Neue Infos um Gnadenhof

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Hat bestimmt jeder schon gelesen, aber für die Unwissenden auch das nochmal.

http://www.animal-health-online.de/...tnisse-keine-hunde-mehr-gehalten-werden/7708/

Ja ich weiss, es ist eine Wiederholung, aber Wiederholungstäter sind einige, deswegen lasse ich nicht locker, habe den Betreibern lange genug geglaubt, und hoffe auch Peter lässt nicht locker.

Das Thema darf NICHT sterben auch wenn es die Betroffenen gerne so hätten, wir werden es immer und immer wieder in die Erinnerung rufen, damit soetwas NICHT nochmal passiert.
 
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Ja ich weiss, es ist eine Wiederholung, aber Wiederholungstäter sind einige, deswegen lasse ich nicht locker, habe den Betreibern lange genug geglaubt, und hoffe auch Peter lässt nicht locker.
Ich werde bestimmt nicht "locker lassen". Diese Vorgänge um den "Gnadenhof" gibt es (an wechselnden Schauplätzen) jetzt schon seit der Jahrhundertwende, auf ein paar weitere Jahre kommt es nun auch nicht mehr an...

Es hat ja fast ein ganzes Jahr gedauert, bis das OVG Lüneburg die Berufung gegen die Urteile des VerwG Hannover verwarf, daran allein kann man schon erkennen, wie lange sich die weitere Aufarbeitung noch hinziehen wird. Immerhin gibt es weitere Signale: Aus vereinsinternen Quellen war zu hören, daß der "Unterstützerverein" des "Gnadenhofs" aufgefordert worden ist, die sechsundvierzig Katzen vom "Gnadenhof" abzuholen, die durch diesen Verein dort untergebracht sind.

Dies lässt darauf schließen, daß der Landkreis inzwischen das Verbot der Hundehaltung in ein umfassendes Tierhalteverbot gewandelt hat. Da ganz sicher davon auszugehen ist, daß gegen ein solches (hoffentlich lebenslanges) Tierhalteverbot Eilanträge gestellt wurden, kann man unschwer daraus schließen, daß diese Eilanträge (wiederum vom VerwG Hannover) zurückgewiesen wurden. Somit blieben die Verfügungen des Landkreises Diepholz in Kraft, daher die Aufforderung an den Verein, die Katzen vom "Gnadenhof" zu holen.

Die endgültige Klärung vor den Gerichten wird vermutlich wiederum Jahre dauern. Ich möchte unser Rechtssystem keinesfalls in Frage stellen, muss aber auch in diesem Fall zur Kenntnis nehmen, daß der "Täterschutz" einen subjektiv weit höheren Stellenwert einnimmt, als der "Opferschutz" (zumal wenn die eigentlichen Opfer im vorliegenden Fall "nur" Tiere sind...)

Nochmals: Ich lasse bestimmt nicht "locker", sondern werde weiter berichten, wenn es etwas zu berichten gibt.

Viele Grüße
 
Ich werde bestimmt nicht "locker lassen".

Ich habe auch niemals etwas anderes geglaubt.

Seniorenpeter;2428390[COLOR=Navy schrieb:
auf ein paar weitere Jahre kommt es nun auch nicht mehr an...[/COLOR]
Die Mühlen der Behörden mahlen leider langsam. DANKE nochmal an Frau Eisenack, die sich nicht beirren lassen hat.

I..... in ein umfassendes Tierhalteverbot gewandelt hat.
Das habe ich überlesen, auch ein Danke an dich Peter.

I muss aber auch in diesem Fall zur Kenntnis nehmen, daß der "Täterschutz" einen subjektiv weit höheren Stellenwert einnimmt, als der "Opferschutz" (zumal wenn die eigentlichen Opfer im vorliegenden Fall "nur" Tiere sind...)

Traurig ist das

Ich lasse bestimmt nicht "locker", sondern werde weiter berichten, wenn es etwas zu berichten gibt.

Und ich werde weiterhin hier stehen und mit PETER zusammen berichten, dass es endlich ein Ende irgendwann hat.

Ich werde dafür sorgen, dass das Thema nicht stirbt, sowie die Betreiber es gerne hätten und deswegen bitte wiederum darum, KEINE< Kommentare abzugeben.
 
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Na ja, es gibt sattsam genug Erfahrungen mit der vielen heißen Luft, die der Chef-Sympathisant dieses Ex-Gnadenhofs in der Vergangenheit abgesondert hat. Am Beginn des neuen Jahres fiel ihm nicht besseres ein, als die couragierte Amtsveterinärin erneut zu diffamieren. dies auch noch unter Zuhilfenahme eines falschen / unvollständigen Zitats: Das Verwaltungsgericht Hannover ließ in seinem Urteil vom 28.11.2011 keinesfalls die Berufung gegen dieses Urteils vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg zu, sondern nur die Prüfung einer Berufungsmöglichkeit. Es ist nirgendwo bekannt, daß diese Prüfung tatsächlich für die EX-Gnadenhof-Betreiberin positiv verlaufen sei... Vielmehr lehnte das Obererwaltungsgericht Lüneburg am 21.08.2012 den Antrag der Ex-Gnadenhof-Betreiberin auf Zulassung der Berufung ab (wie auch, nach der Verurteilung der Ex-Gnadenhofbetreiber zu Haftstrafen mit Bewährung seitens des Amtsgerichts Sulingen am 11.06.2012). Siehe auch hier:

http://www.wuff-online.com/forum/showpost.php?p=2421622&postcount=20

Die Konsequenz dieses Scheiterns vor den Gerichten: Landkreis-Flucht, Flucht vor den engagierten Veterinären und dem unermüdlichen Dorfpolizisten...

Dörrieloh ist Vergangenheit, bereits überwiegend geräumt. Ein Strohmann hat seriösen Informationen zufolge einen Schrott-Resthof im benachbarten Landkreis Nienburg (im Raum Uchte) finanziert. Die Ähnlichkeiten zum bisherigen "Anwesen" sind frappierend:

130107.jpg


Die Ex-Gnadenhofbetreiberin war / ist vorübergehend bei der Vorsitzenden des Unterstützervereins untergekommen (jedenfalls war / ist sie dort telefonisch erreichbar). Es gibt weiterhin beste Verbindungen nach Wehrbleck.

Viel spricht dafür, daß man vorhat, im neuen Domizil so weiter zu machen, wie schon in Dörrieloh praktiziert. Und es wird an den Veterinärbehörden, die nun zuständig sind, sowie an den Gegnern eines solchen Treibens liegen, ein derartiges Vorhaben zu unterbinden oder wenigstens zu erschweren.

Viele Grüße
 
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So manchen Unsinn sollte man schon wegen seiner Bedeutungslosigkeit besser ignorieren. Aber ich leiste mir doch mal einige Anmerkungen zu den neuesten Webseiten-Misshandlungen des Chef-Sympathisanten, da sie hier im Forum ja bereits verlinkt wurden: Es existiert seit gestern, dem 10.01.2013 ein sog. "Nachtrag" am unteren Ende des in diesem Beitrag verlinkten Elaborats:

http://www.wuff-online.com/forum/showpost.php?p=2447419&postcount=25

Hier bedient sich der Chef-Sympathisant eines Vergleichs von Äpfeln mit Birnen seitens der Organisation "PETA", mit der sie die Veterinärbehörden des Landkreises Diepholz in ein eigenes "Negativ-Ranking" von Vet.-Ämtern einreihte:

http://www.peta.de/web/veterinaeraemter20.6794.html

Es heißt dort:


5. Kreisveterinäramt Diepholz
Das Amt hat im Wiesenhof-Skandal Nr. 1 eine unrühmliche Rolle gespielt und auch 2012 die rechtswidrige Auffassung gegenüber der Staatsanwaltschaft Verden aufrechterhalten, dass für die schweren Tierquälereien in der Hühner-Elterntierfarm Twistringen die dortige Pächterin verantwortlich sei. Doch das Amt wurde Lügen gestraft: Das Verfahren gegen die Pächterin wurde eingestellt. In Wahrheit hat die Pächterin unter hohem persönlichen Einsatz dazu beigetragen, dass PETA-Ermittler diese alltäglichen Vorgänge in der Massentierhaltung gerichtsfest dokumentieren konnten.
Wie schon geschrieben: Ein Vergleich von Äpfeln mit Birnen...

Mal zu den zeitlichen Abläufen dieses Falls:

Eine "Kerstin" und ihr Ehemann "Steffen" übernahmen am 05.01.2009 die "BWE-Brüterei Weser-Ems GmbH & Co.KG, Visbek". Über die Zustände in dieser "Hühnerfarm" schreibt "Peta" selbst:


"Ihre" Farm, das ist eine 95 Meter lange, doppelstöckige Halle mit insgesamt acht Stallbereichen. Am Ende der Halle steht eine gekühlte Kadavertonne für die toten Tiere. In den Ställen gibt es eine Bodenfläche, auf der die Hühner dichtgedrängt stehen, eine höher liegende Kotgrube, die während der ganzen 10 Monate nicht einmal geleert werden kann und die auch den Zugang zu den Tränken ermöglicht, eine Fütterungsanlage sowie die automatischen Legenester.

Der Stall macht einen maroden Eindruck. Die Elektroinstallation ist stellenweise abenteuerlich bis gefährlich, eine ungedämmte, flexible Wasserleitung ist zusammen mit dutzenden Versorgungs- und Steuerkabeln verlegt. Immer wieder mal fliegen Sicherungen raus oder es versagt ein für die Hühner und das Stallklima lebenswichtiger Lüfter. Mal reißt eine Futterkette, ein anderes Mal verstopft ein Futtersilo. Alter Bauschaum ist zu großen Teilen von Käfern zerfressen. Im Sommer herrschen aufgrund der unzureichenden Dämmung bis zu 34 Grad Celsius im Stall, worunter die Hühner immens leiden. Ein nicht unerheblicher Milbenbefall, der für die Hühner ebenfalls als Quälerei zu werten ist, wird immer wieder an Wiesenhof gemeldet, doch dort wird man erst nach Monaten aktiv...
Zeitgleich mit der Ausstrahlung einer Reportage bei "Report Mainz" am 10.01.2010 erstattete "PETA" Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Verden/Aller (Az.: 313 Js 3718/10), dieses Verfahren wurde jedoch am 01.12.2011 eingestellt. Nach einer Beschwerde von "PETA" wies die Generalstaatsanwaltschaft Celle mit Aktenzeichen 2 Zs 480/12 die Staatsanwaltschaft Verden/Aller an, das Verfahren wieder aufzunehmen. Das Vertragsverhältnis mit dem Betreiber-Ehepaar war von "Wiesenhof" bereits im November 2009 aufgekündigt worden.

Die Veterinärbehörden in Diepholz vertraten durchgängig die Ansicht, daß die sich täglich vor Ort befindlichen Betreiber-Eheleute die Hauptverantwortung für die Qualbedingungen auf diesem Hühnerbetrieb trugen - "PETA" war der Ansicht, daß ohne die "Mithilfe" des Betreiber-Ehepaares eine Dokumentation dieses Tierhaltungsskandals nicht möglich gewesen wäre, die Betreiber-Eheleute somit als "Kronzeugen" zu behandeln seien.

Ich finde diese (sog. "Rechts-") Auffassung von PETA ziemlich zweifelhaft: Eine ganze Generation von Qualhaltungshühnern muss ein ganzes "Leben" lang leiden, damit "PETA" etwas zum Dokumentieren hat? Und dafür schaut ein Betreiber-Ehepaar im Laufe fast eines ganzen Jahres "weg"? Aber hier muss sich jede/r selbst entscheiden, welcher "Rechtsauffassung" man zuneigt...

Nach der Sendung von "Report Mainz" am 10.01.2010 führte das Veterinäramt des Landkreises Diepholz auf dem Hühnerbetrieb am 14.01.2010 eine Sonderprüfung durch. Ergebnis:


"Bei der Kontrolle der Tierhaltung am 14.01.2010 zeigten die kontrollierten Tiere ein ungestörtes Allgemeinbefinden. Die hygienischen und tierseuchenrechtlichen Vorgaben hinsichtlich der Organisation und der Dokumentationspflichten wurden eingehalten."
Anmerkung: Zu diesem Zeitpunkt war das Vertragsverhältnis mit dem (ehemaligen) Betreiber-Ehepaar bereits seit zwei Monaten gekündigt und beendet worden. Weitere Infos kann man hier nachlesen:

http://vetline.de/nachrichten/aktue...9c&PHPSESSID=415d7c2ab36b66b271810de8ceac259c

Aus alldem versucht der Chef-Sympathisant des Ex-"Gnadenhofs" Momo nunmehr, dem Veterinäramt Diepholz und speziell der Frau Dr. E. (die in der fraglichen Zeit überhaupt noch nicht für dieses Vet.-Amt tätig oder sonstwie mit diesem Fall befasst war) "einen Strick zu drehen". All dies, um von den amtlich und polizeilich dokumentierten grauenhaften Zuständen auf dem damaligen "Gnadenhof" Momo abzulenken. All dies, um darüber zu greinen, daß er vor dem Verwaltungsgericht Hannover nicht als "Zeuge" gehört worden sei... All dies, weil er diverse Lügengeschichten hinsichtlich der Frau Dr. E. von seinen Webseiten entfernen musste... All dies in scheinbar unzerbrüchlicher Kooperation mit verurteilten und vielfach vorbetraften Tierfrevlern...

Zur Hühnerhaltung in Twistringen noch eine Bemerkung: Wir alle sollten noch viel mehr dafür tun, daß der Gesetzgeber solche tierquälerischen Massentierhaltungen unterbindet. Veterinärämter müssen von Rechts wegen hinsichtlich der Massentierhaltung eine Rechtsauffassung vertreten, die ich als tierunwürdig und als ein Verbrechen gegen die Kreatur empfinde. Hier ist dringender Änderungsbedarf vorhanden !!

Viele Grüße
 

Dörrieloh ist Vergangenheit, bereits überwiegend geräumt.
:eek: Gestern (11.01.13) jedenfalls nicht wie ich feststellen konnte.


......
dem Veterinäramt Diepholz und speziell der Frau Dr. E. (die in der fraglichen Zeit überhaupt noch nicht für dieses Vet.-Amt tätig oder sonstwie mit diesem Fall befasst war) "einen Strick zu drehen".

Hier eine Auffrischung für Dein "Hintergrundwissen":

http://www.welt.de/wirtschaft/article5809199/Wiesenhof-soll-Tiere-zu-Tode-gequaelt-haben.html
Zitat "DIE WELT":

Die zuständige Amtsveterinärin, Anja Eisenack gab gegenüber dem Magazin an, den Fall zu prüfen
Eine Parallelidentität?;)
 
1. Zu Dörrieloh: Es wird bestimmt noch zwei bis drei Monate dauern, bis die Herrschaften endgültig weggezogen sind und ihr übliches Choas an "alter" Wirkungsstätte hinterlassen werden.

2. Netter Versuch. Der "fragliche Zeitraum" betrifft jedoch nicht die Zeit nach der Ausstrahlung des Beitrages von "Report Mainz", sondern das Jahr 2009, in dem "PETA" dokumentierte, ohne den leidenden Tieren beizustehen...

Und noch ein Nachwort zum Gegreine hinsichtlich des "unbeachteten Zeugen": Als interessierter Prozessbeobachter frage ich mich, warum die "Gnadenhof"-Betreiberin zur Verhandlung in Hannover einen so wichtigen Zeugen wie ihren "Chef-Sympathisanten" nicht benannt hatte, sondern mehrere andere "Entlastungszeugen" (von denen einer nicht erschien, und die Aussagen der Anderen von der Richterin in ihrer mündlichen Urteilsbegründung ausdrücklich als "wenig glaubwürdig" eingestuft wurden)... War ihr der "wichtige Zeuge" womöglich nicht wichtig genug?

Viele Grüße
 
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Und noch ein Nachwort zum Gegreine hinsichtlich des "unbeachteten Zeugen": Als interessierter Prozessbeobachter frage ich mich, warum die "Gnadenhof"-Betreiberin zur Verhandlung in Hannover einen so wichtigen Zeugen wie ihren "Chef-Sympathisanten" nicht benannt hatte, sondern mehrere andere "Entlastungszeugen"
Bist Du so, oder tust Du nur so?
Ich denke, Du hast die Verhandlung persönlich verfolgt, oder?
Doch sicherlich kennst Du die Pressemitteilung des Gerichtes. Falls nicht, schau hier:
http://www.verwaltungsgericht-hanno...igation_id=19421&article_id=99301&_psmand=126
Da kannst Du u.a. lesen:
Das Gericht hatte zu prüfen, ob die Klägerin ihre Tiere - bis zu 103 Hunde, 13 Pferde, 6 Ziegen, 4 Hängebauchschweine, 4 Frettchen, 80 bis 100 Degus und mehr als 30 Katzen - artgerecht gehalten hat.
Das alles bezog sich auf den Zeitraum vor dem 11.11.2010!

Und wenn Du diese Seite http://www.klausschaper.de/momo/reaktionen.html aufmerksam lesen würdest, so müsstest Du eigentlich mitbekommen haben, dass ich erstmals am 04.02.2011 Dörrieloh besucht hatte.
Als Zeuge für den gerichtsrelevanten Zeitraum schied ich demnach aus.

Daher kann ich erst etwas zu der Hundebeschlagnahmung am 10.03. und 06.07.2011 etwas aussagen.
Zu Deiner Erinnerungsauffrischung: http://www.klausschaper.de/momo/enteignung.html
 
Wiederum Unsinn. Die Verhandlung am 28.09.2011 vor dem Verwaltungsgericht Hannover umfasste sehr wohl auch den Zeitraum um den 04.02.2011, mit dem der Chef-Sympathisant des Ex-"Gnadenhofs" seinen Gefälligkeitsbericht datierte. Zum Vergleich der Bericht über diese Gerichtsverhandlung, den ich unmittelbar nach dem Ende dieses denkwürdigen Verhandlungstages verfasste:

Die Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Hannover am 28.09.2011:

Hunde sind Lebewesen, die von der Natur mit einem Geruchssinn ausgestattet wurden, der unendlich viel empfindlicher ist, als der Geruchssinn von Menschen. Wenn Menschen eine Umgebung nur mit Atemschutzmasken ertragen können, weil die Luft dort so beizend ist, daß die Augen tränen und das Luftholen Übelkeit verursacht, was mussten erst die Hunde ertragen, die dort leben mussten? Diese Hunde erlitten zweifellos große Qual...

Dieses Zitat möchte ich mit Bedacht an den Beginn eines Berichts über die heutige (gestrige) Verhandlung vor dem Hannoverschen Verwaltungsgericht stellen. Dieses Zitat soll nicht provozieren. Es stammt auch nicht von mir (obwohl ich diesen Aspekt von Tierleid öfter im Kopf hatte, jedoch nicht äußern mochte), vielmehr ist dies ein fast wörtliches Zitat aus der mündlichen Urteilsbegründung der Vorsitzenden Richterin. Mich hat dies tief beeindruckt, dies soll ein Motto dieses Berichts sein.

Es ging hier um insgesamt noch sieben Einzelentscheidungen, bei denen die "Gnadenhof"-Betreiberin als Klägerin auftrat (im Folgenden "Klägerin" genannt), die Verwaltung des Landkreises Diepholz (vertreten durch Frau Leciejewski, Frau Pottkamp und Frau Hinrichs) war hier die Beklagte (im Folgenden auch "Beklagte" genannt).

Die Verhandlung fasste diese sieben Einzelentscheidungen, was die Beweisaufnahme betraf, zusammen. Zu diesem Zweck wurden Zeugen zu nacheinander drei Zeitabschnitten gehört: Dem ersten Halbjahr 2010, dem zweiten Halbjahr 2010, sowie den ersten vier Monaten 2011. Die Einvernahme der Zeugen umfasste vordringlich die Haltungsbedingungen und die jeweils dort angetroffene Anzahl von Tieren (vor allem der Hunde). Hierzu wurden mehrere im Jahr 2010 befasste Veterinäre sowie eine Tierärztin vom LAVES gehört, die Klägerin hatte mehrere Zeugen benannt, deren Schilderungen jeweils in erheblichem Maße von den Eindrücken der Veterinäre abwichen. Bei den Anordnungen im ersten Halbjahr 2010 handelte es sich (verkürzt dargestellt) um die Einforderungen von Maßnahmen zur Verbesserung der Situation dort vorhandener Hunde, sowie um die Eingrenzung der Anzahl dort lebender Hunde. Gegen diese Anordnungen klagte die Klägerin (AZ 11A2352/10 gegen den Beschluss vom 16.04.2010, sowie auch AZ 11A2452/10 gegen den Beschluss vom 23.04.2010).

Dazu kam eine Klage gegen die Untersagung, eine tierheimähnliche Einrichtung betreiben zu können (AZ 11A2415/10 gegen den Beschluss vom 20.04.2010), sowie die Beklagte zu verpflichten, der Klägerin die Befähigung nach §11 TierschG entgegen des abschlägigen Beschlusses doch zu erteilen (AZ 11A2422/10).

Zu diesem Zeitabschnitt wurde auch der behandelnde Tierarzt A.M. gehört, der den Hof schon vor dem Zuzug der "Gnadenhof"-Betreiberin kannte, und seit September 2008 dort Tiere behandelte (vor Ort im Freien im Bereich der Freifläche vor dem Wohnhaus, oder aber in seiner Tierarzt-Praxis). Laut seinen Unterlagen fanden Behandlungen und Medikamenten-Abgaben im ersten Halbjahr 2010 häufiger statt. Über die jeweilige Gesamtzahl dort vorhandener Hunde war er nicht informiert. Die für ihn ersichtlichen Haltungsbedingungen der Tiere bezeichnete er jeweils als "befriedigend".

Obwohl die "Gnadenhof"-Betreiberin sich immer wieder als wenig kooperativ zeigte, war das Handeln der Kreisverwaltung durch die Hoffnung auf Einsicht, einer Verbesserung der Haltungsbedingungen und einer langfristigen Reduzierung des Hundebestands bestimmt. Ansätze für eine Verbesserung konnten jedoch auch Ende Juli 2010 nicht festgestellt werden. Hier war Frau Dr. E. erstmals in amtlicher Funktion auf dem "Gnadenhof". Dort zugegen war auch abermals die Tierärztin vom LAVES, und auch der behandelnde Tierarzt.

Somit war der Abschnitt, der die Zeit der zweiten Hälfte 2010 umfasst, erreicht. Es war ein Mediationsverfahren angedacht, um hier eine gütliche Einigung der gegensätzlichen Standpunkte zu erreichen, jedoch wurde durch Erkenntnisse, die im Oktober 2010 hinsichtlich der unglaublichen Steigerung des Hundebestands und der Verschlimmerung der Haltungsbedingungen erlangt werden mussten, diese Mediation verworfen, bevor sie richtig beginnen konnte.

So kam es zur Beschlagnahmungsaktion am 11.11.2010, die mit umfangreichem Bildmaterial und den eindringlichen Aussagen der Zeugen hinsichtlich der dort herrschenden fürchterlichen Haltungsbedingungen beschrieben wurde. Es fand auch eine Einvernahme der beteiligten Polizisten statt. Den Aussagen des behandelnden Tierarztes ist hier eine besondere Bedeutung beizumessen: Nach seinen Patientenunterlagen fanden ab Juli keine Behandlungen von Tieren auf dem "Gnadenhof" mehr statt, nur noch kleine Abgaben von Entwurmungsmitteln für Katzen. Somit wurde zum Beispiel auch klar, daß die Hündin "Mikka" seit August 2010 nicht mehr bezüglich ihrer Leishmaniose therapiert wurde (im Juli 2010 fand die letzte Abgabe von Allupurinol statt). Die Aussagen anderer durch die Klägerin benannten Zeugen beinhalteten weiterhin zufriedenstellende Haltungsbedingungen sowie die Unkenntnis über die tatsächliche Anzahl von Hunden auf diesem "Gnadenhof". Vor allem die detaillierten Aussagen von Frau Dr.E. lieferten ein eindringliches Bild der vorgefundenen Zustände am 11.11.2010, hierzu wurde auch ein Bericht verlesen.

In direkter Folge wurden seitens des Veterinäramts Bescheide am 19.11.2010 sowie am 22.11.2010 erlassen, gegen die die Klägerin klagte (AZ 11A5476/10). Außerdem erließ die Kreisverwaltung am 09.12.2010 u.a. ein Hundehaltungs- und -betreuungsverbot auf Dauer gegen die Klägerin, auch dagegen wurde geklagt (AZ11A441/11).

In den letzten verhandelten Zeitabschnitt fiel die zweite Beschlagnahmung vom 10.03.2011, auch hierzu trug Frau Dr.E. die dort vorgefundenen Haltungsbedingungen eindringlich vor (diese kennen wir bereits aus der bei "Alpenparlament" publizierten "Dokumentensammlung"). Bestätigt wurden diese Angaben durch die als Zeugen anwesenden Polizisten. Die von der Klägerin benannten Zeugen hingegen bescheinigten für den fraglichen Zeitraum wiederum "befriedigende" Bedingungen. Gegen den tierschutzrechtlichen Bescheid des Landkreises vom 14.04.2011 wurde seitens der Klägerin ebenfalls geklagt (AZ 11A2087/11).

Die Befragungsstrategie des Anwalts der Klägerin bezog sich vordringlich auf mögliche Versäumnisse der Amtsveterinäre vor Ort (z.B. Versäumnis der Belehrung über ein Aussageverweigerungsrecht, oder die jeweils genaue mündliche Erklärung vor Ort von Beschlüssen, die später auch schriftlich ergingen usw.), auch hinsichtlich der Möglichkeit, daß die Klägerin derlei Erläuterungen womöglich "nicht richtig aufgenommen habe". Zur Sache selbst sagte die Klägerin nichts aus. Einige Äußerungsansätze der Klägerin wurden durch den Anwalt unterbunden.

Die ganze Verhandlung begann etwa um 10:35 Uhr, und dauerte (mit drei recht kurzen Pausen) bis 19:35 Uhr. Ein von der Klägerin benannter Zeuge erschien nicht, auf seine Aussage wurde lt. Einlassung des Rechtsanwalts der Klägerin verzichtet. Drei Verfahrensteile wurden übereinstimmend durch die Klägerin und die Beklagte als "erledigt" erklärt. Es handelten sich hierbei um AZ 11A2452/10 (betreffend der Hündin "Mikka"), AZ 11A5476/10 (betreffend des Hundes "Tiberius" - euthanasiert) sowie AZ 11A2087/11 (betreffend des Hängebauchschweins "Rocky - euthanasiert).

Das Gericht zog sich nach Abschluss der Beweisaufnahme und des Vortrags der förmlichen Anträge der Klägerin (sowie des kurzen Antrags der Beklagten, alle Anträge der Klägerin zurückzuweisen) zur Beratung zurück, um dann nach einer knappen halben Stunde seine Beschlüsse zu verkünden. Die Klägerin nebst Rechtsbeistand sowie die von der Klägerin geladenen Zeugen warteten diese Verkündung nicht ab, sondern fuhren am Beginn dieser Beratungspause von dannen.

In Kurzform: Das Gericht wies sämtliche sieben anhängigen Klagen der Klägerin ab. Zu jeden der sieben Punkte wurden jeweils Streitwerte zwischen 5000 und 6000 Euro festgelegt, in einem Falle (AZ 11A5476/10) ein Streitwert von 10.000 Euro, weil diese Klage zwei Bescheide der Kreisverwaltung umfasste. In der Addition ergeben sich hier sehr ansehnliche Streitwerte, die ebenfalls ansehnliche Verfahrens- und Anwaltskosten nach sich ziehen...

Das wars...fast. Ich konnte im Verlauf dieser Verhandlung noch etwas lernen: Seither war ich der Ansicht, daß der Ehegatte der "Gnadenhof"-Betreiberin seit dem Februar 2008 von seinem durch das Amtsgericht Holzminden im Januar 2005 ausgesprochenen Tierhaltungsverbot befreit sei. Dies ist auch der Fall, jedoch gilt das Ende 2003 durch den Landkreis Holzminden erlassene unbefristete Tierhalteverbot weiterhin, es wurde bis heute nicht aufgehoben !!

Frau Dr. E. erwies sich im Laufe der Verhandlung als sehr kompetent, sehr präzise, sehr glaubwürdig und selbstbewusst. Direkt nach dem Ende der Verhandlung war ihr anzumerken, wie ein großer Druck von ihr abfiel. Ihr Auftreten vor Gericht und ihre Reaktion nach dem Ende der Verhandlung haben mir sehr imponiert.

Diesen Bericht möchte ich für jetzt (viele Details werden vielleicht noch zur Sprache kommen) mit einem weiteren Zitat aus der mündlichen Urteilsbegründung abschließen, dem wohl nichts hinzuzufügen ist:

Jemand, der hier um die Erlaubnis streitet, ein Tierheim betreiben zu dürfen, muss doch eigentlich auch wissen, daß man Katzenklos auch reinigen muss...
Weitere Infos zu diesem Thema sind hier zu lesen:

http://zergportal.de/baseportal/tiere/News&Id=798

http://www.animal-health-online.de/...tnisse-keine-hunde-mehr-gehalten-werden/7708/

http://www.kreiszeitung.de/nachrich...cht-stoppt-gnadenhof-betreiberin-1427816.html

Mehr ist zu dem vom Chef-Sympathisanten geäußerten Unsinn nicht zu schreiben.

Viele Grüße
 
Ich glaube nicht, daß diese kleine "facebook"-Episode von erheblicher Bedeutung ist. Mal angenommen, daß mit der in dieser dänischen "facebook"-Präsenz gelobhudelten "Barbara B." tatsächlich die verurteilte "Gnadenhof"-Betreiberin gemeint ist:

Der angebliche Wert von bei "facebook" genannten 13.000 Euro ist nirgendwo erkenn- oder verifizierbar. Der Werbe- und Jahrmarktbudenkrempel, der bei "facebook" von "Fair Dog" feilgeboten wird, gibt keinesfalls diesen genannten Wert her. Auch in der "Merchandise"-Rubrik der Homepage von "Fair Dog" taucht (außer Kugelschreibern, Feuerzeugen, T-Shirts, Jacken, Aufklebern u.s.w. / jeweils mit "Fair Dog"-Aufdruck) nichts auf, was dem "Organisationstalent" der "Gnadenhof"-Betreiberin entspringen könnte.

Allerdings finde ich auf der Homepage von "Fair Dog" Passagen wie diese auffällig:


Fair Dog´s interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Experten in Forschung und Entwicklung, sowie mit seriösen Interessengruppen, sowohl im In- als auch im Ausland, stellt die Grundlage dafür, dass Fair Dog sein Ziel einer Implementierung von Fairness und Gleichheit in der Hundewelt durchsetzen kann.
Solches und Anderes auf dieser Homepage hat nach meinem Dafürhalten verdammt viel Ähnlichkeiten mit irgendwelchen "Wissensmanufakturen", die schon 2011 mit hohem Aufwand, aber "leider" nur wenig Beachtung, Werbefilmchen für die damalige "Gnadenhof"-Betreiberin produzierten und veröffentlichten...

Viele Grüße
 
(außer Kugelschreibern, Feuerzeugen, T-Shirts, Jacken, Aufklebern u.s.w. / jeweils mit "Fair Dog"-Aufdruck)

Es geht ja um Hundeartikel im Wert...., so wie ich es gelesen habe, nicht um Spendengelder. Und da gibt ja auch merkwürdige Wege nach Flensburg, was ja sehr nahe an der dänischen Grenze liegt.:p Man beachte auch, das Futterspenden(wenn es denn die betroffene Frau sein sollte) immer großzügig verteilt wurden.

http://www.doggennetz.de/index.php?...-tierheim-in-wehrbleck&catid=35:aua&Itemid=53
 
Zuletzt bearbeitet:
Das endgültige "physische" Ende des Dörrieloher "Gnadenhofs" Momo ist wohl nunmehr eingeläutet:

http://app.olg-ol.niedersachsen.de/cms/zv/zv_details.php4?objid=31642&bid=142

(Vielen Dank an Gerdy für diesen Link).

Wenn man diesem Link folgt, wird voraussichtlich am 17. Juli 2013 die Zwangsversteigerung erfolgen. Ob dort auch nur ein Teil des angegebenen Verkehrswerts erlöst wird, oder ob sich überhaupt nennenswerte Gebote ergeben werden, muss abgewartet werden.

Ebenso muss abgewartet werden, ob damit die unheilvolle Geschichte des "Gnadenhofs" Momo beendet sein wird, oder ob nach Bevern, Heinade und Wahmbeck-Bodenfelde nur die nächste "Zwischenstation" abgewickelt wird...

Viele Grüße
 
Es scheint eine neue "Ära" des "Gnadenhofs" Momo in Vorbereitung zu sein, siehe hier:

https://www.facebook.com/photo.php?...10895513216.1073741828.179706988846940&type=1

Für alle "facebook"-Verächter hier ein Screenshot:

K9_01.jpg


(Die Datumsangabe "UPDATE 31.01.2013" scheint hierbei ein Schreibfehler zu sein, es dürfte der heutige 31.08.2013 gemeint sein.)

Außerdem scheint innerhalb einer "DOGNews"-Gruppe bei "facebook" irgendeine Geschichte über "Animal-Hoarding und Tierschutz" (evtl. am Beispiel der Barbara B.) in Vorbereitung zu sein.

Wie schon nach Bevern, Heinade und Wahmbeck scheinen nunmehr ganz ähnliche Mechanismen der Reinwaschung und Unterstützung anzulaufen. Erstaunlich finde ich dies alles nicht. Aber trotzdem ist es erstaunlich, daß es immer wieder selbst ernannte "Tierschützer" gibt, die unbeachtet aller Vorgeschichten und Vorstrafen derartige "amtlich anerkannte Tierschinder" hofieren und unterstützen...

Man wird sehen und lesen, wie dies alles weitergeht (bis zum nächsten Gerichtsverfahren?)...

Viele Grüße
 
Zum letzten Beitrag noch ein kleines "Upgrade":

Innerhalb der "DOGNews"-Gruppe bei "facebook" scheint allein schon die Ankündigung über eine Beitragsserie, die zur Plattform für die Reinwaschungen der TS-Verfehlungen der "Gnadenhof"-Betreiberin Barbara B. werden könnte, eine gehörige Thermik erzeugt zu haben: Threadlöschungen, Gruppenmitglieds-Rausschmisse, bereits sattsam bekannte Anwaltsdrohungen des Webseiten-Erstellers für den "Gnadenhof" Momo usw.:

https://www.facebook.com/groups/DOGnews/permalink/574364222621935/

Die Gruppen-Moderatorin Rosa H. hat dort auch eine "Begründung" feilgeboten, warum ausgerechnet "DOGNews" als Plattform von der Barbara B. auserkoren wurde:

dn01.jpg


Dies bedarf wohl kaum weiterer Worte. Sehr amüsant jedenfalls waren die aberwitzigen Spekulationen hinsichtlich der Identität der "Wuff"-Forumsuserin "langstrumpf" - wenn die "Recherchen" der Rosa H. über den Fall "Gnadenhof" Momo von ähnlicher Qualität sein sollten, dann kommen noch bizarre Zeiten auf uns zu...

Viele Grüße
 
Es zeigt sich jedenfalls ein erschreckendes Ausmaß der Unkenntnis innerhalb der "facebook"-Gemeinde über solche Vorgänge wie die rechtlichen Auseinandersetzungen rund um den "Gnadenhof" Momo. Ich liefere gern nochmals die verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen betreffend des "Gnadenhofs" Momo seit der ersten Beschlagnahmung in Dörrieloh vom 11.11.2010.

Abweisung von 4 Eilanträgen durch das VerwG Hannover am 14.12.2010:

http://www.verwaltungsgericht-hanno...igation_id=19421&article_id=92726&_psmand=126

Entscheidung der Beschwerden gegen die Abweisung der Eilanträge durch das VerwG beim OVG Lüneburg am 21.06.2011:

http://www.rechtsprechung.niedersac...ull&showdoccase=1&paramfromHL=true#focuspoint

Entscheidungen des VerwG Hannover in den Hauptsachen am 28.09.2011:

http://www.verwaltungsgericht-hanno...igation_id=19421&article_id=99301&_psmand=126

Über die Ablehnung der Berufung beim OVG vom 21.08.2012 hatte ich hier im Thread bereits berichtet:

kreiszeitung20121012.jpg


Über die fünf Verhandlungstage vor dem Amtsgericht Sulingen wegen des Strafprozesses gegen die "Gnadenhof"-Betreiber wird ggfls. detaillierter zu berichten sein, wenn bei "DOGnews" die Artikelserie der Rosa H. und der Barbara B. erscheint (ich erinnere mal schon vorab an die "Interviews" der Barbara B. innerhalb des "Werbefilmchens" der sog. "Wissensmanufaktur"...).

Viele Grüße
 
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