Neues Hundehaltegesetz in NÖ

Ich würde gerne von den Machern dieser Gesetzte wissen wie dies durchgesetzt werden soll?

In §11 wird leidglich die Polizei zum vollzug des §8 Abs.3 (Leinen- und Maulkorbpflicht) bemächtigt.

Alles andere ist Gemeindesache, soll heissen wer so einen Hund hat soll sich melden, bzw. fällt es erst auf wenn etwas passiert oder er angezeigt wird.

Wo ist da die Prävention?

Noch dazu wenn es solche Beispiele gibt wie sie Paule beschrieben hat: Einflussreiche Wählerschaft, oder anderweitigem Einfluss auf die Gemeinde...
 
muss leider etas ergänzen, das bis gestern spurlos an mir vorbei geschrammt ist und ich bei dem Gespräch über das neue Gesetz erfahren habe.
Angeblich sollen auf Hinterhöfen tatsächlich Bandogs für Hundekämpfe gezüchtet werden:mad:
 
muss leider etas ergänzen, das bis gestern spurlos an mir vorbei geschrammt ist und ich bei dem Gespräch über das neue Gesetz erfahren habe.
Angeblich sollen auf Hinterhöfen tatsächlich Bandogs für Hundekämpfe gezüchtet werden:mad:

Und wenn an diesem Latrinengerücht wirklich etwas wahr sein sollte, frage ich mich was dieses Landesgesetz daran ändern würde. ;)

NICHTS nämlich.
 
APA0406 5 CI 0244 Siehe APA0419/10.11 Mi, 11.Nov 2009

Tiere/Gesetze/Landtag/Niederösterreich/Reaktionen

Kritik am neuen NÖ Hundehaltegesetz von Hundemagazin und ÖKV

Utl.: Gefährlichkeit nicht über Rasse zu definieren =

St. Pölten (APA) - Das neue niederösterreichische Hundehaltegesetz, das am 19. November im Landtag zur Beschlussfassung steht, wird vom österreichischen Kynologenverband (ÖKV) und vom Hundemagazin "Wuff" kritisiert: Die Gefährlichkeit eines Hundes sei nicht über dessen Rassenzugehörigkeit zu definieren.

Wer einen Hund mit erhöhtem Gefährdungspotenzial bzw. einen auffälligen Hund halten wolle, werde dies auch nach diesem geplanten "Gesetzes-Schnellschuss" tun können, so "Wuff". Immerhin könne man sich beispielsweise einen nicht auf "der Liste" befindlichen Vierbeiner der 394 Rassen zulegen oder einen Mischling aus den genannten Hunderassen. Auch der ÖKV stimmt dem zu: "Mischrassehunde - immerhin rund 85 Prozent der Hundepopulation in Österreich - lassen sich nicht einer bestimmten Rasse zuordnen."

Die in dem geplanten Antrag "willkürlich ausgewählten Rassen" würden in den Hundebiss-Statistiken nur in den hintersten Reihen bis gar nicht aufscheinen, so das Magazin: "Alle Hundebiss-Statistiken werden von ganz anderen Rassen angeführt." Die bestehende Gesetzgebung würde genügend Maßnahmen für auffällig gewordene Hunde bieten: "Wer einen Hund in Obsorge nimmt, muss die dafür erforderliche Eignung aufweisen und hat das Tier in einer Weise zu führen oder zu verwahren, dass Menschen und Tiere nicht gefährdet oder unzumutbar belästigt werden können", wird der Paragraf 1a des NÖ Polizeistrafgesetzes zitiert. Der ÖKV merkte an, dass der Gesetzesentwurf keine ausreichenden Bestimmungen "über die weitere Vorgangsweise mit für verfallen erklärten Hunden", außer dass diese während des Verfahrens in Tierheimen aufzubewahren seien, enthalte.

(Schluss) juf/fra/wh

APA0406 2009-11-11/14:29
111429 Nov 09

Meine vollste Zustimmung...
 
Wird jetzt dieses Gesetz sicher in Kraft treten?

Ich denke nämlcih das sich nicht nur etliche HH beschweren sondern auch div. andere Leute einen Druck gegen dieses Gesetz setzten werden.

Kann man den überhaupt noch verhindern das dieses Gesetzt abgesegnet wird?
Ich mein ich muss ganz ehrlich sein, wenn schon so ein Gesetz dann für alle oder für niemanden, wenn sich ein "Prolet" einen Hund halten will und diese Auflagen nicht erfüllen kann, wird wuf kurz oder lang auf eine andere Rasse umgelengt werden, dann gibt es das selbe Problem mit anderen Rassen.

Und wie sieht es dann überhaout mit den TH aus? Und werden die STeuern ehröt?
Ich mein die TH sind doch jetzt auch schon voll, zükunftig werden diese wohl noch mehr aus allen Nähten platzen,
Danke an die Politik
Liebe Grüße

Zu Deinen Fragen: Bei den politischen Verhältnissen in NÖ: NEIN!!!
 
zu dem:
"dass das Halten von mehr als zwei Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential oder auffälligen Hunden in einer Wohnung verboten ist"...uswblabla

die frage ist leider untergegangen, aber mich interessiert sie tatsächlich.

wie is das wenn mitzi mit 2 dogos mit heribert mit seinem staff zusammen ziehen möchte? müssen die sich dann ein haus auf pump nehmen?

gilt das überhaupt nur für wohnungshaltung?

wenn mitzi jetzt reich ist und in einer 160qm wohnung wohnt..muss sie dann mit heribert in sein 50qm gartenhäusl ziehen, weil sie anders die hunde nicht halten dürfen?

lg
fiona
 
Das neue Gesetz enthält natürlich entsprechende Ausnahmeregelungen
für jene Hunde, die in öffentlichem Interesse gehalten werden. So
gilt es nicht für Hunde des Sicherheits-, Rettungs- und
Feuerwehrdienstes, Jagd-, Behinderten- und Begleithunde und Hunde inTierheimen.
Was verstehen die unter einem Begleithund?
Alle Hunde die eine BGH Prüfung haben oder was?
 
gilt das überhaupt nur für wohnungshaltung?

Frag ich mich auch, weil Haus und Grundstück ist nicht lgeich Wohnung.
Die Begriffsbestimmung fehlt ja in diesem Entwurf komplett.

Weil unter Absatz 2 heisst es:
2) Davon ausgenommen sind:
1.
das Halten von Hunden auf ausreichend großen Liegenschaften, wenn der Hundehalter oder die Hundehalterin einen Bedarf an der Haltung von mehr als zwei derartigen Hunden nachweisen kann (z.B. Wachhunde) und dadurch andere Personen weder gefährdet noch unzumutbar belästigt werden

Soll heissen in einem Haus mit Garten kann ich immer noch soviele pot. gefährliche Hunde halten wie ich will, muss nur angeben es sind Wachhunde :confused:

Tolles Schlupfloch...
 
Frag ich mich auch, weil Haus und Grundstück ist nicht lgeich Wohnung.
Die Begriffsbestimmung fehlt ja in diesem Entwurf komplett.

Weil unter Absatz 2 heisst es:


Soll heissen in einem Haus mit Garten kann ich immer noch soviele pot. gefährliche Hunde halten wie ich will, muss nur angeben es sind Wachhunde :confused:

Tolles Schlupfloch...

das ganze führt sich mit dem absatz von dir ohnehin selbst ad absurdum weil einerseits darf man in der wohnung nur 2 halten, weil die hunde ja soo böse sind..auf der anderen seite wird es gebilligt, wenn ich diese dann als wachhunde im haus halten möchte???? bescheuerter gehts eigentlich kaum mehr.
 
Frag ich mich auch, weil Haus und Grundstück ist nicht lgeich Wohnung.
Die Begriffsbestimmung fehlt ja in diesem Entwurf komplett.

So steht´s im Antrag:
" Mit dem Begriff Wohnung wurde absichtlich ein weiter Gesetzesbegriff gewählt, der alle Örtlichkeiten, in und an denen Hunde gehalten werden, umfassen soll. Die Beschränkung der Haltung auf zwei Hunde gemäß § 2 und § 3 resultiert aus den Tatsachen, dass ein Hundehalter nur einer gewissen Anzahl von Hunden das notwendige Maß an Aufmerksamkeit, Erziehung und Beschäftigung derart zuteil werden lassen kann, dass ein kontrolliertes Halten gewährleistet ist. Zudem zeigen Erfahrungen, dass Hunde in größerer Anzahl zu einem Rudelverhalten neigen, welches zu gesteigerter Aggressivität gegenüber Menschen führen kann. Zudem ist es einem Hundehalter regelmäßig nicht möglich, eine größere Anzahl von Hunden unter Kontrolle zu halten, wenn ein Hund davon gegenüber Menschen oder anderen Tieren aggressiv wird und die anderen Hunde dieses Verhalten nachahmen und unterstützen."

Was immer das jetzt heißen soll:confused:
lg
 
So steht´s im Antrag:
" Mit dem Begriff Wohnung wurde absichtlich ein weiter Gesetzesbegriff gewählt, der alle Örtlichkeiten, in und an denen Hunde gehalten werden, umfassen soll. Die Beschränkung der Haltung auf zwei Hunde gemäß § 2 und § 3 resultiert aus den Tatsachen, dass ein Hundehalter nur einer gewissen Anzahl von Hunden das notwendige Maß an Aufmerksamkeit, Erziehung und Beschäftigung derart zuteil werden lassen kann, dass ein kontrolliertes Halten gewährleistet ist. Zudem zeigen Erfahrungen, dass Hunde in größerer Anzahl zu einem Rudelverhalten neigen, welches zu gesteigerter Aggressivität gegenüber Menschen führen kann. Zudem ist es einem Hundehalter regelmäßig nicht möglich, eine größere Anzahl von Hunden unter Kontrolle zu halten, wenn ein Hund davon gegenüber Menschen oder anderen Tieren aggressiv wird und die anderen Hunde dieses Verhalten nachahmen und unterstützen."

Was immer das jetzt heißen soll:confused:
lg

heisst das dann dass 2 hundehalter in einem haushalt 4 hunde halten dürfen?
und was is wenn ich sag, die 2 nächsten gehören aber meiner 15jährigen tochter usw usf? also ist das jetzt auf die wohnung oder die halter beschränkt?

und gleich noch an alle "mehr-als-2-hunde"-halter: schämts euch! da steht jetzt schwarz auf weiss, dass ihr eure hunde net erziehen könnt ;):rolleyes:
 
So steht´s im Antrag:
" Mit dem Begriff Wohnung wurde absichtlich ein weiter Gesetzesbegriff gewählt, der alle Örtlichkeiten, in und an denen Hunde gehalten werden, umfassen soll.

Also gut wenn ich vom gesetzlichen Begriff ausgehen darf ich merh als 2 dieser angeführten Hunde halten, wenn sie nicht mit mir in der Wohnung leben.

Sag ja ein prima Schlupfloch.
 
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