Hundebiss: Verfahren gegen Vater eingestellt

hallo,

mich würde mal interessieren, ob dem anonymen hinweis nachgegangen wurde, dass es gar nicht der rotti gewesen sein soll. davon hat man nie wieder etwas gelesen oder?

das arme mädchen, ganz ganz furchtbar :(
 
Ich frag mich langsam wirklich warum alle anderen jetzt zu Hundeführscheinen gezwungen werden, wenn man bei so fürchterlichen Vorfällen als Halter bislang vom Gesetz ja soundso von jeder Schuld freigesprochen wird :confused:

Was muß bitte wirklich passieren, dass es für den Hundehalter, dessen Hund wirklich einen Menschen getötet/schwer verletzt hat, Konsequenzen gibt? Aber hauptsach alle anderen müssen es nun ausbaden!
 
Ich frag mich langsam wirklich warum alle anderen jetzt zu Hundeführscheinen gezwungen werden, wenn man bei so fürchterlichen Vorfällen als Halter bislang vom Gesetz ja soundso von jeder Schuld freigesprochen wird :confused:

Was muß bitte wirklich passieren, dass es für den Hundehalter, dessen Hund wirklich einen Menschen getötet/schwer verletzt hat, Konsequenzen gibt? Aber hauptsach alle anderen müssen es nun ausbaden!

..vielleicht weil es der kern eines jeden "unfalles" es ist,..plötzlich und unvorhergesehen einzutreten ;) , nicht immer gibt es einen "schuldigen" !

Und nicht denken das der HFS igrendwas dran ändern wird , unfälle, auch tragische wie dieser, wird es immer geben !

Wobei deine Frage , warum alle herhalten müssen, für etwas für das niemand etwas kann, schon seine brechtigung hat !!!
 
So gesehen ist es schon richtig, nur kam es ja erst dank solchen "Unfällen" zu der Massenhysterie, den Rasselisten und den HFS :rolleyes:
 
So gesehen ist es schon richtig, nur kam es ja erst dank solchen "Unfällen" zu der Massenhysterie, den Rasselisten und den HFS :rolleyes:

..jupp, nur befürchte ich das es nun zu keiner "gegen hysterie" kommen wird , wo von den medien geforder wird den schwachsinn wieder rückgängig zu machen :mad: !

..da haben einfach einige auf was "draufgehauen" wos nix zum draufhauen gab,.. oder haben die gunst der stunde genützt !

..man könnte auch meinen das künstliche aufblasen der geschichte durch div. vermutungen und verschwörungs teorien auch nicht grad dazu beigetragen hat, das sie "einschlafen" konnte ;)
 
Unfälle passieren in allen Lebensbereichen und lassen sich nicht vorhersehen. Leider nehmen das die Medien oft als "Aufhänger", wissen alles besser und lösen eine Massenhysterie aus. Unsere gescheiten Politiker meinen dann, daß man wieder ein neues Gesetz erlassen müßte, damit man so etwas verhindern könne.
Überhaupt hat sich die Tendenz eingebürgert, alles mit Gesetzen regeln zu wollen - stellt sich die Frage: sind wir eigentlich noch frei ?
 
logisch........ eine krähe hackt der anderen kein auge aus :(

Und das ist schon wieder eine dieser Geschmacklosigkeiten, bei denen mitfühlenden Menschen das Gruseln kommt.:eek:
Wäre euch leichter, wenn ein Vater, der sein Baby bei einem schrecklichen Unfall verloren hat (bei dem offenbar kein Verschulden seinerseits nachgewiesen werden konnte), jetzt eine bedingte Haftstrafe bekommt?
 
@ Leopold: JA! Definitiv. Wie kann es sein, dass er weiterhin HUndeführer bei der Polizei ist?
Wenn du LKW Fahrer bist und angesoffen mit deinem Privat-Auto fährst, und dir der Schein abgenommen wird, dann kannst auch nicht mehr LKW fahren.

Genauso wie der Fall mit den beiden Rottweilern - die Verfahren werden eingestellt.
Wenn ein Fremder der Hundebesitzer gewesen wärst, dann wären die Verfahren noch aufrecht.

Lg
Lisi
 
@ Leopold: JA! Definitiv. Wie kann es sein, dass er weiterhin HUndeführer bei der Polizei ist?
Wenn du LKW Fahrer bist und angesoffen mit deinem Privat-Auto fährst, und dir der Schein abgenommen wird, dann kannst auch nicht mehr LKW fahren.

Genauso wie der Fall mit den beiden Rottweilern - die Verfahren werden eingestellt.
Wenn ein Fremder der Hundebesitzer gewesen wärst, dann wären die Verfahren noch aufrecht.

Lg
Lisi

@1: ich habe keine Ahnung ob er noch als Hundeführer bei der Polizei arbeitet. Wenn du das weißt, dann geb ich dir Recht, ich kann mir auch nicht vorstellen, dass man nach so einem Vorfall noch vetrauensvoll mit Hunden arbeiten kann. Aber das hat nichts mit einem Strafverfahren zu tun und den Vergleich mit dem "angesoffen Autofahren" versteh ich in dem Zusammenhang dann nicht.

Zum Fall mit den beiden Rottweilern: Besitzerin der beiden Hunde war offenbar die Hundehalterin selbst. Die ja nun wirklich nicht mehr belangt werden kann. Das ist schlicht und einfach der rechtliche Unterschied zwischen Besitzer und Eigentümer.
Und logischerweise - wäre ein Fremder der Besitzer gewesen, wäre das Verfahren noch aufrecht.

lg
 
Und das ist schon wieder eine dieser Geschmacklosigkeiten, bei denen mitfühlenden Menschen das Gruseln kommt.:eek:
Wäre euch leichter, wenn ein Vater, der sein Baby bei einem schrecklichen Unfall verloren hat (bei dem offenbar kein Verschulden seinerseits nachgewiesen werden konnte), jetzt eine bedingte Haftstrafe bekommt?

Für mich gesprochen - NEIN, denn diese Familie hat wohl die Schlimmste aller Erfahrungen machen müssen.

Trotzdem ist es nicht zu akzeptieren, dass KEINE pathologische Untersuchung gemacht wurde, welcher Hund das Kind getötet hat.

Trotzdem ist es nicht zu akzeptieren, dass man den sogenannten Zeugenaussagen NICHT nachgegangen ist

ect.

Ich sehe bei diesem Fall viele leidtragende Opfer - Kind, Familie und die Hunde :mad:
 
Für mich gesprochen - NEIN, denn diese Familie hat wohl die Schlimmste aller Erfahrungen machen müssen.

Trotzdem ist es nicht zu akzeptieren, dass KEINE pathologische Untersuchung gemacht wurde, welcher Hund das Kind getötet hat.

Trotzdem ist es nicht zu akzeptieren, dass man den sogenannten Zeugenaussagen NICHT nachgegangen ist

ect.

Ich sehe bei diesem Fall viele leidtragende Opfer - Kind, Familie und die Hunde :mad:

da stimme georg zu! die familie hat mit sicherheit genug "strafe" durch den verlust des kindes.

und im hinblick auf die hysterie bezüglich der rottweiler, die nunmal durch die beiden vorfälle entstanden ist, finde ich es schon wichtig, dass man herausfindet, ob es der rotti oder der mali war.
 
Ich finde das bedenklich, dass eben nicht mehr ermittelt wird, und der Tod des Kindes als Strafe genug gesehen wird. Der Tod des Kindes ist sicher schwer genug und hinterlässt in der Familie ein Trauma.

Aber wenn mein Kind in meinem Swimmingpool in meinem Garten ertrinkt werden sehr wohl Ermittlungen wegen Verletzung der Aufsichtspflicht geführt und es wird nichts eingestellt. Aber ich bin ja auch nicht im Staatsdienst.

Und die beiden Rottweiler in Gänserndorf haben offiziell dem Sohn der Toten gehört und der könnte damit schon belangt werden.

lg
Lisi
 
Wenn keine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt - sprich Kind und Hund nicht allein zusammen waren - und der Unfall in einer Alltagssituation passiert ist, verstehe ich ehrlich gesagt nicht, warum hier nach Bestrafung gerufen wird.

Natürlich kursieren die Gerüchte, dass es der Diensthund war, aber selbst wenn dem so gewesen ist, kommt auch immer darauf an, wofür der Diensthund ausgebildet war. Diensthund ist nicht gleich Diensthund. Wenn der Hundeführer entscheidet, dass er es für vertretbar hält, wenn sich Kind und Hund unter Aufsicht im selben Raum befinden, dann ist das seine Privatangelegenheit.

Ansonsten müssten alle, die nach Bestrafung rufen, ihre Hunde zukünftig auch in der Wohnung mit Beißkorb und Leine sichern, weil sie ansonsten grob fahrlässig handeln würden.

Von uns war keiner dabei - weder beim Unfall, noch bei den Ermittlungen.
Auch wenn es der Dientshund gewesen wäre, wenn der Hundeführer die üblichen Regeln beachtet hat, warum ist ihm dann ein Strick daraus zu drehen.

Es ist nicht der Polizist schuld an den Rasselisten, vielleicht hat er eine Situation unterschätzt, vielleicht war es einfach eine schrecklicher Zufall, es hätte jeden x-beliebigen Hundehalter treffen können.

Und nochmal, selbst wenn es der Diensthund war - und dem Polizisten geraten wurde, den Todesfall dem Rottweiler anzulasten hat das keinen Einfluss auf das Ausmaß der Strafe die ihm anscheinend viele wünschen (Glaubt doch bitte keiner, dass immer alle Details einer Ermittlungsverfahrens nach außen dringen... wenn es der Diensthund gewesen sein sollte - was der Polizist ja irgendjemandem erzählt haben müsste - und ihm wäre nahgelegt worden, dies nicht bekannt zu geben, dann ist das zwar ein fragwürdiges Vorgehen der ermittelnden Behörde, macht den Polizisten aber nicht schuldiger.)

Nun, dieser tragische Fall war bestimmt Aufhänger für die Rasselisten, aber die waren eine politische Entscheidung, da kann der Herr Polizist nichts dafür. Und wem wäre geholfen, wenn der Mali der Böse wäre, nicht der Rottweiler?

Die Ungerechtigkeit der Rasselisten wird nicht weniger ungerecht, wenn die Rottweilerbesitzer lieber den Mali drauf sehen würden, oder die Mastiffbesitzer den Schäfer. Den einen gegen den anderen auszuspielen macht null Sinn.

Die Rasselisten waren doch schon längst in Planung und sind nicht des Polizisten und seines Rottweilers wegen erfunden worden. Das war nur das langersehnte gefunde Fressen, endlich eine Argumentationsbasis zu haben, um diese Listen rechtfertigen zu können. Wenn Kinder getötet werden, schlagen die Emotionen hohe Wellen.

Dass es das Kind des Polizisten war, der sein Kind sicher nicht absichtlich getötet hat, wird dabei gerne vergessen. Warum soll er härter bestraft werden, als andere? Weil er ein Polizist ist? Weil der den Rottweiler in Verruf brachte? (Was man so nicht behaupten kann, Gerüchte hin, Gerüchte her. Am schlechten Ruf des Rottweilers trägt nicht eine Einzelperson schuld.)
 
Aber wenn mein Kind in meinem Swimmingpool in meinem Garten ertrinkt werden sehr wohl Ermittlungen wegen Verletzung der Aufsichtspflicht geführt und es wird nichts eingestellt. i

Naja, aber es war nicht der Polizist selbst, der die Ermittlungen eingestellt hat, sondern die Justiz - wenn dann ist dieses Vorgehen den Behörden anzukreiden, nicht der Polizist anzugreifen.

Des weiteren ist fraglich, ob tatsächlich in jedem Fall, wenn ein Kind zu Tode kommt, auch ein Prozess geführt wird, wenn schon im Vorhinein klar ist, dass keine Verletzung der Aufsichtspflicht vorlag.
 
Wenn keine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt - sprich Kind und Hund nicht allein zusammen waren - und der Unfall in einer Alltagssituation passiert ist, verstehe ich ehrlich gesagt nicht, warum hier nach Bestrafung gerufen wird.

Natürlich kursieren die Gerüchte, dass es der Diensthund war, aber selbst wenn dem so gewesen ist, kommt auch immer darauf an, wofür der Diensthund ausgebildet war. Diensthund ist nicht gleich Diensthund. Wenn der Hundeführer entscheidet, dass er es für vertretbar hält, wenn sich Kind und Hund unter Aufsicht im selben Raum befinden, dann ist das seine Privatangelegenheit.

Ansonsten müssten alle, die nach Bestrafung rufen, ihre Hunde zukünftig auch in der Wohnung mit Beißkorb und Leine sichern, weil sie ansonsten grob fahrlässig handeln würden.

Von uns war keiner dabei - weder beim Unfall, noch bei den Ermittlungen.
Auch wenn es der Dientshund gewesen wäre, wenn der Hundeführer die üblichen Regeln beachtet hat, warum ist ihm dann ein Strick daraus zu drehen.

Es ist nicht der Polizist schuld an den Rasselisten, vielleicht hat er eine Situation unterschätzt, vielleicht war es einfach eine schrecklicher Zufall, es hätte jeden x-beliebigen Hundehalter treffen können.

Und nochmal, selbst wenn es der Diensthund war - und dem Polizisten geraten wurde, den Todesfall dem Rottweiler anzulasten hat das keinen Einfluss auf das Ausmaß der Strafe die ihm anscheinend viele wünschen (Glaubt doch bitte keiner, dass immer alle Details einer Ermittlungsverfahrens nach außen dringen... wenn es der Diensthund gewesen sein sollte - was der Polizist ja irgendjemandem erzählt haben müsste - und ihm wäre nahgelegt worden, dies nicht bekannt zu geben, dann ist das zwar ein fragwürdiges Vorgehen der ermittelnden Behörde, macht den Polizisten aber nicht schuldiger.)

Nun, dieser tragische Fall war bestimmt Aufhänger für die Rasselisten, aber die waren eine politische Entscheidung, da kann der Herr Polizist nichts dafür. Und wem wäre geholfen, wenn der Mali der Böse wäre, nicht der Rottweiler?

Die Ungerechtigkeit der Rasselisten wird nicht weniger ungerecht, wenn die Rottweilerbesitzer lieber den Mali drauf sehen würden, oder die Mastiffbesitzer den Schäfer. Den einen gegen den anderen auszuspielen macht null Sinn.

Die Rasselisten waren doch schon längst in Planung und sind nicht des Polizisten und seines Rottweilers wegen erfunden worden. Das war nur das langersehnte gefunde Fressen, endlich eine Argumentationsbasis zu haben, um diese Listen rechtfertigen zu können. Wenn Kinder getötet werden, schlagen die Emotionen hohe Wellen.

Dass es das Kind des Polizisten war, der sein Kind sicher nicht absichtlich getötet hat, wird dabei gerne vergessen. Warum soll er härter bestraft werden, als andere? Weil er ein Polizist ist? Weil der den Rottweiler in Verruf brachte? (Was man so nicht behaupten kann, Gerüchte hin, Gerüchte her. Am schlechten Ruf des Rottweilers trägt nicht eine Einzelperson schuld.)

Ich find das sagt eigentlich genug aus um als Argument zu dienen die Forderung zu stellen den Fall nun ruhen zu lassen. Auch "Gerechtigkeit" ist nicht immer der rchtige Weg - manchmal ist Milde und Schweigen einfach besser ....
 
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