Mehr Rechte für Jäger (Stmk)

Mit den Jägern gar nichts...Da der VGT allerdings ein Verein ist, der selbst Dreck am Stecken hat, finde ich es immer wieder abstrus wenn dieser Verein was fordert bzw sich im höchsten Maße aufregt, wenn etwas laut ihm (dem Verein) nicht in Ordnung ist.
Und das mit den Kameras finde ich fast schon wieder witzig im Hinblick auf die illegale Filmerei und Fotografierei des VGT :D Haben die immer no ned eingesehen, dass das was sie machen die Privatssphäre schädigt und verfassungsrechtlich schwer bedenklich ist ...
 
Juliexxx:

Ich möchte nicht sagen, dass Hausfriedensbruch absolut erlaubt sein soll, aber um den Machenschaften mancher extremer Protagonisten auf die Schliche zu kommen, ist das aus meiner Sicht ein gelindes Mittel.

So sauer wie Du reagierst, ist das schon ein Zeichen, wie sehr Du Dich bedroht fühlst von solchen Recherchen im Sinne der Tiere!
Naja..... :(

Übrigens Privatsphäre: in der Tierhaltung gibts die nicht! Jeder ATA hat das Recht jederzeit Zutritt zu verlangen, notfalls mit der Polizei.
Der Arbeiter, der die Vergewaltiung eines Kleinkindes von vis a vis durch das Fenster hinein gefilmt hat, hat auch die "Privatsphäre" des Vergewaltigers "geschädigt". NA UND?????? Sch... drauf! Damit konnte der Täter überführt werden!

Du tust so, als ob B. und Co Dich im Bad filmen! Da gehts um ordentliche Straftaten, die im Vergleich zum Hausfriedensbruch pipifax sind!
 
Zuletzt bearbeitet:
Mit den Jägern gar nichts...Da der VGT allerdings ein Verein ist, der selbst Dreck am Stecken hat, finde ich es immer wieder abstrus wenn dieser Verein was fordert bzw sich im höchsten Maße aufregt, wenn etwas laut ihm (dem Verein) nicht in Ordnung ist.
Und das mit den Kameras finde ich fast schon wieder witzig im Hinblick auf die illegale Filmerei und Fotografierei des VGT :D Haben die immer no ned eingesehen, dass das was sie machen die Privatssphäre schädigt und verfassungsrechtlich schwer bedenklich ist ...

Jetzt mal Hand aufs Herz...

Angenommen eine Tierschutzorganisation verschaffte sich heute nacht unerlaubterweise Zutritt zu dem Betrieb einer - sagen wir mal Schweinemastanlage - und präsentierte dieses illegal gewonnene Bildmaterial morgen auf seiner Homepage, mit der Bemerkung, dass dort wirklich alles perfekt, die Tiere bestens gepflegt und gehalten und die gesetzlichen Mindestvorgaben für so einen Betrieb um ein Vielfaches überschritten wären.

Würde der Inhaber dieses Betriebes eher übermorgen diesen Umstand geschickt für Marketingzwecke zu nützen wissen, oder würde er die Akteure wegen Verletzung der Privatsphäre verklagen?

Menschenfreundin, die ich nun mal bin, gehe ich davon aus, dass er nicht die Unverfrorenheit besäße, beides zu tun, ohne sich als unter jeder Vertreterin der in unserem Hypothesebeispiel genannten Tierart zu fühlen...
 
Vollkommen richtig! Es ist doch für einen Betrieb nichts schöner, als dass ein TSV bestätigt, bescheinigt, dass alles passt! So ein Betrieb hat auch überhaupt nichts dagegen, dass er angeschaut wird.

Die, die sich wegen Verletzung der Privatsphäre aufregen und Schotten dicht machen - die sind es, die nur unter nicht legalen Methoden angeschaut und beobachtet werden können.

Bei mir sind vor 3 Jahren 2 Vertreterinnen von den Vier Pfoten plötzlich unangemeldet vor der Türe gestanden. Ich war noch nichtmal daheim. Na haben sie warten müssen. Dann hab ich ihnen alles gezeigt und gut wars.
Zugegeben - ich lass nicht jeden dahergelaufenen Menschen durch mein Haus/Grundstück latschen. Aber ich hab andererseits auch nichts zu verbergen und die zwei waren grad halt in der Gegend und haben auf gut Glück vorbeikommen wollen.

Genau da liegt aber der Unterschied! Nochmal: würden der Herr Graf und Herr Ente die Leute reinlassen, bräuchte B. nicht zu anderen Mitteln greifen, um das Gesehene zu dokumentieren. Sonst würde es ihm ja auch keiner glauben!

Aber vielleicht können wir wieder zum eigentlichen Thema zurückkehren? :eek:
 
Juliexxx:

Ich möchte nicht sagen, dass Hausfriedensbruch absolut erlaubt sein soll, aber um den Machenschaften mancher extremer Protagonisten auf die Schliche zu kommen, ist das aus meiner Sicht ein gelindes Mittel.

So sauer wie Du reagierst, ist das schon ein Zeichen, wie sehr Du Dich bedroht fühlst von solchen Recherchen im Sinne der Tiere!
Naja..... :(

Übrigens Privatsphäre: in der Tierhaltung gibts die nicht! Jeder ATA hat das Recht jederzeit Zutritt zu verlangen, notfalls mit der Polizei.
Der Arbeiter, der die Vergewaltiung eines Kleinkindes von vis a vis durch das Fenster hinein gefilmt hat, hat auch die "Privatsphäre" des Vergewaltigers "geschädigt". NA UND?????? Sch... drauf! Damit konnte der Täter überführt werden!

Du tust so, als ob B. und Co Dich im Bad filmen! Da gehts um ordentliche Straftaten, die im Vergleich zum Hausfriedensbruch pipifax sind!

Wieso sollte ich mich bedroht fühlen? :D Weil mein Pferd dreckig und mit ein paar Mistflecken (böses weißes Fell!) auf der Koppel steht? :D
Ich hab nur was gegen dieses lasche Abtun von bestehenden Gesetzen und genausowenig wie ichs toll finden würde, wenn ein Einbrecher bei mir herummarschiert, fänd ichs toll wenn irgendwelche Leute, die sich Tierschützer schimpfen, bei mir aufm Grund/im Stall herummarschieren. Ich persönlich fühle mich dann einfach auf meinem Grund und Boden nicht mehr sicher.
ATA und Polizei sind aber eine Behörde und auch die können nicht einfach so grundlos Zutritt verlangen. Beim ATA muss nachweislich ein Grund da sein, der es nicht vermeiden lässt, das Grundstück/Haus/Wohnung zu betreten und die Polizei muss sich nen Bescheid geben lassen um ein fremdes Besitztum untersuchen zu dürfen.

Hausfriedensbruch ist KEIN Kavaliersdelikt!
Und viele Bauern lassen nicht jeden dahergelaufenen Tierschützer rein, weil die Hygienevorschriften sehr streng sind in solchen Ställen. Achja und komischerweise wurde zB ich bisher in jeden Kuhstall/Saustall reingelassen, wenn ich gefragt habe. Und ja ich war schon in einigen Mastställen.
 
Nutztierhaltung zu kommerziellen Zwecken ist aber nicht im selben Ausmaß privat wie deine Pferdehaltung. - Es gibt ein berechtigtes Interesse des Konsumenten, zu wissen wie diese Tiere gehalten werden, und - wie sich immer wieder zeigt - eine begründete Befürchtung, dass da einiges nicht so läuft wie es sollte.

Natürlich sind Datenschutz und Schutz der Privatsphäre wichtige Themen, die allerdings im gesellschaftlichen und politischen Diskurs eher marginalisiert werden. Wenn dann plötzlich eine Lobby laut "Datenschutz" schreit, und ein Staatsapparat unter diesem Argument alle Register zieht, um gegen einen unliebsamen Personenkreis vorzugehen, dann darf (und sollte) man schon hellhörig werden.

Ich würde das eher als eine Form des Aktionismus sehen, bei dem strafrechtliche Konsequenzen bewusst in Kauf genommen werden, mit dem Ziel über die öffentliche Aufmerksamkeit Druck auf die Politik machen.
 
Hausfriedensbruch ist KEIN Kavaliersdelikt!
Und viele Bauern lassen nicht jeden dahergelaufenen Tierschützer rein, weil die Hygienevorschriften sehr streng sind in solchen Ställen. Achja und komischerweise wurde zB ich bisher in jeden Kuhstall/Saustall reingelassen, wenn ich gefragt habe. Und ja ich war schon in einigen Mastställen.

Doch, Hausfriedensbruch um Tierquälerei aufzudecken ist für mich ein Kavaliersdelikt....punkt... das selbe gilt für die Jagd und das Filmen...kannst du dich noch an die angeschossene lebende Gämse erinnern, die über die Felsen runter geschliffen wurde ?

Die ""liebe"" Jägerschaft hat eine viel zu starke Lobby und verhält sich auch zum Teil dementsprechen grausig...eh klar wenn in der Politik und bei den Geldf.....en viele zur Jagdgesellschaft gehören :cool:..

ich bin froh das es mutige Menschen in Österreich auch noch gibt, die sich getrauen..auch wenn sie dafür eine Vorstrafe kassieren....die meisten von uns stecken eh den Kopf in den Sand....

und wäre in den Ställen immer alles top..bräuchte man keine Aktivisten....die aufdecken...
 
Nutztierhaltung zu kommerziellen Zwecken ist aber nicht im selben Ausmaß privat wie deine Pferdehaltung. - Es gibt ein berechtigtes Interesse des Konsumenten, zu wissen wie diese Tiere gehalten werden, und - wie sich immer wieder zeigt - eine begründete Befürchtung, dass da einiges nicht so läuft wie es sollte.

Mir wurde nachgesagt, ich würde mich bedroht fühlen ;) Meine Antwort darauf...Warum sollte ich...? Weil mein Pferd dreckig auf der Koppel steht? :D

Die angeschossenen Gämse wurden von Jägern selbst gefilmt...Nix illegal und so...Und ja ich finds genauso ekelhaft und grausam was da gemacht wurde. Ebenso wie viele Jäger die ich kenne :eek:

Gäbe es keine Aktivisten die einfach so in die Ställe spazieren, würden die Ställe nicht so verriegelt und abgesperrt werden.
Und nein Ställe sind der Öffentlichkeit grundsätzlich nicht zugänglich, sofern es nicht sogenannte Schauställe sind, wie es jetzt in den Niederlanden immer moderner wird.
Ställe ohne Erlaubnis zu betreten ist 1. aus hygienischen Gründen verboten und zweitens eben eine Straftat.

Die Videos die der VGT zeigt sind übrigends veraltet. Saumasten und Rindermasten sehen schon lang nimmer so aus wie auf den Videos gezeigt.

Denn ich hab noch nie gehört, dass einer dieser Tierschützer mal höflich gefragt hätte ob man in die Ställe schauen könnte.
Das ein Bauer eher "nein" sagt, wenns Vorwürfe und verbale Angriffe hagelt, ist mMn nachvollziehbar.
Wie gesagt, ich hatte noch nie ein Problem in nen Stall zu gehen. Und ich hab hier einiges gesehen, was ein Tierschützer sicher bedenklich vorkommt (es war alles gesetzesgemäß, falls jetzt der Ruf nach ner Anzeige kommt). Mir wurde auch alles gezeigt und erklärt, wenn ich nachgefragt habe. War sowohl schon in Rindermasten, Schweinemasten und in Schweinezuchtbetrieben.
Es kommt halt immer auch drauf an wie man sich gegenüber den Bauern benimmt und ob man Höflichkeit zeigt oder nicht.
 
Nein der Artikel ist einseitig, manipulierend, strotzt vor Halbwahrheiten, ist vorverurteilend und wenn man Ihre Ansichten durchsetzen würde, müßten sie das Autofahren wegen ein paar Bsuffs auch verbieten. [...]

von blindbill


Mehr gibts dazu nicht mehr zu sagen :D

Einseitig ist höchstens die Argumentation. Das Autofahren im Bsuff ist verboten, soweit ich weiß.
 
Also in einem Fall wie dem der Gämse bin ich ganz klar der Meinung, dass es - ungeachtet der Gesetzeslage - die ethische Verpflichtung jedes auch unbeteiligten, und nur zufällig anwesenden Zeugen ist, das Gesehene nicht nur zur Anzeige zu bringen, sondern - sofern ein Aufnahmegerät vorhanden ist - auch in Form von Bildmaterial festzuhalten.
 
Da es keinen legalen Weg gibt um Missstände in der Tierhaltung zu filmen, sehe ich das auch als Kavaliersdelikt. Die betroffenen Bauern sehen das anders...klar. Wie kommt auch jemand dazu die Kadavertonne zu filmen....ist doch ganz normaler Ausschuss. Wie kann man da so ein Drama daraus machen.

Am Schlachthof war das filmen auch nicht erlaubt...aus gutem Grund nicht:rolleyes: Soll doch niemand die halb betäubten Schweinderl sehen, die beim Entbluten noch zappeln und schreien.
 
Haben die immer no ned eingesehen, dass das was sie machen die Privatssphäre schädigt und verfassungsrechtlich schwer bedenklich ist ...

Ich hab nur was gegen dieses lasche Abtun von bestehenden Gesetzen

ATA und Polizei sind aber eine Behörde und auch die können nicht einfach so grundlos Zutritt verlangen. Beim ATA muss nachweislich ein Grund da sein, der es nicht vermeiden lässt, das Grundstück/Haus/Wohnung zu betreten und die Polizei muss sich nen Bescheid geben lassen um ein fremdes Besitztum untersuchen zu dürfen.

Hausfriedensbruch ist KEIN Kavaliersdelikt!
.

Vielleicht siehst Du das ein wenig zu statisch....

ich bin auch nicht für ein "lasches Abtun von Gesetzen"...

aber grundsätzlich lässt "unsere Rechtsauffassung" auch das Übertreten eines Gesetzes sehr wohl zu, wenn dadurch größerer Schaden abgewendet werden kann....

und dann gibt es - für mich - auch noch eine menschliche Pflicht...heißt, man nimmt das Übertreten eines Gesetzes in Kauf - und auch eine eventuelle Strafe -wenn man nur dadurch dieser Pflicht nachkommen kann....

klar ist das Thema ein "heißes Eisen".....
 
Vielleicht siehst Du das ein wenig zu statisch....

ich bin auch nicht für ein "lasches Abtun von Gesetzen"...

aber grundsätzlich lässt "unsere Rechtsauffassung" auch das Übertreten eines Gesetzes sehr wohl zu, wenn dadurch größerer Schaden abgewendet werden kann....

und dann gibt es - für mich - auch noch eine menschliche Pflicht...heißt, man nimmt das Übertreten eines Gesetzes in Kauf - und auch eine eventuelle Strafe -wenn man nur dadurch dieser Pflicht nachkommen kann....

klar ist das Thema ein "heißes Eisen".....

Wenn man glaubt das auf diesem Grundstück tierschutzrelevante Dinge passieren, gibt es ATA und,Polizei wo man sich hinwenden kann. Das diese beiden Stellen teilweise lasch arbeiten steht aauf einem anderen Blatt und gehört natürlich geändert.
Mal davon abgesehen, dass heimlich geschossene Fotos und Videos vor Gericht nicht als Beweismittel zugelassen sind.
 
Und wegen Alkohol am Steuer sterben sicher mehr Menschen wie durch Jagdunfälle.

Das muss man aber in der Relation "alle Autofahrer - getötete Menschen" und "alle Jäger - getötete Menschen" sehen. Ich denke doch, dass es GsD mehr Autofahrer als Jäger gibt, oder? ;)

Mal davon abgesehen, dass heimlich geschossene Fotos und Videos vor Gericht nicht als Beweismittel zugelassen sind.
Das hast aus amerikanischen Fernsehserien, gilt aber definitiv nicht in Österreich! In Österreich entscheidet alleine der Richter, ob er ein Beweismittel zulässt oder nicht (Beweiswürdigung).

Solche Bild- und Tonaufnahmen sind daher prinzipiell sehr wohl zulässig, allerdings kann es jedenfalls zu einem Strafverfahren gem. Datenschutzverletzung kommen.


Quelle: http://www.argedaten.at/php-generiert/_Mythen_und_Fakten_zur_mobilen_Videoüberwachung.html
Verwendung von Videobeweisen vor Gericht

Für Verwirrung sorgt auch die Frage, wann und in welchem Umfang Videoaufnahmen zu Beweiszwecken vor Gericht verwendet werden dürfen. Insbesondere in Zivilverfahren gibt es in Österreich keine Beweisverwertungsverbote, Beweise unterliegen ausschließlich der freien Beweiswürdigung durch den Richter.

Videoaufzeichnungen unter Missachtung des DSG 2000 stellen Verwaltungsübertretungen dar und können mit bis 25.000,- Euro Verwaltungsstrafe bedacht werden. Trotzdem können sie vor Gericht als Beweis zugelassen werden. Die Vorstellungen vieler ÖsterreicherInnen, geprägt durch US-Filme, das rechtswidrige Beweise automatisch von Gerichtsverfahren ausgeschlossen sind, gilt in Österreich nicht.

Anders verhält es sich bei illegal beschaften Tonaufnahmen. Dies wäre ein strafrechtlicher Verstoß. Legt jemand derartige Aufnahmen bei Gericht vor, kann er das "Glück" haben, dass sie als Beweis zugelassen werden, wird aber mit Sicherheit das "Pech" haben, dass er parallel zum Verfahren sicher mit einer Strafanzeige konfrontiert wird.


Wie es mit Fotos ist, weiß ich nicht und habs auch noch nicht herausgefunden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn man glaubt das auf diesem Grundstück tierschutzrelevante Dinge passieren, gibt es ATA und,Polizei wo man sich hinwenden kann. Das diese beiden Stellen teilweise lasch arbeiten steht aauf einem anderen Blatt und gehört natürlich geändert.
Mal davon abgesehen, dass heimlich geschossene Fotos und Videos vor Gericht nicht als Beweismittel zugelassen sind.

Polizei und ATA können sich aber ohne konkrete Vorwürfe auch nicht einfach so Zutritt verschaffen (btw ist der ATA sowieso zum Vergessen....dem geht es in erster Linie um das Wohl des Betriebes..). Und konkrete Vorwürfe kann es nicht geben wenn man nicht weiß was hinter den Mauern vor sich geht.

Eine Katze die sich in den Schwanz beißt.
 
Juliexx, du bis lustig.... :rolleyes:

Einerseits kritisierst du Tierschützer aufs schärfste, weil sie mit ihren Aktionen, mit denen sie auf Verstöße gegen das Tierschutzgesetz aufmerksam machen (bzw. dazu Beiweise sammeln wollen) die Persönlichkeitsrechte anderer verletzen, andererseits bist du dafür, Jägern zu erlauben die Persönlichkeitsrechte anderer zu verletzen, weil sie einen Verstoß gegen das Jadgrecht vermuten???

Weil das:

gibt es [...] Polizei wo man sich hinwenden kann.

gilt ja wohl auch für Jäger!
 
Polizei und ATA können sich aber ohne konkrete Vorwürfe auch nicht einfach so Zutritt verschaffen (btw ist der ATA sowieso zum Vergessen....dem geht es in erster Linie um das Wohl des Betriebes..). Und konkrete Vorwürfe kann es nicht geben wenn man nicht weiß was hinter den Mauern vor sich geht.

Eine Katze die sich in den Schwanz beißt.

Stimmt leider so nicht. Jeder kann jeden - auch anonym - wegen eines Verdachtes anzeigen.

Ich wurde angezeigt, dass ich z.B. 100 Katzen füttere, einer meiner Hunde den ganzen Tag einen Maulkorb trägt und dabei nicht aus dem Haus darf ( ;):D ) , dass ich 100 Igel unter dem Bett verstecke etc.
JEDES Mal ist der ATA gekommen und hat sich, obwohl er/sie selber lächeln mußte, überzeugen müssen, dass die Anzeige unrichtig ist.

Natürlich könnte ich, wenn ich den Anzeiger definitiv kenne (vermuten tue ich es eh) gerichtlich zur Verantwortung ziehen. Aber da sitz ich nur mehr bei Gericht. Die Zeit hab ich nicht.

Umgekehrt sind die Anzeiger nach solchen Aktionen der Behörde sehr wohl bekannt und für die Zukunft absolut glaubwürdig! ;):D

Wenn Du fragst, warum die auf 100 Katzen gekommen sind: Ich hab eine Futterlieferung mit Babykatzentrockenfutter bekommen - für die Igel. Da haben die Nachbarn messerscharf geschlossen Katzenfutter => Katzen. Die Nachbarin hat die Katzen sogar angeblich gehört!

Warum sie bei den Paletten Pferdestreu/Hobelscharten nicht gleichermassen wegen Pferdehaltung im Schlafzimmer angezeigt haben, versteh ich allerdings bis heute nicht!
 
Juliexx, du bis lustig.... :rolleyes:

Einerseits kritisierst du Tierschützer aufs schärfste, weil sie mit ihren Aktionen, mit denen sie auf Verstöße gegen das Tierschutzgesetz aufmerksam machen (bzw. dazu Beiweise sammeln wollen) die Persönlichkeitsrechte anderer verletzen, andererseits bist du dafür, Jägern zu erlauben die Persönlichkeitsrechte anderer zu verletzen, weil sie einen Verstoß gegen das Jadgrecht vermuten???

Weil das:



gilt ja wohl auch für Jäger!


Hab ich nie behauptet das ich dafür bin. Und der Jagdschutzbeauftragte hat schon das Recht bei entsprechendem Verdacht ein Auto zu untersuchen.
Nein nicht jeder Jäger ist auch gleichzeitig Jagdschutzbeauftragter...

@Nein ich hab das nicht ausm Fernsehen. Grundsätzlich sind Videoaufnahmen vor Gericht erlaubt, allerdings muss die Kamera eine sein die vom Gericht zur Verwertbarkeit von Beweisen genehmigt ist. Überwachungskameras haben dies zb irgendwo stehen ob sie zugelassen sind oder nicht. Tonaufnahmen sind außerdem komplett strafbar und nicht zugelassen.
 
Juliexx: wenn Du glaubts und so davon überzeugt bist, dann erkläre der Datenschutzkommision und der Argedaten, dass DU Recht hast und nicht sie.
smiley191.gif


Ich glaub denen aber mehr! ;)
 
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