles super gemeistert und die Mutter auch und jetzt darf er dort bleiben. Gott sei dank. Wie es nun weiter geht ob meine Bekannte es damit erstmal gut sein lässt oder ob sie dann wenn sie mal aus dem Krankenhaus mit dem baby wieder herausen ist und sich eingelebt hat dann mit rechtsanwalt an die sache geht weiss ich nicht. Aber vorerst ist der Hund sicher bei der Mutter meiner bekannten. :)

Freut mich dass sich eine Lösung gefunden hat.:)
 
Na ja, ich denke es kann durchaus vorkommen, daß Behörden aufgrund FRÜHERER Vorfälle sehr "übervorsichtig" reagieren, OBWOHL JETZT alles in Ordnung ist.
Ich kann das aus Sicht der JA-Mitarbeiter sogar bis zu einem gewissen Grad verstehen. Wenn die nämlich einmal damit beauftragt ist, sich um eine Familie zu kümmern, wissen daß dort bei einem Säugling ein junger, ungestümer Hund ist, und - Gott behüte - das Kind würde durch dem Hund einmal zu Schaden kommen (braucht ja gar kein Biss zu sein), dann hätten die JA-Mitarbeiter nämlich u.U. selbst auch Schwierigkeiten (von möglichen Gewissensbissen, die sie sich dann machen würden einmal abgesehen).
Sich um einen Säugling UND einen jungen, noch unerzogenen Hund adäquat zu kümmern, ist durchaus auch eine verantwortungsvolle Aufgabe. Vielleicht ist die junge Familie der Aufgabe ja gewachsen, aber die JA-Mitarbeiter trauen's ihnen nicht zu? Keine Ahnung, ich kenn ja weder die Familie noch den Hund.
Also denk ich auch: Sofort einen Rechtsbeistand suchen, den Hund in Sicherheit bringen, bis die Sache geklärt ist; und natürlich auch sich der Verantwortung bewußt sein und überlegen wie man vorgeht, daß es sowohl dem Kind als auch dem Hund gut geht im gemeinsamen Leben.

Liebe Grüße, Conny

PS: Als wir unseren ersten Hund hatten, hatten wir 2 zunächst kleine Kinder im Haus - unser erstes eigenes Kind und ein Pflegekind. Das JA war öfter einmal auf Besuch (ist bei Pflegekindern so üblich) und hat nie Probleme wegen des Hundes gemacht. Allerdings war das ein - auch geistig erwachsener, ruhiger und bereits recht gut erzogener "Second-Hand-Hund", der auch bei den Vorbesitzern schon problemlos mit Kindern zusammengelebt hat.
Einen jungen, stürmischen - noch nicht erzogenen - Hund gemeinsam mit einem Kleinstkind zu halten, ist natürlich viel schwieriger (würd ich mir persönlich auch gar nicht zutrauen) - vieleicht auch daher, die "übervorsichtige" Vorgehensweise des JA.
 
Warum sogar die Mutter dann noch beweisen muss, dass die mit dem Hund umgehen kann, wenn der noch überhaupt nicht auffällig war?
Sobald ein Soka im Spiel ist, scheint jede Behördenwillkür ganz normal zu sein. Das gefällt mir gar nicht. Völlig unabhängig davon, was die Mutter nun gemacht hat oder nicht.
 
Warum sogar die Mutter dann noch beweisen muss, dass die mit dem Hund umgehen kann, wenn der noch überhaupt nicht auffällig war?
Sobald ein Soka im Spiel ist, scheint jede Behördenwillkür ganz normal zu sein. Das gefällt mir gar nicht. Völlig unabhängig davon, was die Mutter nun gemacht hat oder nicht.

Mir auch nicht. Und ich würde mich sehr wohl dagegen wehren. Aber eben erst wenn der Hund außer Gefahr ist (was ja jetzt hoffentlich der Fall ist).
 
Na super, dann ist die Sache ja für's Erste einmal gut ausgegangen. Der Hund ist in Sicherheit und mögliche weitere Schritte, können in Ruhe überlegt werden. Freut mich.
 
Warum sogar die Mutter dann noch beweisen muss, dass die mit dem Hund umgehen kann, wenn der noch überhaupt nicht auffällig war?

Das kann ich mir noch irgendwie erklären, wenn man davon ausgeht, dass normalerweise Hundehalteverbote zum Schutz des Hundes ausgesprochen werden. Wenn dann der zukünftige Ex-Hundehalter aussuchen darf, zu wem der Hund kommt, kann ich verstehen, dass der neue Besitzer kontrolliert wird, um sicherzugehen, dass der Hund nicht vom Regen in die Traufe kommt.
(also zb. Hundehalteverbot wird ausgesprochen weil eine Hündin unter tierschutzgesetzwidrigen Bedingungen gehalten und als Wurfmaschine missbraucht wird, Ex-Besitzer bringt sie (verscherbelt sie unter der Hand) zu einem "Geschäftspartner" der sie fröhlich weiterquält...)
 
Das die mutter sich quasi beweisen musste war mir auch völlig unverständlich. Meiner Bekannten auch aber anscheinend wollte das die BH dann so. ( haben wohl miteinander telefoniert)
Aber eben vorerst gott sei dank ist der hund in sicherheit. :)
Ich würde da wohl auch sofort mit rechtsanwalt und allem möglichen daher kommen. Aber meine Bekannte war ja jetzt die 2 wochen ( seit dem bescheid) im krankenhaus da sie sich sehr aufgeregt hat und das baby wohl dadurch 3 wochen zu früh gekommen ist. aber der mutter und dem baby geht es gut.:) dem hund jetzt auch. und ich hoffe doch das sie sich noch einen rechtsbeistand holt und die sache noch ordentlich geklärt wird.
Danke euch dir mir ernsthafte posts und ohne vorurteile usw gepostet haben. :) :o
 
Ich habe mich viele Jahre um Drogensüchtige und deren Hunde gekümmert ! Allerdings haben die keine Kinder in die Welt gesetzt !
 
Ich habe mich viele Jahre um Drogensüchtige und deren Hunde gekümmert ! Allerdings haben die keine Kinder in die Welt gesetzt !

Ja und?

Bei den Tierbesitzern mit denen ich schon zu tun hatte müsste ich jedem zweiten sein Tier entreißen wollen:rolleyes:

Die Kunst ist, trotzdem frei von Pauschalverurteilungen zu bleiben.
 
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