Neues Hundehaltegesetz in NÖ

Hi,

besser kann man es nicht ausdrücken.

JETZT geht es darum, dass alle an einem Strang ziehen und sich als Hundebesitzer für eine gemeinsame Sache einsetzen!
Zur Zeit trifft es nur die SoKa Besitzer in Niederösterreich, doch wer weiß, welches Bundesland als nächstes nachzieht? Welche Rasse als nächste auf diese Liste kommt?

lg Nina

Ja genau. Alle Hundebesitzer und Tierschutzorganisationen sowie die Tierärzte und auch alle Vereine sind in der Verantwortung sich gegen diesen Irrsinn zu wehren. Es darf nicht zugesehen werden wie sich wieder alle einlullen lassen von den Politikern, Befürwortern und den Kompromissbereiten. Sogar Hundebesitzer von kleinen Rassen sind teilweise von den Medien so manipuliert, dass sie dieses Gesetz "gar nicht sooo schlimm" finden. In dieser Sache kann es aber keine Kompromisse geben sondern nur ein klares und deutliches NEIN!
Es geht um Hunde, egal ob groß oder klein und es geht um alle Hundehalter die zweifelsohne dadurch diskriminiert, kriminalisiert und als zwielichtig hingestellt werden, nur weil sie einen "Kampfschmuser" halten und ihn lieben.
Nach dem Motto, "wer so einen Hund hat, mit dem kann ja was nicht stimmen", werden Menschen bereits vielerorts täglich gemieden und im harmlosesten Fall schief angeschaut.
Niemand darf aufgrund seines Aussehens, seiner Herkunft, seiner Religion und auch nicht wegen seines Hundes diskriminiert werden, aber mit diesem Gesetz wird genau das geschehen.
Es reicht ja mittlerweile in Deutschland schon, wenn jemand sagt er hätte Angst vor deinem Hund. Alleine dadurch kann man schon Probleme mit der Behörde bekommen. Das kann und darf nicht die Zukunft dieser tollen Hunde sein.
 
Steinigt mich bitte nicht, habe im Archiv gestöbert und folgenden Artikel gefunden. Ich frage mich, was bei dieser traurigen Geschichte letztendlich "rausgekommen" ist. Von den Medien, welche in diesen Tagen wieder absolute Meinungsmache betreiben, wurde jener Vorfall damals anscheinend totgeschwiegen...


11jähriges Kind von Schäferhund totgebissen
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Lutzhorn (Schleswig-Holstein)
Autor: Iris Strassmann / Ausgabe: 2001-09

Unter dieser Überschrift ging am Dienstag, d. 6.8.01 um 10.45 Uhr eine Polizeimeldung durch die Medien - ca. 18 Stunden nach dem eigentlichen schrecklichen Ereignis. Aufgrund einiger unklarer Aspekte rund um diesen Fall, begann WUFF mit eigenen Recherchen, die allerdings noch nicht abgeschlossen sind, da auch der Ermittlungsbericht der Staatsanwaltschaft Itzehoe noch nicht vorliegt und mehrere Fragen noch nicht beantwortet werden können.

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Hier nun eine kurze Schilderung des Vorfalls unter Einbeziehung der aktuellen Erkenntnisse: Am Montagnachmittag war die 11jährige Kristina bei ihrem von der Mutter getrennt lebenden Vater zu Besuch und spielte im Garten mit den beiden Schäferhunden, von denen ihr der eine sehr vertraut war. Die neue Lebensgefährtin hatte das Kind noch mit dem Hund spielen sehen. Minuten später fand der Vater seine Tochter mit Bisswunden am Rande eines 50 cm tiefen Gartenteiches leblos vor. Der Hund habe daneben gestanden. Der sofort herbeigerufene Notarzt konnte nur noch den Tod des Kindes feststellen. Dabei soll es sich um so schwere Bissverletzungen an Kopf, Hals, Oberkörper und Armen gehandelt haben, dass das Kind an deren Folge verstorben sei.

Schäferhund
eingeschläfert
Die von den Eltern vertretene Theorie, dass das Kind in den Teich gefallen und ertrunken sei und der Hund das Kind nur habe retten wollen, wird von der Polizei wegen der Schwere der Verletzungen als unwahrscheinlich angesehen. Beide Hunde wurden sofort dem Tierheim übereignet, welches am nächsten Tag den 3 Jahre alten Rüden „Zaro" einschläferte und zur Obduktion nach Hannover schickte (Ergebnisse liegen noch nicht vor) und die ältere unbeteiligte Hündin bei sich unterbrachte. Ein dritter älterer Schäferhund, der sich während der Tatzeit aus gesundheitlichen Gründen in der Wohnung befunden haben soll, ist vorerst bei der Familie verblieben. Eine Obduktion des Kindes jedoch wird nicht für notwendig erachtet, da hier bei sorgfältiger Überprüfung der Tatumstände und auch des Umfeldes nach Ansicht von Polizei und Staatsanwaltschaft kein Verdacht wegen einer strafbaren Handlung gegen die Erwachsenen bestehe, auch nicht wegen Verletzung der Aufsichtspflicht, es sich also nur um eine „Todesermittlungssache" handele, die keiner Obduktion bedarf.

Seriöse Recherche
Rund um diesen traurigen Fall gibt es zahlreiche offene Fragen, die von überregionaler Brisanz sind und jeden Redakteur zu weiterer Recherche veranlassen müssen. Es geht hier also nicht um einen Sensationsjournalismus, wie er seinerzeit rund um den schrecklichen Tod des kleinen Volkan in Hamburg von den meisten Medien betrieben wurde. Diese unverhältnismäßige und in weiterer Folge hetzerisch wirkende Berichterstattung hatte letztlich durch Druck auf die Politiker das darauf folgende Hundeverordnungs-Chaos in Deutschland mit den bekannten katastrophalen Folgen ausgelöst. Heute hingegen scheint es so, als solle der Tod eines weiteren Kindes durch einen Hund von bestimmten Medien „unter den Teppich gekehrt" werden.

Offene Fragen
Was will man der Öffentlichkeit verbergen? Will man nur die Gefühle der Hinterbliebenen nicht verletzen? Will man eine eventuelle Angst vor einer potenziellen Gefährlichkeit des eigenen geliebten Schmusetieres gar nicht erst aufkommen lassen, so dass vielleicht die Hundehaltung an sich ins Kreuzfeuer geraten könnte? Oder: Wollen die deutschen Medien gar des „Deutschen liebstes Tier", den Deutschen Schäferhund, aus den Schlagzeilen heraus halten, damit er nicht auf den Rassenlisten erscheint, die bereits vielen Hunden „nicht-deutscher" Ursprungsrassen wie Bully & Co. den Tod gebracht haben? Auch auf die in Hundefachkreisen bereits offen diskutierte Frage, ob der an der Tragödie beteiligte DSH-Rüde etwa eine (unbeendete?) Schutzhunde-Ausbildung hat, gibt es bis jetzt keine Antwort. Bekannt ist allerdings, dass er perfekt die Unterordnung beherrschte.
Warum kam es dann zu dieser Tragödie? Nach Informationen durch das Tierheim hat die nicht am Unfall beteiligte ältere, etwas zurückhaltende Hündin, definitiv keinerlei Schutzhund-Erfahrungen.

Mysteriös: Tod eines Kindes durch Hundebisse ist der BILD-Zeitung keine Schlagzeile wert
Nach unseren bisherigen Recherchen kann man wohl davon ausgehen, dass vor Ort nichts „vertuscht" werden soll, obwohl noch nicht alle Fragen beantwortet sind. Zudem ist die Tatsache, dass dieser Fall in den großen Zeitungen ungewöhnlich „dezent" behandelt wird, mehr als mysteriös (beispielsweise erschien in der für die Aufbauschung von Hundeunfällen bekannten BILD-Zeitung nur ein kleiner Bericht auf Seite 6). Warum? Wird hier Druck ausgeübt oder Einfluss geltend gemacht? Von wem? WUFF bleibt für Sie am Ball. Wir recherchieren weiter und Sie finden die jeweils aktuellen Infos auf der Website (www.wuff.at), sowie weitere Ergebnisse und Diskussionen in der Oktober-Ausgabe.



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Könnt ihr euch noch an das Massaker von Olfen erinnern? Dort wurden mehrere "Kampfhunde!" aufgrund einer nie nachgewiesenen Lapalie am
Grundstück hingerichtet! http://www.maulkorbzwang.de/Briefe/fakten/olfen/olfen_uebersicht.htm

Darin sehe ich die wahre Dramatik solcher Gesetze- jedes hundehassende Kretin fühlt sich nun bestätigt und bemüßigt zu handeln- ist ja nur für den
Schutz der Kinder (Zitat Schneeberger), da muß man ja fast diese Bestien vergiften, erschießen, etc.- von Vernadern ganz zu schweigen.
Und wenn
es dann, so wie in Deutschland, an eifrigen Pflichterfüllern in Uniform nicht mangelt, sind solche Massaker vorprogrammiert. Ich kenne einige
österr. Exekutivbeamte näher und hoffe deshalb, daß diese Pogrommentalität bei uns nicht zu Tage tritt (auch weil die Krone im Gegensatz zur Blödzeitung
des Haß nicht anfacht) und die Pröll & Co. etwas pfeifen werden von wegen Vollzug der ihnen jetzt auch noch aufgelastet wird.
 
Die Medien arbeiten seit mindestens 2 Jahren auf dieses Gesetz hin, ich denk mir das echt schon lange!
Kenn noch etliche Fälle wo andere arge Vorfälle nicht mal mit einem Schnipsel erwähnt wurden, aber an und für sich vergleichsweise harmlose Beissereien zw Hunden aufgebauscht wurden bis zum gehtnichtmehr.....

Und punkto Rotlicht und Gfraster: früher, so vor ca 15-20 Jahren liefen die alle mit nem Schäfer rum, ich kann mich noch gut erinnern wie es in St.Pölten war des Nachts damals....
Dann wurden Pit und Co von den Medien schön publik gemacht, mit den Jahren als immer gefährlicher hingestellt und heute hams alle Pit und Co.

Muß aber dazusagen daß es auch im Rotlicht normale Hundehalter gibt, auch wenn sie im Rotlicht arbeiten.
 
@ Georg

Erstmal Gratulation!

Hab jetzt noch zwei Fragen:
1. Hast Du nur Rassehunde oder auch Mischlinge zur Ausbildung?
2. Gibt es auch eine Statistik von Hundebissen von Mischlingen?
 
Gibt es irgendwo im Internet den Text des neuen nö. Hundegesetzes ?
Lese nur immer in den Medien, aber einen Originaltext habe ich in den Weiten des "WWW" nicht gefunden.
 
Na fesch....Sprich, wenn du einen Hund hast, der auch nur im entferntesten so ähnlich ausschaut wie ein Bandog beschrieben wird, steht der Willkür Tür und Tor geöffnet. :mad:
Denn wer verspricht mir, dass die Menschen die bestimmen welcher Rasse dein Hund zugehört, von der Materie eine Ahnung haben ???

Ich fass es nicht.
Aber sind wir uns doch ehrlich.. Das ist doch wieder einmal typisch österreichisch.
Menschen die von der Thematik Null Ahnung haben, sitzen an den Stellen, wo sie frisch fröhlich Dinge entscheiden können.
Wie zB. unser Hr. Sport und Verteidigungsminister, der selber niemals beim Heer war...:rolleyes:
Oder die ehemalige Gesundheitsministerin die rauchte und (sichtbar) am liebsten Schweinebraten aß...
 
Der Bandog ist ein dehnbarer Begriff, deshalb wird er erwähnt. Das hat den Sinn, dass man jeden Hund, der ein wenig nach einem Listenhund aussieht direkt auch das Leben schwer machen kann. Hier wird dann nach Willkür und Aussehen und nicht nach Rasse beurteilt oder besser gesagt- VERURTEILT.
 
Die Medien arbeiten seit mindestens 2 Jahren auf dieses Gesetz hin, ich denk mir das echt schon lange!
Kenn noch etliche Fälle wo andere arge Vorfälle nicht mal mit einem Schnipsel erwähnt wurden, aber an und für sich vergleichsweise harmlose Beissereien zw Hunden aufgebauscht wurden bis zum gehtnichtmehr.....

Und punkto Rotlicht und Gfraster: früher, so vor ca 15-20 Jahren liefen die alle mit nem Schäfer rum, ich kann mich noch gut erinnern wie es in St.Pölten war des Nachts damals....
Dann wurden Pit und Co von den Medien schön publik gemacht, mit den Jahren als immer gefährlicher hingestellt und heute hams alle Pit und Co.

Muß aber dazusagen daß es auch im Rotlicht normale Hundehalter gibt, auch wenn sie im Rotlicht arbeiten.

Natürlich haben die nur darauf gewartet. Es passiert ein Unglück und am nächsten Tag ist schon der Gesetzesentwurf da, der ja schon seit geraumer Zeit in der Schublade liegt, um bei einem Vorfall wie diesen schnell herausgeholt zu werden. Es ist für die Verantwortlichen Politiker der beste Zeitpunkt das Gesetz nun auf den Weg zubringen. Ein wenig Medienhetze dazu und schon kann man auf daß Verständniss der Bevölkerung hoffen.
Natürlich ist es für die Umsetzung nicht soooo gut gewesen, das der Hundebesitzer ein Hundeausbilder war und aus seriösem Umfeld abstammt, denn ein Klischeehund aus der Halbwelt hätte sich viel besser dafür geeigent.
Dann käme der angebliche "Schutz vor Kriminellen und deren Hunde" viel besser rüber und das Verständins der Menschen wäre auch größer. Aber man muß halt nehmen was gerade kommt und wer weiß, wann sich wieder so eine Gelegenheit bietet um den Entwurf aus der Schublade zu holen.

Aber wie schon erwähnt sind es eigentlich nie Hunde aus dem Milieu die auffällig werden. Auffällig sind die Menschen dieses Milieus und weil sie solche Hunde haben, werden diese Rassen auch von vielen geächtet. Wobei es aber so ist, das diese Menschen ihre Hunde meist auch gut behandeln und auch nicht diskriminiert werden dürfen, nur weil sie einer anderen Gesellschaftsschicht angehören-die uns eben meist suspekt sind. Wo wir wieder bei der Diskriminierung wären. Auch diese Menschen muß es geben, sie erfüllen auch ihren Part in der Gesellschaft und man ist zwar versucht den moralischen Zeigefinger zu heben, aber es ist auch nicht in Ordnung das zu tun.
 
Zuletzt bearbeitet:
Heute in der "Krone-Bunt" ist ein Foto eines Bandogs und auch von den "Listenhunden", beinahe alle mit völlig zusammengeschnitzten Ohren; :(
Man könnt sich ja was vergeben, wenn Hunde dieser Rassen in ihrem völlig
normalen Alltag zeigen würde....
 
vor allem wäre dann der Ein oder Andere geneigt zu sagen, dass die doch eh lieb aussehen und dass will man tunlichst vermeiden. Klischees müßen aufrechterhalten werden, wie soll man die Gesellschaft sonst auch manipulieren und von der Notwendigkeit dieses Gesetzes überzeugen?!
Es ist einfach nur schlimm!
 
Ich habe mir jetzt den Gesetzestext durchgelesen und frage mich, wozu der § 2 gut sein soll, außer zur Diskriminierung der genannten Rassen.
§3 legt ja ohnehin ausreichend fest, wann ein Hund als gefährlich gilt.

Vielleicht wäre es erfolgversprechender, wenn wir nur gegen § 2 protestieren.
(Ich habe aber trotzdem schon die online-Protestliste unterschrieben.)

LG Ulli
 
Ich habe mir jetzt den Gesetzestext durchgelesen und frage mich, wozu der § 2 gut sein soll, außer zur Diskriminierung der genannten Rassen.
§3 legt ja ohnehin ausreichend fest, wann ein Hund als gefährlich gilt.

Vielleicht wäre es erfolgversprechender, wenn wir nur gegen § 2 protestieren.
(Ich habe aber trotzdem schon die online-Protestliste unterschrieben.)

LG Ulli

In Niedersachsen wurde vor einiger Zeit eine Frau mit Kind von einem Listenhund attackiert. Der Besitzer ist 18 x vorbestraft wegen Gewalt- und Drogendelikten. Die anderen Bundesländer forderten daraufhin, dass Niedersachsen endlich auch eine Hundeverordnung mit Listenhunden auf den Weg bringen solle. Kinderschutzbeauftrage und andere Organe wollen Hunde auf den Listen sehen?!
Warum um Himmelswillen, verbietet man nicht einfach denen die Hundehaltung (die Haltung jeder Rasse und noch besser Haltung jeder Tierart) die wegen Gewalttaten und Drogendelikten vorbestraft sind? Warum muß es deswegen ein Listenhundegesetz geben?

Ein Mensch der Drogen nimmt und bereits Amtsbekannt ist, kann der Aufsichtspflicht nicht nachkommen und darf eben keinen Hund halten. Ein Gewalttäter auch nicht. So einfach wäre das. Nein, es müssen alle anderen Hunde und deren Halter darunter leiden und auf eine Liste gesetzt werden. Wie irre ist das eigentlich?
Der Hund in Hamburg (Auslöser für das Hundegesetz in Deutschland) gehörte einem Amtsbekannten Drogendealer. Der Hund hatte Kokainspuren im Blut und der Halter war vorbestraft. Ein Tierhalteverbot für Kriminelle würde völlig reichen. Auch das Anmelden eines Tieres auf anderen Namen könnte vereitelt werden, indem in seinem Haushalt kein Tier gehalten und angetroffen werden darf- egal auf welchen Namen es angemeldet ist.

Wenn ein Mensch etwas anstellt kann man doch auch nicht fordern, das alle seine Verwandten aus genetisch bedingten Gründen nun als potenzielle Täter in einer Akte vermerkt und besonders beobachtet werden müssen.

Und noch eine Geschichte. Vor einiger Zeit lief auf einem Schulhof ein Listenhund herum. Er war 2 Jahre alt und war weggelaufen. Auf dem Berliner Schulhof war gerade Pause und alle Schüler hielten sich auf dem Gelände auf. Wer Schulpausen kennt weiß was dort los ist.

Unzählige Schüler umzingelten den Hund und drangsalierten ihn mit Geschrei, Tritten und hinschlagen. Solange bis der eingekreiste, völlig panische Hund nach einer Hand schnappte, Die Polizei war bald da, der "Zwicker" an der Hand war in den Medien eine tiefe Fleischwunde und der Hund, der getötet wurde war eine gefährliche Bestie. Erst nachher stellte sich heraus wie es zum Biß kam. Für den Hund leider zu spät. Der Halter, dem der Hund entkam (ein seriöser Mann der in der Nähe der Schule wohnte) hätte besser aufpassen sollen, aber Fakt ist, daß der Hund wie immer es auch ablaufen mag, keine Chance hat. Dank Hundeverordnung.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Danke "STICHA GEORG" für den Gesetzestext.

Habe ihn mir nun durchgelesen, verstehe aber folgendes nicht und vielleicht kann mir irgend ein rechtlich geschulter Mensch weiterhelfen:

In § 8 Abs. 4 steht, dass Hunde gemäß § 2 und 3 an den in Abs. 2 genannten Orten immer Maulkorb und Leine haben müssen. Das ist mir klar.

In § 11 steht nun, dass Organe der Bundespolizei einschreiten bei der Vollziehung des § 8 Abs. 3. WIESO NICHT AUCH BEI ABSATZ 4.

Das bedeutet für mich als AmStaff Besitzer, dass ich zwar mit dem Hund im verbauten Gebiet mit Maulkorb und Leine gehen soll; wenn ich das aber nicht befolge schreitet die Polizei nicht ein. DAS KANN DOCH WOHL NICHT WAHR SEIN, ODER VERSTEHE ICH ETWAS NICHT. :confused::confused::confused:

Wäre über jede Klarstellung dankbar.

LG
Sylvester (der 31.12.)
 
Heute in der krone bunt war ein 2 seiten bericht über gefährliche hunde, 1. kann mir jemand genau erklären was ein bandog ist? im wikepedia steht er als kettenhund nur dieser begriff ist sehr weitläufig.
2.Als auffällige hunde gelten vierbeiner, die menschen oder andere tiere gefährden oder bereits gebissen haben. wäre dann der westi der vor 2jahren den dogo meiner schwägerin wegen einem stockerl das ohr durchgetaggert hat als gefährlich einzustufen. wie ist es dann in einer huzo wenn 2 hunde zu raufen beginnen und möglicherweise auch verletzt sind, sind diese dann gefährlich?
 
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