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ich denke, die MODOG-michi würde uns da sicher helfen!!
hello
Ps: ist der RR mit dabei?
Na sehr geil... da würde Dana brav durchfallen, wenns um Hundebegegnungen geht..
Eine Frage ist mir gerade in den Sinn gekommen:
Wenn mich nun Freunde aus Wien/Burgenland/Steiermark, etc. mit ihrem Bullterrier besuchen, müssen die diesen dann in NÖ auch mit Beißkorb und Leine führen? Oder müssen das nur die NÖ Hundehalter machen?
2011 glaub ich.. und Leinen- und Maulkorbpflicht gilt generell an öffentlichen Orten, also überall, nur nicht am eigenen Grundstück..
hab mich jetzt nicht durch die seiten gelesen, aber jetzt ist es ja fix und beschlossen. aber ab wann gültig?
Der Landtag von Niederösterreich hat am 19. November 2009 das NÖ Hundehaltegesetz beschlossen. Die wichtigsten Neuerungen sind die Einführung eines Hundeführerscheins, eine Beschränkung der Haltung von Rassen mit erhöhtem Gefährdungspotential pro Haushalt und die Beschlagnahme auffälliger Hunde.
Bei Hunden folgender Rassen oder Kreuzungen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden wird ein erhöhtes Gefährdungspotential stets vermutet:
- Bullterrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Dogo Argentino
- Pit-Bull
- Bandog
- Rottweiler
- Tosa Inu
19. Sitzung des Landtages Gesetzesbeschluss
NÖ Hundehaltegesetz, Ltg.-412/A-1/30-2009
http://www.landtag-noe.at/service/politik/landtag/LVXVII/04/412/412G3.pdf
So und jetzt kenn ich mich grad nicht aus. Hundeführschein jetzt für Alle oder bei den gelisteten Rassen. Zuviel gelesen hab glaub ich.
Ich weiß nicht, mir raucht der Kopf. Muß mir das Gesetz morgen nochmal in Ruhe zu Gemüte führen.betrifft so wie ich das versteh "nur" Hunde die unter §2 u. §3 fallen, oder?!
Ich weiß nicht, mir raucht der Kopf. Muß mir das Gesetz morgen nochmal in Ruhe zu Gemüte führen.
Ja, ist so, nur die gelisteten Rassen. Für die anderen ändert sich nix. Drum sagt ja der Schneeberger dauernd, dass das Gesetz nur 2 % der Hundebesitzer betrifft.
lg