Hundebiss: Verfahren gegen Vater eingestellt

Wenn keine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt - sprich Kind und Hund nicht allein zusammen waren - und der Unfall in einer Alltagssituation passiert ist, verstehe ich ehrlich gesagt nicht, warum hier nach Bestrafung gerufen wird.

Natürlich kursieren die Gerüchte, dass es der Diensthund war, aber selbst wenn dem so gewesen ist, kommt auch immer darauf an, wofür der Diensthund ausgebildet war. Diensthund ist nicht gleich Diensthund. Wenn der Hundeführer entscheidet, dass er es für vertretbar hält, wenn sich Kind und Hund unter Aufsicht im selben Raum befinden, dann ist das seine Privatangelegenheit.

Ansonsten müssten alle, die nach Bestrafung rufen, ihre Hunde zukünftig auch in der Wohnung mit Beißkorb und Leine sichern, weil sie ansonsten grob fahrlässig handeln würden.

Von uns war keiner dabei - weder beim Unfall, noch bei den Ermittlungen.
Auch wenn es der Dientshund gewesen wäre, wenn der Hundeführer die üblichen Regeln beachtet hat, warum ist ihm dann ein Strick daraus zu drehen.

Es ist nicht der Polizist schuld an den Rasselisten, vielleicht hat er eine Situation unterschätzt, vielleicht war es einfach eine schrecklicher Zufall, es hätte jeden x-beliebigen Hundehalter treffen können.

Und nochmal, selbst wenn es der Diensthund war - und dem Polizisten geraten wurde, den Todesfall dem Rottweiler anzulasten hat das keinen Einfluss auf das Ausmaß der Strafe die ihm anscheinend viele wünschen (Glaubt doch bitte keiner, dass immer alle Details einer Ermittlungsverfahrens nach außen dringen... wenn es der Diensthund gewesen sein sollte - was der Polizist ja irgendjemandem erzählt haben müsste - und ihm wäre nahgelegt worden, dies nicht bekannt zu geben, dann ist das zwar ein fragwürdiges Vorgehen der ermittelnden Behörde, macht den Polizisten aber nicht schuldiger.)

Nun, dieser tragische Fall war bestimmt Aufhänger für die Rasselisten, aber die waren eine politische Entscheidung, da kann der Herr Polizist nichts dafür. Und wem wäre geholfen, wenn der Mali der Böse wäre, nicht der Rottweiler?

Die Ungerechtigkeit der Rasselisten wird nicht weniger ungerecht, wenn die Rottweilerbesitzer lieber den Mali drauf sehen würden, oder die Mastiffbesitzer den Schäfer. Den einen gegen den anderen auszuspielen macht null Sinn.

Die Rasselisten waren doch schon längst in Planung und sind nicht des Polizisten und seines Rottweilers wegen erfunden worden. Das war nur das langersehnte gefunde Fressen, endlich eine Argumentationsbasis zu haben, um diese Listen rechtfertigen zu können. Wenn Kinder getötet werden, schlagen die Emotionen hohe Wellen.

Dass es das Kind des Polizisten war, der sein Kind sicher nicht absichtlich getötet hat, wird dabei gerne vergessen. Warum soll er härter bestraft werden, als andere? Weil er ein Polizist ist? Weil der den Rottweiler in Verruf brachte? (Was man so nicht behaupten kann, Gerüchte hin, Gerüchte her. Am schlechten Ruf des Rottweilers trägt nicht eine Einzelperson schuld.)


DANKE dem gibt es nichts hinzuzufügen.
 
Wenn keine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt - sprich Kind und Hund nicht allein zusammen waren - und der Unfall in einer Alltagssituation passiert ist, verstehe ich ehrlich gesagt nicht, warum hier nach Bestrafung gerufen wird.

Natürlich kursieren die Gerüchte, dass es der Diensthund war, aber selbst wenn dem so gewesen ist, kommt auch immer darauf an, wofür der Diensthund ausgebildet war. Diensthund ist nicht gleich Diensthund. Wenn der Hundeführer entscheidet, dass er es für vertretbar hält, wenn sich Kind und Hund unter Aufsicht im selben Raum befinden, dann ist das seine Privatangelegenheit.

Ansonsten müssten alle, die nach Bestrafung rufen, ihre Hunde zukünftig auch in der Wohnung mit Beißkorb und Leine sichern, weil sie ansonsten grob fahrlässig handeln würden.

Von uns war keiner dabei - weder beim Unfall, noch bei den Ermittlungen.
Auch wenn es der Dientshund gewesen wäre, wenn der Hundeführer die üblichen Regeln beachtet hat, warum ist ihm dann ein Strick daraus zu drehen.

Es ist nicht der Polizist schuld an den Rasselisten, vielleicht hat er eine Situation unterschätzt, vielleicht war es einfach eine schrecklicher Zufall, es hätte jeden x-beliebigen Hundehalter treffen können.

Und nochmal, selbst wenn es der Diensthund war - und dem Polizisten geraten wurde, den Todesfall dem Rottweiler anzulasten hat das keinen Einfluss auf das Ausmaß der Strafe die ihm anscheinend viele wünschen (Glaubt doch bitte keiner, dass immer alle Details einer Ermittlungsverfahrens nach außen dringen... wenn es der Diensthund gewesen sein sollte - was der Polizist ja irgendjemandem erzählt haben müsste - und ihm wäre nahgelegt worden, dies nicht bekannt zu geben, dann ist das zwar ein fragwürdiges Vorgehen der ermittelnden Behörde, macht den Polizisten aber nicht schuldiger.)

Nun, dieser tragische Fall war bestimmt Aufhänger für die Rasselisten, aber die waren eine politische Entscheidung, da kann der Herr Polizist nichts dafür. Und wem wäre geholfen, wenn der Mali der Böse wäre, nicht der Rottweiler?

Die Ungerechtigkeit der Rasselisten wird nicht weniger ungerecht, wenn die Rottweilerbesitzer lieber den Mali drauf sehen würden, oder die Mastiffbesitzer den Schäfer. Den einen gegen den anderen auszuspielen macht null Sinn.

Die Rasselisten waren doch schon längst in Planung und sind nicht des Polizisten und seines Rottweilers wegen erfunden worden. Das war nur das langersehnte gefunde Fressen, endlich eine Argumentationsbasis zu haben, um diese Listen rechtfertigen zu können. Wenn Kinder getötet werden, schlagen die Emotionen hohe Wellen.

Dass es das Kind des Polizisten war, der sein Kind sicher nicht absichtlich getötet hat, wird dabei gerne vergessen. Warum soll er härter bestraft werden, als andere? Weil er ein Polizist ist? Weil der den Rottweiler in Verruf brachte? (Was man so nicht behaupten kann, Gerüchte hin, Gerüchte her. Am schlechten Ruf des Rottweilers trägt nicht eine Einzelperson schuld.)

Egal wie die justiz entscheidet, ich denke die personen sind schon für den rest ihres leben gestraft, denn sie müssen mit dem gedanken leben das ihr kind unter tragischen umständen zu tode kam.
 
Wenn keine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt - sprich Kind und Hund nicht allein zusammen waren - und der Unfall in einer Alltagssituation passiert ist, verstehe ich ehrlich gesagt nicht, warum hier nach Bestrafung gerufen wird.

Natürlich kursieren die Gerüchte, dass es der Diensthund war, aber selbst wenn dem so gewesen ist, kommt auch immer darauf an, wofür der Diensthund ausgebildet war. Diensthund ist nicht gleich Diensthund. Wenn der Hundeführer entscheidet, dass er es für vertretbar hält, wenn sich Kind und Hund unter Aufsicht im selben Raum befinden, dann ist das seine Privatangelegenheit.

Ansonsten müssten alle, die nach Bestrafung rufen, ihre Hunde zukünftig auch in der Wohnung mit Beißkorb und Leine sichern, weil sie ansonsten grob fahrlässig handeln würden.

Von uns war keiner dabei - weder beim Unfall, noch bei den Ermittlungen.
Auch wenn es der Dientshund gewesen wäre, wenn der Hundeführer die üblichen Regeln beachtet hat, warum ist ihm dann ein Strick daraus zu drehen.

Es ist nicht der Polizist schuld an den Rasselisten, vielleicht hat er eine Situation unterschätzt, vielleicht war es einfach eine schrecklicher Zufall, es hätte jeden x-beliebigen Hundehalter treffen können.

Und nochmal, selbst wenn es der Diensthund war - und dem Polizisten geraten wurde, den Todesfall dem Rottweiler anzulasten hat das keinen Einfluss auf das Ausmaß der Strafe die ihm anscheinend viele wünschen (Glaubt doch bitte keiner, dass immer alle Details einer Ermittlungsverfahrens nach außen dringen... wenn es der Diensthund gewesen sein sollte - was der Polizist ja irgendjemandem erzählt haben müsste - und ihm wäre nahgelegt worden, dies nicht bekannt zu geben, dann ist das zwar ein fragwürdiges Vorgehen der ermittelnden Behörde, macht den Polizisten aber nicht schuldiger.)

Nun, dieser tragische Fall war bestimmt Aufhänger für die Rasselisten, aber die waren eine politische Entscheidung, da kann der Herr Polizist nichts dafür. Und wem wäre geholfen, wenn der Mali der Böse wäre, nicht der Rottweiler?

Die Ungerechtigkeit der Rasselisten wird nicht weniger ungerecht, wenn die Rottweilerbesitzer lieber den Mali drauf sehen würden, oder die Mastiffbesitzer den Schäfer. Den einen gegen den anderen auszuspielen macht null Sinn.

Die Rasselisten waren doch schon längst in Planung und sind nicht des Polizisten und seines Rottweilers wegen erfunden worden. Das war nur das langersehnte gefunde Fressen, endlich eine Argumentationsbasis zu haben, um diese Listen rechtfertigen zu können. Wenn Kinder getötet werden, schlagen die Emotionen hohe Wellen.

Dass es das Kind des Polizisten war, der sein Kind sicher nicht absichtlich getötet hat, wird dabei gerne vergessen. Warum soll er härter bestraft werden, als andere? Weil er ein Polizist ist? Weil der den Rottweiler in Verruf brachte? (Was man so nicht behaupten kann, Gerüchte hin, Gerüchte her. Am schlechten Ruf des Rottweilers trägt nicht eine Einzelperson schuld.)

Bin selten so einer Meinung mit dir, danke!
 
Ich finde das bedenklich, dass eben nicht mehr ermittelt wird, und der Tod des Kindes als Strafe genug gesehen wird. Der Tod des Kindes ist sicher schwer genug und hinterlässt in der Familie ein Trauma.

Aber wenn mein Kind in meinem Swimmingpool in meinem Garten ertrinkt werden sehr wohl Ermittlungen wegen Verletzung der Aufsichtspflicht geführt und es wird nichts eingestellt. Aber ich bin ja auch nicht im Staatsdienst.

Und die beiden Rottweiler in Gänserndorf haben offiziell dem Sohn der Toten gehört und der könnte damit schon belangt werden.

lg
Lisi

Die ermittelnde Behörde agiert nicht nach derartigen Mustern, ob die Familie "bestraft genug ist oder nicht".

De facto hat es keinerlei Verstoß gegen die Aufsichtspflicht gegeben. Ein Verstoß wäre nachzuweisen gewesen, soferne es ein Gestz geben würde, dass Maulkorbpflicht in Anwesenheit eines Kindes auf Privatbesitz vorschreibt. Und so weit sind wir - wem auch immer sei Dank - nicht.

Läßt Du aber, wie Du es als Bespiel genannt hast, Dein Kind unbeaufsichtigt im Garten wo sich ein Pool, in welchen es fallen oder in den es hineingehen könnte, befindet spielen, dann hast Du ohne wenn und aber Deine Aufsichtspflicht verletzt.

Abgesehen dass der von Dir gebrachte Vergleich in Wahrheit keiner ist, finde ich derartige Sprüche herzlos und geschmacklos.
 
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