Maulkorbpflicht für Schutzhunde-Schüler

Toshiba schrieb:
Wie haben die Leute denn früher die Kampfhunde bissig gemacht? Ich denke wenn man den Hund schlägt, anschreit an der Leine herumreißt und ihn dann auch noch belohnt wenn er knurrt oder beißt, geht das?

Nein. Um einen Hund für den "Pit" zu trainieren, reicht Anschreien und Leinenruck nicht aus :D Da mußt schon mit schwereren Geschützen auffahren!

lg
Karin
 
forintos schrieb:
Nein. Um einen Hund für den "Pit" zu trainieren, reicht Anschreien und Leinenruck nicht aus :D Da mußt schon mit schwereren Geschützen auffahren!

lg
Karin

Ja mit Schlägen und dergleichen, dessen bin ich mir bewusst. ;) Ich meinte nur, wenn jemand keine Ahnung hat wie man einen Schutzhund ausbildet, kann das schnell in die Hose gehen. Der schlägt den Hund dann mit dem Stock vielleicht halb k.o. sodass der Hund gar keine Wahl hat und sich durch knurren und Bisse wehren muss. Versteht ihr was ich meine? :confused:
Ich sage nicht das Schutzhundesport etwas böses ist, im Gegenteil, ich sage nur, dass ein Trainer der ohne Ausbildung einfach so drauf los trainiert mehr Schaden als Nutzen bringt.

lg Toshiba
 
Toshiba schrieb:
Ja mit Schlägen und dergleichen, dessen bin ich mir bewusst. ;) Ich meinte nur, wenn jemand keine Ahnung hat wie man einen Schutzhund ausbildet, kann das schnell in die Hose gehen. Der schlägt den Hund dann mit dem Stock vielleicht halb k.o. sodass der Hund gar keine Wahl hat und sich durch knurren und Bisse wehren muss. Versteht ihr was ich meine? :confused:
Ich sage nicht das Schutzhundesport etwas böses ist, im Gegenteil, ich sage nur, dass ein Trainer der ohne Ausbildung einfach so drauf los trainiert mehr Schaden als Nutzen bringt.

lg Toshiba

das ein schlechter trainer mehr schaden als nutzen bringt da hast du sicher recht. aber gut dann sollen sie die schutzhelfer nach ihrer qualifizierung testen (nicht nach dem alter) und kontrollieren und nicht den schutzhunden eine maulkorb-plicht auferlegen. :rolleyes:
 
forintos schrieb:
Jo, weil - wie schon gesagt - Wien ist anders. Die Chippflicht wurde ja auch für Wien eingeführt. In den Bundesländern ist es nicht Pflicht.
Die Chippflicht in Wien wurde zwar in Wien eingeführt, ist aber durch das bundesweite Tierschutzgesetz, das seit 2005 eingeführt wurde, wieder aufgehoben worden. Bundesweit wurde jetzt die Chippflicht bis Ende 2005, bzw. Anfang 2006 eingeführt, also ab 2006 sollten in Österreich alle Hunde gechipt sein.

Unser Tierhaltungs- bzw. Tierschutzgesetz ist von Bundesland zu Bundesland verschieden und dem Erfindungsreichtum von ahnungslosen Politikern sind wenig Grenzen gesetzt :mad:
Das Tierhaltungsgesetz ist anscheinend noch immer unterschiedlich gehandhabt, aber das Tierschutzgesetz ist doch seit 2005 einheitlich, d.h. ein Bundesgesetz hebt ein Landesgesetz auf, oder nicht? Und gibt es überhaupt Unterschiede zwischen Tierhaltung und Tierschutz? Als Beispiel z.B., dass man in Linz haftpflichversichert sein muss, wenn man einen Hund hält, bzw. anmelden will.

lg
Bonsai
 
karar schrieb:
das ein schlechter trainer mehr schaden als nutzen bringt da hast du sicher recht. aber gut dann sollen sie die schutzhelfer nach ihrer qualifizierung testen (nicht nach dem alter) und kontrollieren und nicht den schutzhunden eine maulkorb-plicht auferlegen. :rolleyes:

Der Meinung bin ich auch. ;)

lg Toshiba
 
Toshiba schrieb:
Wie haben die Leute denn früher die Kampfhunde bissig gemacht? Das ging auch auch relativ leicht. :confused: Ich denke wenn man den Hund schlägt, anschreit an der Leine herumreißt und ihn dann auch noch belohnt wenn er knurrt oder beißt, geht das? Es gibt ja leider einige Hunde die falsch erzogen sind und deshalb zuschnappen wenn ihnen etwas nicht passt. Ich kenne selbst einige und die sind nicht einmal bewusst darauf hin trainiert worden. :eek:

lg Toshiba

da hast du natürlich recht,
aber ich dachte wir reden hier über schutzdienst, was hat das eine mit dem anderen zutun?????????????
 
Fine schrieb:
da hast du natürlich recht,
aber ich dachte wir reden hier über schutzdienst, was hat das eine mit dem anderen zutun?????????????

Ich habe nur erklärt wie ich das meine mit dem "schlecht ausgebildeten Trainer" und dem "scharfen" Hund. ;)

lg Toshiba
 
Watzmann schrieb:
Das wird sicher im Bundestierschutzgesetz verankert, da werden die Länder nix dran drehen können.

dann könnte man es sowieso nicht umgehen - dann würde der vorschlag: wiener sucht sich verein in nö trotzdem nicht funktionieren.... :o

wohl eher der angesprochene untergrundschutz :D
 
Bonsai schrieb:
Die Chippflicht in Wien wurde zwar in Wien eingeführt, ist aber durch das bundesweite Tierschutzgesetz, das seit 2005 eingeführt wurde, wieder aufgehoben worden. Bundesweit wurde jetzt die Chippflicht bis Ende 2005, bzw. Anfang 2006 eingeführt, also ab 2006 sollten in Österreich alle Hunde gechipt sein.

Hm.. na toll und warum reicht dann für eine EU-Ausreise auch eine Tätowierung. Die versteifen sich nicht auf den Chip. Nur Täto ist da auch in Ordnung :rolleyes: wird so akzeptiert. *jetztschonkomplettverunsichertbin*


Bonsai schrieb:
Das Tierhaltungsgesetz ist anscheinend noch immer unterschiedlich gehandhabt, aber das Tierschutzgesetz ist doch seit 2005 einheitlich, d.h. ein Bundesgesetz hebt ein Landesgesetz auf, oder nicht? Und gibt es überhaupt Unterschiede zwischen Tierhaltung und Tierschutz? Als Beispiel z.B., dass man in Linz haftpflichversichert sein muss, wenn man einen Hund hält, bzw. anmelden.

Also, so viel ich weiß, ist das Tierschutzgesetz Landesssache. D.h., daß jedes Bundesland selbst entscheiden kann, wie es das auslegen/handhaben will. Das war ja der Streit der Tierschützer und die Forderung nach einem einheitlichen Tierschutzgesetz für ganz Österreich. Ist das seit 1.1. 2005 auch schon geregelt???
Was das Tierhaltungsgesetz betrifft: ich hab es vor mir liegen, aber nur eins für Wildtiere ;) ( Weil ich grad häng mit den Leuten vom Tierpark Pamhagen)
Das ist anders definiert als ein Tierschutzgesetz. Das beinhaltet lediglich die Bedingungen, unter denen bestimmte Tiere gehalten werden dürfen/können.
Z.B. Mindestmaße für Gehege, Volieren usw. oder Freilaufzeiten, Fütterung, Temperatur...
Es beinhaltet nicht, WAS ich mit einem Tier tun darf und was nicht (jetzt ganz simpel gesagt ;) )

Liebe Grüße und Knuddels an Deine "Meute"
Karin
 
forintos schrieb:
Hm.. na toll und warum reicht dann für eine EU-Ausreise auch eine Tätowierung. Die versteifen sich nicht auf den Chip. Nur Täto ist da auch in Ordnung :rolleyes: wird so akzeptiert. *jetztschonkomplettverunsichertbin*
Es gibt da eine Übergangsregelung von ein paar Jahren, frag mich aber nicht, wie lange die ist :o . Aber die erübrigt sich eigentlich, weil eben ab 2006 in Österreich theoretisch alle Hunde gechipt sein müssen.

Also, so viel ich weiß, ist das Tierschutzgesetz Landesssache. D.h., daß jedes Bundesland selbst entscheiden kann, wie es das auslegen/handhaben will. Das war ja der Streit der Tierschützer und die Forderung nach einem einheitlichen Tierschutzgesetz für ganz Österreich.
Ja, aber das bundeseinheitliche Tierschutzgesetz wurde ja eingeführt, und zwar ab 1.1.2005. Jetzt ist es z.B. in ganz Österreich verboten, Hunde kupieren zu lassen und nicht mehr nur länderweise.

Schau mal hier:

http://www.bmgf.gv.at/cms/site/attachments/9/0/3/CH0307/CMS1097184527208/tschg.pdf

Liebe Grüße

Bonsai
 
Hallo Bonsai!

Danke Dir, ich muß mich da jetzt amal "durchackern"!

Liebe Grüße
Karin
 
*nurmalsoeinwerf*
Man kann zu dem Gesetz natürlich stehen wie man will, aber es könnt hilfreich sein, den Text gelesen zu haben, um nicht rätseln zu müssen. ;) Der Entwurf lag von Ende April bis Mitte Juni online und in allen Bezirksämtern zur allgemeinen Einsicht auf und es konnten online oder postalisch Stellungnahmen abgegeben werden.

Zweck des Wiener Tierhaltegesetzes ist laut §1 der Schutz von Menschen vor Gefahren, die sich aus der Tierhaltung ergeben.

Zur Schutzhundeausbildung:
§ 9.
(1) Hundehalter, die ihre Hunde einer Schutzhundeausbildung unterziehen, haben dies vor Beginn der Ausbildung der Behörde zu melden. Ebenso sind zu melden die erfolgreiche Ablegung einer solchen Prüfung bzw. der Abbruch einer derartigen Ausbildung.

(2) Hunde, die einer Schutzhundeausbildung unterzogen werden und nicht zumindest die Prüfung zur Schutzhundeausbildung I erfolgreich abgelegt haben, gelten als bissig im Sinne dieses Gesetzes und sind daher gemäß § 5 Abs. 3 an öffentlichen Orten mit einem Maulkorb zu versehen.

(3) Hunde, die einer Schutzhundeausbildung unterzogen werden, müssen mindestens drei Jahre alt sein und die Prüfung zur Begleithundeausbildung II erfolgreich abgelegt haben.

(4) Personen, die eine Schutzhundeausbildung anbieten, haben diese Tätigkeit der Behörde zu melden. Diese Personen müssen das 24. Lebensjahr vollendet haben, mindestens einen Hund zur Schutzhundeausbildung III gebracht haben, über die für ihre Tätigkeit erforderliche Vertrauenswürdigkeit verfügen sowie mit den Grundsätzen der Hundehaltung und -ausbildung vertraut sein.

(5) Betreiber von Hundeausbildungsplätzen, auf denen eine Schutzhundeausbildung angeboten wird, haben dies der Behörde zu melden.
 
Taylor schrieb:
*nurmalsoeinwerf*
Man kann zu dem Gesetz natürlich stehen wie man will, aber es könnt hilfreich sein, den Text gelesen zu haben, um nicht rätseln zu müssen. ;) Der Entwurf lag von Ende April bis Mitte Juni online und in allen Bezirksämtern zur allgemeinen Einsicht auf und es konnten online oder postalisch Stellungnahmen abgegeben werden.

Zweck des Wiener Tierhaltegesetzes ist laut §1 der Schutz von Menschen vor Gefahren, die sich aus der Tierhaltung ergeben.

Zur Schutzhundeausbildung:
§ 9.
(1) Hundehalter, die ihre Hunde einer Schutzhundeausbildung unterziehen, haben dies vor Beginn der Ausbildung der Behörde zu melden. Ebenso sind zu melden die erfolgreiche Ablegung einer solchen Prüfung bzw. der Abbruch einer derartigen Ausbildung.

(2) Hunde, die einer Schutzhundeausbildung unterzogen werden und nicht zumindest die Prüfung zur Schutzhundeausbildung I erfolgreich abgelegt haben, gelten als bissig im Sinne dieses Gesetzes und sind daher gemäß § 5 Abs. 3 an öffentlichen Orten mit einem Maulkorb zu versehen.

(3) Hunde, die einer Schutzhundeausbildung unterzogen werden, müssen mindestens drei Jahre alt sein und die Prüfung zur Begleithundeausbildung II erfolgreich abgelegt haben.

(4) Personen, die eine Schutzhundeausbildung anbieten, haben diese Tätigkeit der Behörde zu melden. Diese Personen müssen das 24. Lebensjahr vollendet haben, mindestens einen Hund zur Schutzhundeausbildung III gebracht haben, über die für ihre Tätigkeit erforderliche Vertrauenswürdigkeit verfügen sowie mit den Grundsätzen der Hundehaltung und -ausbildung vertraut sein.

(5) Betreiber von Hundeausbildungsplätzen, auf denen eine Schutzhundeausbildung angeboten wird, haben dies der Behörde zu melden.

Ich seh da nichts vom Schutz der Menschen, tut mir leid. Dafür verstehe ich nicht, warum ein Hund 3 Jahre sein muss und ne BgH2 haben sollte - Hunde aus dem SchH-Bereich sind mit 3 Jahren schon viel weiter als ne BgH2 und sollen nun erst mit diesem Alter mit der Ausbildung anfangen dürfen?

Was mach ich, wenn mein Hund vl. nie eine Prüfung ablegen wird- gilt er dann als lebenslänglich bissig?
 
um es mit Obelix`s Worten zu sagen: die spinnen, die Römer (Wiener)
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Zuletzt bearbeitet:
hallo,

Bea schrieb:
Was mach ich, wenn mein Hund vl. nie eine Prüfung ablegen wird- gilt er dann als lebenslänglich bissig?

genau das ist ja eigentlich die frage die ich auch schon gestellt habe.
es gibt sicher genug leute die eine ausbildung anfangen und dann aus was für gründen auch immer nicht abschliessen.

z.b.: hatten ja hier auch schon einige die meinten, ich geh zwar in die hundeschule aber ich brauch keine prüfung.

ausserdem (da kann ich mich jetzt irren also bitte um korrektur) kann ich nicht glauben das ein hund der die SchH1 bestanden hat, ein ausgebildeter (sport)-schutzhund ist.

Taylor schrieb:
(4) Personen, die eine Schutzhundeausbildung anbieten, haben diese Tätigkeit der Behörde zu melden. Diese Personen müssen das 24. Lebensjahr vollendet haben, mindestens einen Hund zur Schutzhundeausbildung III gebracht haben, über die für ihre Tätigkeit erforderliche Vertrauenswürdigkeit verfügen sowie mit den Grundsätzen der Hundehaltung und -ausbildung vertraut sein.
diesen absatz dagegen finde ich wieder nicht schlecht, obwohl ich der meinung bin, dass er sich nicht nur auf die schutzhundeausbildung beziehen sollte. auch die altersbeschränkung ist fraglich, aber aufgrund eigener erfahrungen mit "normalen hundetrainern", die noch immer veraltete ausbildungsmethoden propagieren sollte dieser paragraph vielleicht zum wohle der hunde sogar ausgeweitet werden.
 
@Alle

(3) Hunde, die einer Schutzhundeausbildung unterzogen werden, müssen mindestens drei Jahre alt sein und die Prüfung zur Begleithundeausbildung II erfolgreich abgelegt haben.

:D :rolleyes: :D :rolleyes: na die sind toll. Wann beginnt man mit einem Sporthunde : mit 8 Woche !!!!!!!!!!!!!!!!

Ok, dann gibts bald keine Sporthunde mehr :rolleyes: Es ist halt mal so: "Wenn Politker mit Pseudo-Wissenden Verordnungen schaffen, kann nur BLÖDSINN herauskommen".

Mich würde interessieren was die Hundeverbände nun machen?

mfg
Sticha Georg
 
@ georg

ironie an:
na dann wird österreich bei meisterschaften wohl auch nur mehr in der seniorenklasse vertreten sein :rolleyes:
ironie aus.

lg
 
Toshiba schrieb:
Ich habe nur erklärt wie ich das meine mit dem "schlecht ausgebildeten Trainer" und dem "scharfen" Hund. ;)

lg Toshiba

äh... sorry,
aber so einfach ist dies auch nicht.
nicht jeder hund der von einen schlechten schutzdiensthelfer gearbeitet wird ist automatisch bissig. er wird nur kein guter sporthund!
und möchte ich meinen hund *scharf* machen gehört auch dazu ein gutes potential an wissen....
da wird mir ein schlechter schutzdiensthelfer nicht wirklich viel bringen.....
 
Taylor schrieb:
(2) Hunde, die einer Schutzhundeausbildung unterzogen werden und nicht zumindest die Prüfung zur Schutzhundeausbildung I erfolgreich abgelegt haben, gelten als bissig im Sinne dieses Gesetzes und sind daher gemäß § 5 Abs. 3 an öffentlichen Orten mit einem Maulkorb zu versehen.
.[/i]

Das ist ja einfach nur mehr bescheuert ... wenn ein Hund jetzt aus irgendwelchen Gründen die Ausbildung abbrechen muss (Verletzung?) - gilt er dann lebenslang als bissig?

So eine Sch...verordnung, die ist ja nur hirnrissig ... aber eh klar bei der Partei, die sich das ausgedacht hat ...

In Tirol ist/war ein Verbot der Schutzhundeausbildung eine Zeitlang im Gespräch.

LG Nina
 
Also ich finde, dass diese Verordnung nur Mist ist, von Leuten, die sich null auskennen.
Aber ich würde nicht verallgemeinern. Es würde schon noch Sporthunde geben, allerdings keine Sport-Schutzhunde. Oder sind Agilityhunde keine Sporthunde? :confused:
 
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