Hundeführerschein bei der AHA

Hundeführscheinhttp://www.wuff-online.com/forum/

Die Hundeführscheinprüfung besteht aus einem Theorieteil (Kenntnis über relevante Rechtsvorschriften, Hundehaltung und tiergerechte Hundeausbildung) und einem Praxisteil (Begegnung mit anderen Hunden, Personen die joggen, radfahren beziehungsweise inlineskaten, Kinderwagen, Kindern, Menschen mit Gehhilfen, Warten vor einem Geschäft, Fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Bewegung durch eine große Menschenmenge, Fahren mit dem Aufzug, Begegnung mit Menschen ohne Ausweichmöglichkeit, Durchqueren eines Parks mit Kinder- und Ballspielplatz, Verhalten gegenüber aufdringlichen Personen, Verhalten in einer Hundezone).
Um den Praxisteil ablegen zu können, muss der Theorieteil positiv absolviert worden sein. Die Hundeführscheinprüfung gilt als bestanden, wenn sowohl der Theorieteil als auch der Praxisteil positiv absolviert wurden.
 
Kater Carlo schrieb:
Klingt gut und vor allem lebensnah.
Naja, kommt darauf an. Es gibt Menschen, die ihre Hunde weder vor einem Geschäft warten lassen, noch mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren, noch sich mit Hunden durch Parks oder große Menschenmengen bewegen und auch keine Hundezonen besuchen. Alles Dinge, die manche ganz sicher nicht mit ihren Hunden machen, also auch wiederum lebensfremd. :)

Und aufdringliche Personen, denen man mitten auf den Feldern oder im Wald begegnet sollen bitte möglichst schnell vertrieben werden :D .


lg
Bonsai
 
:rolleyes: was ist bei euch der offizielle:confused: hundeführerschein, was nun den wiener oder der vom ökv der ja recht "hundeschulenkurs" bezgen ist oder einen eigenen bei dem wert auf praxis gelegt wird- etwasverwirrtichbin- willauchsowasmachenmitmeinenwauzis
 
Bonsai schrieb:
Naja, kommt darauf an. Es gibt Menschen, die ihre Hunde weder vor einem Geschäft warten lassen, noch mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren, noch sich mit Hunden durch Parks oder große Menschenmengen bewegen und auch keine Hundezonen besuchen. Alles Dinge, die manche ganz sicher nicht mit ihren Hunden machen, also auch wiederum lebensfremd.
In so einem 15 Jahre und länger dauernden Hundeleben kann sich aber so einiges verändern, sodaß man (bzw. der Hund) plötzlich doch in eine der genannten Situationen kommen kann. :)

Da dieser HFS von der Gemeinde Wien (also einer etwa 2 Mio. Seelen zählenden Großstadt) auf freiwilliger Basis angeboten wird, müssen solche - in der Großstadt häufig vorkommende - Situationen eben geprüft werden. Und sollte es einmal Pflicht für alle Hundehalter in Wien bzw. Österreich werden, diesen HFS "zu erwerben", würde ich persönlich das begrüßen. Und lebensnaher als jede Begleithundeprüfung auf einem Hundeplatz´- auf dem nahezu jede Ablenkung fehlt - ist der HFS allemal. :cool:

LG, Andy
 
Andreas MAYER schrieb:
In so einem 15 Jahre und länger dauernden Hundeleben kann sich aber so einiges verändern, sodaß man (bzw. der Hund) plötzlich doch in eine der genannten Situationen kommen kann. :)

Da dieser HFS von der Gemeinde Wien (also einer etwa 2 Mio. Seelen zählenden Großstadt) auf freiwilliger Basis angeboten wird, müssen solche - in der Großstadt häufig vorkommende - Situationen eben geprüft werden. Und sollte es einmal Pflicht für alle Hundehalter in Wien bzw. Österreich werden, diesen HFS "zu erwerben", würde ich persönlich das begrüßen. Und lebensnaher als jede Begleithundeprüfung auf einem Hundeplatz´- auf dem nahezu jede Ablenkung fehlt - ist der HFS allemal. :cool:

LG, Andy

Also soweit ich mich an Gregos und Sammys Videos erinnere, ist der HFS wie eine BGH mit ein paar bewegten Kulissen (Radfahrer, Auto etc.) und dem Maulkorb.
Da finde ich den theoretischen Teil noch am Sinnvollsten, wobei die Antwortmöglichkeiten ja anscheinend manchmal auch nicht ganz optimal sind, oder?

In OÖ gibts ja schon länger verpflichtende Theoriestunden bei der Erstanschaffung eines Hundes- kann da schon jemand berichten? Gut?
 
Hallo, Bea!
Fox schrieb:
Also soweit ich mich an Gregos und Sammys Videos erinnere, ist der HFS wie eine BGH mit ein paar bewegten Kulissen (Radfahrer, Auto etc.) und dem Maulkorb.
Das war aber der HFS des ÖKV.

Seit 1.1.2006 gilt für die Steuerbefreiung (und amtlich vorgeschriebene Überprüfungen) nur mehr dieser:

http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/landesgesetzblatt/jahrgang/2005/pdf/lg2005059.pdf

Da finde ich den theoretischen Teil noch am Sinnvollsten, wobei die Antwortmöglichkeiten ja anscheinend manchmal auch nicht ganz optimal sind, oder?
Wir hatten mal (in einem anderen Forum ;) ) eine Diskussion über die Theoriefragen bzw, die zur Auswahl stehenden Antworten des ÖKV-HFS. Da waren doch einige Merkwürdigkeiten (um's mal freundlich zu formulieren ;) ) enthalten.

Den Fragenkatalog zum Wr. HFS kenne ich leider (noch) nicht.

In OÖ gibts ja schon länger verpflichtende Theoriestunden bei der Erstanschaffung eines Hundes- kann da schon jemand berichten? Gut?
Solang man die Frau K. als kompetent erachtet, das in Seminaren vorzutragen, kann das Wort "gut" damit wohl kaum in Zusammenhang gebracht werden. :rolleyes:

LG, Andy
 
Zuletzt bearbeitet:
Fox schrieb:
Also soweit ich mich an Gregos und Sammys Videos erinnere, ist der HFS wie eine BGH mit ein paar bewegten Kulissen (Radfahrer, Auto etc.) und dem Maulkorb.
Da finde ich den theoretischen Teil noch am Sinnvollsten, wobei die Antwortmöglichkeiten ja anscheinend manchmal auch nicht ganz optimal sind, oder?

In OÖ gibts ja schon länger verpflichtende Theoriestunden bei der Erstanschaffung eines Hundes- kann da schon jemand berichten? Gut?

Ich habe mir interesseshalber einen derartigen "Sachkundenachweis-Kurs" reingezogen...
Es handelt sich dabei um einen etwa 2 stündigen Kurs, gehalten von einem/einer Hundetrainer/in und einem Tierarzt/einer Tierärztin; es werden grundsätzliche Dinge vorgetragen, die zur Haltung von Hunden in unserem Bundesland wichtig sind.
Meine Beobachtung: viele Teilnehmer bezahlten die TN-Gebühren, holten sich den benötigten Ausweis ab und gingen nach kurzer Zeit wieder, obwohl Trainierin und TA sich grosse Mühe gegeben haben, die Referate lebendig und interessant zu gestalten, 2 Stunden haben sich als viel zu kurz dafür herausgestellt. So ist der OÖ Sachkundenachweis irgendwie eine Farce!
 
stimmt- es ist wirklich eine farce- die leute melden teilweise ihre körperliche anwesenheit an, und müssen danach, egal ob sie mental was mitbekommen haben- außer positiven mageninhalt- den sachkundenachweis erhalten. wir bieten selbst ca. 4x jährlich den sknw. an - manche neue hundebesitzer können kaum genug von infos bekommen und melden sich auch zum ausbildungskurs an- andere wieder gähnen schon nach einer halben stunde und schauen nach den vogerl!!!:mad:
nun einiges zum ökv- laut vorschrift dürfen nur ökv trainer diesen vortrag halten- herr tschöpp hat mich am telefon niedergemacht, weil wir zwar in NÖ sind aber an OÖ grenze- er war der meinung: lediglich OÖ ökv trainer dürfen diesen vortrag anbieten inkl. OÖ tierarzt- nach einem telefonat mit herrn dr. hindinger von der OÖ Landerregierung stimmt dies allerdings so nicht und wir wurden daraufhin vom ökv verpflichtend eingeladen, in traun eine einschulung mitzumachen. nach unserem einwand, doch einen test auszuarbeiten - wir hatten diesen eigentlich schon fertig- wurden wir, besonders von den svö leuten heftig angegriffen- ihr sch.... pädagogen braucht immer einen test........!!! naja- jetzt lassen wirs halt so laufen und gestalten den sknw. sehr informativ, lebensnahe, hundefreundlich - ergo lebendig. der verein profitiert davon nur, indem sich, wie schon erwähnt, neue hundebesitzer zum kurs anmelden.... dann profitieren allerdigs auch die hunde, die eine kompetente und positive ausbildung erfahren dürfen. die gebühr von 20.- ist lächerlich- abzuziehen sind davon die kosten des tierarztes für das referat, auschreibung, porto usw.
jetzt ist es so, dass sich kein schw... mehr bemüht, weiterbildung in dieser richtung zu verlangen, denn es brachte nicht den cash, den sich die gottsobersten für die vereine erwarteten - der ökv verlangte pro kopierter mappe auch noch 5.- :mad: .... na gut, ich will mich nicht schon am morgen ärgern, drum hör ich jetzt auf
einen wunderschönen matschigen wintertag wünscht
smoky:)
ps.: e.kirchberger brauchte dies alles nicht und verlangt auch noch einen schönen happen, den sie ihren probanden aufs auge drückt- sie darf sogar sachkundenachweistrainer ausbilden - shit! jetzt ärgere ich mich doch...:eek:
 
Kiwi02 schrieb:
Ich habe mir interesseshalber einen derartigen "Sachkundenachweis-Kurs" reingezogen...
Es handelt sich dabei um einen etwa 2 stündigen Kurs, gehalten von einem/einer Hundetrainer/in und einem Tierarzt/einer Tierärztin; es werden grundsätzliche Dinge vorgetragen, die zur Haltung von Hunden in unserem Bundesland wichtig sind.
Meine Beobachtung: viele Teilnehmer bezahlten die TN-Gebühren, holten sich den benötigten Ausweis ab und gingen nach kurzer Zeit wieder, obwohl Trainierin und TA sich grosse Mühe gegeben haben, die Referate lebendig und interessant zu gestalten, 2 Stunden haben sich als viel zu kurz dafür herausgestellt. So ist der OÖ Sachkundenachweis irgendwie eine Farce!
Danke für die Info Helga! :)
 
Andreas MAYER schrieb:
Hallo, Bea!

Das war aber der HFS des ÖKV.

Seit 1.1.2006 gilt für die Steuerbefreiung (und amtlich vorgeschriebene Überprüfungen) nur mehr dieser:

http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/landesgesetzblatt/jahrgang/2005/pdf/lg2005059.pdf


Wir hatten mal (in einem anderen Forum ;) ) eine Diskussion über die Theoriefragen bzw, die zur Auswahl stehenden Antworten des ÖKV-HFS. Da waren doch einige Merkwürdigkeiten (um's mal freundlich zu formulieren ;) ) enthalten.

Den Fragenkatalog zum Wr. HFS kenne ich leider (noch) nicht.


Solang man die Frau K. als kompetent erachtet, das in Seminaren vorzutragen, kann das Wort "gut" damit wohl kaum in Zusammenhang gebracht werden. :rolleyes:

LG, Andy
337
Landesgesetzblatt für Wien
Jahrgang 2005 Ausgegeben am 19. Dezember 2005 59. Stück
59. Verordnung: Inhalt und Absolvierung eines Hundeführscheins (Wiener Hundeführscheinverordnung)
59.
Verordnung der Wiener Landesregierung über Inhalt und Absolvierung eines Hundeführscheins
(Wiener Hundeführscheinverordnung)
Auf Grund des § 8 Abs. 8 des Wiener Tierhaltegesetzes, LGBl. für Wien Nr. 39/1987, zuletzt geändert
durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 54/2005, wird verordnet:
§ 1. (1) Die Hundeführscheinprüfung besteht aus einem Theorieteil (§ 2) und einem Praxisteil (§§ 3
bis 5). Der Praxisteil besteht aus drei Modulen, die aufeinander aufbauen. Um den Praxisteil ablegen zu
können, muss der Theorieteil positiv absolviert worden sein.
(2) Die Hundeführscheinprüfung gilt als bestanden, wenn sowohl der Theorieteil als auch der Praxisteil
positiv absolviert wurden. Der Praxisteil gilt als bestanden, wenn alle drei Module jeweils positiv
absolviert wurden.
§ 2. (1) Die Prüfung zum Theorieteil erfolgt in Form eines Multiple-Choice-Tests, der zumindest 30
Fragen aus den nachfolgenden Bereichen zum Inhalt hat:
1. Kenntnisse über relevante Rechtsvorschriften (zB Tierschutzgesetz, 2. Tierhaltungsverordnung
Anlage 1 Punkt 1 Haltung von Hunden, Wiener Tierhaltegesetz, Hundeabgabegesetz, Grünanlagenverordnung,
Reinhalteverordnung, Straßenverkehrsordnung);
2. Kenntnisse über Hundehaltung (zB Ernährung, Pflege, Gesundheit, Aufzucht und Verhalten des
Hundes, Erkennen von Stress-, Angst- und Beschwichtigungssignalen, Verhalten gegenüber
fremden Hunden sowie über die Mensch-Hund-Beziehung im urbanen Bereich);
3. Kenntnisse über tiergerechte Hundeausbildung (zB Lernverhalten, positive Bestärkung, Hilfsmittel
in der Erziehung).
(2) Die Fragen zum Multiple-Choice-Test sind von der Prüferin oder dem Prüfer aus einem von der
Tierschutzombudsstelle Wien ausgearbeiteten Fragenkatalog, der zumindest 150 Fragen umfassen muss,
auszuwählen.
(3) Die Prüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 80% der gestellten Fragen richtig beantwortet
wurden.
(4) Die Prüfung ist in angemessener Zeit abzulegen, wobei die Prüferin oder der Prüfer je nach Umfang
und Schwierigkeit der Fragen über die hiefür erforderliche Zeit zu entscheiden hat.
§ 3. (1) Modul I beinhaltet Aufgaben im Hinblick auf den richtigen Umgang mit Hunden. Diese
Aufgaben sind an ablenkungsarmen Orten zu absolvieren. Ob diese Aufgaben an öffentlichen oder nicht
öffentlichen Orten durchgeführt werden, obliegt der Entscheidung der Prüferin oder des Prüfers.
(2) Die Hundehalterin oder der Hundehalter hat jedenfalls zu zeigen, wie
der Hund angeleint wird,
der Maulkorb angelegt und vom Hund geduldet wird,
die Zahn-, Ohr- und Pfotenkontrolle durchgeführt wird.
§ 4. (1) Modul II beinhaltet Aufgaben im Hinblick auf die Feststellung des Gehorsams des Hundes.
Diese Aufgaben sind an ablenkungsarmen Orten zu absolvieren. Ob diese Aufgaben an öffentlichen oder
nicht öffentlichen Orten durchgeführt werden, obliegt der Entscheidung der Prüferin oder des Prüfers.
(2) Die Auswahl der Gehorsamsaufgaben obliegt der Prüferin oder dem Prüfer. Jedenfalls zu überprüfen
sind die Leinenführigkeit und das Absitzen oder Abliegen auf Kommando mit oder ohne Leine.
§ 5. (1) Modul III beinhaltet Aufgaben zur Bewältigung von Alltagssituationen in der Großstadt unter
besonderer Berücksichtigung des Verhaltens des Hundehalters entsprechend dem Ausbildungsstand
und dem Verhalten des Hundes in der Öffentlichkeit, der gesetzlichen Vorschriften sowie tierschutzrelevanter
Aspekte.
338 Stück 59, Nr. 59/2005
(2) Die Aufgaben sind an öffentlichen Orten durchzuführen und sollen einen Spaziergang in der
Großstadt simulieren.
(3) Die Auswahl der Aufgaben obliegt der Prüferin oder dem Prüfer, wobei mindestens vier Aufgaben
gemäß Abs. 4. gestellt werden müssen. Je nach Anlassfall können auch mehr als vier Situationen,
einzelne Situationen mehrfach oder zusätzliche Situationen abverlangt werden.
(4) Bei Aufgaben gemäß Abs. 2 kommen insbesondere folgende Situationen in Betracht:
Begegnung mit anderen Hunden,
Begegnung mit Jogger,
Begegnung mit Radfahrern bzw. Inlineskatern,
Begegnung mit Kinderwagen,
Begegnung mit Kindern,
Begegnung mit Menschen mit Gehhilfen,
Warten vor einem Geschäft,
Fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln,
Bewegung durch eine große Menschenmenge,
Fahren mit einem Aufzug, in dem sich auch andere Menschen befinden,
Begegnung mit Menschen ohne Ausweichmöglichkeit (zB Baustelle),
Durchqueren eines Parks mit Kinder- und Ballspielplatz,
Verhalten gegenüber aufdringlichen Personen,
Verhalten in einer Hundezone.


diese Übungen werden bei uns allerdings auch im Rahmen unseres Ausbildungskurses absolviert- find ich unerläßlich für Familien- und Begleithunde

§ 6. (1) Als Prüferin oder als Prüfer sind Tierärztinnen oder Tierärzte der Behörde heranzuziehen,
die einen von der Tierschutzombudsstelle Wien veranstalteten Ausbildungslehrgang für Hundeführscheinprüfer
absolviert haben.

- wo bekommen wir "vom Hinterwald" so einen Prüfer her????
lieber Andy, wenn du diesbezüglich nähere Infos hast, bitte mir mailen- danke
schon im Voraus ein dickes Bussi von smoky und den romeos ;)
 
Andreas MAYER schrieb:
In so einem 15 Jahre und länger dauernden Hundeleben kann sich aber so einiges verändern, sodaß man (bzw. der Hund) plötzlich doch in eine der genannten Situationen kommen kann. :)

Da dieser HFS von der Gemeinde Wien (also einer etwa 2 Mio. Seelen zählenden Großstadt) auf freiwilliger Basis angeboten wird, müssen solche - in der Großstadt häufig vorkommende - Situationen eben geprüft werden. Und sollte es einmal Pflicht für alle Hundehalter in Wien bzw. Österreich werden, diesen HFS "zu erwerben", würde ich persönlich das begrüßen. Und lebensnaher als jede Begleithundeprüfung auf einem Hundeplatz´- auf dem nahezu jede Ablenkung fehlt - ist der HFS allemal. :cool:

LG, Andy

Hallo Andy,

na ich hoffe doch sehr für mich und Sultan das dieser HFS NICHT Pflicht einmal wird.

Denn was ist mit den sogenannten Problemhunden, wie meiner z.B. einer ist. Der würde zum jetzigen Zeitpunkt NIE ruhig an einem Menschen oder Radfahrer vorbeigehen ohne bellend hinzufahren, NIE vor einem Geschäft alleine warten (an dem Geschäft würde ich es nicht einmal vorbei zu gehen zu schaffen ohne das Sultan vor Angst steigt), NIE in ein öffentliches Verkehrsmittel hineinzubekommen sein, überhaupt NIE auf einen frequentierten Weg zum Führen sein usw. usw. :(

Vielleicht und hoffenftlich gibt sich die eine oder andere Macke bzw. Angstzustände wieder, aber was ist wenn nicht und dieser HSF würde Pflicht werden.

Würde dies dann bedeuten, ich bin ein schlechter Hundehalter nur weil ich mich eines Problemhundes annehme, der Angst vor fremden Menschen hat oder würde dies dann heissen mangels Möglichkeit des Bestehens dieser Prüfung das der Problemhund seine Daseinsberechtigung verliert, da nicht "führbar" :confused: :confused: :confused:

Denn eben weil er nicht "führbar" ist, meide ich belebte Wege, hat er immer einen Beisskorb, zwinge ihn nicht, wozu er nicht selber bereit ist....

Ist ein Pflicht HFS bereits in Planung?:confused:

Liebe Grüße

Karin
 
Amaz schrieb:
Hallo Andy,

na ich hoffe doch sehr für mich und Sultan das dieser HFS NICHT Pflicht einmal wird.

Denn was ist mit den sogenannten Problemhunden, wie meiner z.B. einer ist. Der würde zum jetzigen Zeitpunkt NIE ruhig an einem Menschen oder Radfahrer vorbeigehen ohne bellend hinzufahren, NIE vor einem Geschäft alleine warten (an dem Geschäft würde ich es nicht einmal vorbei zu gehen zu schaffen ohne das Sultan vor Angst steigt), NIE in ein öffentliches Verkehrsmittel hineinzubekommen sein, überhaupt NIE auf einen frequentierten Weg zum Führen sein usw. usw. :(

Vielleicht und hoffenftlich gibt sich die eine oder andere Macke bzw. Angstzustände wieder, aber was ist wenn nicht und dieser HSF würde Pflicht werden.

Würde dies dann bedeuten, ich bin ein schlechter Hundehalter nur weil ich mich eines Problemhundes annehme, der Angst vor fremden Menschen hat oder würde dies dann heissen mangels Möglichkeit des Bestehens dieser Prüfung das der Problemhund seine Daseinsberechtigung verliert, da nicht "führbar" :confused: :confused: :confused:

Denn eben weil er nicht "führbar" ist, meide ich belebte Wege, hat er immer einen Beisskorb, zwinge ihn nicht, wozu er nicht selber bereit ist....

Ist ein Pflicht HFS bereits in Planung?:confused:

Liebe Grüße

Karin


ich würde mir da nicht solche sorgen machen. falls der HFS pflicht würde in wien, meldest du deinen hund einfach in einem andren bundesland an wo nix pflicht ist. ausserdem lässt sich das nicht durchsetzen - denn wenn alle hunde die diesen test nicht bestehen ins tierheim kommen oder eingeshcläfert werden, würden 80% der hunde ausgerottet werde:rolleyes:

meine hunde bleiben auch vor keinem geschäft ohne wie deppat zu kläffen. also wär ma auch schon durchgefallen:D
und verhalten bei aufdringlichen personen - ich meine das ist ja der witz schlechthin. ich bin froh darüber dass die fanny aufdringliche leute nicht zu mir lässt, wozu hab ich einen hund hin wien, na damit er auf mich aufpasst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Oben