Snuffi
Super Knochen
Ich denke es ist nicht uninteressant diese beiden Texte mal zu lesen - das eine ist eine "Rechtfertigung" von Herrn Schmalzer zur Rasseliste und zum Hundeführschein - das andere ist die Stellungnahme vom Molosserclub ...
Sehr geehrter Herr Dr. Tomaschek!
Herzlichen Dank für Ihr Schreiben vom 4. März 2010, in dem Sie sich auf den verpflichtenden Hundeführschein für sog. "Kampfhunde" beziehen.
Auch wenn Sie froh sind, nicht mehr in Wien leben zu müssen, darf ich Ihnen ein paar Informationen zukommen lassen, die zeigen sollen, dass wir uns sehr wohl viel für den Hundeführschein überlegt haben.
Die Wiener Bevölkerung hat sich im Zuge der Volksbefragung, die vom 11. bis 13. Februar 2010 stattgefunden hat, mit rund 90 % für einen verpflichtenden Hundeführschein für sog. "Kampfhunde" ausgesprochen. Man muss bei diesem Ergebnis zur Kenntnis nehmen, dass sich hier (hochgerechnet) nahezu die gesamte Bevölkerung für diesen Hundeführschein ausgesprochen hat. Die Stadt Wien wird daher neben dem freiwilligen Hundeführschein, den es seit 2006 schon gibt, nun auch den verpflichtenden Hundeführschein für sog. "Kampfhunde" und deren Mischlinge umsetzen.
Das betrifft Folgende:
Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Pitbullterrier, Rottweiler, Dogo Argentino (=Argentinischer Mastiff);
(Diese Aufzählung kann relativ rasch auch auf weitere Hunde ausgedehnt werden - Dogo Argentino und Argentinischer Mastiff werden in Deutschland gleichermaßen als Begriff verwendet, darum hier die Doppeltnennung)
Etwa 5 % dieser Kampfhunde verursachen etwa 25 % der Bisse. Diese Statistik bezieht sich auf das Jahr 2009 im Bundesland Wien und stammt aus den Erhebungsdaten der MA 6 (Hundeanmeldung) bzw. MA 60 (Meldung der Bisse beim Veterinäramt). Es handelt sich um die geläufigen Hundetypen wie Bullterrier, Rottweiler oder Pitbullterrier. Es sind hier aber auch Hundetypen enthalten, die es derzeit in Wien nicht gibt, um sog. "Ausweichtypen" zu verhindern. Bei dieser von Hundeexperten erstellten Aufzählung handelt es sich um jene Hunde, die die häufigsten Beschwerden verursachten und nach Unfällen in übermäßiger Anzahl als auffällige und aggressive Hunde in Tierheimen landen. Diese Aufzählung kann jederzeit erweitert werden.
Dass wir mit der Auswahl dieser Hundetypen richtig liegen, zeigt auch die Zustimmung von HundehalterInnen selbst. Diese geben uns Recht, dass immer wieder mit genau diesen hier angeführten Hundetypen massive Probleme, mutwillige Zerstörungen bis hin zu schweren Verletzungen und nächtliche Kampfhundetrainings stattfinden. Selbst in den Hundezonen werden Ihnen HundehalterInnen bestätigen, welche Angst sie vor den hier angeführten sog. "Kampfhunden" haben, weil diese auch speziell auf andere Hunde losgehen. Ich kann Ihnen daher versichern, dass unsere Aufzählung nicht aus der Luft gegriffen ist, sondern über viele Jahre aufgrund von harten Erfahrungswerten und mit Hilfe von internationalen Experten entstanden ist. Ich möchte hier aber auch nochmals betonen, dass die obige Liste nicht in Stein gemeißelt ist, sondern bei weiteren auffälligen Hunden jederzeit angepasst werden kann. Richtig ist aber auch, dass die Ursache des Problems beim Hundehalter liegt. Darum setzen wir auch bei der Ausbildung an und nicht etwa bei einem Verbot bestimmter Hunde. Es geht hier nämlich darum, dass es sich um Hunde handelt, die nicht von vornherein gefährlicher sind, sondern bei falscher Haltung ein höheres Potential zur Gefährlichkeit haben.
Was bedeutet der Hundeführschein in der Praxis?
Beim Hundeführschein steht das rücksichtsvolle, sichere und konfliktfreie Miteinander von Mensch und Hund im Vordergrund. Das Ziel besteht darin, die Hunde durch richtigen und rücksichtsvollen Umgang zu großstadttauglichen und sozial verträglichen Tieren zu machen. HundebesitzerInnen müssen bei der Prüfung mit einfachen Mitteln beweisen, dass sie Ihren Hund in alltäglichen aber auch in schwierigen Situationen im Griff haben. Keinesfalls geht es hierbei um die Vorführung von irgendwelchen "Kunststückerln" oder das Abfragen von hoch wissenschaftlichen Zusammenhängen. Die Großstadttauglichkeit und die Sozialverträglichkeit stehen dabei im Vordergrund.
Der Hundeführschein gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil, wobei die Prüfung höchstens ca. zwei Stunden in Anspruch nimmt. Wer sich mit den Grundsätzen der Hundehaltung ausreichend beschäftigt und rücksichtsvoll durch die Stadt bewegt, sollte den Hundeführschein mit Leichtigkeit schaffen. Wer dennoch den Hundeführschein beim ersten Mal nicht besteht, kann ein zweites Mal antreten. Sollte jemand zwei Mal durchfallen, so wird beim verpflichtenden Hundeführschein der Hund von der Behörde abgenommen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass es sich dann um extrem aggressive und hochgefährliche Tiere und ebenso bedenkliche HundehalterInnen handelt. Das gilt selbstverständlich nur für den verpflichtenden Hundeführschein. Beim seit 2006 bestehenden freiwilligen Hundeführschein können Sie auch in Zukunft x-fach zu Prüfung antreten. Es sind jedoch an den Prüfer EUR 25,- für den entstandenen Aufwand zu bezahlen.
Wenn der freiwillige Hundeführschein für einen Hund in der obigen Liste in der Vergangenheit schon gemacht wurde oder bis zum Inkraftreten des neuen Gesetzes gemacht wird, kann den Hundeführschein bei der MA 60 - Veterinäramt (kostenlos) auf den Pflicht-Hundeführschein umschreiben lassen.
Den verpflichtenden Hundeführschein können mehrere Personen mit dem selben Hund ablegen - z.B. mehrere Familienmitglieder oder auch Nachbarn. Wenn jemand krank oder auf Urlaub ist, kann daher ein sog. "Kampfhund" auch einer anderen Person überlassen werden, diese muss aber selbst einen Hundeführschein für sog. "Kampfhunde" haben (das muss nicht exakt dieser Hund sein). Bei Übergabe des Hundes muss auch der Hundeführschein übergeben werden (ähnlich dem Zulassungsschein beim Auto).
Hat jemand mehrere "Kampfhunde" so ist für jeden Kampfhund ein Hundeführschein zu machen. Das heißt, beispielsweise fünf Hunde erfordern fünf Hundeführscheine.
Der Hund muss bei der Prüfung mindestens 6 Monate alt sein. Wenn die neuen Bestimmungen in Kraft getreten sind, dann ist wie beim Autofahren von jeder Person, die einen "Kampfhund" im öffentlichen Raum führt, ein Hundeführschein auf Verlangen der Polizei vorzuweisen. Wer diesen Hundeführschein der Polizei nicht vorzeigen kann, hat mit empfindlichen Strafen und im Wiederholungsfall mit der dauerhaften Abnahme des Tieres zu rechnen. Kinder bzw. Jugendliche unter 16 Jahren dürfen sog. "Kampfhunde" nicht führen.
Ist jemand mit seinem hundeführscheinpflichtigen Hund nur kurzfristig in Wien zu Besuch, so ist ein Aufenthalt bis zu 1 Monat auch ohne Hundeführschein erlaubt. Der Polizei ist allerdings nachzuweisen, dass diese Person außerhalb von Wien lebt und der betroffene Hund außerhalb von Wien angemeldet ist. Für diese Hunde gilt aber absolute Maulkorbpflicht. Wer länger bleibt, muss den Hundeführschein machen, sofern der Hunde auf obiger Liste ist. Diese Ausnahmeregelung gilt nicht, wenn jemand nur seinen Hund nach Wien bringt, um ihn von einer in Wien lebenden Person betreuen zu lassen. Das heißt in Wien lebende Personen müssen für Kampfhunde, die außerhalb von Wien gemeldet sind einen Hundeführschein haben, auch wenn dieser Hund nur wenige Tage entgegen genommen wird. Damit soll verhindert werden, dass scheinhalber alle sog. "Kampfhunde" außerhalb von Wien angemeldet werden, um in Wien die Hundeführscheinpflicht zu umgehen.
Was den Gesundheitszustand des Hundes betrifft, so hat die PrüferIn im Einzelfall zu entscheiden, ob die Prüfung einem Hund krankheits- oder altersbedingt zumutbar ist. Es gibt allerdings keine generellen Ausnahmen und die Entscheidung liegt bei der Behörde.
Andere Hundekurse wie BGH, BGH1, etc. ersetzen den Hundeführschein nicht, weil der Hundeführschein auf einem Landesgesetz beruht und daher im Wege der Behörde abzulegen ist.
Unter der Homepage www.ullisima.at finden Sie Lernunterlagen, Prüfungsfragen und eine Liste der PrüferInnen.
Der verpflichtende Hundeführschein wird voraussichtlich mit Juli 2010 in Kraft treten, wobei für bereits bestehende "Kampfhunde" eine Übergangsfrist von 1 Jahr gelten wird. Wer sich einen sog. Kampfhund "neu" kauft, hat 3 Monate Zeit, um die Hundeführscheinprüfung abzulegen.
Wer einen Kampfhund im öffentlichen Raum führt, muss den Hundeführschein und einen amtlichen Lichtbildausweis immer mit sich führen und auf Verlangen der Polizei vorzeigen können.
Abschließend darf ich noch erwähnen, dass wir uns natürlich den Hundeführschein für alle Hunde wünschen würden. Darum bieten wir zusätzlich auch noch den freiwilligen Hundeführschein an. Den Hundeführschein für sämtliche Hunde verpflichtend zu machen, würde unserer Ansicht nach aus heutiger Sicht allerdings über das Ziel schießen, da es Hunde gibt, die in ihrer Gefährlichkeit wirklich zu vernachlässigen sind.
Ich hoffe, dass Sie für die Sorgen und Ängste einer überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung - vor allem für die Sorgen von Eltern mit Kleinkindern - Verständnis haben.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen telefonisch jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
G. Schmalzer
____________________________
Dipl.-Ing. Günther Schmalzer
Büro der Wiener Umweltstadträtin
Rathaus
1082 Wien
Tel: 01/4000-81344
guenther.schmalzer@wien.gv.at
S.g. Herr Schmalzer!
Danke für die Antwort, und weil sie sich die Mühe gemacht haben, mache ich mir auch die Mühe auf die einzelnen politisch vielleicht gewünschten, sachlich und menschlich gesehen aber grundfalschen Argumente einzugehen:
1) ad Volksbefragung:
Die Volksbefragung ist in so ferne eine Farce, als die Frage bewusst suggestiv gestellt wurde und schon in der Fragestellung mit der Bezeichnung "Kampfhunde" ein "Reizwort" gezielt verwendet wurde, das auf den Großteil der "gebranntmarkten" Rassen keineswegs anzuwenden ist. Nona, was hätten die Wiener sagen sollen. Wenn die FPÖ eine Umfrage startet, ob alle potentiell gefährlichen Asylwerber sich vorübergehend nur in bestimmten Bereichen aufhalten sollten, was glauben sie würden die Wiener antworten? Damit wäre dann legitimiert, dass man die armen Menschen alle wegsperrt, denn potentiell gefährlich ist jeder! Also ich meine, wer Wind sät wird Sturm ernten - die Veranstalter dieser Befragung haben durch eine polemisch und diskriminierend gestellte Frage an das "Volk" die Legitimation dafür eingeholt, eine Gruppe von Hundehaltern einfach zu "überfahren". Man wird sehen, ob sich dieses rücksichtslose, ausschließlich auf Wählerfang ausgerichtete Unternehmen letztendlich rechnet. Man wird sehen...
2) ad Statistik und "Ausweichrassen":
Die 25% mögen stimmen oder nicht - jedenfalls werden sie darauf keinen Mastiff finden und keinen Bullmastiff und auch keinen Staffordshire Bullterrier (ein 10 kg schweres Hunderl, in England als "Nanny dog" bezeichnet).
Die Geschichte mit den Ausweichtypen ist die - verzeihen sie die Formulierung - blödeste "Ausrede" für ein sachlich falsches Vorgehen, die man sich nur denken kann!!! Das ist ja wirklich lächerlich!!! Es gibt 300 Hunderassen, alleine 3 Hunderassen, die nicht auf der Liste sind kann kein Mensch dieser Erde vom Bullmastiff auseinanderhalten, der sich nicht intensivst mit Molosserrassen befasst hat (da habe ich den "Boxermischling noch gar nicht dazugerechnet)! Den Mastin Espanol (wenn sie schon einmal einen gesehen hätten, wüssten sie dass ich recht habe) von den anderen Europäischen Hütehunderassen auseinanderzuhalten braucht Spezialisten und das erklärt dann aber noch lange nicht warum er auf der Liste ist und ein Mastin de los Pireneos, ein Pyrenärenberdhund, ein Sarplaninac, ein Kangal, ein kaukasischer Owtscharka, ein Kuvasz und gut 20 weitere Rassen nicht auf der Liste sind - die haben alle die gleiche Aufgabe bei der Herde und daher ähnlich Wesensveranlagungen. Und wer soll ev. Kreuzungen dieser Hunde auseinanderhalten? Also die Geschichte mit den Ausweichrassen ist wirklich armselig!
3) Harte Erfahrungswerte und Experten - nennen sie doch einmal diese Experten und legen sie die Statistik offen! Mir liegen Stellungnahmen und Artikel der österr. Tierärztekammer, des österreichischen Kynologenverbandes, der Frau MMag. Binder (Tierschutzrechtlerin der VMU Wien) der Frau Prof. Stur (Tierzuchtprofessorin der VMU) u.v.a.m. vor, die sich alle klar gegen die Sinnhaftigkeit von Rasselisten aussprechen. Ich kann ihnen mehrere Dissertationen aus Deutschland, eine Großstudie der FU Berlin vorlegen, die allesamt belegen, dass keine Rasse häufiger beißt - sowohl absolut als auch relativ!!! - als der Deutsche Schäferhund und vor allem dessen Kreuzungen! Ich habe persönlich in meinem Bezirk eine Beißstatistik über 11 Jahre vorliegen - 80% der von Ihnen als Kampfhunde bezeichneten Rassen kommen darin gar nicht vor - die Hälfte der Bisse waren Schäfer und Schäfermischlinge. Auffällig häufig auch Golden Retriever. Das sich harte Erfahrungswerte und wissenschaftliche Erkenntnisse.
Ich weiß nicht, ob sie sich schon überlegt haben, was sie mit den ganzen abgenommenen Bullterriern machen werden, deren Herrchen und Frauchen den Hundeführerschein nicht geschafft haben oder die sich weigern anzutreten......
Die wirklich renitenten Subjekte kriegen jederzeit reichlich Nachschub aus dem Osten......
Sollten sie die armen Tiere nach einigen Monaten vergeblicher Vermittlungsversuche dann einschläfern wollen (wer will schon einen gefährlichen Kampfhund aus dem Tierheim holen?), wünsch ich Ihnen viel Vergnügen mit den "Tierschützern"......
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Tomaschek
Sehr geehrter Herr Dr. Tomaschek!
Herzlichen Dank für Ihr Schreiben vom 4. März 2010, in dem Sie sich auf den verpflichtenden Hundeführschein für sog. "Kampfhunde" beziehen.
Auch wenn Sie froh sind, nicht mehr in Wien leben zu müssen, darf ich Ihnen ein paar Informationen zukommen lassen, die zeigen sollen, dass wir uns sehr wohl viel für den Hundeführschein überlegt haben.
Die Wiener Bevölkerung hat sich im Zuge der Volksbefragung, die vom 11. bis 13. Februar 2010 stattgefunden hat, mit rund 90 % für einen verpflichtenden Hundeführschein für sog. "Kampfhunde" ausgesprochen. Man muss bei diesem Ergebnis zur Kenntnis nehmen, dass sich hier (hochgerechnet) nahezu die gesamte Bevölkerung für diesen Hundeführschein ausgesprochen hat. Die Stadt Wien wird daher neben dem freiwilligen Hundeführschein, den es seit 2006 schon gibt, nun auch den verpflichtenden Hundeführschein für sog. "Kampfhunde" und deren Mischlinge umsetzen.
Das betrifft Folgende:
Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Pitbullterrier, Rottweiler, Dogo Argentino (=Argentinischer Mastiff);
(Diese Aufzählung kann relativ rasch auch auf weitere Hunde ausgedehnt werden - Dogo Argentino und Argentinischer Mastiff werden in Deutschland gleichermaßen als Begriff verwendet, darum hier die Doppeltnennung)
Etwa 5 % dieser Kampfhunde verursachen etwa 25 % der Bisse. Diese Statistik bezieht sich auf das Jahr 2009 im Bundesland Wien und stammt aus den Erhebungsdaten der MA 6 (Hundeanmeldung) bzw. MA 60 (Meldung der Bisse beim Veterinäramt). Es handelt sich um die geläufigen Hundetypen wie Bullterrier, Rottweiler oder Pitbullterrier. Es sind hier aber auch Hundetypen enthalten, die es derzeit in Wien nicht gibt, um sog. "Ausweichtypen" zu verhindern. Bei dieser von Hundeexperten erstellten Aufzählung handelt es sich um jene Hunde, die die häufigsten Beschwerden verursachten und nach Unfällen in übermäßiger Anzahl als auffällige und aggressive Hunde in Tierheimen landen. Diese Aufzählung kann jederzeit erweitert werden.
Dass wir mit der Auswahl dieser Hundetypen richtig liegen, zeigt auch die Zustimmung von HundehalterInnen selbst. Diese geben uns Recht, dass immer wieder mit genau diesen hier angeführten Hundetypen massive Probleme, mutwillige Zerstörungen bis hin zu schweren Verletzungen und nächtliche Kampfhundetrainings stattfinden. Selbst in den Hundezonen werden Ihnen HundehalterInnen bestätigen, welche Angst sie vor den hier angeführten sog. "Kampfhunden" haben, weil diese auch speziell auf andere Hunde losgehen. Ich kann Ihnen daher versichern, dass unsere Aufzählung nicht aus der Luft gegriffen ist, sondern über viele Jahre aufgrund von harten Erfahrungswerten und mit Hilfe von internationalen Experten entstanden ist. Ich möchte hier aber auch nochmals betonen, dass die obige Liste nicht in Stein gemeißelt ist, sondern bei weiteren auffälligen Hunden jederzeit angepasst werden kann. Richtig ist aber auch, dass die Ursache des Problems beim Hundehalter liegt. Darum setzen wir auch bei der Ausbildung an und nicht etwa bei einem Verbot bestimmter Hunde. Es geht hier nämlich darum, dass es sich um Hunde handelt, die nicht von vornherein gefährlicher sind, sondern bei falscher Haltung ein höheres Potential zur Gefährlichkeit haben.
Was bedeutet der Hundeführschein in der Praxis?
Beim Hundeführschein steht das rücksichtsvolle, sichere und konfliktfreie Miteinander von Mensch und Hund im Vordergrund. Das Ziel besteht darin, die Hunde durch richtigen und rücksichtsvollen Umgang zu großstadttauglichen und sozial verträglichen Tieren zu machen. HundebesitzerInnen müssen bei der Prüfung mit einfachen Mitteln beweisen, dass sie Ihren Hund in alltäglichen aber auch in schwierigen Situationen im Griff haben. Keinesfalls geht es hierbei um die Vorführung von irgendwelchen "Kunststückerln" oder das Abfragen von hoch wissenschaftlichen Zusammenhängen. Die Großstadttauglichkeit und die Sozialverträglichkeit stehen dabei im Vordergrund.
Der Hundeführschein gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil, wobei die Prüfung höchstens ca. zwei Stunden in Anspruch nimmt. Wer sich mit den Grundsätzen der Hundehaltung ausreichend beschäftigt und rücksichtsvoll durch die Stadt bewegt, sollte den Hundeführschein mit Leichtigkeit schaffen. Wer dennoch den Hundeführschein beim ersten Mal nicht besteht, kann ein zweites Mal antreten. Sollte jemand zwei Mal durchfallen, so wird beim verpflichtenden Hundeführschein der Hund von der Behörde abgenommen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass es sich dann um extrem aggressive und hochgefährliche Tiere und ebenso bedenkliche HundehalterInnen handelt. Das gilt selbstverständlich nur für den verpflichtenden Hundeführschein. Beim seit 2006 bestehenden freiwilligen Hundeführschein können Sie auch in Zukunft x-fach zu Prüfung antreten. Es sind jedoch an den Prüfer EUR 25,- für den entstandenen Aufwand zu bezahlen.
Wenn der freiwillige Hundeführschein für einen Hund in der obigen Liste in der Vergangenheit schon gemacht wurde oder bis zum Inkraftreten des neuen Gesetzes gemacht wird, kann den Hundeführschein bei der MA 60 - Veterinäramt (kostenlos) auf den Pflicht-Hundeführschein umschreiben lassen.
Den verpflichtenden Hundeführschein können mehrere Personen mit dem selben Hund ablegen - z.B. mehrere Familienmitglieder oder auch Nachbarn. Wenn jemand krank oder auf Urlaub ist, kann daher ein sog. "Kampfhund" auch einer anderen Person überlassen werden, diese muss aber selbst einen Hundeführschein für sog. "Kampfhunde" haben (das muss nicht exakt dieser Hund sein). Bei Übergabe des Hundes muss auch der Hundeführschein übergeben werden (ähnlich dem Zulassungsschein beim Auto).
Hat jemand mehrere "Kampfhunde" so ist für jeden Kampfhund ein Hundeführschein zu machen. Das heißt, beispielsweise fünf Hunde erfordern fünf Hundeführscheine.
Der Hund muss bei der Prüfung mindestens 6 Monate alt sein. Wenn die neuen Bestimmungen in Kraft getreten sind, dann ist wie beim Autofahren von jeder Person, die einen "Kampfhund" im öffentlichen Raum führt, ein Hundeführschein auf Verlangen der Polizei vorzuweisen. Wer diesen Hundeführschein der Polizei nicht vorzeigen kann, hat mit empfindlichen Strafen und im Wiederholungsfall mit der dauerhaften Abnahme des Tieres zu rechnen. Kinder bzw. Jugendliche unter 16 Jahren dürfen sog. "Kampfhunde" nicht führen.
Ist jemand mit seinem hundeführscheinpflichtigen Hund nur kurzfristig in Wien zu Besuch, so ist ein Aufenthalt bis zu 1 Monat auch ohne Hundeführschein erlaubt. Der Polizei ist allerdings nachzuweisen, dass diese Person außerhalb von Wien lebt und der betroffene Hund außerhalb von Wien angemeldet ist. Für diese Hunde gilt aber absolute Maulkorbpflicht. Wer länger bleibt, muss den Hundeführschein machen, sofern der Hunde auf obiger Liste ist. Diese Ausnahmeregelung gilt nicht, wenn jemand nur seinen Hund nach Wien bringt, um ihn von einer in Wien lebenden Person betreuen zu lassen. Das heißt in Wien lebende Personen müssen für Kampfhunde, die außerhalb von Wien gemeldet sind einen Hundeführschein haben, auch wenn dieser Hund nur wenige Tage entgegen genommen wird. Damit soll verhindert werden, dass scheinhalber alle sog. "Kampfhunde" außerhalb von Wien angemeldet werden, um in Wien die Hundeführscheinpflicht zu umgehen.
Was den Gesundheitszustand des Hundes betrifft, so hat die PrüferIn im Einzelfall zu entscheiden, ob die Prüfung einem Hund krankheits- oder altersbedingt zumutbar ist. Es gibt allerdings keine generellen Ausnahmen und die Entscheidung liegt bei der Behörde.
Andere Hundekurse wie BGH, BGH1, etc. ersetzen den Hundeführschein nicht, weil der Hundeführschein auf einem Landesgesetz beruht und daher im Wege der Behörde abzulegen ist.
Unter der Homepage www.ullisima.at finden Sie Lernunterlagen, Prüfungsfragen und eine Liste der PrüferInnen.
Der verpflichtende Hundeführschein wird voraussichtlich mit Juli 2010 in Kraft treten, wobei für bereits bestehende "Kampfhunde" eine Übergangsfrist von 1 Jahr gelten wird. Wer sich einen sog. Kampfhund "neu" kauft, hat 3 Monate Zeit, um die Hundeführscheinprüfung abzulegen.
Wer einen Kampfhund im öffentlichen Raum führt, muss den Hundeführschein und einen amtlichen Lichtbildausweis immer mit sich führen und auf Verlangen der Polizei vorzeigen können.
Abschließend darf ich noch erwähnen, dass wir uns natürlich den Hundeführschein für alle Hunde wünschen würden. Darum bieten wir zusätzlich auch noch den freiwilligen Hundeführschein an. Den Hundeführschein für sämtliche Hunde verpflichtend zu machen, würde unserer Ansicht nach aus heutiger Sicht allerdings über das Ziel schießen, da es Hunde gibt, die in ihrer Gefährlichkeit wirklich zu vernachlässigen sind.
Ich hoffe, dass Sie für die Sorgen und Ängste einer überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung - vor allem für die Sorgen von Eltern mit Kleinkindern - Verständnis haben.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen telefonisch jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
G. Schmalzer
____________________________
Dipl.-Ing. Günther Schmalzer
Büro der Wiener Umweltstadträtin
Rathaus
1082 Wien
Tel: 01/4000-81344
guenther.schmalzer@wien.gv.at
S.g. Herr Schmalzer!
Danke für die Antwort, und weil sie sich die Mühe gemacht haben, mache ich mir auch die Mühe auf die einzelnen politisch vielleicht gewünschten, sachlich und menschlich gesehen aber grundfalschen Argumente einzugehen:
1) ad Volksbefragung:
Die Volksbefragung ist in so ferne eine Farce, als die Frage bewusst suggestiv gestellt wurde und schon in der Fragestellung mit der Bezeichnung "Kampfhunde" ein "Reizwort" gezielt verwendet wurde, das auf den Großteil der "gebranntmarkten" Rassen keineswegs anzuwenden ist. Nona, was hätten die Wiener sagen sollen. Wenn die FPÖ eine Umfrage startet, ob alle potentiell gefährlichen Asylwerber sich vorübergehend nur in bestimmten Bereichen aufhalten sollten, was glauben sie würden die Wiener antworten? Damit wäre dann legitimiert, dass man die armen Menschen alle wegsperrt, denn potentiell gefährlich ist jeder! Also ich meine, wer Wind sät wird Sturm ernten - die Veranstalter dieser Befragung haben durch eine polemisch und diskriminierend gestellte Frage an das "Volk" die Legitimation dafür eingeholt, eine Gruppe von Hundehaltern einfach zu "überfahren". Man wird sehen, ob sich dieses rücksichtslose, ausschließlich auf Wählerfang ausgerichtete Unternehmen letztendlich rechnet. Man wird sehen...
2) ad Statistik und "Ausweichrassen":
Die 25% mögen stimmen oder nicht - jedenfalls werden sie darauf keinen Mastiff finden und keinen Bullmastiff und auch keinen Staffordshire Bullterrier (ein 10 kg schweres Hunderl, in England als "Nanny dog" bezeichnet).
Die Geschichte mit den Ausweichtypen ist die - verzeihen sie die Formulierung - blödeste "Ausrede" für ein sachlich falsches Vorgehen, die man sich nur denken kann!!! Das ist ja wirklich lächerlich!!! Es gibt 300 Hunderassen, alleine 3 Hunderassen, die nicht auf der Liste sind kann kein Mensch dieser Erde vom Bullmastiff auseinanderhalten, der sich nicht intensivst mit Molosserrassen befasst hat (da habe ich den "Boxermischling noch gar nicht dazugerechnet)! Den Mastin Espanol (wenn sie schon einmal einen gesehen hätten, wüssten sie dass ich recht habe) von den anderen Europäischen Hütehunderassen auseinanderzuhalten braucht Spezialisten und das erklärt dann aber noch lange nicht warum er auf der Liste ist und ein Mastin de los Pireneos, ein Pyrenärenberdhund, ein Sarplaninac, ein Kangal, ein kaukasischer Owtscharka, ein Kuvasz und gut 20 weitere Rassen nicht auf der Liste sind - die haben alle die gleiche Aufgabe bei der Herde und daher ähnlich Wesensveranlagungen. Und wer soll ev. Kreuzungen dieser Hunde auseinanderhalten? Also die Geschichte mit den Ausweichrassen ist wirklich armselig!
3) Harte Erfahrungswerte und Experten - nennen sie doch einmal diese Experten und legen sie die Statistik offen! Mir liegen Stellungnahmen und Artikel der österr. Tierärztekammer, des österreichischen Kynologenverbandes, der Frau MMag. Binder (Tierschutzrechtlerin der VMU Wien) der Frau Prof. Stur (Tierzuchtprofessorin der VMU) u.v.a.m. vor, die sich alle klar gegen die Sinnhaftigkeit von Rasselisten aussprechen. Ich kann ihnen mehrere Dissertationen aus Deutschland, eine Großstudie der FU Berlin vorlegen, die allesamt belegen, dass keine Rasse häufiger beißt - sowohl absolut als auch relativ!!! - als der Deutsche Schäferhund und vor allem dessen Kreuzungen! Ich habe persönlich in meinem Bezirk eine Beißstatistik über 11 Jahre vorliegen - 80% der von Ihnen als Kampfhunde bezeichneten Rassen kommen darin gar nicht vor - die Hälfte der Bisse waren Schäfer und Schäfermischlinge. Auffällig häufig auch Golden Retriever. Das sich harte Erfahrungswerte und wissenschaftliche Erkenntnisse.
Ich weiß nicht, ob sie sich schon überlegt haben, was sie mit den ganzen abgenommenen Bullterriern machen werden, deren Herrchen und Frauchen den Hundeführerschein nicht geschafft haben oder die sich weigern anzutreten......
Die wirklich renitenten Subjekte kriegen jederzeit reichlich Nachschub aus dem Osten......
Sollten sie die armen Tiere nach einigen Monaten vergeblicher Vermittlungsversuche dann einschläfern wollen (wer will schon einen gefährlichen Kampfhund aus dem Tierheim holen?), wünsch ich Ihnen viel Vergnügen mit den "Tierschützern"......
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Tomaschek