klagen? nicht klagen? was tun?

oililly

Super Knochen
wo fang ich am besten an....

eine unserer nachbarinnn hat eine apbt-hündin. zu menschen total lieb und süß und freundlich, da kann man absolut nichts sagen.


mit anderen hunden versteht sie sich leider überhaupt nicht.

meine vorige hündin wurde von ihr angefallen - gut dass sie ein breiteres lederhalsband obenhatte, denn als die hündin ihr an die gurgel gegangen ist, hat sie zum glück nur das halsband kaputtgebissen.

auch luna wurde schon unangenehm überrascht als wir aus dem aufzug kamen - ich hab den hund noch rechtzeitig von ihr runterbekommen. auch meine mutter musste schon mal dazwischengehen (beide hunde waren an der leine - wir sind wieder aus dem aufzug ausgestiegen), dabei hat ihr die hündin den ärmel der jacke zerrissen.

ein kleiner parson bei uns im bau ist auch nur mit dem schrecken davongekommen weil er ein breites lederhalsband obenhatte. und einen anderen hund hats schon schlimmer erwischt, er musste genäht werden.

ALLE hundebesitzer in der gegend wechseln die straßenseite wenn sie sie sehen und ich nehm, wenn der aufzug am 3. stock stehenbleibt, die luna instinktiv schon hoch. leider ist die dame komplett uneinsichtig und meint, ihre will ja nur spielen. die hündin ist zwar immer an der leine, hat jedoch nie einen maulkorb oben, obwohl sie genau weiß dass sie unverträglich ist. oft geht auch die 16jährige tochter mit dem hund runter, die eh das totale zniachtal ist und sie kaum halten kann, wenn der hund mal kräftig anzieht.

so. der besitzer von einem der gebissenen hunde hat jetzt rechtliche schritte gegen die dame eingeleitet und unter anderem meine mutter gebeten vor gericht auszusagen.
daraufhin war die besitzerin bei uns oben und hat meine mum weinend angefleht, dass sie nicht aussagen soll, denn sonst kommt der hund womöglich ins tierheim oder wird eingeschläfert.

jetzt ist meine mutter hin und hergerissen weil sie genau weiß, dass der gebissene hund nie an der leine geht, die unverträgliche hündin hingegen schon (aber eben ohne beissi... :mad:). ausserdem hat sie gemeint, sie könnte das nie verantworten, wenn der hund eingeschläfert oder eingesperrt wird (eh klar dass bei uns in der gegend jezt das wort kampfhund immer mit dieser hündin in verbindung gebracht wird... :( )

meine mum hat jetzt auch versucht, der dame ins gewissen zu reden, sie soll dem hund doch immer einen beissi draufgeben wenn sie hier in der gegend ist, am feld kann sie sie dann eh frei laufen lassen etc... und dann wirds auch keine probleme mehr geben, und die leut werden aufhören sich das maul zu zerreissen.

naja... jetzt meine frage an euch...

was tun? aussagen damit die beissereien endlich aufhören? oder nicht aussagen und darauf hoffen dass sie dem hund den beisskorb draufgibt?

was würde ihr denn bei einem schuldspruch drohen? (denn ich bin mir sicher der kläger findet viele leute die gegen sie aussagen...)

lg, sonja
 
Ich würd ihr sagen, sie soll dem Hund nen Beisskorb raufgeben!!:mad: ;)

Ausserdem ist in eurer Wohnhausanlage genauso Maul- und Beisskorbpflicht wie bei uns od?!:confused:

Wenn sie das nicht machen will, solltest du ihr mit einer Anzeige und/oder Aussage drohen!;)
 
Hallo oililly,
ich würde aussagen.
Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.
Meine Meinung.
lg Friese :)
 
Ich würde auch aussagen. Das schlimmste, was der Hündin passieren kann und auch passieren wird, ist, dass sie in Zukunft einen Beisskorb tragen muss. Sie muss ganz sicher nicht eingeschläfert werden! :)

lg
Bonsai
 
Deine Mum hat ihr ja ins Gewissen geredet.Abwarten bis zur Verhandlung,wenn sie sich nicht an den Maulkorb hält Aussagen.
.
 
Der Hund wird garantiert weder eingeschläfert noch zwangsweise ins Tierheim verfrachtet, es könnte aber sein, dass die Besitzerin die Auflage bekommt, ihn nur mehr mit Beißkorb zu führen, was ja sehr positiv wäre. Falls das Ding gut passt und der Hund sich mal daran gewöhnt hat, kein gröberes Problem!
Also bitte anzeigen, ohne schlechtes Gewissen!
 
Nachdem Euer Nachbar sie ohnehin verklagen will, soll er das ruhig tun. Deine Mutter kann auch aussagen, nur der Klage anschließen, würd ich mich nicht. Ich würd mit der Frau ein ernstes Wort reden (allerdings auch mit dem klagenden Mann) und vor Gericht die Wahrheit sagen - eben, dass der Hund sehr menschenfreundlich und auch immer an der Leine ist, aber eben hundeunverträglich und ein ständiges Ärgernis für andere Hunde. Allerdings würd ich auch sagen, dass der Hund des klagenden Herren eben NICHT an der Leine war und er eindeutig teilschuld an dem Vorfall trägt.
LG
Ulli
 
Also ich würde dir auch raten auszusagen, schon allein weil du dann auch auf die ganze Sache Einfluß hast. Bei den anderen beiden könnte ich mir auch gut vorstellen, dass die Wahrheit vielleicht ein bisi verdreht wird.
Da der andere sowieso klagt wird onehin ein Urteil gefällt.

lg nati
 
Ich würde an der stelle deiner Mama auch aussagen, denn einmal war es der andere Hund. Das nächste mal könnte es dann deiner sein!
 
Hallo!

Die Frage stellt sich gar nicht. Wenn der Nachbar, der klagt, Deine Mutter oder auch Dich als Zeuge führt, werdet Ihr vom Gericht geladen. Wird der Ladung nicht Folge geleistet, wird eine Ordnungsstrafe (ca. EUR 200,-- bis EUR 300,--) verhängt. Eine falsche Zeugenaussage unter Eid ist auch strafbar und sogar mit Freiheitsstrafe bedroht.

Also: bei Ladung hingehen und die Wahrheit sagen.

Es liegt nicht an den Zeugen, sondern ganz allein in der Verantwortung des jeweiligen Tierhalters, was aus ihm und seinem Tier wird.

In einem Gerichtsverfahren geht es entweder darum, dass der Halter bestraft wird oder um Schadenersatz (Geld). Das Gericht entscheidet nicht darüber, was aus dem Hund wird!

Alles Gute!
Simone
 
Simone13 schrieb:
Hallo!

Die Frage stellt sich gar nicht. Wenn der Nachbar, der klagt, Deine Mutter oder auch Dich als Zeuge führt, werdet Ihr vom Gericht geladen. Wird der Ladung nicht Folge geleistet, wird eine Ordnungsstrafe (ca. EUR 200,-- bis EUR 300,--) verhängt. Eine falsche Zeugenaussage unter Eid ist auch strafbar und sogar mit Freiheitsstrafe bedroht.

Also: bei Ladung hingehen und die Wahrheit sagen.

Es liegt nicht an den Zeugen, sondern ganz allein in der Verantwortung des jeweiligen Tierhalters, was aus ihm und seinem Tier wird.

In einem Gerichtsverfahren geht es entweder darum, dass der Halter bestraft wird oder um Schadenersatz (Geld). Das Gericht entscheidet nicht darüber, was aus dem Hund wird!

Alles Gute!
Simone

Nanana aber nicht gleich schwarzsehen...

Wegen einmal "unentschuldigt nicht erschienen" hat noch kein Zeuge eine Ordnungsstrafe erhalten...

Jetzt kommts drauf an:
Ist ein Strafverfahren durch Anzeige von der Staatsanwaltschaft anhängig gemacht worden, dann wird ein Zeuge halt nochmals geladen und die Verhandlung vertagt...
Ist ein Zivilverfahren anhängig gemacht worden wo es um Schadenersatz geht dann werden sowieso zuerst die beiden Parteien einvernommen. Dann die Zeugen - erscheint ein Zeuge zu einer Verhandlung - unentschuldigt - nicht dann wird mit dem Richter erörtert ob dieser Zeuge für die Urteilsfindung wichtig erscheint, wenn ja dann wird dieser Zeuge nochmals geladen und die Verhandlung vertagt... Das gleiche bei einem entschuldigt nicht erschienenen Zeugen...

So einfach Ordnungsstrafen hat noch kein österreichischer Richter ausgeteilt, in meinen ganzen 6 Jahren als Anwaltssekretärin hatte ich bis jetzt nur einen Fall wo ein Zeuge nach 3 unentschuldigten Nichterscheinen eine Strafgebühr aufgebrummt erhalten hat und diese konnte durch die Aussage dann immerhin auch wieder rückgängig gemacht werden...

Und es liegt bei Gott nicht nur an der Verantwortung der Parteien... Meistens haben Zeugenaussagen eine gleich starke Gewichtung zugesprochen erhalten wie die Parteienaussage...

Ich selber würde auch aussagen - das eine Mal war es der Hund vom Nachbar, das nächste Mal dann vielleicht der eigene Hund...

Lg Lisa
 
Lisa22 schrieb:
So einfach Ordnungsstrafen hat noch kein österreichischer Richter ausgeteilt, in meinen ganzen 6 Jahren als Anwaltssekretärin hatte ich bis jetzt nur einen Fall wo ein Zeuge nach 3 unentschuldigten Nichterscheinen eine Strafgebühr aufgebrummt erhalten hat und diese konnte durch die Aussage dann immerhin auch wieder rückgängig gemacht werden...

Und es liegt bei Gott nicht nur an der Verantwortung der Parteien... Meistens haben Zeugenaussagen eine gleich starke Gewichtung zugesprochen erhalten wie die Parteienaussage...

Lg Lisa

Liebe Lisa!

In meiner mehrjährigen Erfahrung als Anwältin habe ich schon sehr oft gesehen, dass Ordnungsstrafen verhängt werden - es liegt im Ermessen des Richters. Richtig ist, dass sie aufgehoben wird, wenn man bei neuerlicher Ladung erscheint.

Die Gewichtung von Parteien- und Zeugenaussagen sollte nicht die gleich sein - zumindest sieht das Gesetz dafür unterschiedliche Beweismaßregeln vor - leider ist es in der Praxis aber nicht ganz so einfach.

Liebe Grüße!
Simone
 
Simone13 schrieb:
Liebe Lisa!

In meiner mehrjährigen Erfahrung als Anwältin habe ich schon sehr oft gesehen, dass Ordnungsstrafen verhängt werden - es liegt im Ermessen des Richters. Richtig ist, dass sie aufgehoben wird, wenn man bei neuerlicher Ladung erscheint.

Die Gewichtung von Parteien- und Zeugenaussagen sollte nicht die gleich sein - zumindest sieht das Gesetz dafür unterschiedliche Beweismaßregeln vor - leider ist es in der Praxis aber nicht ganz so einfach.

Liebe Grüße!
Simone

Sicher liegt es im Ermessen des Richters ob er eine Ordnungsstrafe verhängt oder nicht - wie gesagt ich habe es noch niemals erlebt dass beim 1. Nichterscheinen schon eine Ordnungsstrafe verhängt wird... Und deswegen meinte ich sollte man nicht gleich so schwarzsehen... Na dann soll sich halt ihre Mutter entschuldigen, zu dieser Zeit vielleicht einen Arzttermin oder dergleichen wahrnehmen - und abwarten ob sie bei der nächsten Verhandlung überhaupt noch gebraucht wird...

Meiner Erfahrung nach - und das wird hier passieren - wenn 2 Streithansln aufeinander treffen welche dann auch noch beide was total anderes sagen, dann ist es für einen Richter immer gut Zeugenaussagen zu haben, vielleicht 2 oder mehrere welche sich in etwa decken und sich dann noch mit der Aussage einer Partei decken - dann werden diesen in der Urteilsfindung auch das nötige Gewicht beigemessen... Nur wieweit teilweise Gesetz und Praxis auseinander klaffen - nicht nur in solchen Fällen - sehen wir beide wohl täglich...

Hoffe ist jetzt besser geschrieben und du gehst damit konform...

lg Lisa
 
Shonka schrieb:
Allerdings würd ich auch sagen, dass der Hund des klagenden Herren eben NICHT an der Leine war und er eindeutig teilschuld an dem Vorfall trägt.
LG
Ulli
nun so hart würde ich das nicht formulieren mit der teilschuld... warum darf ein absolut verträglicher hund nicht ohne leine laufen, weil er sonst in den beißradius eines ungustls kommen könnte???? da kann doch was nicht stimmen...:eek:
 
@ Simone13, Lisa22

ist leider etwas OT aber muss trotzdem fragen wenn ich schon mal zwei Profis hier habe. :D

Habe heute auch eine Ladung zur Vernehmung als Zeuge bekommen. Da es um Nachbarschaftsstreiterein geht möchte ich mit der ganzen Sache eigentlich nichts zu tun haben (wohne auch schon ne Weile nicht mehr dort wurde aber anscheinend trotzdem ohne mein Wissen eben als Zeuge angegeben).
Auf der Ladung steht: Berufstätigkeit ist im Allgemeinen kein Entschuldigungsgrund. Was ist denn dann bitte ein Entschuldigungsgrund?
Gibt es irgendwelche Wege unbestraft von der Verhandlung / Vernehmung fern zu bleiben?

Vielen Dank!
 
pralinchen schrieb:
nun so hart würde ich das nicht formulieren mit der teilschuld... warum darf ein absolut verträglicher hund nicht ohne leine laufen, weil er sonst in den beißradius eines ungustls kommen könnte???? da kann doch was nicht stimmen...:eek:

Weil, ob wir das nun richtig finden, oder nicht, in Wien Leinenpflicht herrscht. Daher die Teilschuld.

LG
Ulli
 
Überhaupt würde ich Hunde, die keine innerartlichen Annäherungen wünschen, nicht gleich als "Ungustl" bezeichnen. Es kann viele Gründe dafür geben...
 
pralinchen schrieb:
nun so hart würde ich das nicht formulieren mit der teilschuld... warum darf ein absolut verträglicher hund nicht ohne leine laufen, weil er sonst in den beißradius eines ungustls kommen könnte???? da kann doch was nicht stimmen...:eek:

Hm...das ist das Problem. Viele die einen lieben verträglichen Hund haben denken sich "Hach, meinen kann ich frei laufen lassen...der tut ja niemanden was".
Er tut evtl. nichts, aber er würde wahrscheinlich ohne Leine, wenn er nicht bei Fuß geht, auf einen unverträglichen Hund zugehen und damit sich selbst in Gefahr bringen.

Unsere Hündin ist teilweise auch sehr zickig anderen Hunden gegenüber. Wenn beide Hunde an der Leine sind, ist das kein Problem, da sie ja dann nicht zueinander hinkommen. Wenn aber der unangeleinte Hund auf Gina zuläuft und sie mag ihn nicht, dann besteht durchaus die Gefahr das er gezwickt wird. Und dann regen sich immer die Hundebesitzer der unangeleinten Hunde auf :(
Da wir aber einen Wesenstest etc. hinter uns haben und Gina Maulkorb befreit ist, sehe ich nicht ein, dass sie immer einen Maulkorn oben hat, nur weil manche Leute ihre Hunde frei auf uns zulaufen lassen ohne vorher zu fragen!

Ich kann nur sagen, wenn dein Hund von einem unverträglichen Hund gebissen wird der an der Leine war, und deiner war nicht an der Leine, dann muss der Besitzer des angeleinten Hundes nichts zahlen und auch die Versicherung des Hundes wird nicht bezahlen, da es der eigene Fehler war, da der Hund nicht angeleint war! (Das war gerade bei unseren Nachbarn so!)
 
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