MMn die glanzvollsten Passagen aus:
, 12.05.2024, abgerufen am 14.05.2024:
Kurz mal so vorweg:
Vorweg wünsche ich den Hinterbliebenen noch mal von ganzem Herzen mein aufrichtiges Beileid!
Und so wird dann ein Menschenleben aufgewogen:
… So schrecklich dieser Unfall auch für die Familie, Freunde, Bekannten und Nachbarn von der Verstorbenen war, rechtfertigt es nicht, was mit uns gemacht wurde.
Wir haben alles verloren, für was wir gelebt haben. Unser Zuhause, unser Ansehen, unsere Hunde.
Jeder sprach über uns aber wirklich niemand mit uns.
Zumindest die sich jetzt beklagende Verfasserin war nicht zu sprechen. Sie zog sich traumatisiert in eine Krankenanstalt zurück. Selbst eine Einvernahme war eine ganze Woche lang nicht möglich.
Nicht nur die Hinterbliebenen, auch wir gingen durch die Hölle!
Zur Erinnerung Auszug aus den Entscheidungsgründen des LVwG Liz vom 11.April 2024, LVwG-050303/19/SB, das hier das Urteil des LG Linz vom 07.03.2024, GZ: 24 Hv 22/24a, zitiert :
"Die Bf wurde
rechtskräftig wegen des Vergehens der
fahrlässigen Tötung nach § 81 Abs 1 StGB verurteilt. Sie ist schuldig: „ie hat am 2. Oktober 2023 in S grob fahrlässig (§ 6 Abs 3 StGB) den Tod der G B herbeigeführt, indem sie die drei American Staffordshire Terrier ‚ ... in Kenntnis deren Körperkraft und ohne physische Kontrolle über sie zu haben - ... -, demnach unsachgemäß, führte, wobei sie schon durch das Ziehen des Hundes ‚E‘ zu Sturz kam und am Boden liegend alle drei Hunde nicht mehr kontrollieren konnte, wodurch sich diese in die Joggerin G B verbeißen konnten, wobei L M (Bem: = K N) auch weder physisch noch durch Kommandos in der Lage war, die Hunde rechtzeitig vom Opfer abzuhalten bzw. wegzuzerren, sodass diese G B eine
Vielzahl gravierender Bisswunden zufügten, wodurch G B
massivste Weichgewebszerstörungen im gesamten Gesichts- und Nackenbereich mit teils traumatischer Skelettierung des Gesichtes, einer lochartigen Bruchzone des Schädelknochens in der rechten hinteren Schädelgrube, zahlreiche bis tief ins Gewebe reichende Hautdurchtrennungen an den Extremitäten, Fingerknochen- und Zehenbrüche links, eine Gasembolie am Herzen, einen Bruch des linken Schildknorpeloberhornes mit Umblutung, einen Rippenserienbruch rechts in mittlerer Schlüsselbeinlinie (IV. bis VIII. Rippe), erlitt und noch am Ort des Vorfalles an Blutverlust und einer Gasembolie im Gefolge massiver Gewebszerstörungen bei multiplen Gewalteinwirkungen vornehmlich im Kopf-, Hals-/Nacken- und Extremitätenbereich, verstarb“
Mir scheint, dass es bei den ca 500 Mal zuvor, bei denen Frau Kerstin Nöbauer bedenkenlos in dieser Kostellation ging, Glück war. Erstaunlich, dass im Bett schlafende "Nannihunde", von denen die Schreiberin sagt "Mein Kind würde ich nach wie vor neben den Hunden spielen lassen" .[Niederschrift, ON18 vwgAkt], keine andere Wahl hatten, als der STEHENDEN Joggerin an Gesicht und Hals zu gehen.
Krug und Brunnen?
Bemerkeswert, dass eine mehr als 80 kg wiegende Frau in den besten Jahren beim über die Leine - oder war es der Elmo? - Stürzen so hinknallt, dass sie das Bewusstsein verliert - vor allem ohne hinterher eindeutige, typische Verletzungen zu haben.
Ich ging wie jeden Tag mit den 3 los, ... , als plötzlich von hinten ein lauter Schrei zu hören war. Wir haben uns alle so erschrocken und natürlich wollten die Hunde schauen von wem dieser Schrei kam. Als ich mich umdrehte, stand die Joggerin keine 1,5 Meter hinter uns.
Leider Gottes kam ich durch eine Kombination aus verschiedenen Gründen (Schreck, Fokus auf den Schreckreiz, Zug auf der Leine – Seitenwechsel von Elmo, ich falle über ihn und seine Leine) zu Sturz und lag bewusstlos auf dem Boden.
Erschwerend kam hinzu, dass eine Hündin davon knapp 2 wochen alte Welpen zuhause hatte.
Meine „Abwesenheit“ kombiniert mit dem damaligen Hormonhaushalt der Hunde (normal aufgrund der Welpen) veranlasste sie dazu, so zu reagieren.
Hunde können aus 4 Reaktionen auswählen. Dazu zählt Fight, Flight, Freeze und Feedle about. Aufgrund des Umstandes mit den Welpen hatten sie leider nur eine Auswahlmöglichkeit.
Auch war ich ca 500 mal mit genau diesen 3 Hunden so unterwegs und sie standen immer im Gehorsam. Hätte ich Bedenken oder wäre unsicher gewesen, wäre ich nicht so oft mit ihnen in dieser Konstellation gegangen.
Bedenkenlos passiert´s dann mal eben so:
. Es gibt Situationen im Leben auf die man nicht vorbereitet ist und die einfach so passieren. Unfälle passieren leider viel zu schnell und viel zu unerwartet.
Oder doch nicht einfach so? Die Hunde haben ja sich und ihre Führerin?? BESCHÜTZT. Wovor? Vor einer STEHENDEN Joggerin, die kurz zuvor laut gerufen hat? Und es hat sicher nichts mit Erziehung/Hundesport zu tun, dass es doch immer noch vereinzelt Hunde gibt, die auf das erste Aus verlässlich und immer gehorchen?
Dieser Unfall hat weder etwas mit Erziehung noch mit dem Ausüben diverser Hundesportarten zu tun, oder schon gar nichts mit der Rasse, eventuell eher mit der Beziehung. Meine Hunde haben sich selbst und mich beschützt.
Als Hundehalter fühle ich mich von Frau Nöbauer K, die mit ihrer Bescheidbeschwerde während der Phase der Novellierung des OÖ HundehalteG noch Öl ins Feuer gegossenn hat, verarscht, wenn sie dann auch noch dies von sich gibt:
Ich möchte mich aber auch aufrichtig bei allen verantwortungsbewussten Hundehaltern entschuldigen. Es tut mir leid, was ihr jetzt auf euch nehmen müsst, um euren Hunden ein artgerechtes Leben zu ermöglichen.
Zu ermöglichen ist da NICHTS mehr, Frau Nöbauer.
Faktum ist, dass Besitzern diverser Rassen und aller Hunde, die keine Zwerge sind, artgerechte Haltung aufgrund des Unfalls nicht mehr möglich sein wird. Soweit noch irgendeine Chace auf eie zweckdienliche, sachlich differenzierede Novelle bestanden hatte, war diese mit der Nöbauerschen Bescheidbeschwerde dahin.
Leider wurde dieser tragische Fall für eine reißerische Medienerstattung genutzt, um die Auflagen zu steigern. Die Wahrheit stand bei diesen Berichten leider nicht an erster Stelle.
Frau Nöbauer prangert Medien an, die reißerisch über den Tod dieser Frau berichteten. Hätten die Medien aus dem Strafurteil und/oder aus dem Erkenntnis des LVwG zitiert, wäre die horrible Wahrheit vermutlich noch viel auflagesteigernder gewesen.
Frau Nöbauer sollte sich bei den Medien besser bedanken - wir als Hundehalter übrigens auch.
Die Wahrheit stand bei der Verfasserin übrigens auch nicht an erster Stelle, sonder wurde immer den zwingenden Tatsachen "angepasst". Für mich mit ein Grund, einer nachträgliche Schilderung auch zu misstrauen, insbesondere als die einzige Zeugin nicht mehr in der Lage war sich zu äußern, ehe sie an Ort und Stelle verstarb.