Hundesteuer - Jetzt trifft es auch die Steiermark!!

Un und nochmal WER überprüft denn?

Hinz und Kunz, der weder Hundehalter noch sonst was sein muss kann überprüfen ;)

Mir hat damals die Überprüfung von der BH wegen der zucht schon gereicht.
herr kommt, tritt als erster mal meine 5 monate alte Hündin, weils ihn ansprigen will, schmeißt mit depperten Kommentaren um sich, weil die Hunde im haus leben, sucht die Zwinger - weil züchter brauchen das...
Kannte weder einen ÖKV, noch konnte ich ihm klar machen, warum Hunde mit gesundheitsproblemen nicht in die Zucht gehen und warum man nicht schon mit 8 monaten belegen lässt..

Ja toll, solche leute braucht man, wenn eine zuchtstätte abgenommen wird :rolleyes:

Und wenn solche Herrschaften dann auch noch nen Theoriekurs in Hundehaltung abhalten, dann Gute Nacht :eek:

Und wann war das?? Und wird die ZS nicht vom Verein abgenommen??
 
Eine Frage an die Gegner irgendwelcher Auflagen zur Hhltung:

Was schlagt ihr den so vor die Befähigung und den verantwortungsvollen Umgang mit Hund, zu überprüfen??


Naja, schwer zu sagen, nur wird ein 6 Stunden blabla Kurs nix bringen... wer sagt denn, das hundehalter das dann auch umsetzt?!
 
Dass die Hundehalter geprüft werden, ist ja nicht mal so schlecht, aber deswegen gleich die HS so saftig zu erhöhen, finde ich schon eine Frechheit!

Naja, bin gespannt, ob ich den HFS nochmal machen muss....hab ihn 2009 absolviert, allerdings in Wien, ich hoffe mal, dass er trotzdem anerkannt wird....
 
Dass die Hundehalter geprüft werden, ist ja nicht mal so schlecht, aber deswegen gleich die HS so saftig zu erhöhen, finde ich schon eine Frechheit!

Naja, bin gespannt, ob ich den HFS nochmal machen muss....hab ihn 2009 absolviert, allerdings in Wien, ich hoffe mal, dass er trotzdem anerkannt wird....

Ich kann nur raten - statt über die Hundesteuer per se zu maulen - eine Zweckbindung fordern und vielleicht sind sich die Hundler mal so einig dass man das gemeinsam einklagt ...
 
Ja und gäbe es eine Zweckbindung, könnte man sie nicht in jedem Ort gleich hoch ansetzen.

in Graz gibt es einige Auslaufzonen, wohl auch mit Bademglichkeiten usw.(all das muss finanziert werden, eh auch klar)

Hier in Lieboch gibt es NIX, hier herrscht überall Leinenpflicht - an die ich mich halte-, es gibt keine Auslaufzonen etc. Und dennoch zahle ich pro Hund 35€...und mehr zahl ich sicher nicht, da weigere ich mich.
2003 hab ich 5€ gezahlt :rolleyes:
 
Ja und gäbe es eine Zweckbindung, könnte man sie nicht in jedem Ort gleich hoch ansetzen.

in Graz gibt es einige Auslaufzonen, wohl auch mit Bademglichkeiten usw.(all das muss finanziert werden, eh auch klar)

Hier in Lieboch gibt es NIX, hier herrscht überall Leinenpflicht - an die ich mich halte-, es gibt keine Auslaufzonen etc. Und dennoch zahle ich pro Hund 35€...und mehr zahl ich sicher nicht, da weigere ich mich.
2003 hab ich 5€ gezahlt :rolleyes:

Ich glaub dass man es österreichweit gleich hoch ansetzen sollte - aber dafür auch vergleichbare Leistungen erbringen sollte. Wenn man als HH für ein Service bezahlt - dann ist es mM nach OK - aber wenn man das gefühl hat dass man jedes Jahr dazu verdonnert wird mehr zu zahlen aber dafür Null Service bekommt, eher strengere Auflagen - dann wird Österreich für Hundehalter uninteressant - und eigentlich haben wir schöne Nachbarländer ...
 
Und wer macht die Kurse?

Jeder TA und so gut wie jede HuSchu darf diesen machen...
toll...ich habe seit 2001 Hunde, klar da brauch ich jetzt nen Theoriekurs :rolleyes:

Ich kenne sehr viele Leute die schon Hunde hatten als ich noch nicht mal auf der Welt war und wenn ich mir das Gesabber über Erziehung und Ernährung so anhöre, komm ich mir vor wie im Mittelalter. Ich würde mir wünschen, das die mal einen solchen Kurs machen müssen.

Ich glaub kaum das ein TA einen 5-6 Stunden Kurs machen wird. Und bei den Hundeschulen wäre ich mir auch nicht sicher. Jeder Depp kann eine Hundeschule aufmachen. Wie man das machen will das es gut wird weiß ich nicht. Das nur Grütze dabei rumkommt, wenn Hundeschule und TA Tests und Kurse machen sieht man bei uns in D.

Den Hundeschulen vertrau ich auch nicht und auch nicht jedem TA.

Der Ansatz ist nicht schlecht, da viele nicht mal wissen wann und wie oft eine Hündin Läufig wird, was bei einer Geburt alles passieren kann usw.

Theorie und Praxis Teil finde ich auch daneben, grade wenn man Mehrhundehalter ist, daher fand ich es gut das nur über einen Theorieteil gesprochen wurde.
 
Ganz versteh ich es nicht... wenn ich jetzt also nachträglich keinen Hundeführschein mache, zahl ich 120e im Jahr pro Hund?
Sind völlig bekloppt oder wie?
 
Ganz versteh ich es nicht... wenn ich jetzt also nachträglich keinen Hundeführschein mache, zahl ich 120e im Jahr pro Hund?
Sind völlig bekloppt oder wie?

Der Hundeführschein gilt ja nur für "Hundeneulinge", oder?
Also wenn das Gesetz, rein theoretisch ab 1.07. in Kraft treten würde, betrifft es alle die nach diesem Datum ihren ersten Hund bekommen?
Aber wie wird das (unterwegs) überprüft? :confused:
 
Der Hundeführschein gilt ja nur für "Hundeneulinge", oder?
Also wenn das Gesetz, rein theoretisch ab 1.07. in Kraft treten würde, betrifft es alle die nach diesem Datum ihren ersten Hund bekommen?
Aber wie wird das (unterwegs) überprüft? :confused:


Mit einigen Freunden aus der Steiermark haben wir uns den Kopf zerbrochen und das Internet gewälzt. Rausgekommen ist folgendes:


http://www.arf.at/wordpress/?p=51932

http://www.landtag.steiermark.at/cms/dokumente/ltpdf.11402319/na/11402319.pdf

Das Gesetzt wird am 03.07.12 durchgehen und mit Jan. 2013 in kraft treten. Treffen wird es alle Hundehalter, ob 1 Monat oder 4 Jahre/11Monate ist egal. Für Ersthalter gilt dann ab 2013, sie müssen den Schein VOR der Anschaffung machen. Der Bestand hat jetzt scheinbar Zeit bis zum Steuerbescheid den Schein und die Versicherung vorzulegen.

Und das man die Hundesteuer mit einer BH senken kann steht da nicht.

Personen, die durch Nachweis einer
Meldung zur Hundeabgabe belegen können, dass sie in den letzten fünf Jahren vor Neuanschaffung bereits Halter/in eines Hundes waren, sind von dieser Regelung ausgenommen.
Was das für die Steuer heißt, keine Ahnung.

Für Mehrhundehalter ist das Gesetz mehr als sch...
Da zahlt man für den Kurs/Hundeplatz mehr als es an Steuern spart.

Was auch ist:
§ 2
Höhe der Abgabe
(1) Die Höhe der Abgabe ist festzusetzen:
1. für Hunde gemäß § 1 Abs. 1 jährlich mit mindestens € 60,00 und
2. für Hunde gemäß § 1 Abs. 2 und Jagdhunde jährlich mit höchstens € 30,00.

(2) Eine gestaffelte Abgabenfestsetzung für unter die Regel der Z. 1 fallende Hunde ist für den ersten, zweiten,
dritten und jeden weiteren Hund zulässig.

§ 3
Begriffsbestimmung
(1) Unter Wachhunden im Sinne dieses Gesetzes sind Hunde zu verstehen, die ständig zur Bewachung von
a) land- oder forstwirtschaftlichen oder gewerblichen Betrieben,
b) Gebäuden, die vom nächstbewohnten Gebäude mehr als 50 (in Graz mehr als 100) Meter entfernt liegen,
c) Heimgärten
Da in dem Entwurf ja auf § 15 Abs. 3 Z. 2 des Finanzausgleichsgesetzes 2008 – FAG 2008 hingewiesen wird haben wir auch da nachgeschaut:

§ 15. (1) Die Gemeinden werden ermächtigt, durch Beschluss der Gemeindevertretung die Hebesätze der Grundsteuer bis zum Ausmaß von 500% festzusetzen.

(2) Die Festsetzung der Hebesätze durch die Gemeinden kann innerhalb des Kalenderjahres nur einmal, und zwar bis spätestens 30. Juni, geändert werden. Die Änderung der Hebesätze für die Grundsteuer wirkt auf den Beginn des Jahres zurück.

(3) Die Gemeinden werden ferner ermächtigt, durch Beschluss der Gemeindevertretung folgende Abgaben vorbehaltlich weiter gehender Ermächtigung durch die Landesgesetzgebung auszuschreiben:

1. Lustbarkeitsabgaben (Vergnügungssteuern) gemäß § 14 Abs. 1 Z 8, die in Hundertteilen des Eintrittsgeldes erhoben werden, allgemein bis zum Ausmaß von 25%, bei Filmvorführungen bis zum Ausmaß von 10% des Eintrittsgeldes mit Ausschluss der Abgabe. Ausgenommen sind Lustbarkeitsabgaben für Veranstaltungen von Theatern, die aus Mitteln des Bundes, eines Landes oder einer Gemeinde regelmäßige Zuschüsse erhalten, sowie für Ausspielungen gemäß § 2 GSpG durch Konzessionäre und Bewilligungsinhaber nach den §§ 5, 14, 21 und 22 GSpG;

2. ohne Rücksicht auf ihre Höhe Abgaben für das Halten von Hunden, die nicht als Wachhunde, Blindenführerhunde oder in Ausübung eines Berufes oder Erwerbes gehalten werden, und für das Halten von anderen Tieren, die nicht in Ausübung eines Berufes oder Erwerbes gehalten werden;
In Verbindung mit §2 Abs. 1 Z. 2 heißt das nur das die Gemeinden die Steuer auf max. 30 EURO anheben können, aber nicht mehr als um 500% ??? (das durch § 1 Abs. 2 der § 15 Abs. 3 Z. 2 außer Kraft gesetzt wird ist klar und das nur so die Erhöhung für Wachhunde etc. möglich ist).

Eins ist Fakt, die Beamten scheiben in Ö genau so verwirrend wie in D. :mad:
 
Grundsätzlich finde ich diesen Hundeführ(er)schein gut - da er verpflichtend ist, wird sich vielleicht nicht jeder *einfach so mal* einen Hund holen und sich auch mehr mit der Rasse auseinandersetzen.
viel kann man in 6 stunden ja nicht lernen - ich hab meinen Hund fast 4 Jahre und lerne jeden Tag was neues dazu ;)

Auf der anderen Seite kanns natürlich auch sein, dass weniger Hunde gemeldet werden und man so dem Schein und der Steuer entgeht.

lg claudia
 
Grundsätzlich finde ich diesen Hundeführ(er)schein gut - da er verpflichtend ist, wird sich vielleicht nicht jeder *einfach so mal* einen Hund holen und sich auch mehr mit der Rasse auseinandersetzen.
viel kann man in 6 stunden ja nicht lernen - ich hab meinen Hund fast 4 Jahre und lerne jeden Tag was neues dazu ;)

Auf der anderen Seite kanns natürlich auch sein, dass weniger Hunde gemeldet werden und man so dem Schein und der Steuer entgeht.

lg claudia


Ich seh das auch so. Müsste nur dann auch jemand kontrollieren...
Es müssten dann vor allem auch Tierärzte mitangreifen und Hunde die zu ihnen kommen auch auf einen Chip kontrolliern und darauf hinweisen, dass er auch registriert wird. Und dann müsste die Verknüpfung zur Datenbank der Gemeinde zwecks Anmeldung auch noch funktionieren.

Wär ja eh alles so einfach :p .

Ich hätte so verstanden, dass man dann 60€ pro Hund zahlt und wenn jemand erstmalig/nach diesen 5 Jahren ohne Hund wieder einen Hund nimmt und keinen Kurs gemacht hat, dann das Doppelte zahlt.

Der Kurs etc trifft denk ich wirklich nur Neu-Hundehalter. Wie das unterwegs geprüft werden soll weiß ich nicht. Aber wer weiß ob es dann auch überprüft wird...
 
Nun, ich denke, dass es besser ist, wenn ein Tier im TH abgegeben wird, bevor es ausgesetzt wird, oder man es verhungern lässt, oder?

Ich habe 6 Hunde, und da wären 360.- ein schöner Batzen, ich meine damit, allein an Hundesteuer! :eek:

Wobei die net mal zweckgebunden ist.... :mad:

Ich weiss nicht, ob Dir jetzt diese Info schon gegeben hat, weil ich erst heute diesen Thread entdeckt habe und noch nicht alles durdhgelesen habe. Sorry, wenn es also ein Doppelposting ist.

Aber das mit den 360 stimmt jetzt schon nicht bei 6 Hunden.

http://www.graz.at/cms/beitrag/10025631/315105/
Hundeabgabe

Das Halten von Hunden ist grundsätzlich steuerpflichtig. Die Hundesteuer ist eine Jahresabgabe und ist bis 15.3. des laufenden Jahres zu entrichten. Sie beträgt für einen Hund € 47,00 pro Jahr, für einen zweiten Hund € 70,50 und für einen dritten und jeden weiteren Hund € 94,00.


D. h. die Hundesteuer für 6 Hunde beträgt im Jahr 2012 bereits
1. Hund 47,50
2. Hund 70,50
3. bis 6. Hund je 94,00, d. s. 376,00

ergibt in Summe derzeit für 6 Hunde also 494,00 Hundestuer.

Also wenn man in Zukunft für jeden Hund "nur" 60,00 Euro bezahlen muß käme Dir das sogar billiger als jetzt. ;)


Ich weiss nicht, ob Du irgendwelche Sonderkonditionen (Berufsausübung, etc. siehe Link) hast, darüber weiß ich nicht Beischeid und warum mehrere Hunde mehr Hundesteuer kosten weiß ich auch nicht.
 
Inge, es geht ja nicht nur um Graz ;)

Ich zahl jetzt 35e pro Hund, meine Arbeitskollegin aus Unterpremstätten zahlt 0€ pro Hund - da Unterpremstätten bis jetzt keine Steuer hatte ;)
 
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