Hundebiss vor der Haustüre

Irgendwie typisch für das Forum hier......
Jemand passiert was, jeder Beitrag von diesem jemand wird zerpflückt, es werden unkompetente Tips gegeben, und irgendwann kommt die Unterstellung daß es gar net so stimmt......wenn auch nur durch die Blume, aber doch.

Ich kann echt nur mehr den Kopf schütteln. Es ist echt besser wenn niemand mehr in diesem Forum um Rat fragt und viele machens auch nimmer - genau aus dem Grund.

also ich hab ihr nicht unterstellt, dass es nicht so war, sondern hab nur die Zeitspanne in Frage gestellt, weil da ein Fehler drinnen war....sie TE hat es aber erklärt und somit passt es eh wieder ;)

und unkompetente Tipps hat sie ja nicht bekommen, aber du musst doch selber zugeben, dass sie jetzt die schlechteren Karten hat, weil die andere HH es ja sofort am nächsten Tag gemeldet und ihr Hund halt auch angeleint war (wenn auch an einer Flexi und die ganz ausgefahren war).....eine RS Versicherung hat die TE leider auch nicht, also was genau soll sie jetzt machen......aus der eigenen Tasche einen RA finanzieren, wo die Aussicht auf Erfolg leider gleich Null ist und außer Spesen (die aber nicht wenig sind) nix gewesen ist....in ihrem Fall ist es jetzt einfach besser, die € 110,00 zu schlucken, wegen meiner den Fall beim ATA deponieren, bei der Polizei auch Meldung zu machen und aus ihrer Sicht den Fall schildern und es dann gut sein lassen.....spart ihr Nerven und zusätzliches Geld ;)
 
Die Leinenpflicht ist eine Sache, eine Verletzung eine andere. Eine ausgezogene Flexileine ist keinesfalls eine ausreichende Absicherung des Hundes.

Wäre der Hund an der Flexileine auch verletzt, würde die Sache eventuell anders aussehen, aber so sollte man eigentlich gute Chancen haben, den Schaden ersetzt zu bekommen.

Eindeutig chancenlos würde ich die TE in dem Fall nicht sehen, zumindest der HALBE Schaden sollte ihr ersetzt werden.
 
Eindeutig chancenlos würde ich die TE in dem Fall nicht sehen, zumindest der HALBE Schaden sollte ihr ersetzt werden.

wirds aber sein, weil Aussagen gegen Aussage steht und die andere HH denn Fall sofort am nächsten Tag gemeldet hat (was taktisch sehr klug war von ihr) und die Beweislast jetzt bei der TE liegt und wie soll sie die Sache mit der ausgefahrenen Flexi beweisen :confused:.....moralisch find ich es von der gegnerischen HH nicht fair und unter jeder Kritik, dass sie jetzt die gesamt Schuld auf die TE abwälzt und nicht wenigstens einen Teil der Kosten übernimmt :cool:
 
Eindeutig chancenlos würde ich die TE in dem Fall nicht sehen, zumindest der HALBE Schaden sollte ihr ersetzt werden.

Was wir hier frei von der Leber meinen ist das Eine, was ein Gericht urteilt, das Andere. Und ich zumindest würde mich für 110-150 Euro (oder gar nur der Hälfte davon, wie du meinst) ganz sicher nicht dem Risiko aussetzen, am Ende doch 100% zu verlieren und auch noch die Gerichtskosten, ev. eigene Anwaltskosten bzw die Kosten der Verteidigung übernehmen zu müssen.
 
Das ist eben auch sehr gravierend. Der Hund der anderen HH war angeleint und hat einen nichtangeleinten Hund gebissen. Da die andere HH den Vorfall sogar selbst sofort gemeldet hat, kann man ihr auch keine Vertuschung oä. ankreiden.

Der Hund war aber doch an der ausgezogenen Flexileine, und die Besitzerin sogar noch hinter dem Hauseck-also absolut ungesichert. Und daß sie sofort zur Polizei gegangen ist, sehe ich eher als Flucht nach vorn-sie muß sich bewußt sein, daß sie ihren Hund ungenügend gesichert hatte.
 
Beisssperre gibt es bei Kampfhunden gar nicht sie sind nur keine Nachbeisser wie der Schäferhund oder Dackeln...

So wie ich das sehe hat die Besitzerin des Kampfhundes eine Teilschuld weil sie müsste ihren Pitbull mit LEINE und BEISSKORB führen.
Das andere Problem ist das deiner nicht an der Leine war und das eigentlich auch gesetzlich vorgeschrieben ist enweder Leine oder Beisskorb.

Es tut mir leid für deinen Hund aber ich würde trotzdem eine Anzeige machen und das nicht so stehen lassen. Auch wenn sie jetzt nicht kooperativ ist spätestens nach der Anzeige wird sie das sein.

Alles Gute


nein, muss sie nicht! sie hat den hundeführschein, leine und maulkorb ist nur in der übergangsfrist (3 monate nach übernahme des hundes oder wenn es sich um einen welpen handelt 6 monate, sofern ich mich jetzt nicht irre) zu tragen.

threadersteller: ich wünsche deinem hund, dass er den vorfall gut verdaut und auch die körperlichen wunden gut verheilen.


irgendwer hat geschrieben, dass man seinen hundeunverträglichen hund mit leine und maulkorb sichern sollte .... ja, haben wir auch gemacht und dann wurde unserem buben fast das ganze ohr abgebissen von einem freilaufenden golden und er konnte sich nicht mal wehren .... alles hat zwei seiten :o

natürlich sollte man einen hund der unverträglich ist nicht an einer flexi führen und ihn auch noch ums eck laufen lassen ohne das man einblick hat, das ist meiner meinung nach mehr wie nur grob fahrlässig, aber seinen eigenen hund zu jedem anderen hinzulassen weil der eigene eh nur schnoffeln will zeigt auch nicht von einem großen verantwortungsgefühl ....
 
Was soll so eine Aussage:confused:? Niemand hat hier gesagt, dass die HH mit dem beißenden Hund geschützt werden soll.


Das ist eben auch sehr gravierend. Der Hund der anderen HH war angeleint und hat einen nichtangeleinten Hund gebissen. Da die andere HH den Vorfall sogar selbst sofort gemeldet hat, kann man ihr auch keine Vertuschung oä. ankreiden.

Mich würde einfach interessieren, wie es wirklich abgelaufen ist. Tatsache ist, dass einfach Aussage gegen Aussage steht und nur die 2 HH wissen, wie es wirklich war. Was jeder zugibt steht auf einem anderen Blatt.

moment mal, sie hat gemeldet, dass ihr Hund angegriffen wurde und nicht dass ihr Hund einen anderen gebissen, das muss ich jetzt mal richtigstellen.
 
Der Hund war aber doch an der ausgezogenen Flexileine, und die Besitzerin sogar noch hinter dem Hauseck-also absolut ungesichert. Und daß sie sofort zur Polizei gegangen ist, sehe ich eher als Flucht nach vorn-sie muß sich bewußt sein, daß sie ihren Hund ungenügend gesichert hatte.


seh ich genauso, nach dem Motto: Angriff ist die beste Verteidigung!
 
Hallo,

obwohl dein Fall sich etwas anders gestaltet als meiner damals, da dein Hund ja nicht angeleint war und du nicht umgehend angezeigt hast. Vielleicht hilft es dir fogendes mal durchzulesen:

http://www.wuff-online.com/forum/showthread.php?t=108901

Wenn du dich doch noch entschliessen kannst Anzeige zu erstatten, was ich in deinem Fall tun würde, besteht auf diesem Weg eventuell doch die Chance, einen Teil der Kosten noch ersetzt zu bekommen. Also wenn du Namen und Adresse der Hundehalterin hast, versuche herauszufinden wo sie ihren Hund haftpflichtversichert hat und schildere dort den Vorfall möglichst genau und natürlich wahrheitsgemäss. Denn die HH-Haftpflicht ist eigentlich genau für solche Fälle da, für Schäden die der Hund verursacht zu haften.

Ich würde übrigens in Zukunft wirklich darauf verzichten, deinen Hund entgegen der Vorschriften ohne Leine laufen zu lassen, auch wenn's nur ums Eck ist, es geht da ums Prinzip und wie man sieht passiert schneller was als man denkt. Den Vorfall würd ich übrigens auch der Hausverwaltung melden, selbst wenn du dabei zugeben musst , dich bisher nicht immer ganz an die Leinenpflicht gehalten zu haben. Nachdem du selbst das meldest werden die dich ja kaum deshalb aus der Wohnung schmeissen, und wenn nie jemand was meldet kann die Hausverwaltung auch schlecht was gegen diese Problematik unternehmen.

lg
Romana
 
also ich hab ihr nicht unterstellt, dass es nicht so war, sondern hab nur die Zeitspanne in Frage gestellt, weil da ein Fehler drinnen war....sie TE hat es aber erklärt und somit passt es eh wieder ;)

und unkompetente Tipps hat sie ja nicht bekommen, aber du musst doch selber zugeben, dass sie jetzt die schlechteren Karten hat, weil die andere HH es ja sofort am nächsten Tag gemeldet und ihr Hund halt auch angeleint war (wenn auch an einer Flexi und die ganz ausgefahren war).....eine RS Versicherung hat die TE leider auch nicht, also was genau soll sie jetzt machen......aus der eigenen Tasche einen RA finanzieren, wo die Aussicht auf Erfolg leider gleich Null ist und außer Spesen (die aber nicht wenig sind) nix gewesen ist....in ihrem Fall ist es jetzt einfach besser, die € 110,00 zu schlucken, wegen meiner den Fall beim ATA deponieren, bei der Polizei auch Meldung zu machen und aus ihrer Sicht den Fall schildern und es dann gut sein lassen.....spart ihr Nerven und zusätzliches Geld ;)

danke, fühlt sich für mich stimmig an dein Vorschlag, immerhin wohn ich dort, will dort noch ne weile wohnen bleiben und das ohne schlechtes GEfühl...charakterlose Menschen, denen es wurscht ist, wies dem anderen (HUnd) geht wird es immer geben, leider.

das einzige was ich ncoh überlege, ob ich in meiner GEgend Zetteln aufhängen soll mit vorher-nachher fotos von meinem wuffi, schilderung des tathergangs, damit andere gewarnt sind, und sie nicht blödsinn über mich erzählt, wie dass ich ihren hund grundlos geschlagen haben soll! eine nachbarin hat mich gestern schon beschimpft, ich frage mich, auf was hinauf, aber diese Kaneillien halten halt zusammen....
 
Hallo,

obwohl dein Fall sich etwas anders gestaltet als meiner damals, da dein Hund ja nicht angeleint war und du nicht umgehend angezeigt hast. Vielleicht hilft es dir fogendes mal durchzulesen:

http://www.wuff-online.com/forum/showthread.php?t=108901

Wenn du dich doch noch entschliessen kannst Anzeige zu erstatten, was ich in deinem Fall tun würde, besteht auf diesem Weg eventuell doch die Chance, einen Teil der Kosten noch ersetzt zu bekommen. Also wenn du Namen und Adresse der Hundehalterin hast, versuche herauszufinden wo sie ihren Hund haftpflichtversichert hat und schildere dort den Vorfall möglichst genau und natürlich wahrheitsgemäss. Denn die HH-Haftpflicht ist eigentlich genau für solche Fälle da, für Schäden die der Hund verursacht zu haften.

Ich würde übrigens in Zukunft wirklich darauf verzichten, deinen Hund entgegen der Vorschriften ohne Leine laufen zu lassen, auch wenn's nur ums Eck ist, es geht da ums Prinzip und wie man sieht passiert schneller was als man denkt. Den Vorfall würd ich übrigens auch der Hausverwaltung melden, selbst wenn du dabei zugeben musst , dich bisher nicht immer ganz an die Leinenpflicht gehalten zu haben. Nachdem du selbst das meldest werden die dich ja kaum deshalb aus der Wohnung schmeissen, und wenn nie jemand was meldet kann die Hausverwaltung auch schlecht was gegen diese Problematik unternehmen.

lg
Romana

Liebe Romana,

danke für deinen tollen hinweis, lese mir deinen thread gerade durch, wenn es fragen gibt, darf ich dich per pn anquasseln?
 
Was wir hier frei von der Leber meinen ist das Eine, was ein Gericht urteilt, das Andere. Und ich zumindest würde mich für 110-150 Euro (oder gar nur der Hälfte davon, wie du meinst) ganz sicher nicht dem Risiko aussetzen, am Ende doch 100% zu verlieren und auch noch die Gerichtskosten, ev. eigene Anwaltskosten bzw die Kosten der Verteidigung übernehmen zu müssen.

recht haben und vom gericht recht bekommen sind 2 völlig verschiedene dinge. leider. es liegt im ermessen des richters und es spielt viel mehr mit als die reine wahrheit. es steht aussage gegen aussage und zeugen gibts keine. sie könnte rein theoretisch behaupten sie war mit einer kurzen leine unterwegs, wie willst du das gegenteil beweisen?

ohne rechtschutz ist ein rechtsstreit immer ein risiko.
 
Hallo, ja quassel ruhig


was mich interessiern würde wäre, wie diese Versicherung in deinem FAll reagiert hätte, wäre dein Hund nicht angeleint gewesen...theoretisch kann ich das ja auch behaupten, immerhin gibt es keine Zeugen, versicherungstechnisch wäre das wohl sogar besser oder?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,
das kann dir glaub ich nur ein Versicherungsprofi selber sagen, welchen Unterschied das genau macht. Ich nehme an, dass du im Gegensatz zu mir nur einen Teil der Kosten ersetzt bekommst, aber wissen tu ich das nicht.

Ich würde halt aus Prinzip immer bei der Wahrheit bleiben, und werde dir daher sicher nicht empfehlen irgendwas an der Geschichte zu verdrehen und der Versicherung oder Polizei unwahre Sachen zu schildern. Aber so bin ich, ich kann halt nicht anders als korrekt sein, selbst wenns zu meinem Nachteil sein sollte. Muss eh jeder selbst wissen:(

Selbst was unrechtes zu tun und zu sagen, ja die anderen sind ja auch so schlimm wär halt nicht meine Art und ich würd damit niemals glücklich.

lg
Romana
 
Wenn du der Versicherung wahrheitsgemäß berichtest, daß dein Hund nicht angeleint war, geht erst mal in Sekundenschnelle das 0815-Ablehnungs-Schreiben raus, da bin ich mir ziemlich sicher. Mit einem Schrieb vom Anwalt sähe es vllt anders aus, aber Privatpersonen werden in der Regel bei einem nur halbwegs greifbaren Schwachpunkt erstmal so abgespeist, weil die meisten dann auch gleich aufgeben.

Ich würde mir das aber gut überlegen, jetzt auch noch in dieser Geschichte zu lügen (von moralischen Gesichtspunkt mal abgesehen) wegen der vagen Aussicht, unter (sehr fraglichen und eher unwahrscheinlichen) Umständen ein paar Euros zurückzubekommen. Das kann schnell nach hinten losgehen. Und wer weiß, vllt kommt mal einer auf die Idee, den Vorfall zu googeln, das WUFF-Forum ist immer ziemlich prominent vertreten bei den ersten Suchergebnissen...

Wenn es dir wirklich primär darum geht, weitere Vorfälle mit einem womöglich generell etwas bissigen Hund zu verhindern, dann würde ich wirklich die Meldung beim ATA machen, den Rest unter Lehrgeld abschreiben, für die Zukunft ev RS-Versicherung abschließen und die Leinenpflicht einhalten.
 
nein, muss sie nicht! sie hat den hundeführschein, leine und maulkorb ist nur in der übergangsfrist (3 monate nach übernahme des hundes oder wenn es sich um einen welpen handelt 6 monate, sofern ich mich jetzt nicht irre) zu tragen.

threadersteller: ich wünsche deinem hund, dass er den vorfall gut verdaut und auch die körperlichen wunden gut verheilen.


irgendwer hat geschrieben, dass man seinen hundeunverträglichen hund mit leine und maulkorb sichern sollte .... ja, haben wir auch gemacht und dann wurde unserem buben fast das ganze ohr abgebissen von einem freilaufenden golden und er konnte sich nicht mal wehren .... alles hat zwei seiten :o

natürlich sollte man einen hund der unverträglich ist nicht an einer flexi führen und ihn auch noch ums eck laufen lassen ohne das man einblick hat, das ist meiner meinung nach mehr wie nur grob fahrlässig, aber seinen eigenen hund zu jedem anderen hinzulassen weil der eigene eh nur schnoffeln will zeigt auch nicht von einem großen verantwortungsgefühl ....
Noch zu dem Thema:

Ich habe einen bedingt verträglichen Hund, der auch nach dem Schema "Angriff ist die bessere Verteidigung" agiert und der, wenn ein anderer Hund einfach so herkommt, ohne Vorwarnung attakiert.
Er hat einmal einen anderen Hund verletzt.
Damals war er mit meinen Eltern bei meinen Verwandten. Ich selbst war nicht dabei. Sie waren im Garten und haben eher weniger als mehr auf meinen Bub geachtet. Als ein anderer Hund am Garten vorbeigegangen ist, ist er über das Tor gesprungen und hat den Hund erwischt.
Hat zum Glück trotzdem meine Versicherung übernommen.

Und trotzdem geh ich mit ihm ohne Beisskorb und teilweise auch mit Flexileine raus.
Allerdings geh ich IMMER vorrausschauend, weiche aus, wenn wir anderen Hunden begegnen, rufe Menschen mit freilaufenden Hunden zu, das sie diese bitte nicht zu uns lassen sollen da Meiner keine fremden Hunde mag und lass ihn nicht 5m vor mir um die Ecke gehn.
Wir gehn auf keine Hundewiesen und meiden Wege, wo bekannterweise viele Hunde frei laufen.
Ausserdem bin ich inzwischen doch sehr gut darin fremde Hunde, die auf uns zukommen zu vertreiben.
Wir trainieren viel um an seinen Problemen zu arbeiten und haben riesige Fortschritte gemacht.
Ehrlich gesagt, sehe ichs daher auch nicht ein, warum er zu Beisskorbzwang verurteilt werden sollte. Ich trau mich zu behaupten, das es bei uns nie zu einem Beissvorfall kommen wird, an dem ich schuld trage.
Das wir laut Gesetz wohl Teilschuld bekommen, wenn meiner einen anderen verletzt, ja - Ich meinte aber damit, das uns hier aber niemand einen Vorwurf machen kann.
Wenn andere Hundehalter_innen ihre Hunde nicht beaufsichtigen oder ihren Hund trotz der Warnung, das sie bitte Abstand halten mögen, da mein Hund unverträglich ist, herlassen, dann brauchen sie sich auch nicht zu beschweren.

Wie gesagt, ich vermeide, wie ich kann, das es zu einem Beissvorfall kommt - das wünsch ich weder meinem Hund noch dem Anderen. Aber nur weil andere Leute zu blöd sind um auf ihre Hunde aufzupassen, werd ich meinen Hund nicht nur mit kurzer Leine und Beisskorb führen.

Um nochmals kurz zum Thema zurückzukommen:
Meiner Meinung nach haben defintiv beide Schuld; die Besitzerin des Hundes, der gebissen hat - weil ein Hund der alleine mit der Flexi um die Ecke kommt nicht ordnungsgemäss beaufsichtigt wurde, genauso wie die Threaderstellerin weil deren Hund wohl unangeleint einfach zum fremden Hund gelaufen ist.
Hätten beide besser auf ihre Hunde aufgepasst, wär das sicher nicht passiert.
Und in dem Fall wäre ich wohl nur froh, das nicht viel passiert ist, sonst wäre die Tierarztrechnungen wahrscheinlich um einiges höher ausgefallen.
 
Das gibt es nicht ;)
Staffs, Pits, Dogos z.B. sind sogenannte Packer.
Die packen zu und lassen nimmer aus. Das hat aber mit dem Ammenmärchen Bisssperre nix zu tun. Das liegt am Trieb, net daran daß sie nimmer auslassen können.

boxer gehören da auch dazu, zumindest war es bei den früheren Boxer so, das sie nicht auslassen wollten
 
#nein, muss sie nicht! sie hat den hundeführschein, leine und maulkorb ist nur in der übergangsfrist (3 monate nach übernahme des hundes oder wenn es sich um einen welpen handelt 6 monate, sofern ich mich jetzt nicht irre) zu tragen.#

Also davon habe ich noch nichts gehört kann aber in wien so sein ...ich habe auch den SKN und meiner muss trotzdem Beisskorb und Leine tragen ...aber vielleicht ist es in NÖ ja anders...

Turbobiggi

Ist der andere Hund überhaupt verletzt weisst du das vielleicht? Die Besitzerin kann das ja nirgends melden wenn ihrer gar nichts hat und du doch mit deinen beim TA warst ??
 
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