In welcher Gesellschaft ich mich bewege ist eine Sache, nämlich in der, in welcher ich mich wohl fühle, wie Arbeitsgruppen eines Ministeriums bzw. einer Regierung eines Landes, derartige Wortmeldungen aufnehmen, ist eine andere Sache.
Zur Verdeutlichung: diese Menschen haben keineswegs über den erschossenen Hund gelacht, sondern über die von mir zitierte Wortmeldung.
Z.B. :
Die
österreichische Gesetzgebung definiert in § 283 des
Strafgesetzbuches (StGB) Verhetzung:
(1) Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefährden, zu einer feindseligen Handlung gegen eine im Inland bestehende Kirche oder Religionsgesellschaft oder gegen eine durch ihre Zugehörigkeit zu einer solchen Kirche oder Religionsgesellschaft, zu einer Rasse, zu einem Volk, einem Volksstamm oder einem Staat bestimmte Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen
Daraus den Schluss zu ziehen, Polittker bzw. Medien der Volksverhetzung anzuklagen ist defintiv lächerlich.
Die Medien bzw. div. Politiker für die Haltung der Allgemeinheit verantwortlich zu machen, halte ich für einen fatalen Irrtum.