Um einen KONTROLLBLICK ins Haus zu werfen brauchst eine gerichtliche Genehmigung. Es gab ja gut ernährte, gesunde Hunde, die waren sichtbar und wurden gezeigt. Ich geh doch nicht in ein fremdes, grosses Haus und durchsuche alles.
Und es ist sehrwohl so, wenn mit vielen Hunden gearbeitet wird, dass da jedesmal Megastress entsteht wenn wer Fremder im Haus ist. Und es war kein öffentliches Tierheim. Selbst da darf ich als Privatperson nicht überall reinlatschen.
Kontakt zu den Behörden war angeblich da, weil sie angeblich auch beschlagnahmte Hunde übernommen hat!
Na, das merk ich mir, falls ich jemals wieder züchte, dann werd ich dem ATA auch sagen er darf meine Zuchstätte gern von außen anschauen.
Also wenn Züchter kontrolliert werden dürfen aber "Tierschützer" einen Freibrief haben und niemanden ins Haus lassen brauchen, frag ich mich schon?