lenny
Super Knochen
www.haustierimpfungen.de gibts schon länger nicht mehr dafür diesen BLOG: http://haustiereimpfenmitverstand.blogspot.com/
Das Buch "Haustiere impfen mit Verstand" von Monika Peichl sollte es aber noch geben (die anderen Hunde impfen mit Verstand sind vergriffen), dort ist alles verständlich und kurz zusammengefasst.
eine Übersicht über Reisebestimmungen findet man bei Intervet hier
Die Dreijährige Tollwutimpfung ist im ganzen EU-Raum gültig
Die Verordnung 998/2003 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26.5.2003 enthält
in Anhang II, Teil B, Abschnitt 2 folgende Länder:
Hier entspricht der Tollwutstatus dem der EU. Bei Wiedereinreise aus diesen Staaten nach Deutschland
(Rückreise) gelten daher die EU-Bestimmungen (Heimtierpass, Kennzeichnung, Tollwutimpfung,
alternativ eine vom Amtstierarzt ausgefüllte Veterinärbescheinigung). Eine Einreise von Welpen, die
jünger sind als 3 Monate, ist nur mit Einfuhrgenehmigung möglich, die rechtzeitig vor der Einreise
beantragt werden sollte.
Bei Einreise in diese Staaten gelten noch länderspezifische Bedingungen, die ausgewählt angeführt werden:
• Andorra
• Island
• Liechtenstein
• Kroatien EU-Petpass voll anerkannt
• Monaco
• Norwegen
• San Marino
• Schweiz EU-Petpass voll anerkannt
• Vatikanstadt
Hier entspricht der Tollwutstatus dem der EU. Bei Wiedereinreise aus diesen Staaten nach Deutschland
(Rückreise) gelten daher die EU-Bestimmungen (Heimtierpass, Kennzeichnung, Tollwutimpfung,
alternativ eine vom Amtstierarzt ausgefüllte Veterinärbescheinigung). Eine Einreise von Welpen, die jünger sind als 3 Monate, ist nur mit Einfuhrgenehmigung möglich, die rechtzeitig vor der Einreise beantragt werden sollte (gilt auch für Schweden, auch wenns nicht in der Broschüre steht - nachfragen!).
Norwegen
Tollwutimpfung
Die Einreise ist seit 1.1.2012 analog zu den EU-Richtlinien geregelt: Tollwutimpfung im
Einklang mit den Empfehlungen des Herstellers, bei Erstimpfung mindestens 21 Tage vor
Einfuhr. Es ist keine Antikörperbestimmung mehr erforderlich.
In der Broschüre steht auch was noch bei Einreise und Wiedereinreise nach Österreich zu beachten ist. Bzw. über die Einfuhr gefährlicher Hunde und über Beißkorb- u. Leinenpflicht.
Außer Nobivac T (Intervet) hat auch Enduracell T (Pfizer) die Zulassung für drei Jahre
Das Buch "Haustiere impfen mit Verstand" von Monika Peichl sollte es aber noch geben (die anderen Hunde impfen mit Verstand sind vergriffen), dort ist alles verständlich und kurz zusammengefasst.
eine Übersicht über Reisebestimmungen findet man bei Intervet hier
Die Dreijährige Tollwutimpfung ist im ganzen EU-Raum gültig
Die Verordnung 998/2003 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26.5.2003 enthält
in Anhang II, Teil B, Abschnitt 2 folgende Länder:
Hier entspricht der Tollwutstatus dem der EU. Bei Wiedereinreise aus diesen Staaten nach Deutschland
(Rückreise) gelten daher die EU-Bestimmungen (Heimtierpass, Kennzeichnung, Tollwutimpfung,
alternativ eine vom Amtstierarzt ausgefüllte Veterinärbescheinigung). Eine Einreise von Welpen, die
jünger sind als 3 Monate, ist nur mit Einfuhrgenehmigung möglich, die rechtzeitig vor der Einreise
beantragt werden sollte.
Bei Einreise in diese Staaten gelten noch länderspezifische Bedingungen, die ausgewählt angeführt werden:
• Andorra
• Island
• Liechtenstein
• Kroatien EU-Petpass voll anerkannt
• Monaco
• Norwegen
• San Marino
• Schweiz EU-Petpass voll anerkannt
• Vatikanstadt
Hier entspricht der Tollwutstatus dem der EU. Bei Wiedereinreise aus diesen Staaten nach Deutschland
(Rückreise) gelten daher die EU-Bestimmungen (Heimtierpass, Kennzeichnung, Tollwutimpfung,
alternativ eine vom Amtstierarzt ausgefüllte Veterinärbescheinigung). Eine Einreise von Welpen, die jünger sind als 3 Monate, ist nur mit Einfuhrgenehmigung möglich, die rechtzeitig vor der Einreise beantragt werden sollte (gilt auch für Schweden, auch wenns nicht in der Broschüre steht - nachfragen!).
Norwegen
Tollwutimpfung
Die Einreise ist seit 1.1.2012 analog zu den EU-Richtlinien geregelt: Tollwutimpfung im
Einklang mit den Empfehlungen des Herstellers, bei Erstimpfung mindestens 21 Tage vor
Einfuhr. Es ist keine Antikörperbestimmung mehr erforderlich.
In der Broschüre steht auch was noch bei Einreise und Wiedereinreise nach Österreich zu beachten ist. Bzw. über die Einfuhr gefährlicher Hunde und über Beißkorb- u. Leinenpflicht.
Außer Nobivac T (Intervet) hat auch Enduracell T (Pfizer) die Zulassung für drei Jahre
Wiederholungsimpfung:
Zur Gewährleistung des Impfschutzes gegen Tollwut ist eine Wiederholungsimpfung bei Hund und Rind im Abstand von drei Jahren, bei der Katze (Anm.:nur bei Freigänger od. Auslandsreisen nötig! Grundimmunisierung vorteilhaft!) im Abstand von vier Jahren und beim Pferd im Abstand von 18 Monaten ausreichend.
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