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Jetzt wird es wieder unterschiedliche Versionen des Vorfalles geben und jeder darf sich aussuchen welche ihm am besten gefällt.
was glaubst wieviele Hunde am Land alleine "Gassi" gehen - also bei uns gerade wieder 2 Stk. - und die laufen nicht Gefahr, vom Jäger abgeschossen zu werden!! sie wildern nicht, halten sich in der Nähe des Bauernhofes auf und sind max. bei uns in der Siedlung - sie stören niemanden
hi
Das ist richtig- aber solange nicht beide hunde WIRKLICH eine gefahr für andere dargestellt haben (und das haben sie bis jetzt in keiner version) rechtfertigt nichts ein erschießen.
lg
und weil ein hund vom grundstück des besitzers abhaut muss gleich der JÄGER gerufen werden? warum ruft man nicht den NACHBARN an und sagt ihm, dass sein hund grad abgehauen ist?????
aus ORF on:
"Anrainer hatte Angst vor den Hunden
Die zwei Hunde, ein American Pitbull und ein Steffordshire Bullterrier, waren laut Polizei vom Grundstück eines der beiden Hundebesitzer ausgebrochen. Ein verängstigter Anrainer alarmierte daraufhin den Jäger, da die Hunde ohne Leine, ohne Halsband und auch ohne Maulkorb vor seinem Grund herumgelaufen seien.
Als der Jäger die beiden Hunde fand, liefen sie gerade über ein Grundstück, auf dem einer der beiden Terrier kürzlich zwei Ziegen gerissen hatte. Sie dürften laut dem 58-Jährigen diesmal eine Rehwitterung aufgenommen habe. Auf die Schreie des Jägers kehrte der sechsjährige American Pitbull-Rüde um, worauf ihn der Mann erschoss."
Wie so oft mußte es der Hund büßen - eine unglückselige Kombination aus nachlässigem/ verantwortungslosem Besitzer und schießfreudigem Jäger
Eben!
Und daher kannst davon ausgehen, dass das sicher nicht die "besten Freunde" waren bzw. es offenbar schon einen oder mehrere Vorfälle gegeben hat.
Würd mein Hund abhauen, würd wahrscheinlich die ganze Siedlung mit Knackwürsten suchen gehen...
Eben!
Und daher kannst davon ausgehen, dass das sicher nicht die "besten Freunde" waren bzw. es offenbar schon einen oder mehrere Vorfälle gegeben hat.
Würd mein Hund abhauen, würd wahrscheinlich die ganze Siedlung mit Knackwürsten suchen gehen...
Wenns so war wie auf der ORF Seite geschrieben, sieht die Sache anders aus. Noch dazu wenn die "spielenden" Hunde bereits zwei Ziegen gerissen haben.
Da ist der Hundebesitzer selber Schuld dran. Und in dem Fall - wenn zwei Hunde frei rumrennen und wahllos Tiere reißen - ist der Jäger im Recht. Oder hätt er warten sollen bis die zwei noch mehr Tiere töten?
Komplett wurscht ob dass jetzt zwei Labis sind oder Pit Bulls. Schuld ist der Besitzer!
wenns stimmt!! und es nicht nur einfach eine Rechtfertigung für seine Handlung ist
Vor einigen Wochen hätte der Jäger seine Tat bereits angekündigt. Das sagte zumindest Emanuel L. aus. Er sei mit seinem Pitt Bull auf einer Wiese unterwegs gewesen. L. ließ seinen Hund von der Leine. Der Jäger verwarnte ihn daraufhin und drohte, den Hund zu erschießen, sofern er ihn nochmals freilaufend erwischen soll. Geschossen hat er nun tatsächlich, getroffen wurde aber "Legolas", der Hund von Torsten J
Nach der Medienhetze ist das fürchte ich nicht vergleichbar ....
Das ist schon klar, nur wenn der jäger den hund schon gesehen hat, und den besitzer verwarnt hat, weiß er ja wie der hund aussieht. zumal ja im artikel stand, das der jäger NEBEN dem grundstück von dem besitzer stand und ihn erschoss wie der hund heim kam. das kommt mir dann eher als rache vor, als nach "streuner erschiessen".@Sinapauls: Soweit ich weiß muss der Jäger ja zuerst mal den Besitzer verwarnen. Und spätestens DA muß ich doch als Besitzer soviel HIRN haben, dass ich meinen Hund eben NICHT mehr wahllos frei herumrennen lass. *am kopf greif* Ausbaden hats der Hund müssen.
Das ist schon klar, nur wenn der jäger den hund schon gesehen hat, und den besitzer verwarnt hat, weiß er ja wie der hund aussieht. zumal ja im artikel stand, das der jäger NEBEN dem grundstück von dem besitzer stand und ihn erschoss wie der hund heim kam. das kommt mir dann eher als rache vor, als nach "streuner erschiessen".
was die medien und die politiker zur zeit betreiben nennt man VERHETZUNG und ist strafbar.
Zitat:
Die österreichische Gesetzgebung definiert in § 283 des Strafgesetzbuches (StGB) Verhetzung:
(1) Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefährden, zu einer feindseligen Handlung gegen eine im Inland bestehende Kirche oder Religionsgesellschaft oder gegen eine durch ihre Zugehörigkeit zu einer solchen Kirche oder Religionsgesellschaft, zu einer Rasse, zu einem Volk, einem Volksstamm oder einem Staat bestimmte Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.
da seit 1945 nicht mehr von rassenunterschieden innerhalb der menschlichen rasse geredet werden soll / darf, kann damit nur eine andere rasse als der mensch gemeint sein. in diesem fall eben die rasse HUND.
vielleicht sollte man einmal ne sammelklage gegen die medien und die hundehassenden politiker einreichen.
da für einen hund HUNDESTEUER bezahlt wird, kann er auch den schutz des gesetzes erwarten.