nein, muss sie nicht! sie hat den hundeführschein, leine und maulkorb ist nur in der übergangsfrist (3 monate nach übernahme des hundes oder wenn es sich um einen welpen handelt 6 monate, sofern ich mich jetzt nicht irre) zu tragen.
threadersteller: ich wünsche deinem hund, dass er den vorfall gut verdaut und auch die körperlichen wunden gut verheilen.
irgendwer hat geschrieben, dass man seinen hundeunverträglichen hund mit leine und maulkorb sichern sollte .... ja, haben wir auch gemacht und dann wurde unserem buben fast das ganze ohr abgebissen von einem freilaufenden golden und er konnte sich nicht mal wehren .... alles hat zwei seiten
natürlich sollte man einen hund der unverträglich ist nicht an einer flexi führen und ihn auch noch ums eck laufen lassen ohne das man einblick hat, das ist meiner meinung nach mehr wie nur grob fahrlässig, aber seinen eigenen hund zu jedem anderen hinzulassen weil der eigene eh nur schnoffeln will zeigt auch nicht von einem großen verantwortungsgefühl ....
Noch zu dem Thema:
Ich habe einen bedingt verträglichen Hund, der auch nach dem Schema "Angriff ist die bessere Verteidigung" agiert und der, wenn ein anderer Hund einfach so herkommt, ohne Vorwarnung attakiert.
Er hat einmal einen anderen Hund verletzt.
Damals war er mit meinen Eltern bei meinen Verwandten. Ich selbst war nicht dabei. Sie waren im Garten und haben eher weniger als mehr auf meinen Bub geachtet. Als ein anderer Hund am Garten vorbeigegangen ist, ist er über das Tor gesprungen und hat den Hund erwischt.
Hat zum Glück trotzdem meine Versicherung übernommen.
Und trotzdem geh ich mit ihm ohne Beisskorb und teilweise auch mit Flexileine raus.
Allerdings geh ich IMMER vorrausschauend, weiche aus, wenn wir anderen Hunden begegnen, rufe Menschen mit freilaufenden Hunden zu, das sie diese bitte nicht zu uns lassen sollen da Meiner keine fremden Hunde mag und lass ihn nicht 5m vor mir um die Ecke gehn.
Wir gehn auf keine Hundewiesen und meiden Wege, wo bekannterweise viele Hunde frei laufen.
Ausserdem bin ich inzwischen doch sehr gut darin fremde Hunde, die auf uns zukommen zu vertreiben.
Wir trainieren viel um an seinen Problemen zu arbeiten und haben riesige Fortschritte gemacht.
Ehrlich gesagt, sehe ichs daher auch nicht ein, warum er zu Beisskorbzwang verurteilt werden sollte. Ich trau mich zu behaupten, das es bei uns nie zu einem Beissvorfall kommen wird, an dem ich schuld trage.
Das wir laut Gesetz wohl Teilschuld bekommen, wenn meiner einen anderen verletzt, ja - Ich meinte aber damit, das uns hier aber niemand einen Vorwurf machen kann.
Wenn andere Hundehalter_innen ihre Hunde nicht beaufsichtigen oder ihren Hund trotz der Warnung, das sie bitte Abstand halten mögen, da mein Hund unverträglich ist, herlassen, dann brauchen sie sich auch nicht zu beschweren.
Wie gesagt, ich vermeide, wie ich kann, das es zu einem Beissvorfall kommt - das wünsch ich weder meinem Hund noch dem Anderen. Aber nur weil andere Leute zu blöd sind um auf ihre Hunde aufzupassen, werd ich meinen Hund nicht nur mit kurzer Leine und Beisskorb führen.
Um nochmals kurz zum Thema zurückzukommen:
Meiner Meinung nach haben defintiv beide Schuld; die Besitzerin des Hundes, der gebissen hat - weil ein Hund der alleine mit der Flexi um die Ecke kommt nicht ordnungsgemäss beaufsichtigt wurde, genauso wie die Threaderstellerin weil deren Hund wohl unangeleint einfach zum fremden Hund gelaufen ist.
Hätten beide besser auf ihre Hunde aufgepasst, wär das sicher nicht passiert.
Und in dem Fall wäre ich wohl nur froh, das nicht viel passiert ist, sonst wäre die Tierarztrechnungen wahrscheinlich um einiges höher ausgefallen.