Jugendliche strangulieren Frischling

Na und hoffentlich können diese Jugendliche Sadisten nicht sich rein waschen von dem armen Schweinderl und dadurch gekennzeichnet für ihr Leben bleiben.:)
 
Magst uns mal aufklären welches Gesetz eine gewünschte Überwachung verbietet?

Gerne:

Bei der Fußfessel - korrekt: "elektronisch überwachter Hausarrest" handelt es sich formell um Strafhaft.

Da Strafhaft eine Straftat sowie ein rechtsgültiges Urteil bedingt, ist es rechtlich nicht möglich, diese über einen Menschen, der keine Straftat begangen hat, zu verhängen.

Nebenbei: man kann sich auch nicht einfach auf Wunsch ins Gefängnis sperren lassen.......
 
Da Strafhaft eine Straftat sowie ein rechtsgültiges Urteil bedingt, ist es rechtlich nicht möglich, diese über einen Menschen, der keine Straftat begangen hat, zu verhängen.

Wie kann es dann sein, dass Menschen, denen man z.B. unterstellt sie wollten nach Syrien um dort im Krieg zu kämpfen, die also keine Straftat begangen haben (und selbst wenn sie sie planen, nichts mit Österreich zu tun haben) inhaftiert und angeklagt werden können?

Und um die Frage zu wiederholen: Wie kann es sein, dass Leute, die aufgrund von körperlicher Erkrankung eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen überwacht und ggf. zwangsweise eingewiesen werden können, auch wenn sie noch niemandem dezeidiert geschadet haben, psychisch Kranke (vor allem auf Wunsch) aber nicht?

Und um "Hausarrest" geht es ja nicht. Nur um Überwachung. (Ist dass dann immer noch Haft? Wäre es auch noch Haft wenn man ein anderes Gerät als eine Fußfessel verwendet? Die war ja nur ein Beispiel. Könnte man die Überwachung an ein anderes Organ als die Polzei abgeben, wenn der Betreffende einwilligt?)


Ich habe normalerweise kein Mitleid mit Tätern - aber der Fall mit dem Pädophilen der sich selbst angezeigt hatte um gestoppt zu werden hat mich wirklich schockiert. Da nichts zu tun ist auf so vielen Ebenen falsch...
 
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Wie kann es dann sein, dass Menschen, denen man z.B. unterstellt sie wollten nach Syrien um dort im Krieg zu kämpfen, die also keine Straftat begangen haben (und selbst wenn sie sie planen, nichts mit Österreich zu tun haben) inhaftiert und angeklagt werden können?

Da die IS als Terrortruppe WELTWEIT geächtet wird, kann der Ö Staat diese Anhänger/zukünftigen "Kämpfer"/Terroristen sehr wohl belangen.

Für Innenministerin Johanna Mikl- Leitner ist dieser neuerliche Erfolg der Anti- Terror- Offensive eine ganz klare Botschaft an alle Dschihadisten in Österreich: "Ihr seid hier nicht sicher."

Kein vernünftig denkender Mensch/Österreicher wird mit Andersgläubigen ein Problem haben, wenn sie sich in das Gesellschaftssystem integrieren, und an die Gesetze halten. Allerdings die Scharia in Österreich einführen zu wollen (manche Stadtteile in Belgien haben schon die Scharia) MUSS von uns Österreichern mit rechtsstaatlichen Mitteln bekämpft werden.

https://www.youtube.com/watch?v=SSx9W-rpr64

Und um die Frage zu wiederholen: Wie kann es sein, dass Leute, die aufgrund von körperlicher Erkrankung eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen überwacht und ggf. zwangsweise eingewiesen werden können, auch wenn sie noch niemandem dezeidiert geschadet haben, psychisch Kranke (vor allem auf Wunsch) aber nicht?

Jede Person welche sich selbst oder Andere gefährden kann/will/hat kann zwangseingewiesen werden. Beim Wunsch nach einer Einweisung setzt man offensichtlich voraus, dass sich die betreffende Person noch immer sein Tun selbst entscheiden kann. ;)

Und um "Hausarrest" geht es ja nicht. Nur um Überwachung. (Ist dass dann immer noch Haft? Wäre es auch noch Haft wenn man ein anderes Gerät als eine Fußfessel verwendet? Die war ja nur ein Beispiel. Könnte man die Überwachung an ein anderes Organ als die Polzei abgeben, wenn der Betreffende einwilligt?)


Ich habe normalerweise kein Mitleid mit Tätern - aber der Fall mit dem Pädophilen der sich selbst angezeigt hatte um gestoppt zu werden hat mich wirklich schockiert. Da nichts zu tun ist auf so vielen Ebenen falsch...

Und WER ist schuld? Unsere lieben GUTMENSCHEN im liberalen Kostüm.

Mit Kinderschändern und Terroristen sollte es kein Mitleid geben. Punkt. :cool:
 
Wie kann es dann sein, dass Menschen, denen man z.B. unterstellt sie wollten nach Syrien um dort im Krieg zu kämpfen, die also keine Straftat begangen haben (und selbst wenn sie sie planen, nichts mit Österreich zu tun haben) inhaftiert und angeklagt werden können?

Und um die Frage zu wiederholen: Wie kann es sein, dass Leute, die aufgrund von körperlicher Erkrankung eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen überwacht und ggf. zwangsweise eingewiesen werden können, auch wenn sie noch niemandem dezeidiert geschadet haben, psychisch Kranke (vor allem auf Wunsch) aber nicht?

Und um "Hausarrest" geht es ja nicht. Nur um Überwachung. (Ist dass dann immer noch Haft? Wäre es auch noch Haft wenn man ein anderes Gerät als eine Fußfessel verwendet? Die war ja nur ein Beispiel. Könnte man die Überwachung an ein anderes Organ als die Polzei abgeben, wenn der Betreffende einwilligt?)


Ich habe normalerweise kein Mitleid mit Tätern - aber der Fall mit dem Pädophilen der sich selbst angezeigt hatte um gestoppt zu werden hat mich wirklich schockiert. Da nichts zu tun ist auf so vielen Ebenen falsch...

:) Langsam....

Ich weiß ja nicht, nach welchem §, welcher Tat die Menschen, die in Syrien kämpfen wollten, angeklagt wurden....

Die zwangsweise Einweisung ist situationsbedingt und wird von Polizei + Amtsarzt veranlasst, wenn dieser Selbstgefährdung oder Fremdgefährdung diagnostiziert....fällt also quasi unter die Gefahrenabwendung....über eine Entlassung befinden ausschließlich die behandelnden Ärzte......mit einem Gericht oder Urteil oder einer Straftat hat das nichts zu tun....überwacht - vor der Handlung des Amtsarztes - wird ein psychisch kranker Mensch nicht....

Auch ein psychisch erkrankter Mensch kann sich freiwillig stationär in eine zuständige Abteilung eines Krankenhauses begeben.....


Natürlich könnte man eine Art der Überwachung andenken - mit dem Strafvollzug hätte diese dann allerdings nichts zu tun...dazu müssten ganz andere Gesetze und ein dafür geeignetes Instrumentarium geschaffen werden....

Ich bin ganz Deiner Meinung....die Problematik i.S. psychisch kranke Menschen ist groß.......und ich teile Deine Ansicht, dass so einiges nicht richtig, nicht optimal läuft.......
 
.mit einem Gericht oder Urteil oder einer Straftat hat das nichts zu tun....

Im Tuberkulosegesetz (ja, ein ziemlich alter Text, dürfte aber immer noch gelten) steht was von per Gerichtsbeschluss zwangseingewiesen.


Auch ein psychisch erkrankter Mensch kann sich freiwillig stationär in eine zuständige Abteilung eines Krankenhauses begeben.....


Natürlich könnte man eine Art der Überwachung andenken - mit dem Strafvollzug hätte diese dann allerdings nichts zu tun...dazu müssten ganz andere Gesetze und ein dafür geeignetes Instrumentarium geschaffen werden....

Ich bin ganz Deiner Meinung....die Problematik i.S. psychisch kranke Menschen ist groß.......und ich teile Deine Ansicht, dass so einiges nicht richtig, nicht optimal läuft.......

Das Problem ist ja, dass man für eine freiwillig stationäre Aufnahme mittlerweile mitunter erhebliche Wartezeiten hat. Solange man nicht gerade dabei ist sich die Pulsadern aufzuschlitzen oder jemandem aktiv bedroht hat. :(
 
Im Tuberkulosegesetz (ja, ein ziemlich alter Text, dürfte aber immer noch gelten) steht was von per Gerichtsbeschluss zwangseingewiesen.

Das Problem ist ja, dass man für eine freiwillig stationäre Aufnahme mittlerweile mitunter erhebliche Wartezeiten hat. Solange man nicht gerade dabei ist sich die Pulsadern aufzuschlitzen oder jemandem aktiv bedroht hat. :(

Ich begreif nicht, worauf Du mit dem Tuberkulosegesetz hinaus willst?????:eek::eek:

Das ist natürlich ein Riesenproblem, es gibt aber noch andere "Lücken" = meine persönliche Meinung und nicht nur meine....

Es ist z.B. was absolut Fürchterliches einem Menschen, der verletzt wurde, oder ein nahestehender Mensch, sagen zu müssen: es gab leider keinerlei rechtliche Handhabe, den Täter anzuhalten....
 
Ich begreif nicht, worauf Du mit dem Tuberkulosegesetz hinaus willst?????:eek::eek:

Das gerichtlich angeordnet ein unbescholtener Bürger, der noch nichts getan hat, weggesperrt werden kann. (Im Krankenhaus statt ins Gefängnis). Weil du meintest, dass hätte mit dem Gericht nichts zu tun.
 
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ja putzig ist das :D
@ tamino

du meinst wenn eine person ihren selbstmord mehrmals verbal ankündigt und jemand meldet das dem amtsarzt, kann dieser ihn ohne gerichtsbeschluß wegen eigengefährdung zwangseinweisen?
kann ich mir nicht vorstellen, daß das soo einfach sein soll..
 
ja putzig ist das :D
@ tamino

du meinst wenn eine person ihren selbstmord mehrmals verbal ankündigt und jemand meldet das dem amtsarzt, kann dieser ihn ohne gerichtsbeschluß wegen eigengefährdung zwangseinweisen?
kann ich mir nicht vorstellen, daß das soo einfach sein soll..

Ich weiß nicht, ob ein Amtsarzt in diesem Fall einweisen würde......kommt auf seine Diagnose an....er ordnet ja nicht aus dem Leeren eine Einweisung an, die irgendwer durchführt, er ist vor Ort in einem Anlassfall

aber z.B. psychisch kranker Mensch hat eine Wunde, verweigert das Mitfahren mit der Rettung...also Polizei + Amtsarzt, Amtsarzt entscheidet auf "amtsärztliche Einweisung".. mit Gerichten hat das nichts zu tun...die sind überhaupt nicht beteiligt
 
Das gerichtlich angeordnet ein unbescholtener Bürger, der noch nichts getan hat, weggesperrt werden kann. (Im Krankenhaus statt ins Gefängnis). Weil du meintest, dass hätte mit dem Gericht nichts zu tun.

Hast Du missverstanden...ich sagte, mit einer Einweisung durch den Amtsarzt hat ein Gericht nichts zu tun.

Deine Schlussfolgerund, dass es, da es das Tuberkulosegesetz gibt, dass nach vorangegangener Belehrung bei Nichteinhaltung der Vorschriften dem zuständigen Gericht die Anhaltung des Patienten in einem Krankenhaus überträgt

das ja sozusagen auch auf andere Situationen anwendbar sein müsse, ist falsch.

Es ist einfach nur das Tuberkulosegesetz und sonst nichts.
 
:D
@ tamino

du meinst wenn eine person ihren selbstmord mehrmals verbal ankündigt und jemand meldet das dem amtsarzt, kann dieser ihn ohne gerichtsbeschluß wegen eigengefährdung zwangseinweisen?
kann ich mir nicht vorstellen, daß das soo einfach sein soll..

Bin zwar nicht Tamino, hab aber ähnliche Situationen schon erlebt.

Wenn dem Amtsarzt gemeldet wird, daß jemand seinen Suizid ankündigt (oder z.B. daß ein anscheinend psychisch kranker Mensch ankündigt jemand anderen ernsthaft zu gefährden) dann muß der Amtsarzt (zeitnah) kommen und diesen Menschen untersuchen. Kommt er durch diese Untersuchung zu dem Schluß, daß der Mensch aufgrund seiner "psychischen Situation" tatsächlich selbst- oder fremdgefährdend ist, muß er ihn einweisen. Läßt sich der Betroffene nicht freiwillig auf die Psychiatrie bringen, wird notfalls die Polizei zugezogen.

Auf der Psychiatrie angekommen muß der Kranke dort nochmals untersucht werden und nur wenn auch der dortige Psychiater der Meinung ist, daß "selbst- oder fremdgefährdung" vorliegt, muß der Patient tatsächlich bleiben.

Außerdem muß bei Einweisung gegen den Willen des Patienten sofort der Patientenanwalt verständigt werden. Auf Wunsch des Kranken muß auch dessen Rechtsbeistand verständigt werden.

In der Praxis ist es also nicht leicht, jemanden tatsächlich gegen seinen Willen einzuweisen und kommt auch nur selten vor.

Hier der Link zum entsprechenden Gesetz:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002936

Liebe Grüße, Conny
 
bei Selbst- oder Fremdgefährdung kann der hinzugezogene Amtsarzt selbstverständlich einweisen, ob dann eine Unterbringung angebracht ist, wird von 2 Fachärzten begutachtet und von einem Richter angeordnet, zumindest läuft dies so bei Jugendlichen.

Tina
 
Bin zwar nicht Tamino, hab aber ähnliche Situationen schon erlebt.

Wenn dem Amtsarzt gemeldet wird, daß jemand seinen Suizid ankündigt (oder z.B. daß ein anscheinend psychisch kranker Mensch ankündigt jemand anderen ernsthaft zu gefährden) dann muß der Amtsarzt (zeitnah) kommen und diesen Menschen untersuchen. Kommt er durch diese Untersuchung zu dem Schluß, daß der Mensch aufgrund seiner "psychischen Situation" tatsächlich selbst- oder fremdgefährdend ist, muß er ihn einweisen. Läßt sich der Betroffene nicht freiwillig auf die Psychiatrie bringen, wird notfalls die Polizei zugezogen.

Auf der Psychiatrie angekommen muß der Kranke dort nochmals untersucht werden und nur wenn auch der dortige Psychiater der Meinung ist, daß "selbst- oder fremdgefährdung" vorliegt, muß der Patient tatsächlich bleiben.

Außerdem muß bei Einweisung gegen den Willen des Patienten sofort der Patientenanwalt verständigt werden. Auf Wunsch des Kranken muß auch dessen Rechtsbeistand verständigt werden.

In der Praxis ist es also nicht leicht, jemanden tatsächlich gegen seinen Willen einzuweisen und kommt auch nur selten vor.

Hier der Link zum entsprechenden Gesetz:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002936

Liebe Grüße, Conny

gut daß da mehrere personen involviert sind, ich fänd es sehr bedenklich wenn das nur am urteil einer person festgemacht würde.

in früheren zeiten war das ja glaub ich nicht so streng, da wurde sowas ab u. zu in erbschaftsgeschichten ja mißbraucht oder zumindest versucht.
 
gut daß da mehrere personen involviert sind, ich fänd es sehr bedenklich wenn das nur am urteil einer person festgemacht würde.

in früheren zeiten war das ja glaub ich nicht so streng, da wurde sowas ab u. zu in erbschaftsgeschichten ja mißbraucht oder zumindest versucht.

Da geb ich Dir absolut recht. Es muß natürlich sichergestellt werden, daß die Möglichkeit einer "Unterbringung gegen des Willen des Betroffenen" nicht mißbraucht wird. Daß die "lästige alte Tant" auf der Psychiatrie "verschwindet", weil sie ihren Neffen "nervt", darf natürlich nicht vorkommen.

Ich kenn die Sache halt leider auch "von der anderen Seite" - eine der beteiligten Personen ist der Meinung, daß in Wirklichkeit eh keine "Selbst- oder Fremdgefährdung" vorliegt, der Pat. geht heim - und nimmt sich das Leben (einmal z.B. bei einem 95-ig Jährigen erlebt, dem eigentlich auch ich nicht "zugetraut" hätte wirklich "ernst" zu machen). So etwas tut dann schon verdammt weh, wird sich aber leider in Einzelfällen nicht vermeiden lassen. Daher trotzdem ganz wichtig, daß mehrere Personen involviert sind.

Auch die Möglichkeit einer selbstgewollten Unterbringung gibt es ja im Gesetz. Auch einmal erlebt, bei einem Menschen, dem "eine Stimme" befohlen hat einen anderen Menschen zu töten, der aber wußte, daß das Unrecht wäre, und es daher nicht tun wollte. Er empfand "die Stimme" aber als so mächtig, daß er einfach nur mehr in Panik war. Wurde SELBSTVERSTÄNDLICH aufgenommen.

Aber um wieder zu "unseren 4 Prachtburschen" zurückzukommen. Ich hab zwar mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie nichts zu tun. Aber ich kann mir beim besten Willen NICHT vorstellen, daß ein Jugendlicher, der sich an seinen Hausarzt /Vertrauenslehrer/ einen Jugendamtmitarbeiter etc. wendet und sagt, daß er Hilfe braucht, weil er mit sadistischen Gefühlen /Gewaltphantasien etc. nicht mehr zurechtkommt und Angst hat "Schaden anzurichten" dann keine psychotherapeutische /psychiatrische Hilfe bekommen würde.

Liebe Grüße, Conny
 
Aber um wieder zu "unseren 4 Prachtburschen" zurückzukommen. Ich hab zwar mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie nichts zu tun. Aber ich kann mir beim besten Willen NICHT vorstellen, daß ein Jugendlicher, der sich an seinen Hausarzt /Vertrauenslehrer/ einen Jugendamtmitarbeiter etc. wendet und sagt, daß er Hilfe braucht, weil er mit sadistischen Gefühlen /Gewaltphantasien etc. nicht mehr zurechtkommt und Angst hat "Schaden anzurichten" dann keine psychotherapeutische /psychiatrische Hilfe bekommen würde.

Liebe Grüße, Conny

Es kann passieren, dass ein Hilfeschrei nicht richtig ankommt, nicht ernst genommen wird, verharmlost wird, Symptome falsch eingeschätzt werden, oder eine falsche Diagnose erfolgt, eine falsche Therapie erfolgt und das nicht aus bösem Willen oder Gleichgültigkeit, sondern weil erstens niemand vollkommen ist und zweitens niemand vorher schon ahnen kann, was nachher eventuell passiert .....

Und es gehört schon eine gewaltige Selbstüberwindung dazu , sich dahingehend zu outen dass man sadistische oder pädophile Fantasien hat .... selbst wenn es einem bewusst ist, bleibt dann noch die Scham und die Angst vor Konsequenzen ..... selbst viele Menschen mit "nur" Depressionen, wagen nicht diesen Schritt, weil sie Angst haben als verrückt stigmatisiert zu werden, das wird zwar mittlerweile schon besser aber ist immer noch für viele schwierig ....
 
Es kann passieren, dass ein Hilfeschrei nicht richtig ankommt, nicht ernst genommen wird, verharmlost wird, Symptome falsch eingeschätzt werden, oder eine falsche Diagnose erfolgt, eine falsche Therapie erfolgt und das nicht aus bösem Willen oder Gleichgültigkeit, sondern weil erstens niemand vollkommen ist und zweitens niemand vorher schon ahnen kann, was nachher eventuell passiert .....

Und es gehört schon eine gewaltige Selbstüberwindung dazu , sich dahingehend zu outen dass man sadistische oder pädophile Fantasien hat .... selbst wenn es einem bewusst ist, bleibt dann noch die Scham und die Angst vor Konsequenzen ..... selbst viele Menschen mit "nur" Depressionen, wagen nicht diesen Schritt, weil sie Angst haben als verrückt stigmatisiert zu werden, das wird zwar mittlerweile schon besser aber ist immer noch für viele schwierig ....

Absolute Zustimmung. Natürlich ist es enorm schwer, anderen (und sich selbst) einzugestehen, daß man gewalttätige / pädophile/ sadistische Neigungen hat, gegen die man ohne Hilfe nicht mehr ankommt.

Aber ES GIBT tatsächlich Menschen, die das schaffen. Und ich habe vor solchen Menschen die größte Hochachtung. Natürlich ist da auch die Gesellschaft gefragt, "psychiatrisch Erkrankte" nicht mehr auszugrenzen und dadurch den Schritt, selbst Hilfe zu suchen, für die Betroffenen leichter zu machen.

Liebe Grüße, Conny
 
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