Neue Infos um Gnadenhof

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Wörter wie:
klinische Sauberkeit?
macht euch selber Gedanken dazu.

Ich bin nur noch angewidert, ENTSCHULDIGUNG!
 
Es ist anzuraten, diesem Zeug, das Du da verlinkt hast, lieber keine allzu große Beachtung zu schenken. Was ist schon von Jemandem zu erwarten, der damit prahlt, ausgerechnet diesem "Gnadenhof" eine Homepage zu widmen?

Erst mal abwarten, ob da überhaupt etwas kommt - und wenn ja, wie das Ganze dann inhaltlich aussieht. Genau so wie die angekündigte "DOGnews"-Story: Die verschwurbelte "Begründung" in "eigener Sache" der Rosa H. nebst den vielen nachfolgenden Kommentaren, die ich hier verlinkt hatte ( https://www.facebook.com/groups/DOGnews/permalink/574364222621935/ ), ist zwischenzeitlich auch wieder verschwunden...

Viele Grüße
 
Kleiner Nachtrag: Der "erste Teil" der "DOGnews"-Story über "Animalhoarding"ist nunmehr erschienen:

https://www.facebook.com/notes/dognews-die-seite/animalhoarding-teil1/475626435867289

Dieser "erste Teil" gibt zunächst eine ganze Reihe von Allgemeinplätzen zum Besten, wirkt bestenfalls wie eine Einleitung dessen, was da noch kommen soll (es wurde ja schon aufgezählt, was die weiteren Folgen dieser "DOGnews"-Story beinhalten werden). Weil es hier zu diesem Thema gehört, werde ich der angekündigten Selbstdarstellung der "Gnadenhof"-Betreiberin Barbara B. innerhalb des dritten Teils besondere Aufmerksamkeit schenken.

Mal schauen...

Viele Grüße
 
Urteil im Berufungsprozess vor dem Landgericht Verden:

http://www.kreiszeitung.de/lokales/diepholz/sulingen/acht-monate-bewaehrung-3506474.html?cmp=defrss

Auf einen Kommentar hierzu möchte ich derzeit verzichten, ggfls. werde ich auch hinsichtlich dieses Verfahrens einen ausführlichen Prozessbericht verfassen. Immerhin hat auch dieses Gericht den langanhaltenden Tierfrevel auf diesem "Gnadenhof" erkannt und angeprangert, wenn auch mit einem anderen Strafmaß gewürdigt. Mal schauen, ob diese "Never-Ending-Story" seitens der Ex-"Gnadenhof"-Betreiberin noch weiter betrieben wird (die bisherigen Verfahrens- und Anwaltskosten dürften bereits eine sehr erhebliche Höhe erreicht haben).

Viele Grüße
 
Typisches "facebook"-Gestammel, von keinerlei Sachkunde und Kenntnis der Faktenlage getrübt...

Über das zweitinstanzliche Urteil im Verfahren gegen die Ex-"Gnadenhof"-Betreiberin Barbara B. hatte ich hier berichtet:

http://www.wuff-online.com/forum/showpost.php?p=2552249&postcount=46

Dazu ein kurzer Kommentar von mir:

Ich empfand schon das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Sulingen vom 11.06.2012 als zu milde und meinem eigenen Rechtsverständnis widersprechend. Einerseits hatte ich auf eine Haftstrafe ohne Bewährung gehofft, ich war bis dahin der (wohl irrigen) Ansicht, daß nach acht Vorstrafen eine Bewährung wohl nicht mehr in Frage kommen sollte. Außerdem hatte ich auf ein generelles Tierhalteverbot auf Dauer gehofft - nach meinem Eindruck ist in Bevern und in Heinade und in Wahmbeck und in Dörrieloh so viel Leid so vielen Tieren angetan worden, daß es für ein ganzes Leben reicht...

Aber in unserem Rechtssystem wird leider immer noch den Aspekten des Tierschutzes und der Bewertung des Tierleids viel zu wenig Bedeutung beigemessen. Und je nachdem, an welchen Richter man gerät, können sich selbst dort in jenem bedeutungsarmen Bereich noch Bewertungsunterschiede ergeben (wobei ich nicht unterstellen möchte, daß der Richter in Verden am Vortag der Urteilsverkündung womöglich ausgerechnet in einen Hundehaufen getreten sein könnte...).

Daher bin ich hinsichtlich des Verdener Urteils nur wenig enttäuscht: Der Ex-"Gnadenhof"-Betreiberin ist es völlig latte, ob sie nun 20 Monate oder 8 Monate "zur Bewährung" kriegt, am Haltungsverbot hat sich nichts geändert, und die halbjährlich beizubringenden Bescheinigungen über altgerechte Tierhaltung im Zeitraum der nächsten vier Jahre sind sogar noch als Verschärfung der Bewährungsauflagen zu sehen (damit ist das Ehepaar B. verpflichtet, den Veterinären, die für die Ausstellung dieser Bescheinigungen zuständig sind, halbjährlich vollen Zutritt zu gewähren).

Die Ex-"Gnadenhof"-Betreiberin und ihre Verteidigung hatten ganz eindeutig einen Freispruch angestrebt (man stelle sich vor, wie die Befürworter der Ex-"Gnadenhof"-Betreiberin dann unter lautem Triumph-Geschrei aus ihren Löchern gekrochen wären). Dieser Freispruch wurde ihnen in Verden verwehrt, und dies ist der eigentliche Erfolg dieses zweitinstanzlichen Verfahrens. Für die Ex-"Gnadenhof"-Betreiberin war trotz aller Strafmaß-Kosmetik dieses Urteil eine neue schallende Ohrfeige.

Es ist zwar sehr unwahrscheinlich (wenn auch nicht völlig ausgeschlossen), daß das Verfahren bis vor den BGH geschleift wird (womöglich wird noch das BVerfG und der EuGH eingeschaltet ???) - wenn sich irgendein Unterstützerverein findet, der diese ganze Aussichtslosigkeit auch noch finanziert... Die "facebook"-Schreiberin Angie G. irrt jedenfalls spätestens hier: Eine in zwei Instanzen für schuldig befundene Beschuldigte kann zwar versuchen, eine höhere Instanz von ihrer vorgeblichen Unschuld zu überzeugen (auch wenn diese Beschuldigte in den Vorinstanzen ihre Schuld ausdrücklich eingestanden hat); auf eine Unschuldsvermutung hat sie jedenfalls keinen Anspruch mehr.

Da nützt es auch nichts, wenn ein ominöser Michael B. auf "facebook" diesen alten Hut von "Wissensmanufaktur"-"Werbefilmchen" über den Ex-"Gnadenhof" hervor kramt (meine "Filmchen"-Besprechungen kann ich gern zur Diskussion stellen). Und es ist bezeichnend, daß ausgerechnet die Ex-"Gnadenhof"-Betreiberin Barbara B. und der "Deutschland sagt Nein"-Obermotz Jens W. aufeinander treffen (womöglich unter der Regie des "K9"-Rambos Thomas I.?)

Bei allen Unterschiedlichkeiten dieser Beteiligten: Irgendwie passt das alles zusammen...

Viele Grüße
 
Am Ende der weiter oben verlinkten "Reinwaschung" der Ex-"Gnadenhof"-Betreiberin durch die "facebook"-"Koryphäen" "Angie G. via Miachael B." wurde folgende Empfehlung niedergeschrieben:

Zum Thema Barbara Bennefeld / Gnadenhof Dörrieloh existiert ein aufschlussreiches, langes Video von Journalisten des Senders Alpen-TV, dass man sich ruhig einmal ansehen sollte, bevor man vorschnell urteilt:

http://www.alpenparlament.tv/mediathek/ethik/160-gnadenlos-gegen-gnadenhof
Nach einigem Nachdenken habe ich mich entschlossen, diesem weisen Ratschlag nochmals zu folgen (ich kannte dieses Werbefilmchen schon seit seiner "Veröffentlichung" im August 2011). Der Unterschied zu damals: Inzwischen ist einige Zeit vergangen, während der es eine Vielzahl von Urteilen in diversen Verwaltungsgerichts- und Strafverfahren über jeweils meherere Inszanzen gab, die verbunden sind mit einer Vielzahl von Erkenntnissen und Tatsachen, über die man damals nur mutmaßen konnte, oder die man wegen "laufender Verfahren" vorläufig für sich behalten musste.

Bei der Ansicht dieses Werbefilmchens kann man ganz trefflich die dort (mitunter schamlos) ausgebreitete Fiktion mit der nackten Wirklichkeit vergleichen. Ich werde mich hierbei vordringlich den Ausführungen der Ex-"Gnadenhof"-Betreiberin widmen (und weniger den Monologen der Pia K. und des Andreas P.), weiterhin werde ich noch die, wie ich gern anerkenne, geschickte Set-Dekoration mittels einiger bildlicher Fiktions-/Wirklichkeitsvergleiche behandeln, und vielleicht noch den sog. "journalistischen" Interviewer beleuchten, der oftmals leider einer "journalistischen" Karrikatur ähnelte, die man eher bei "Switch Reloaded" vermutet...

Zunächst ist jedoch die Ex-"Gnadenhof"-Betreiberin dran. Ich möchte eine chronologische Ordnung in das etwas chaotische Selbstdarstellungs-Durcheinander bringen, und beginne daher mit einer Passage aus der vierzehnten Minute des Filmchens (ab 14:05 min). Die Ex-"Gnadenhof"-Betreiberin führt hier aus:


...Der nette Dr. Rieder hat mich zwanzig Minuten mit meiner Akte alleine gelassen, und da ich ein neugieriger Mensch bin, habe ich in diese Akte 'reingeguckt. Und da gab es dann zwei Anzeigen gegen mich, einmal vom Tierhof Straelen, und - da gibt es aber 'ne Vorgeschichte zu: Ich bin 2002 schon mal so verleumdet worden, von einem Verein: Ehemals Arche 2000, die dann schlußendlich wegen Millionenbetrugs verurteilt worden sind, und dieser Tierhof Straelen ist eine Splittergruppe aus diesem Arche 2000. Und da wusste ich, weil ich über Jahre verfolgt worden bin, worum es geht...
Da wird ja förmlich darum gebettelt, sich diese "Verleumdung" aus dem Jahr 2002 nochmal genauer anzusehen. Die folgenden Zeitungsartikel und das Video zeigen eindrucksvoll den Unterschied zwischen Fiktion und Wirklichkeit auf. Zunächst geht es um die Vorgänge am 14.06.2002:

http://www.tah.de/119.html?&cHash=2...swords]=veterin�ramt&tx_ttnews[tt_news]=17197

Der in diesem Artikel erwähnte Fernsehbericht von "SAT 1" ist hier zu sehen:

https://picasaweb.google.com/101127700218843882656/Videos#5365632777224406114

Die Zeitungs-Berichterstattung wird am 25.06.2002 fortgesetzt:

http://www.tah.de/119.html?&cHash=2...swords]=veterin�ramt&tx_ttnews[tt_news]=17248

Am 08.07.2002 findet eine Demonstration statt, angesichts der weiteren Untätigkeit des Veterinäramts fordern die Demonstranten (angeführt von Aktivisten des Vereins "Arche 2000") ein sofortiges Tierhalteverbot:

http://www.tah.de/119.html?&cHash=2...swords]=veterin�ramt&tx_ttnews[tt_news]=17316

Die Behörden blieben weiterhin untätig. Die "Gnadenhof"-Betreiber gelobten angeblich "Besserung". Es kam jedoch so wie immer bei dem "Betreiber"-Ehepaar: Das "Stapeln" von Tieren unter skandalösen Bedingungen ging munter weiter. So wurde am 23.11.2003 in Bevern die nächste Räumung notwendig:

http://www.tah.de/119.html?&cHash=2...ords]=veterin%E4ramt&tx_ttnews[tt_news]=19614

Am 24.01.2005 wurde denen dann endlich der "Prozess gemacht":

http://www.tah.de/119.html?&cHash=2...swords]=veterin�ramt&tx_ttnews[tt_news]=21423

"Bewährungsstrafe von sechs Monaten, 200 soziale Arbeitsstunden, dreijähriges Tierhaltungsverbot...", bemerkenswert dieser Zusatz: "Die Anklage gegen seine Frau ließ das Gericht fallen, sie hat bereits ein Tierhalteverbot aus früheren Fällen im Landkreis Northeim."

Der Hintergrund hierzu: Im Jahr 1991 wurde gegen die Ex-"Gnadenhof"- Betreiberin ein Tierhalteverbot ausgesprochen, das erst im Jahr 2008 aufgehoben wurde. Ich mag mir angesichts des dreijährigen Tierhalteverbots gegen den Ex-"Gnadenhof"-Betreiber gar nicht vorstellen, was da im Landkreis Northeim an Verfehlungen durch die Ex-"Gnadenhof"-Betreiberin geschehen sein mögen, die ein siebzehn Jahre anhaltendes Tierhalteverbot nach sich zogen !!

Aber gut, die gleiche Ex-"Gnadenhof"-Betreiberin sitzt in dem "Alpenparlament"-Filmchen dem möchtegernjournalistischen "Interviewer" gegenüber und spricht von "Verleumdungen" durch "die Arche 2000".
Häääh??

Vorständler des Vereins "Arche 2000" waren verantwortlich für dubiose und betrügerische Spendensammelaktionen und für betrügerische Veruntreuungen von Spendengeldern. Dies betraf aber keineswegs die vielen uneigennützigen und ehrenamtlichen Aktivisten. Die "Gnadenhof"-Betreiberin ist keineswegs von spendenbetrügenden Vorstandmitgliedern "verleumdet" worden. Die Tierschutzaktivisten der "Arche 2000" handelten vielmehr angesichts der jahrelangen Untätigkeit der dortigen Veterinärbehörden (siehe Zeitungsberichte) mit tierschützerischer Zivilcourage. Dies hätte der vorgeblich journalistische Interviewer mit minimalem Rechercheaufwand auch selbst herausfinden können, dann wäre ihm ein solch peinlicher Auftritt erspart geblieben.

Soviel für heute. (Wird fortgesetzt.)

Viele Grüße
 
Hallo Seniorenpeter,
die Dame macht ja derzeit die Welle in Facebook.
Da ich einige "gemeinsame Freunde" mit ihr habe, wollte ich bei denen mal nachfragen, ob sie denn nicht wüßten, mit wem sie da als "Tierschützer" befreundet sind. Daraufhin wurde mir folgendes geantwortet:
"Barbara B. wurde kurz vor Weihnachten vom zuständigen Oberlandesgericht rehabilitiert. Das wird auch noch öffentlich gemacht. Alle die sie beschuldigt hatten, haben bei der dritten Verhandlung plötzlich an Gedächtnisschwund gelitten und die TA welche das Ganze angeleiert hatte, hat sich vor der dritten Verhandlung wegen Burnout abgemeldet"
Weiß jemand von euch darüber etwas?
 
Hallo CrazyOma,

nein, darüber weiß ich derzeit nichts. In den einschlägigen Entscheidungsdatenbanken der Niedersächsischen Justiz ist (noch?) nichts zu finden. Die Ex-"Gnadenhof"-Betreiberin schlägt bei "facebook" ziemliche Wellen gegen einen ihrer derzeitigen augenscheinlichen Erzfeinde, aber hinsichtlich einer solchen angeblichen "Reinwaschung" hat sie (noch?) kein einziges Wort verloren.

Und auch die Sulinger Regionalzeitung, die seit vielen Jahren zuverlässig über die mit der Ex-"Gnadenhof"-Betreiberin in Zusammenhang stehenden Gerichtsverfahren berichtete, hat m.E. bis jetzt kein Wort über eine angebliche "Rehabilitation" geschrieben.

Ich kann mir auch nicht recht vorstellen, was da genau zu "rehabilitieren" war. Ihre Verfehlungen gegen den Tierschutz seit 1991 ? Ihre mittlerweile über zwanzig Jahre umfassenden Tier- und Hundehalteverbote ? Ihre vielen Vorstrafen ? Selbst wenn ein OLG ein Urteil eines Landgerichts aufgehoben haben sollte, oder eine Reststrafe erlassen hat: Ihre Verfehlungen sind aktenkundig, und von der Ex-"Gnadenhof"-Betreiberin selbst in öffentlichen Verhandlungen eingeräumt worden. Die in meinen Augen lächerlich geringen Strafmaße wären sowieso demnächst ausgelaufen - und sie wird sowieso weitermachen wie bisher - die kann ja auch nichts anderes !!

Diese "Rehabilitierung" könnte auch nicht die Verwaltungsgerichtsverfahren umfassen - ich führe hier nur ein Beispiel an:

http://www.verwaltungsgericht-hanno...igation_id=19421&article_id=99301&_psmand=126

Ein von mir verfasster Bericht hierüber ist hier zu lesen:

http://www.wuff-online.com/forum/showpost.php?p=2448952&postcount=31

(Der Widerspruch hiergegen wurde übrigens vom OVG Lüneburg am 20.06.2011 vollumfänglich zurückgewiesen.)

Wie nun eine "Rehabilitation" all dieser Dinge aussehen könnte, ist für mich kaum vorstellbar. Hier in diesem Thema haben der/die User/in langstrumpf und ich ausschließlich belastbare Fakten seit dem Beginn des Strafprozesses in Sulingen im Frühjahr 2012 eingestellt. Ein Thread, der in über 1.000 Beiträgen bei weit mehr als 100.000 Zugriffen die unrühmliche Geschichte des "Gnadenhofs" und ihrer Betreiberin in der Zeit zwischen November 2010 und Oktober 2011 beleuchtete, ist leider nicht mehr aufrufbar. All dies ist durch eine ominöse "Reinwaschungs"-Ankündigung plötzlich nur noch Makulatur? Daran glaube ich nicht. Ich werde jedenfalls meine Berichterstattung bezüglich dieses Themas fortsetzen.

Viele Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Schade, das so ein interessantes Thema nicht unter der Rubrik Tierschutz steht.. Hier habe ich es nur durch Zufall entdeckt..

Danke Seniorenpeter für die ausführliche Info, obwohl ich mich noch nicht so richtig durchgekämpft habe... ;)
 
Weiß jemand was von einem Umzug nach Clausthal-Zellerfeld Harz? Dort soll man einen neuen Hof haben.
 
Der durch die Kündigung des Hofes in Wehrbleck erforderlich gewordene Umzug von Corinna P. und "Animals Hope" in Richtung Harz bedeutet keinesfalls zwangsläufig, daß die Ex-"Gnadenhof"-Betreiberin sich ebenfalls in diese Richtung orientiert...

Solche Spekulationen sind wenig hilfreich (außerdem ist es ziemlich wurscht, wo die Ex-"Gnadenhof"-Betreiberin ihr weiteres Agieren auszuführen gedenkt)...

Viele Grüße
 
Vor einigen Tagen wurde bei "facebook" eine Veranstaltung namens "Tier-Schmutz BB" eingerichtet:

https://www.facebook.com/pages/Tier-Schmutz-BB/1420614564896122?notif_t=fbpage_fan_invite

Die Installation einer solchen "Informationsquelle" ist durchaus ein beachtenswertes und lobenswertes Unterfangen (obschon ich ahne, wer da als GruppengründerInnen agierten). Ich bezweifele, daß ausgerechnet "facebook" eine geeignete Plattform für eine solche Informationsquelle darstellt... Aber gut, man muss als "Gruppenleiter" wohl damit leben, daß in der dortigen Gruppe auch recht zweifelhafte User genau so zweifelhafte Kommentare zum Besten geben (und daß viele gelöschte Kommentare den Verlauf dort recht unübersichtlich gestalten)...

Wenn man eine solche "Informationsquelle" nicht nur seriös erscheinen lassen, sondern auch gestalten will, sollte man sachliche Fehler und Ungenauigkeiten vermeiden. Ich möchte dies nur an einem Beispiel aufzeigen (Screenshot von heute):

ss108_1.jpg


Zwischen den einzelnen Beiträgen der "Tier-Schmutz BB" scheinen diverse Postings anderer "facebook"-UserInnen gelöscht worden zu sein, der sichtbar gebliebene Monolog wirkt etwas diffus und konfus... Jedenfalls geht es hier u.a. um die Tier- bzw. Hundehalteverbote gegen die Ex-"Gnadenhof"-Betreiberin und ihren Gatten. "Tier-Schmutz BB" behauptet, wie unschwer zu erkennen ist, daß nur sie das Halteverbot hätte, er aber nicht - und sie wüsste aus ihren "Recherchen", daß der "Mann derzeit offiziell der Halter der Hunde" sei.

Häää?

Eigentlich braucht man gar nicht so großartig zu "recherchieren". In diesem Fall reicht auch das Lesen dieses Themas hier:

http://www.wuff-online.com/forum/showpost.php?p=2386875&postcount=14

Ergänzend dazu dieser Zeitungsartikel:

http://www.kreiszeitung.de/lokales/diepholz/eine-letzte-chance-2349982.html

Es ist unschwer zu erkennen, daß beide Angeklagten jeweils ein Tierhaltungsverbot für die Dauer von fünf Jahren, gültig für Hunde und Katzen, sowie für alle Tiere, die die Anzahl von 14 Pferden, 2 Schweinen, 3 Ziegen, 18 Hühnern und 36 Degus übersteigen, auferlegt bekamen.

Die Ex-"Gnadenhof"-Betreiberin zog gegen dieses Urteil in Berufung (siehe hier: )

http://www.kreiszeitung.de/lokales/...50128/keine-einsicht-angeklagten-3472100.html

Schon hier ist zu lesen, daß nur sie in diese Berufung gezogen ist. Über das Urteil in diesem Berufungsprozess hatte ich hier geschrieben:

http://www.wuff-online.com/forum/showpost.php?p=2552249&postcount=46

Der Ehegatte Karl-Heinz B. ist jedoch nie in Berufung oder Revision gegangen, seine Verurteilung durch das Amtsgericht Sulingen ist also schon lange rechtskräftig, d.h. das zitierte fünfjährige Tierhalteverbot gilt unabänderlich für ihn.

Abgesehen davon, daß sich die Ex-"Gnadenhof"-Betreiberin noch nie sonderlich um Tierhalteverbote gekümmert hat (und ihr Gatte nicht nur in "Tierhaltungs"-Belangen bestenfalls als Marionette anzusehen ist), sollte man vorsichtig mit sachlich falschen Angaben innerhalb solcher ernsthaft gemeinten "Informationsquellen" sein (auch wenn sie bei "facebook" stehen).

Es gibt dort leider noch eine ganze Reihe anderer Fehler und Ungenauigkeiten, auf die ich jedoch (abgesehen von meinem aufgezeigten Beispiel) nicht weiter eingehen möchte - "facebook" ist einfach nicht mein Ding...

Viele Grüße
 
Auf besonderen Wunsch stelle ich hier nochmals den Link zu den Beschlüssen des Verwaltungsgerichts Hannover vom 28.09.2011 ein:

http://www.verwaltungsgericht-hanno...igation_id=19421&article_id=99301&_psmand=126

Ergänzend hierzu mein Bericht von dieser Verhandlung:

http://www.wuff-online.com/forum/showpost.php?p=2448952&postcount=31

Dazu der Link zum Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg in der Berufungsverhandlung gegen die Eilbeschlüsse des VerwG Hannover vom 20./21.06.2011:

http://www.rechtsprechung.niedersac...ull&showdoccase=1&paramfromHL=true#focuspoint

Interessant sind diese Inhalte vor allem wegen der vielen Informationen über zeitliche Abläufe und Zustände auf diesem "Gnadenhof", die dort beinhaltet sind. Es tummeln sich vor allem auf "facebook" vermehrt Unterstützer und Fürsprecher der Ex-"Gnadenhof"-Betreiberin, die Zeitungsberichte und auch ältere Fernsehberichte als falsch oder als Fälschungen anprangern. Ob diese Personen wohl auch die Niederschriften auf offiziellen Rechtsprechungsportalen als Fälschungen ansehen? Wer weiß...

Viele Grüße
 
Was ist eigentlich ein "Gnadenhof" , welche Voraussetzungen muss man erfüllen um einen "Gnadenhof" zu betreiben , bis jetzt hab ich dazu noch nix brauchbares gefunden, jeder der Tiere sammelt und dann um Spenden schreit kann sich Gnadenhof nennen , oder ?
 
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