Für alle die jetzt schon bisschen aufgeregt sind wegen der Ausstellung, einfach an folgenden Standard denken bei der Show
Richterstandard
Allgemeine Erscheinung
Der erste Eindruck eines guten Hunderichters sollte sein, dass er eine gerechte, strenge, aber auch sanfte und aufmerksame Persönlichkeit darstellt. Er besitzt eine furchtlose, aber nicht aggressive Art.
Selbstsicherheit und eine vornehme Zurückhaltung, welche sich darin äußert, dass er nicht sofort im Ring wahllos neue Freundschaften eingeht, sonders erst später oder erst im Hotel bei einem gemütlichen Essen.
Ein Richter sollte eine gewisse Vornehmheit ausstrahlen, schwer zu definieren,
aber immer erkennbar nach Beendigung des offiziellen Richtens. Das
Geschlecht ist unerheblich. Körperliche Fitness ist wünschenswert, aber
nicht unbedingt erforderlich, da das süße Leben dieses Spezies sehr stark
verweichlicht hat.
Kleidung
Die Kleidung sollte den klimatischen Verhältnissen angepasst sein;
Unterwäsche der Jahreszeit entsprechen. Aber niemals darf ein Richter
unangenehmen Körpergeruch verbreiten.
Figur:
Die wünschenswerte Figur einer Richterin sollte den Proportionen der zu
richtenden Rasse entsprechen. Die Figur eines männlichen Richters ist von
geringerer Bedeutung, aber eine stattliche Erscheinung ist generell
bevorzugt.
Hautfarbe:
Alle Farbvarianten sind zugelassen. Persönlich habe ich zwar noch nie
einen blauen Richter erlebt, aber es gibt immer ein erstes Mal.
Größe:
Ein Richter sollte weder zu groß noch zu klein sein. Als allgemeine
Faustregel kann gelten: muß ein Richter sich hinknien, um einen Hund zu
beurteilen, so ist er zu groß; muß ein Richter hochspringen, um die Hoden
zu fühlen, so ist er zu klein. Gemessen werden sollte vom Haaransatz
(Haare teilen oder runterdrücken), so dass die tatsächliche Größe
festgestellt werden kann.
Gewicht:
Das Durchschnittsgewicht eines Richters sollte zwischen 50 und 150 kg
liegen, je nach Geschlecht, jedoch muss immer eine Harmonie zur
Körpergröße bestehen.
Gangwerk:
Richter mit der Tendenz, auf dem Boden zu kriechen, sollten in der
Beurteilung herabgesetzt werden. Auch das Nichthochheben (Schlürfen) der
Beine führt zur Abwertung. Bei der Vorwärtsbewegung ist ein Fuß vor den
anderen zu setzen. Hüpfen oder ein wiegender Schritt sind zulässig und
manchmal auch eine effektvolle Selbstdarstellung.
Präsentation:
Während des Richtens sollte der Richter im Zentrum des Ringes stehen, die
Beine leicht gespreizt, Arme vor der Brust gekreuzt, das Kinn leicht auf
die Brust gesenkt mit einem leicht aus den Augenwinkeln schielendem
Blick.
Hat der Richter diese Haltung eingenommen und die Hunde das "Im Kreis
laufen" begonnen, muß der Sonderleiter unbedingt die Runden zählen. Bei
mehr als 20 Runden oder einem vorherigen Zusammenbruch eines
Vorführers ist der Richter unauffällig durch leichte Stöße in die Rippen
darauf aufmerksam zu machen.
Ältere und erfahrene Richter kennen Dutzende dieser
Haltungspositionen und sind schon öfters dabei eingenickt
Geringe Fehler:
Stummheit:
Ein Richter sollte in einer gut hörbaren Lautstärke sprechen. Der
Wortschatz ist ausreichend, wenn er die Wörter "Laufen", "Noch eine Runde"
oder "Halt" und die Zahlen 1 bis 4 beherrscht.
Schwerhörigkeit:
Schwerhörigkeit ist nicht als Fehler zu bewerten. Tatsächlich sollte es
sogar als Vorzug angesehen werden, wenn der Richter die ungezogenen
Kommentare vom Rand des Ringes oder die ins Ohr geflüsterten Hinweise
der Vorführenden über die Qualitäten ihrer Hunde nicht hört.
Blindheit:
Es ist von Vorteil, wenn ein Richter den vollen Gebrauch beider Augen hat.
Es gibt jedoch auch bekannte Personen mit extrem stark eingeschränktem
Sehvermögen, was einer erfolgreichen Richterkarriere nicht im Wege steht.
Vielleicht sollte man das Sehvermögen vom Standard ausschließen, um
endlose Diskussionen nach dem Richten zu vermeiden.
Disqualifizierende Fehler:
Richter, welche im Ring toben, brüllen oder hysterische Lachanfälle
bekommen, wenn ein Vorführer mit einer erbarmungswürdigen Kreatur den
Ring betritt, sind sofort zu disqualifizieren. Auch sind Richter
auszuschließen, die den reibungslosen Ablauf unterbrechen, während ein
Vorführender einen Scheck für ihn ausstellt, um ihn sofort und nicht erst
nach Beendigung des Richtens in Empfang zu nehmen. Ein Richter, welcher
einen Vorführenden beleidigt oder körperlich angreift ist nach dreimaliger
schriftlicher Verwarnung auszuschließen. Wie in Gehorsamswettbewerben
ist ein Richter sofort des Ringes zu verweisen, wenn er öffentlich uriniert
oder Kot absetzt. Diese Vorschrift trifft im übrigen auch auf den
Sonderleiter und das Ringpersonal zu.
(Autor unbekannt)