Was mich noch viel mehr aufregt, dass diese Leute schreiben, keiner wäre dabei gewesen, sind aber selbst von der Geschichte der Hundehalterin so überzeugt, obwohl auch nicht dabei gewesen und die voller Widersprüche..
Dass diese Leute nicht daran zweifeln, dass eine gesunde Frau im besten Alter beim Stolpern über einen 50 cn hohen Hund (oder Variante dessen Leine) so hinkallt, dass sie das Bewusstsein verliert und trotzdem keine dafür typischen Verletzungen hat, ist scho ziemlich seltsam.
Und ihre Geschichte, dass die Hunde sie ohne Anzeichen nach hinten gezerrt, sie gestolpert und sofort ohnmächtig wurde, deshalb KEINE Erinnerung, kann ich so auch nicht glauben… somit für mich, absolut nicht nachvollziehbar, was da passiert ist.. und wenn es sich tatsächlich so zugetragen hätte, woher weiß sie dann, dass die Frau 1,5 Meter hinter ihr stand?
Zudem die Aussage vom Bürgermeister, aber auch von der Halterin selbst, in ihrem Haushalt 4 Erwachsene Hunde, samt der Welpen lebten.. wer sagt denn, dass sie nicht 4 Hunde dabei hatte?
In dem Facebook Berichte schreibt sie, dass sie immer mit 3 Erwachsenen Hunden gelaufen ist und vorher nie etwas passiert wäre.. somit, wo war der 4. Hund, oder wurde der nicht Gassi geführt?..
Aus dem Erkenntnis des LVwG geht hervor, dass sie zum gegenständliche Zeitpunkt Halterin von 5 erwachsenen Hunden war. Dass das Gericht die (sieben ?) Welpen nicht anführt, kann daran liegen, dass diese als Verursacher der tödlichen Verletzungen von vorne herein auszuschließen waren, oder dass als deren Halterin die Gattin aufgetreten ist oder dass sie eben tatsächlich anderswo unntergebracht waren.
"II.2. Vom Landesverwaltungsgericht Oberösterreich wird folgender Sachverhalt als erwiesen angenommen:
II.2.1. Die Bf war am 02.10.2023 Halterin folgender Hunde:
1. J (B), Wurfdatum: 29.08.2012, männlich, American Staffordshire Terrier,, Hundemarke Nr 0xx, Chipnr.: x;
2. H, Wurfdatum: 13.11.2015, weiblich, American Staffordshire Terrier,, Hundemarke Nr 0xx, Chipnr.: x;
3. C, Wurfdatum: 15.05.2019, weiblich, American Staffordshire Terrier,, Hundemarke Nr 0xx, Chipnr.: x;
4. P; Wurfdatum: 28.07.2021, weiblich, American Staffordshire Terrier,, Hundemarke Nr 0xx, Chipnr.: x;
5. E, Wurfdatum 15.05.2019, männlich, American Staffordshire Terrier,, Hundemarke Nr 0xx, Chipnr.: x."
Unterwegs war sie laut LVwG am 02.10.23 mit E, C und P. wie bzw ob sie die beiden 2012 und 2015 geborenen Tiere ausgeführt hat oder ob diese bei Freunden/in anderen Zuchtstätten
„ie hat am 2. Oktober 2023 in S grob fahrlässig (§ 6 Abs 3 StGB) den Tod der G B herbeigeführt, indem sie die drei American Staffordshire Terrier ‚A‘ (Rufname ‚E‘, 31,5 kg, Körpermaß 50 cm), ‚
C‘ (Rufname ‚C‘, Körpermaß 48 cm, 22 kg) und
‚B‘ (Rufname ‚P‘, Körpermaß 45 cm, 19 kg)
in Kenntnis deren Körperkraft und ohne physische Kontrolle über sie zu haben - sie wog zum Tatzeitpunkt 81 kg -, demnach unsachgemäß, führte, wobei sie schon durch das Ziehen des Hundes ‚E‘ zu Sturz kam und am Boden liegend alle drei Hunde nicht mehr kontrollieren konnte, wodurch sich diese in die Joggerin G B verbeißen konnten, wobei L M auch weder physisch noch durch Kommandos in der Lage war, die Hunde rechtzeitig vom Opfer abzuhalten bzw. wegzuzerren, sodass ..."
Wie bzw ob sie die beiden 2012 und 2015 geborenen Tiere, B und H, ausgeführt hat oder ob diese bei Freunden/in anderen Zuchtstätten untergebracht waren, bleibt dahingestellt. Offiziell wurden sie verschenkt und Tage später abgemeldet:
"II.2.5. E wurde am 02.10.2023 eingeschläfert [StA-Akt]. J, H, C und P wurden lt unterfertigtem Mailausdruck am 03.10.2023 an M B verschenkt. Eine Abmeldung der Bf als Halterin erfolgte am 10.10.2023 [Datenauszüge aus dem Oö. Hunderegister, ON4 vwgAkt; Niederschrift, ON18 vwgAkt]."
Und warum hat sie nach der Tat sofort den Rüden, aber nicht alle beteiligten Hunde einschläfern lassen?… Die Hundehalterin wusste doch, dass alle Hunde und nicht nur der Rüde beteiligt waren..
Na, weil sie, übrigens bis heute!, den Umstand, dass die einzige Zeugin an Ort und Stelle verstorben ist, weidlich ausnutzt. Die beide anderen waren Zuchthündinnen, also wertvoll, Elmo war das Baueropfer. Im Zeitpukt des Todes von Elmo ließ sie ja noch alle im Glauben, sie sei alleine mit ihm unterwegs gewesen. Und nicht zu vergessen, die schwerst tramatisierte Frau Nöbauer war erst am 10.10. vernehmungsfähig. Als dann klar war, dass sie mit drei Hunden unterwegs war, verkaufte sie weiterhin Elmo als alleinigen Angreifer bis Sachverständige nachgewiesen hatten, dass drei Hunde attackiert haben. Die wertvollen Hunde hatte sie am nächsten Tag "verschenkt" und aus den Akten gehtghervor, dass die Behörden große Mühe hatte und einige Zeit brauchten, bis der Aufenthaltsort der Hunde ermittelt war.
Dann stand in den ersten Berichten, dass sie auch schwer verletzt wurde, weshalb sie ins Krankenhaus musste.. wurde sie vor oder nach der Ohnmacht von ihren Hunden gebissen?
ZUerst war ja nur bekannt, dass sie in ein Krankenhaus eingeliefert wurde. Als sie sich dann schon tagelang dort aufgehalten hatte, lag nahe, sie sei schwer verletzt, insbesondere als zu dieser Zeit noch keiner vom schweren seelische Trauma wusste.
Dazu aus dem E des LVwG:
"
Zum konkreten Vorfall schilderte die Bf:
„Wenn ich konkret zu dem Vorfall noch gefragt werde,
wie ich mir selbst erkläre, dass es so extrem ausgegangen ist und dieser Vorfall so passiert ist,
gebe ich an, dass es sich um ein sehr traumatisches Ereignis handelte. Ich bin an dem Tag, wie
in gewohnter Art und Weise, die
übliche Runde gegangen wie viele Male zuvor. Wenn ich zum Ablauf kurz angeben darf, ich bin
mit den drei angeleinten Hunden gegangen und habe den
Schrei der Dame hinter mir gehört und mich
furchtbar erschrocken und bin dann
über meinen Rüden gefallen und eben so unglücklich zu Sturz gekommen, dass ich bewusstlos war. Die Hunde haben dann mich
verteidigt und
sich bedroht gefühlt.
Wenn ich konkret gefragt werde, dass meine Bewusstlosigkeit aber trotzdem nicht zwangsweise dazu führen muss, dass die Hunde so extrem agieren, gebe ich an, dass dies –
so habe ich das aus vielen Gesprächen mit anderen Trainern mittlerweile mitgenommen – deswegen war,
weil sie mich verteidigt haben und
sich bedroht gefühlt haben und
ihrem Instinkt gefolgt sind
. Meiner Meinung nach haben
mich die Hunde
verteidigt und
wollten mich auch wegziehen, ich
war nicht so schwer verletzt wie das überall geschrieben gewesen ist, ich hatte eine Wunde am Arm, im Gesicht und eine am Fuß. Die Hunde
wollten mich von der Frau wegziehen.
Ich bin der Meinung es ist deswegen so extrem ausgefallen,
weil sie mich eben verteidigen wollten. Natürlich bin ich geschockt darüber, was jemand anrichten kann den man eigentlich für friedfertig hält und nie auffällig gewesen ist, aber wie gesagt
ich erkläre mir das dadurch, dass die Hunde mich verteidigt haben.“ [Niederschrift, ON18 vwgAkt]"
Seltsam, dass eie Bewusstlose mit solcher Sicherheit (oder ist es Kühheit?) behauptet, die Hunde hätte sie verteidigt und als Beweis nicht anführt, dass sie "dies aus vielen Gespräche mit anderen Trainern mittlerweile mitgeomme hat.
Ich frage mich, wie Hunde, die damit beschäftigt waren, sie rettend wegzuziehen, gleichzeitig die Joggerin zu Tode bringen konnten. Beschützen und verteidigen wovor ud wogegen????