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NÖ Hundehaltegesetz: Politik versagt – Vereine und Hundemagazin ergreifen die Initiative
Seit 28.1.2010 ist in Niederösterreich das neue Hundehaltegesetz in Kraft, nach dem nun die Halter von 8 willkürlich aufgezählten Rassen bzw. deren Mischlingen unter anderem einen sog. „Sachkundenachweis“ erbringen müssen Nicht nur, dass die Auflistung dieser Rassen von Experten und sogar der österreichischen Bundesregierung als nicht dem aktuellen Wissensstand entsprechend kritisiert wird. So hat die NÖ Landesregierung eineinhalb Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes auch keine konkreten Ausführungsbestimmungen herausgegeben. Die betroffenen Hundehalter müssen zwar in der gesetzlich geregelten Übergangsfrist von sechs Monaten einen geforderten „Sachkundenachweis“ erbringen, wissen aber nicht wie und in welcher Form. Niederösterreichs Hundehalter sind daher stark verunsichert, zahlreiche Hundebesitzer haben sich an die Redaktion des Hundemagazins WUFF gewandt.
Hundemagazin WUFF und ÖRV: Sachkundenachweis ausgearbeitet
Vom Hundemagazin WUFF initiiert, hat der Österreichische Rassehundeverein (ÖRV) unter der Leitung von Kurt Schafar und der Mitarbeit des ÖRV-Fachkoordinators für Schutz- und Gebrauchshunde, Georg Sticha unter Einbeziehung schon bestehender Vorgaben des Österreichischen Kynologenverbandes einen rechtsverbindlichen Sachkundenachweis ausgearbeitet, den alle Hundehalter – aber vor allem die der betroffenen Rassen – ab sofort auf allen 23 niederösterreichischen Ausbildungsplätzen des ÖRV (siehe www.örv.com) absolvieren können – und einen Sachkunde-Ausweis erhalten.
Die vom NÖ Hundehaltegesetz betroffenen Rassen sind Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull, Bandog, Rottweiler und Tosa Inu. Weiters heißt es im Text des von der ÖVP gegen die Stimmen der Opposition beschlossenen Gesetzes: „Die Landesregierung kann durch Verordnung weitere Rassen oder Kreuzungen von Hunden bestimmen, bei denen aufgrund ihrer wesensmäßig typischen Verhaltensweise, Zucht oder Ausbildung eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren vermutet wird.“
Hundemagazin WUFF und ÖRV raten dringend zu Sachkundenachweis
Das Hundemagazin WUFF und der Österreichische Rassehundeverein (ÖRV) lehnen die willkürliche Rassenaufzählung des NÖ Hundehaltegesetzes strikt ab, empfehlen aber den Haltern der betroffenen Rassen sowie allen Haltern von in Frage kommenden Mischlingen (z.B. kurzhaarig, muskulös, gestromte Zeichnung, „Rottweiler-Zeichnung“ – schwarz mit braunen Abzeichen, etc.) den Sachkundenachweis zu erbringen. Der vom Hundemagazin WUFF und dem Österreichischen Rassehundeverein (ÖRV) ausgearbeitete Sachkundenachweis basiert auf dem neuen NÖ Hundegesetz und wird laut Auskunft des NÖ Landtagsklubs als Sachkundenachweis nach §4 (2) anerkannt. Diese Anerkennung behält ihre Gültigkeit, auch wenn später die Behörde eine eigene Verordnung zum Sachkundenachweis erlassen sollte.
Der NÖ Landtags-Klubdirektor Dr. Walter Leiss (VP) zu WUFF: „… darf ich Ihnen mitteilen, dass ein Sachkundenachweis auch schon aufgrund der derzeitigen Gesetzeslage erbracht werden kann/muss. Dieser hat den derzeit aufgrund des Gesetzes vorgegebenen Umfang zu enthalten. Ein vorgelegter Sachkundenachweis hat auch dann Gültigkeit, wenn zu einem späteren Zeitpunkt eine detailliertere Verordnung erlassen wird.“
Kurt Schafar, Präsident vom Österreichischen Rassehundeverein (ÖRV): „Mit dem positiven Ablegen des geforderten Sachkundenachweises sind die Hundehalter – unabhängig der künftigen Entwicklung des umstrittenen NÖ Hundegesetzes – auf der sicheren Seite und können dem Gesetzgeber damit beweisen, dass sie in der Lage sind, ihren Hund verantwortungsvoll zu führen.“
Gerald Pötz vom Österreichischen Hundemagazin WUFF: „Wir lehnen diese diskriminierenden Rasselisten strikt ab und werden jede rechtliche Handhabe nutzen, um diesen Hunde-Rassismus zu stoppen. Dennoch sind die Hundehalter jetzt aufgerufen, die gesetzlich geforderten Maßnahmen zu erfüllen. Der vom ÖRV niederösterreichweit angebotene Sachkundenachweis bietet eine Möglichkeit dazu.“
- Infos zu den 23 NÖ Ausbildungsplätzen des ÖRV: www.örv.com oder
NÖ SÜD: Ing. Artur Schmidt Tel.: 0664 301 9 689
NÖ NORD: Georg Sticha Tel.: 0676 359 4 903
NÖ WEST: Oliver Zechmeister Tel.: 0676 404 8 280
- Infos zum Hundemagazin WUFF: www.wuff.at
Die Initiatoren dieser Aktion:, (v. l . n. r.) Georg Sticha (ÖRV), Kurt Schafar (ÖRV), Gerald Pötz (Hundemagazin WUFF).
Kurt Schafar hat aus Solidarität mit den diskriminierten Rassen freiwillig mit seinem Deutschen Schäferhund Boris als erster Hundehalter den Sachkundenachweis beim ÖRV abgelegt.
Seit 28.1.2010 ist in Niederösterreich das neue Hundehaltegesetz in Kraft, nach dem nun die Halter von 8 willkürlich aufgezählten Rassen bzw. deren Mischlingen unter anderem einen sog. „Sachkundenachweis“ erbringen müssen Nicht nur, dass die Auflistung dieser Rassen von Experten und sogar der österreichischen Bundesregierung als nicht dem aktuellen Wissensstand entsprechend kritisiert wird. So hat die NÖ Landesregierung eineinhalb Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes auch keine konkreten Ausführungsbestimmungen herausgegeben. Die betroffenen Hundehalter müssen zwar in der gesetzlich geregelten Übergangsfrist von sechs Monaten einen geforderten „Sachkundenachweis“ erbringen, wissen aber nicht wie und in welcher Form. Niederösterreichs Hundehalter sind daher stark verunsichert, zahlreiche Hundebesitzer haben sich an die Redaktion des Hundemagazins WUFF gewandt.
Hundemagazin WUFF und ÖRV: Sachkundenachweis ausgearbeitet
Vom Hundemagazin WUFF initiiert, hat der Österreichische Rassehundeverein (ÖRV) unter der Leitung von Kurt Schafar und der Mitarbeit des ÖRV-Fachkoordinators für Schutz- und Gebrauchshunde, Georg Sticha unter Einbeziehung schon bestehender Vorgaben des Österreichischen Kynologenverbandes einen rechtsverbindlichen Sachkundenachweis ausgearbeitet, den alle Hundehalter – aber vor allem die der betroffenen Rassen – ab sofort auf allen 23 niederösterreichischen Ausbildungsplätzen des ÖRV (siehe www.örv.com) absolvieren können – und einen Sachkunde-Ausweis erhalten.
Die vom NÖ Hundehaltegesetz betroffenen Rassen sind Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull, Bandog, Rottweiler und Tosa Inu. Weiters heißt es im Text des von der ÖVP gegen die Stimmen der Opposition beschlossenen Gesetzes: „Die Landesregierung kann durch Verordnung weitere Rassen oder Kreuzungen von Hunden bestimmen, bei denen aufgrund ihrer wesensmäßig typischen Verhaltensweise, Zucht oder Ausbildung eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren vermutet wird.“
Hundemagazin WUFF und ÖRV raten dringend zu Sachkundenachweis
Das Hundemagazin WUFF und der Österreichische Rassehundeverein (ÖRV) lehnen die willkürliche Rassenaufzählung des NÖ Hundehaltegesetzes strikt ab, empfehlen aber den Haltern der betroffenen Rassen sowie allen Haltern von in Frage kommenden Mischlingen (z.B. kurzhaarig, muskulös, gestromte Zeichnung, „Rottweiler-Zeichnung“ – schwarz mit braunen Abzeichen, etc.) den Sachkundenachweis zu erbringen. Der vom Hundemagazin WUFF und dem Österreichischen Rassehundeverein (ÖRV) ausgearbeitete Sachkundenachweis basiert auf dem neuen NÖ Hundegesetz und wird laut Auskunft des NÖ Landtagsklubs als Sachkundenachweis nach §4 (2) anerkannt. Diese Anerkennung behält ihre Gültigkeit, auch wenn später die Behörde eine eigene Verordnung zum Sachkundenachweis erlassen sollte.
Der NÖ Landtags-Klubdirektor Dr. Walter Leiss (VP) zu WUFF: „… darf ich Ihnen mitteilen, dass ein Sachkundenachweis auch schon aufgrund der derzeitigen Gesetzeslage erbracht werden kann/muss. Dieser hat den derzeit aufgrund des Gesetzes vorgegebenen Umfang zu enthalten. Ein vorgelegter Sachkundenachweis hat auch dann Gültigkeit, wenn zu einem späteren Zeitpunkt eine detailliertere Verordnung erlassen wird.“
Kurt Schafar, Präsident vom Österreichischen Rassehundeverein (ÖRV): „Mit dem positiven Ablegen des geforderten Sachkundenachweises sind die Hundehalter – unabhängig der künftigen Entwicklung des umstrittenen NÖ Hundegesetzes – auf der sicheren Seite und können dem Gesetzgeber damit beweisen, dass sie in der Lage sind, ihren Hund verantwortungsvoll zu führen.“
Gerald Pötz vom Österreichischen Hundemagazin WUFF: „Wir lehnen diese diskriminierenden Rasselisten strikt ab und werden jede rechtliche Handhabe nutzen, um diesen Hunde-Rassismus zu stoppen. Dennoch sind die Hundehalter jetzt aufgerufen, die gesetzlich geforderten Maßnahmen zu erfüllen. Der vom ÖRV niederösterreichweit angebotene Sachkundenachweis bietet eine Möglichkeit dazu.“
- Infos zu den 23 NÖ Ausbildungsplätzen des ÖRV: www.örv.com oder
NÖ SÜD: Ing. Artur Schmidt Tel.: 0664 301 9 689
NÖ NORD: Georg Sticha Tel.: 0676 359 4 903
NÖ WEST: Oliver Zechmeister Tel.: 0676 404 8 280
- Infos zum Hundemagazin WUFF: www.wuff.at
Die Initiatoren dieser Aktion:, (v. l . n. r.) Georg Sticha (ÖRV), Kurt Schafar (ÖRV), Gerald Pötz (Hundemagazin WUFF).
Kurt Schafar hat aus Solidarität mit den diskriminierten Rassen freiwillig mit seinem Deutschen Schäferhund Boris als erster Hundehalter den Sachkundenachweis beim ÖRV abgelegt.
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