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Magst uns mal aufklären welches Gesetz eine gewünschte Überwachung verbietet?
Da Strafhaft eine Straftat sowie ein rechtsgültiges Urteil bedingt, ist es rechtlich nicht möglich, diese über einen Menschen, der keine Straftat begangen hat, zu verhängen.
Wie kann es dann sein, dass Menschen, denen man z.B. unterstellt sie wollten nach Syrien um dort im Krieg zu kämpfen, die also keine Straftat begangen haben (und selbst wenn sie sie planen, nichts mit Österreich zu tun haben) inhaftiert und angeklagt werden können?
Für Innenministerin Johanna Mikl- Leitner ist dieser neuerliche Erfolg der Anti- Terror- Offensive eine ganz klare Botschaft an alle Dschihadisten in Österreich: "Ihr seid hier nicht sicher."
Und um die Frage zu wiederholen: Wie kann es sein, dass Leute, die aufgrund von körperlicher Erkrankung eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen überwacht und ggf. zwangsweise eingewiesen werden können, auch wenn sie noch niemandem dezeidiert geschadet haben, psychisch Kranke (vor allem auf Wunsch) aber nicht?
Und um "Hausarrest" geht es ja nicht. Nur um Überwachung. (Ist dass dann immer noch Haft? Wäre es auch noch Haft wenn man ein anderes Gerät als eine Fußfessel verwendet? Die war ja nur ein Beispiel. Könnte man die Überwachung an ein anderes Organ als die Polzei abgeben, wenn der Betreffende einwilligt?)
Ich habe normalerweise kein Mitleid mit Tätern - aber der Fall mit dem Pädophilen der sich selbst angezeigt hatte um gestoppt zu werden hat mich wirklich schockiert. Da nichts zu tun ist auf so vielen Ebenen falsch...
Wie kann es dann sein, dass Menschen, denen man z.B. unterstellt sie wollten nach Syrien um dort im Krieg zu kämpfen, die also keine Straftat begangen haben (und selbst wenn sie sie planen, nichts mit Österreich zu tun haben) inhaftiert und angeklagt werden können?
Und um die Frage zu wiederholen: Wie kann es sein, dass Leute, die aufgrund von körperlicher Erkrankung eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen überwacht und ggf. zwangsweise eingewiesen werden können, auch wenn sie noch niemandem dezeidiert geschadet haben, psychisch Kranke (vor allem auf Wunsch) aber nicht?
Und um "Hausarrest" geht es ja nicht. Nur um Überwachung. (Ist dass dann immer noch Haft? Wäre es auch noch Haft wenn man ein anderes Gerät als eine Fußfessel verwendet? Die war ja nur ein Beispiel. Könnte man die Überwachung an ein anderes Organ als die Polzei abgeben, wenn der Betreffende einwilligt?)
Ich habe normalerweise kein Mitleid mit Tätern - aber der Fall mit dem Pädophilen der sich selbst angezeigt hatte um gestoppt zu werden hat mich wirklich schockiert. Da nichts zu tun ist auf so vielen Ebenen falsch...
.mit einem Gericht oder Urteil oder einer Straftat hat das nichts zu tun....
Auch ein psychisch erkrankter Mensch kann sich freiwillig stationär in eine zuständige Abteilung eines Krankenhauses begeben.....
Natürlich könnte man eine Art der Überwachung andenken - mit dem Strafvollzug hätte diese dann allerdings nichts zu tun...dazu müssten ganz andere Gesetze und ein dafür geeignetes Instrumentarium geschaffen werden....
Ich bin ganz Deiner Meinung....die Problematik i.S. psychisch kranke Menschen ist groß.......und ich teile Deine Ansicht, dass so einiges nicht richtig, nicht optimal läuft.......
Im Tuberkulosegesetz (ja, ein ziemlich alter Text, dürfte aber immer noch gelten) steht was von per Gerichtsbeschluss zwangseingewiesen.
Das Problem ist ja, dass man für eine freiwillig stationäre Aufnahme mittlerweile mitunter erhebliche Wartezeiten hat. Solange man nicht gerade dabei ist sich die Pulsadern aufzuschlitzen oder jemandem aktiv bedroht hat.
Ich begreif nicht, worauf Du mit dem Tuberkulosegesetz hinaus willst?????
ja putzig ist das
@ tamino
du meinst wenn eine person ihren selbstmord mehrmals verbal ankündigt und jemand meldet das dem amtsarzt, kann dieser ihn ohne gerichtsbeschluß wegen eigengefährdung zwangseinweisen?
kann ich mir nicht vorstellen, daß das soo einfach sein soll..
Das gerichtlich angeordnet ein unbescholtener Bürger, der noch nichts getan hat, weggesperrt werden kann. (Im Krankenhaus statt ins Gefängnis). Weil du meintest, dass hätte mit dem Gericht nichts zu tun.
@ tamino
du meinst wenn eine person ihren selbstmord mehrmals verbal ankündigt und jemand meldet das dem amtsarzt, kann dieser ihn ohne gerichtsbeschluß wegen eigengefährdung zwangseinweisen?
kann ich mir nicht vorstellen, daß das soo einfach sein soll..
Bin zwar nicht Tamino, hab aber ähnliche Situationen schon erlebt.
Wenn dem Amtsarzt gemeldet wird, daß jemand seinen Suizid ankündigt (oder z.B. daß ein anscheinend psychisch kranker Mensch ankündigt jemand anderen ernsthaft zu gefährden) dann muß der Amtsarzt (zeitnah) kommen und diesen Menschen untersuchen. Kommt er durch diese Untersuchung zu dem Schluß, daß der Mensch aufgrund seiner "psychischen Situation" tatsächlich selbst- oder fremdgefährdend ist, muß er ihn einweisen. Läßt sich der Betroffene nicht freiwillig auf die Psychiatrie bringen, wird notfalls die Polizei zugezogen.
Auf der Psychiatrie angekommen muß der Kranke dort nochmals untersucht werden und nur wenn auch der dortige Psychiater der Meinung ist, daß "selbst- oder fremdgefährdung" vorliegt, muß der Patient tatsächlich bleiben.
Außerdem muß bei Einweisung gegen den Willen des Patienten sofort der Patientenanwalt verständigt werden. Auf Wunsch des Kranken muß auch dessen Rechtsbeistand verständigt werden.
In der Praxis ist es also nicht leicht, jemanden tatsächlich gegen seinen Willen einzuweisen und kommt auch nur selten vor.
Hier der Link zum entsprechenden Gesetz:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002936
Liebe Grüße, Conny
gut daß da mehrere personen involviert sind, ich fänd es sehr bedenklich wenn das nur am urteil einer person festgemacht würde.
in früheren zeiten war das ja glaub ich nicht so streng, da wurde sowas ab u. zu in erbschaftsgeschichten ja mißbraucht oder zumindest versucht.
Aber um wieder zu "unseren 4 Prachtburschen" zurückzukommen. Ich hab zwar mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie nichts zu tun. Aber ich kann mir beim besten Willen NICHT vorstellen, daß ein Jugendlicher, der sich an seinen Hausarzt /Vertrauenslehrer/ einen Jugendamtmitarbeiter etc. wendet und sagt, daß er Hilfe braucht, weil er mit sadistischen Gefühlen /Gewaltphantasien etc. nicht mehr zurechtkommt und Angst hat "Schaden anzurichten" dann keine psychotherapeutische /psychiatrische Hilfe bekommen würde.
Liebe Grüße, Conny
Es kann passieren, dass ein Hilfeschrei nicht richtig ankommt, nicht ernst genommen wird, verharmlost wird, Symptome falsch eingeschätzt werden, oder eine falsche Diagnose erfolgt, eine falsche Therapie erfolgt und das nicht aus bösem Willen oder Gleichgültigkeit, sondern weil erstens niemand vollkommen ist und zweitens niemand vorher schon ahnen kann, was nachher eventuell passiert .....
Und es gehört schon eine gewaltige Selbstüberwindung dazu , sich dahingehend zu outen dass man sadistische oder pädophile Fantasien hat .... selbst wenn es einem bewusst ist, bleibt dann noch die Scham und die Angst vor Konsequenzen ..... selbst viele Menschen mit "nur" Depressionen, wagen nicht diesen Schritt, weil sie Angst haben als verrückt stigmatisiert zu werden, das wird zwar mittlerweile schon besser aber ist immer noch für viele schwierig ....
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