hunde verhungert teil 3

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Wenn ich heute 20 Hunde aufnehme und mich Gnadenhof schimpfe, interessiert das kein Mensch, weder Amtsveterinär noch sonst ein Amt, weil privat..... und es gibt auch kein Gesetz was einem vorschreibt, wie viele Tiere man halten darf ...
 
Das Thema hier ist in keinster Weise zum Lachen.
Ich würde dich bitten sachlich zu bleiben. Danke.

Beim gesetzeskonformen Verbringen von Hunden mit Traces muss man den Platz angeben wo der Hund hinkommt. Darüber wird der zuständige Amtstierarzt verständigt. Und es werden Kontrollen dazu durchgeführt. Das ist so!
Ich "babble keinen Kram", sondern sage nur wie es ist, wenn man es gesetzeskonform macht. Sorry.

Du nervst, weil es hierbei nicht um dich geht... und der Großteil der Pflegestellen bei keinem Amtstierarzt je vorstellig wird oder überhaupt von irgendeinem Amt kontrolliert wird.. Also, du bist nicht das Thema hier... ;)
 
Du nervst, weil es hierbei nicht um dich geht... und der Großteil der Pflegestellen bei keinem Amtstierarzt je vorstellig wird oder überhaupt von irgendeinem Amt kontrolliert wird.. Also, du bist nicht das Thema hier... ;)

Ich habe nicht gesagt, dass es hier um mich geht, oder ich das Thema bin.
Ich habe nur geschrieben wie es das Gesetz vorgibt. Und wenn es Leute gibt, die dagegen verstoßen, das gemeldet wird, dann gibts Ärger. 100%
 
Ich habe nicht gesagt, dass es hier um mich geht. ich habe nur geschrieben wie es das Gesetz vorgibt. Und wenn es Leute gibt, die dagegen verstoßen, das gemeldet wird, dann gibts Ärger. 100%

Nein, das Gesetz gibt es eben nicht vor, dass jemand der privat Hunde aufnimmt und selbst wenn es 50 sind, automatisch vom Amtsveterinär überprüft wird.. Und die meisten Pflegestellen sind Privat und nicht gemeldet...
 
Ich habe nicht gesagt, dass es hier um mich geht, oder ich das Thema bin.
Ich habe nur geschrieben wie es das Gesetz vorgibt. Und wenn es Leute gibt, die dagegen verstoßen, das gemeldet wird, dann gibts Ärger. 100%

So ein Quatsch! Jeder mit Sachkundenachweis kann sich als Pflegestelle zur Verfügung stellen. Da wird nix kontrolliert bei Privatpersonen!! Bei Vereinen, Züchtern, Th ist das was anderes.
 
Wenn jemand sein Haus- seinen Grund mit Hunden vollstopft passiert gar nichts solange nicht eventuell eine Anzeige wegen Lärm- und/oder Geruchsbelästigung gemacht wird , was bei einem einschichtigen Hof nicht unbedingt relevant ist ....
 
Hat sie das oder haben das andere gesagt? Und Gnadenhof ist meines Wissen nach kein geschützter Begriff.
Doch.
TSchG § 4. Die nachstehenden Begriffe haben in diesem Bundesgesetz jeweils folgende Bedeutung:
9. Tierheim: eine nicht auf Gewinn gerichtete Einrichtung, einschließlich Tierasyl oder Gnadenhof, die die Verwahrung herrenloser oder fremder Tiere anbietet;


Egal ob privat oder Verein. Wenn mehr als die "ortsübliche" Anzahl von Tieren (Hunden etc.) gehalten werden, MUSS der ATA stichprobenartige Kontrollen durchführen bzw. wird sich ein ordentlicher Tierhalter schon von Haus aus bei der Behörde melden. Egal ob Kaninchenzüchter oder sonst was. Dazu:

§ 36. (1) Die Organe der mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes betrauten Behörden und die zugezogenen Sachverständigen sowie die Veterinärsachverständigen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften haben unter Einhaltung der erforderlichen veterinärpolizeilichen Vorkehrungen das Recht, Liegenschaften, Räume und Transportmittel zum Zwecke der Kontrolle (§ 35) zu betreten und sich zu ihnen unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit der eingesetzten Mittel Zutritt zu verschaffen, wenn dieser nicht freiwillig gewährt wird. Dies gilt auch, wenn sich der begründete Verdacht ergibt, dass eine Übertretung dieses Bundesgesetzes erfolgt ist. Dem für die Tierhaltung Verantwortlichen ist, soweit die Erhebungszwecke nicht beeinträchtigt werden, Gelegenheit zu geben, bei der Kontrolle anwesend zu sein.

Privat ist bei 50 Hunden sicher nicht mehr gültig!!!! Über die HTDB muss die Behörde von so vielen Hunden gewusst haben. Kann sein, dass sie nicht registriert waren. ABER: wenn jemand so viele Hunde/Tiere hat, weiß dass jeder in der Gegend. So abgeschieden kann man nicht leben. Selbst wenn nur Autos mit Futter kommen, andere Kennzeichen als im Ort üblich ahben, wird das besproche. Wenn sie so hochgelobt war (ich hab nix mitbekommen), dann war das nicht heimlich. Also wieso hat niemand kontrolliert?

da werden Leute als Pflegestellen ernannt und so lange mit Hunden zugeschüttet, bis sie selbst einen Riegel vorschieben oder aus allen Nähten platzen und nichts mehr geht... ;)
Der überwiegende Teil der Pflegestellen hat maximal 3 Hunde, wenige mehr. Mehr als 10 kaum jemand.

Bitte verwechselt nicht Pflegestelle mit dieser V.S. oder WiN. Dort haben Vereine die Tiere abgeladen und diese Einzelpersonen mit Lob überhäuft und sie damit psychisch in eine Ecke gedrängt, aus der sie nicht mehr rausgekommen sind. Je erschöpfter sie waren um so mehr brauchten sie mentale Unterstützung, die sie wiederum nur bekommen haben, wenn sie noch einen Hund aufgenommen haben. Das hat nicht, aber auch gar nichts mit einer üblichen Pfelgestelle zu tun!
 
Sorry, dann habe ich alles falsch verstanden. Ich hatte gedacht, dass Fr. V. S. Hunde nicht für sich selber hatte, sondern Hunde auch weiter vermittelt wurden?
Und für solch eine Tätigkeit gibt es Gesetze.
Natürlich wo kein Kläger da kein Richter. Aber bei der (angeblichen?) Grössenordnung von Fr. S. muss das doch aufgefallen sein?
Aber gut, dann habe ich alles falsch verstanden. Sorry nochmals.
 
Doch.
TSchG § 4. Die nachstehenden Begriffe haben in diesem Bundesgesetz jeweils folgende Bedeutung:
9. Tierheim: eine nicht auf Gewinn gerichtete Einrichtung, einschließlich Tierasyl oder Gnadenhof, die die Verwahrung herrenloser oder fremder Tiere anbietet;


Egal ob privat oder Verein. Wenn mehr als die "ortsübliche" Anzahl von Tieren (Hunden etc.) gehalten werden, MUSS der ATA stichprobenartige Kontrollen durchführen bzw. wird sich ein ordentlicher Tierhalter schon von Haus aus bei der Behörde melden. Egal ob Kaninchenzüchter oder sonst was. Dazu:

§ 36. (1) Die Organe der mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes betrauten Behörden und die zugezogenen Sachverständigen sowie die Veterinärsachverständigen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften haben unter Einhaltung der erforderlichen veterinärpolizeilichen Vorkehrungen das Recht, Liegenschaften, Räume und Transportmittel zum Zwecke der Kontrolle (§ 35) zu betreten und sich zu ihnen unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit der eingesetzten Mittel Zutritt zu verschaffen, wenn dieser nicht freiwillig gewährt wird. Dies gilt auch, wenn sich der begründete Verdacht ergibt, dass eine Übertretung dieses Bundesgesetzes erfolgt ist. Dem für die Tierhaltung Verantwortlichen ist, soweit die Erhebungszwecke nicht beeinträchtigt werden, Gelegenheit zu geben, bei der Kontrolle anwesend zu sein.

Privat ist bei 50 Hunden sicher nicht mehr gültig!!!! Über die HTDB muss die Behörde von so vielen Hunden gewusst haben. Kann sein, dass sie nicht registriert waren. ABER: wenn jemand so viele Hunde/Tiere hat, weiß dass jeder in der Gegend. So abgeschieden kann man nicht leben. Selbst wenn nur Autos mit Futter kommen, andere Kennzeichen als im Ort üblich ahben, wird das besproche. Wenn sie so hochgelobt war (ich hab nix mitbekommen), dann war das nicht heimlich. Also wieso hat niemand kontrolliert?


Der überwiegende Teil der Pflegestellen hat maximal 3 Hunde, wenige mehr. Mehr als 10 kaum jemand.

Bitte verwechselt nicht Pflegestelle mit dieser V.S. oder WiN. Dort haben Vereine die Tiere abgeladen und diese Einzelpersonen mit Lob überhäuft und sie damit psychisch in eine Ecke gedrängt, aus der sie nicht mehr rausgekommen sind. Je erschöpfter sie waren um so mehr brauchten sie mentale Unterstützung, die sie wiederum nur bekommen haben, wenn sie noch einen Hund aufgenommen haben. Das hat nicht, aber auch gar nichts mit einer üblichen Pfelgestelle zu tun!

Danke. Aber das kommt bei einigen hier leider nicht an...
 
So ein Quatsch! Jeder mit Sachkundenachweis kann sich als Pflegestelle zur Verfügung stellen. Da wird nix kontrolliert bei Privatpersonen!! Bei Vereinen, Züchtern, Th ist das was anderes.

Gehe davon aus du sprichst von Deutschland (§11). Da wird nix kontrolliert, obwohl man dann bei der Behörde registriert ist? Okay, ich gebs auf...
 
Es ist völlig egal, ob man Gnadenhof, Verein, Zoo, Privat ist: da gelten die gleichen Vorschriften bezüglich Haltung. Ich glaube Hunde-Zwinger ca. 15 m² (nagelt mich nicht fest, müßte nachschauen).

Nur TH und Tierhandlungen haben einen Ausnahmestatus bezüglich der Haltebedingungen, weil es dort eine nachweislich vorübergehende Unterbringung ist, und TH gezwungen sind, fundtiere aufzunehmen, egal wie sie sie unterbringen. Erst wenn wirklich gar nichts mehr geht, können sie einen Aufnahmestopp verhängen. Tierhandlungen werden auch kontrolliert, auch TH!

Somit kann und wird jeder kontrolliert. Die einen sowieso, die anderen auf Anzeige.

Also wenn Herr XY 3 Hunde hat, kann er kontrolliert werden. Normal auf Anzeige, wenn sich ein Nachbar aufregt.

Wenn Frau XY 1 Katze hat, kann sie kontrolliert werden. Normal auf Anzeige, wenn jemand verdächtiges bemerkt.

Wenn jemand soviele Tiere hat, möchte ich wissen, wer ehrlich behaupten kann, dass er dort in der Gegend nichts gewusst hat. Auch nciht die Personen, TSVs die Hunde hingegeben haben??? Ned bös sein...
Dann holt ein TSV Hunde ab, und schlägt nicht massiv Alarm? Wenn sowas passiert, steht das normalerweise am nächsten Tag in der Krone. Weil gleich nach ATA kommt schon Entenfellner (die keine Amtsperson ist! ;)), die kontaktiert werden, dann TSO.

Da haben ein paar Leute massiv einfach nichts sehen wollen, weil sie keine Lösung gewusst haben. Das ist nämlich das andere Problem. 1 - 10 Hunde sind schon mal schnell abgenommen. Aber wo bringt man 30, 40, 50 Hunde hin?

Es gibt einen Problemfall mit ca. 20 Katzen. Wer kann davon auch nur 5 unterbringen? Und damit bleiben sie vorerst dort..... Allerdings unter tw. Kontrolle.
 
Bitte verwechselt nicht Pflegestelle mit dieser V.S. oder WiN. Dort haben Vereine die Tiere abgeladen und diese Einzelpersonen mit Lob überhäuft und sie damit psychisch in eine Ecke gedrängt, aus der sie nicht mehr rausgekommen sind. Je erschöpfter sie waren um so mehr brauchten sie mentale Unterstützung, die sie wiederum nur bekommen haben, wenn sie noch einen Hund aufgenommen haben. Das hat nicht, aber auch gar nichts mit einer üblichen Pfelgestelle zu tun!

Aber auch solche Pflegestellen die mehr als 10 Hunde aufnehmen laufen unter dem Begriff Pflegestelle und dagegen gibt es kein Gesetz.. Und ich kann mich auch Gnadenhof schimpfen, was mir auch kein Gesetz verbietet...

Und wenn ich heute 50 Hunde halte, dann passiert auch nichts, auch wenn ich nicht außerhalb wohne... und natürlich gibt es anständige Pflegestellen, dass bestreitet hier auch keiner, aber halt auch immer mehr "Pflegestellen" die den Tieren einfach nicht mehr gerecht werden... und um diese geht es hier, nicht um die anständigen Pflegestellen (Leute) die sich der Tiere annehmen und oft auch noch für deren Versorgung und Verpflegung aufkommen... ;)

und jetzt bin ich raus...
 
Frau S. hatte keine Zwinger und sie war auch kein Tierheim - auf dessen Begriff sich der Paragraph bezieht. Sie war eine PRIVATPERSON und bezeichnete sich selber als Tierretterin. Und wer bestimmt am Lande eine "ortsübliche" Anzahl von Tieren? Ich kenne keine Gemeinde am Land, mit vielen Bauern, die danach fragt wieviele Tiere ich habe. Da müssten alle ihr Geflügel, Katzen, Rinder, Pferde etc. angeben. DAS möchte ich sehen wie das klappen soll.

@ AHA: Ja, ich spreche von Ö.
 
Sorry, dann habe ich alles falsch verstanden. Ich hatte gedacht, dass Fr. V. S. Hunde nicht für sich selber hatte, sondern Hunde auch weiter vermittelt wurden?
Das ist egal.

Und für solch eine Tätigkeit gibt es Gesetze.
Nein. Nicht für Vermittlung durch Privatpersonen (noch nicht) und Vereine.
Bei der Vermittlung von z.B. Tommy: welche Vorschrift hätte ich da denn gehabt?

Aber bei der (angeblichen?) Grössenordnung von Fr. S. muss das doch aufgefallen sein?
Ganz genau. Und das muss vielen aufgefallen sein!!!
 
Frau S. hatte keine Zwinger und sie war auch kein Tierheim - auf dessen Begriff sich der Paragraph bezieht. Sie war eine PRIVATPERSON und bezeichnete sich selber als Tierretterin. Und wer bestimmt am Lande eine "ortsübliche" Anzahl von Tieren? Ich kenne keine Gemeinde am Land, mit vielen Bauern, die danach fragt wieviele Tiere ich habe. Da müssten alle ihr Geflügel, Katzen, Rinder, Pferde etc. angeben. DAS möchte ich sehen wie das klappen soll.

Doch, auch das unterliegt gesetzlichen Bestimmungen, weil die Haltung sich nach der Anzahl richtet.
 
Also eines weiss ich sicher: bei uns in der Pampa, Ö, sehhhhr bäuerliche Gegend, haben wir Privaten in unseren Häusern nicht alles was kreucht und fleucht gemeldet. Oder glaubst echt der ATA kommt, weil ich 6 Hühner laufen habe?
 
Zur Klarheit: ich kenne Wien, Bez. Hollabrunn, Bez. Tulln, Bez. Korneuburg.

Da kennen die ATAs ihre "Pappenheimer" sehr genau. Und die die sie nicht kennen, werden ihnen näher gebracht. Es interssiert sie sehr wohl, ob Aufzeichnungen geführt werden, welcher TA betreut, wieviele Tiere da sind. (Ausnahme Landwirtschaft, da gibts auch in diesen Bezirken schwarze Schafe).

Da wird kontrolliert. Definitiv.

Geflügel ist spätestens sowieso seit der Hysterie 2004 meldepflichtig, für Rinder etc. braucht man auch Genehmigungen/Meldungen.
Im Bez. Hollabrunn hat es vor Jahren auch so eine "Ausuferung" gegeben. Fast verhungerte Pferde im eigenen Dreck bis zum Bauch. ATA hingefahren - 14 Tage Frist - nach paar Monaten (war trotzdem zu lange) war die Geschichte dort gegessen.
 
Also eines weiss ich sicher: bei uns in der Pampa, Ö, sehhhhr bäuerliche Gegend, haben wir Privaten in unseren Häusern nicht alles was kreucht und fleucht gemeldet. Oder glaubst echt der ATA kommt, weil ich 6 Hühner laufen habe?

Darum geht es hier doch nicht. Wir reden nicht von 6 Hühnern (3 Hunden)
Hier wird ja von z.B. 50 Hunden gesprochen.
Wenn jemand z.B. 50 Schafe / Schweine / Kühe / Pferde hat, gibt es Auflagen, die der Amts Vet kontrolliert. Vor allem, wenn jemand z.B. eine Anzeige macht.
Ich kenne rein zufällig auch "private Menschen", die Welpen züchten um 500 Euro verkaufen und sowohl Finanzamt als auch Amts Vet in der Wohnung hatten.
 
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