Hundeführschein im ÖRV Langenzersdorf und ÖRV Wien

nochmal für die nicht ganz so schnellen unter uns (also mich :D)

es gibt davor eine erläuterung der prüfungsfragen, dann eine theoretische (schriftlich?) prüfung und dann eine praktische?

gibt es eine gewichtsbegrenzung an leckerlies, die ich in meinen hund stopfen darf :D

möchte mich und (nicht kampfi aber dafür angst)hund gerne anmelden, warte nur noch auf die infos :D
 
nochmal für die nicht ganz so schnellen unter uns (also mich :D)

1. es gibt davor eine erläuterung der prüfungsfragen, dann eine theoretische (schriftlich?) prüfung und dann eine praktische?

2. gibt es eine gewichtsbegrenzung an leckerlies, die ich in meinen hund stopfen darf :D

möchte mich und (nicht kampfi aber dafür angst)hund gerne anmelden, warte nur noch auf die infos :D

zu1.) Ja
zu 2.) Nein

.



:cool:
 
vielleicht auch noch gut zu wissen....



Zur Prüfung kann nur die Person antreten, auf deren Name der Hund bei der Stadt Wien, Rechnungs- und Abgabenwesenamt (MA 6), gemeldet ist.


.........

daher hab nur ich ihn, denn meine Frau durfte ihn bis jetzt nicht machen......das wird sich ja in zukunft in wien eh ändern....danke michl, das meine Frau und meine restliche Familie nun auch den Hundeführschein machen darf!!!!!!!!!!!!!!
 
was benötige ich alles mit damit ich den hfs machen kann (hund ist mir klar) Ich weiß nicht ob ich noch dienst tauschen kann, hab es allerdings einem guten freund berichtet und der möchte mit seinem kuvasz auf jeden fall kommen.
 
vielleicht auch noch gut zu wissen....



Zur Prüfung kann nur die Person antreten, auf deren Name der Hund bei der Stadt Wien, Rechnungs- und Abgabenwesenamt (MA 6), gemeldet ist.


.........

daher hab nur ich ihn, denn meine Frau durfte ihn bis jetzt nicht machen......das wird sich ja in zukunft in wien eh ändern....danke michl, das meine Frau und meine restliche Familie nun auch den Hundeführschein machen darf!!!!!!!!!!!!!!


Georg, stimmt das?
 
vielleicht auch noch gut zu wissen....



Zur Prüfung kann nur die Person antreten, auf deren Name der Hund bei der Stadt Wien, Rechnungs- und Abgabenwesenamt (MA 6), gemeldet ist.


.........

daher hab nur ich ihn, denn meine Frau durfte ihn bis jetzt nicht machen......das wird sich ja in zukunft in wien eh ändern....danke michl, das meine Frau und meine restliche Familie nun auch den Hundeführschein machen darf!!!!!!!!!!!!!!


bezieht sich auf die möglichkeit zur hundesteuerbefreiung,
d.h. wenn du hundehalter bist aber deine frau den hundeführschein ablegt
kannst du nicht die befreiung für den hund einreichen.
bei hundeführscheinprüfungen kann ich gar nicht überprüfen ob der antretende der hundhalter ist -
somit kann jeder antreten.
finde ist auch sinn der sache personen die mit hunden unterwegs sind
die möglichkeit zur prüfung zu bieten.

lg
peter
 
bezieht sich auf die möglichkeit zur hundesteuerbefreiung,
d.h. wenn du hundehalter bist aber deine frau den hundeführschein ablegt
kannst du nicht die befreiung für den hund einreichen.
bei hundeführscheinprüfungen kann ich gar nicht überprüfen ob der antretende der hundhalter ist -
somit kann jeder antreten.
finde ist auch sinn der sache personen die mit hunden unterwegs sind
die möglichkeit zur prüfung zu bieten.

lg
peter


Frage beantwortet.
Vielen Dank!
 
Hab (wie in anderem Thread geschrieben) gerade mit zuständigen Stellen telefoniert, den (schriftlichen) "Wiener Hundeführschein" gibt es nur für Wiener. Man kann zwar den Kurs besuchen, auch eine Prüfung ablegen, bekommt aber höchstens eine Bestätigung, dass man das getan hat.
Wiener Hundeführschein gibt es nur für Wiener. Alle anderen Leute aus den Bundesländern bekommen ihn nicht.
 
Hab (wie in anderem Thread geschrieben) gerade mit zuständigen Stellen telefoniert, den (schriftlichen) "Wiener Hundeführschein" gibt es nur für Wiener. Man kann zwar den Kurs besuchen, auch eine Prüfung ablegen, bekommt aber höchstens eine Bestätigung, dass man das getan hat.
Wiener Hundeführschein gibt es nur für Wiener. Alle anderen Leute aus den Bundesländern bekommen ihn nicht.

Auch in einem anderem Thema wurde dir ja nun bestätigt, dass JEDER "Prüfling" einen HFS bekommt.
 
Nicht nur Besitzer braucht Führschein
Zu beachten ist, dass nicht nur der Hundebesitzer
den Führschein haben muss. Auch jeder, der einen
führscheinpflichtigen Hund äußerln führt, muss in
Besitz des Scheins sein. Polizei und Magistrat
werden in Schwerpunktaktionen Kontrollen
durchführen. Wer keinen Schein hat, wird mit einer
Verwaltungsstrafe belegt, die bei 100 Euro beginnt
und theoretisch bis 14.000 Euro reicht.

:cool:
 
Für Besucher von auswärts, die einen Kampfhund ihr Eigen nennen und diesen in der Bundeshauptstadt mit sich führen wollen, bedeutet die Neuregelung, dass sie ihrem vierbeinigen Begleiter einen Maulkorb überstreifen müssen. Entscheidend für diese Ausnahmeregel ist der Meldewohnsitz des Halters.

Ergo wird der HFS für die Bundesländler auch wichtig, da damit eine Beisskorbbefreiung ......................... :rolleyes:
 
hab jetzt aber in diesem Zusammenhang auch noch ne Frage (sollt sie schon wo beantwortet sein, sorry, man verliert hier leicht die Übersicht).

Wie schaut das jetzt eigentlich mit Hundesittern aus, die können doch wohl nicht für alle Hunde den HFS machen?

Was, wenn jemand kurzfristig, aus welchen Gründen auch immer, bettlägrig ist, reichen ja schon 2 Tage... Darf der Hund dann nicht raus :confused::eek: Nicht absolut jeder hat Familienmitglieder zum Gassi gehen.....
 
hab jetzt aber in diesem Zusammenhang auch noch ne Frage (sollt sie schon wo beantwortet sein, sorry, man verliert hier leicht die Übersicht).

Wie schaut das jetzt eigentlich mit Hundesittern aus, die können doch wohl nicht für alle Hunde den HFS machen?

Was, wenn jemand kurzfristig, aus welchen Gründen auch immer, bettlägrig ist, reichen ja schon 2 Tage... Darf der Hund dann nicht raus :confused::eek: Nicht absolut jeder hat Familienmitglieder zum Gassi gehen.....

Derzeit auch der Hundesitter :mad: Schlimmer wirds noch für die Gassi-Geher der Tierheime. ;)
 
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