Impfschäden an Haustieren....

www.haustierimpfungen.de gibts schon länger nicht mehr dafür diesen BLOG: http://haustiereimpfenmitverstand.blogspot.com/
Das Buch "Haustiere impfen mit Verstand" von Monika Peichl sollte es aber noch geben (die anderen Hunde impfen mit Verstand sind vergriffen), dort ist alles verständlich und kurz zusammengefasst.

eine Übersicht über Reisebestimmungen findet man bei Intervet hier

Die Dreijährige Tollwutimpfung ist im ganzen EU-Raum gültig

Die Verordnung 998/2003 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26.5.2003 enthält
in Anhang II, Teil B, Abschnitt 2 folgende Länder:
Hier entspricht der Tollwutstatus dem der EU. Bei Wiedereinreise aus diesen Staaten nach Deutschland
(Rückreise) gelten daher die EU-Bestimmungen (Heimtierpass, Kennzeichnung, Tollwutimpfung,
alternativ eine vom Amtstierarzt ausgefüllte Veterinärbescheinigung). Eine Einreise von Welpen, die
jünger sind als 3 Monate, ist nur mit Einfuhrgenehmigung möglich, die rechtzeitig vor der Einreise
beantragt werden sollte.
Bei Einreise in diese Staaten gelten noch länderspezifische Bedingungen, die ausgewählt angeführt werden:
• Andorra
• Island
• Liechtenstein
• Kroatien EU-Petpass voll anerkannt
• Monaco
• Norwegen
• San Marino
• Schweiz EU-Petpass voll anerkannt
• Vatikanstadt
Hier entspricht der Tollwutstatus dem der EU. Bei Wiedereinreise aus diesen Staaten nach Deutschland
(Rückreise) gelten daher die EU-Bestimmungen (Heimtierpass, Kennzeichnung, Tollwutimpfung,
alternativ eine vom Amtstierarzt ausgefüllte Veterinärbescheinigung). Eine Einreise von Welpen, die jünger sind als 3 Monate, ist nur mit Einfuhrgenehmigung möglich, die rechtzeitig vor der Einreise beantragt werden sollte (gilt auch für Schweden, auch wenns nicht in der Broschüre steht - nachfragen!).

Norwegen
Tollwutimpfung
Die Einreise ist seit 1.1.2012 analog zu den EU-Richtlinien geregelt: Tollwutimpfung im
Einklang mit den Empfehlungen des Herstellers, bei Erstimpfung mindestens 21 Tage vor
Einfuhr. Es ist keine Antikörperbestimmung mehr erforderlich.

In der Broschüre steht auch was noch bei Einreise und Wiedereinreise nach Österreich zu beachten ist. Bzw. über die Einfuhr gefährlicher Hunde und über Beißkorb- u. Leinenpflicht.

Außer Nobivac T (Intervet) hat auch Enduracell T (Pfizer) die Zulassung für drei Jahre
Wiederholungsimpfung:
Zur Gewährleistung des Impfschutzes gegen Tollwut ist eine Wiederholungsimpfung bei Hund und Rind im Abstand von drei Jahren, bei der Katze (Anm.:nur bei Freigänger od. Auslandsreisen nötig! Grundimmunisierung vorteilhaft!) im Abstand von vier Jahren und beim Pferd im Abstand von 18 Monaten ausreichend.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kosten für die TW sollten pro Hund zwischen 30 und 35 Euro liegen, wobei normalerweise jeder TA bei einer so großen Anzahl an Hunden einen Rabatt gibt (wie für Züchter auch falls Du keiner bist...)

es lohnt sich auch bei Hundevereinen, Hundesportvereinen, Tierheimen nachzufragen ob und wann die Impfaktionen durchführen.

Zumindest in D dürfen eigentlich Tierärzte nicht unterhalb ihrer Gebührenordnung tätig werden.
 
es lohnt sich auch bei Hundevereinen, Hundesportvereinen, Tierheimen nachzufragen ob und wann die Impfaktionen durchführen.

Zumindest in D dürfen eigentlich Tierärzte nicht unterhalb ihrer Gebührenordnung tätig werden.

Von solchen Aktionen hab ich in Ö noch nicht gehört (was nicht heißt das es sie nicht gibt *g*)

Und jeder TA hier hat Züchterpreise, in wie weit die in der Verordnung liegen weiß ich nicht, aber die sind günstiger...
 
sindy (12 jahre alt) wurde am samstag TW geimpft, über den rest ein titer gemacht. und falls der hund in 3 jahren noch lebt (wovon ich fest ausgehe ;) ) wird auch für TW mal ein titer gemacht und dann weitergeschaut.
 
Was wurde denn mit 1 Jahr geimpft?

Falls er da zumindest SHP bekommen hat, würde ich nur das erst mit 4 Jahren wieder impfen.

Und Tollwut eben dann, wenn es abgelaufen ist. Bei der nächsten Nachimpfung darauf achten, dass ein auf 3 Jahre zugelassener und auch eingetragener Impfstoff gegeben wird, zB Nobivac T :


"Bei Hunden und Katzen wird mit Nobivac T ein wirksamer Impfschutz im Sinne der Tollwut-Verordnung erreicht, sofern die Impfung
- im Falle einer Erstimpfung mindestens 21 Tage und längstens 3 Jahre zurückliegt und
- im Falle einer Wiederholungsimpfung längstens 3 Jahre nach vorangegangener Tollwutschutzimpfung durchgeführt worden ist und längstens 3 Jahre zurückliegt."
:o:( Ich finde den Impfpass nicht - aber sobald ich ihn gefunden habe...schreib ich es auf.
Ich möchte bei Yuma unbedingt Impfungen einsparen.
 
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