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Das Thema hier ist in keinster Weise zum Lachen.
Ich würde dich bitten sachlich zu bleiben. Danke.
Beim gesetzeskonformen Verbringen von Hunden mit Traces muss man den Platz angeben wo der Hund hinkommt. Darüber wird der zuständige Amtstierarzt verständigt. Und es werden Kontrollen dazu durchgeführt. Das ist so!
Ich "babble keinen Kram", sondern sage nur wie es ist, wenn man es gesetzeskonform macht. Sorry.
Du nervst, weil es hierbei nicht um dich geht... und der Großteil der Pflegestellen bei keinem Amtstierarzt je vorstellig wird oder überhaupt von irgendeinem Amt kontrolliert wird.. Also, du bist nicht das Thema hier...
Ich habe nicht gesagt, dass es hier um mich geht. ich habe nur geschrieben wie es das Gesetz vorgibt. Und wenn es Leute gibt, die dagegen verstoßen, das gemeldet wird, dann gibts Ärger. 100%
Ich habe nicht gesagt, dass es hier um mich geht, oder ich das Thema bin.
Ich habe nur geschrieben wie es das Gesetz vorgibt. Und wenn es Leute gibt, die dagegen verstoßen, das gemeldet wird, dann gibts Ärger. 100%
Doch.Hat sie das oder haben das andere gesagt? Und Gnadenhof ist meines Wissen nach kein geschützter Begriff.
Der überwiegende Teil der Pflegestellen hat maximal 3 Hunde, wenige mehr. Mehr als 10 kaum jemand.da werden Leute als Pflegestellen ernannt und so lange mit Hunden zugeschüttet, bis sie selbst einen Riegel vorschieben oder aus allen Nähten platzen und nichts mehr geht...
Doch.
TSchG § 4. Die nachstehenden Begriffe haben in diesem Bundesgesetz jeweils folgende Bedeutung:
9. Tierheim: eine nicht auf Gewinn gerichtete Einrichtung, einschließlich Tierasyl oder Gnadenhof, die die Verwahrung herrenloser oder fremder Tiere anbietet;
Egal ob privat oder Verein. Wenn mehr als die "ortsübliche" Anzahl von Tieren (Hunden etc.) gehalten werden, MUSS der ATA stichprobenartige Kontrollen durchführen bzw. wird sich ein ordentlicher Tierhalter schon von Haus aus bei der Behörde melden. Egal ob Kaninchenzüchter oder sonst was. Dazu:
§ 36. (1) Die Organe der mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes betrauten Behörden und die zugezogenen Sachverständigen sowie die Veterinärsachverständigen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften haben unter Einhaltung der erforderlichen veterinärpolizeilichen Vorkehrungen das Recht, Liegenschaften, Räume und Transportmittel zum Zwecke der Kontrolle (§ 35) zu betreten und sich zu ihnen unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit der eingesetzten Mittel Zutritt zu verschaffen, wenn dieser nicht freiwillig gewährt wird. Dies gilt auch, wenn sich der begründete Verdacht ergibt, dass eine Übertretung dieses Bundesgesetzes erfolgt ist. Dem für die Tierhaltung Verantwortlichen ist, soweit die Erhebungszwecke nicht beeinträchtigt werden, Gelegenheit zu geben, bei der Kontrolle anwesend zu sein.
Privat ist bei 50 Hunden sicher nicht mehr gültig!!!! Über die HTDB muss die Behörde von so vielen Hunden gewusst haben. Kann sein, dass sie nicht registriert waren. ABER: wenn jemand so viele Hunde/Tiere hat, weiß dass jeder in der Gegend. So abgeschieden kann man nicht leben. Selbst wenn nur Autos mit Futter kommen, andere Kennzeichen als im Ort üblich ahben, wird das besproche. Wenn sie so hochgelobt war (ich hab nix mitbekommen), dann war das nicht heimlich. Also wieso hat niemand kontrolliert?
Der überwiegende Teil der Pflegestellen hat maximal 3 Hunde, wenige mehr. Mehr als 10 kaum jemand.
Bitte verwechselt nicht Pflegestelle mit dieser V.S. oder WiN. Dort haben Vereine die Tiere abgeladen und diese Einzelpersonen mit Lob überhäuft und sie damit psychisch in eine Ecke gedrängt, aus der sie nicht mehr rausgekommen sind. Je erschöpfter sie waren um so mehr brauchten sie mentale Unterstützung, die sie wiederum nur bekommen haben, wenn sie noch einen Hund aufgenommen haben. Das hat nicht, aber auch gar nichts mit einer üblichen Pfelgestelle zu tun!
So ein Quatsch! Jeder mit Sachkundenachweis kann sich als Pflegestelle zur Verfügung stellen. Da wird nix kontrolliert bei Privatpersonen!! Bei Vereinen, Züchtern, Th ist das was anderes.
Bitte verwechselt nicht Pflegestelle mit dieser V.S. oder WiN. Dort haben Vereine die Tiere abgeladen und diese Einzelpersonen mit Lob überhäuft und sie damit psychisch in eine Ecke gedrängt, aus der sie nicht mehr rausgekommen sind. Je erschöpfter sie waren um so mehr brauchten sie mentale Unterstützung, die sie wiederum nur bekommen haben, wenn sie noch einen Hund aufgenommen haben. Das hat nicht, aber auch gar nichts mit einer üblichen Pfelgestelle zu tun!
Peter, ich glaub easy spricht von Ö in Verbindung mit Listenhunden.
Oder easy?
Das ist egal.Sorry, dann habe ich alles falsch verstanden. Ich hatte gedacht, dass Fr. V. S. Hunde nicht für sich selber hatte, sondern Hunde auch weiter vermittelt wurden?
Nein. Nicht für Vermittlung durch Privatpersonen (noch nicht) und Vereine.Und für solch eine Tätigkeit gibt es Gesetze.
Ganz genau. Und das muss vielen aufgefallen sein!!!Aber bei der (angeblichen?) Grössenordnung von Fr. S. muss das doch aufgefallen sein?
Frau S. hatte keine Zwinger und sie war auch kein Tierheim - auf dessen Begriff sich der Paragraph bezieht. Sie war eine PRIVATPERSON und bezeichnete sich selber als Tierretterin. Und wer bestimmt am Lande eine "ortsübliche" Anzahl von Tieren? Ich kenne keine Gemeinde am Land, mit vielen Bauern, die danach fragt wieviele Tiere ich habe. Da müssten alle ihr Geflügel, Katzen, Rinder, Pferde etc. angeben. DAS möchte ich sehen wie das klappen soll.
Also eines weiss ich sicher: bei uns in der Pampa, Ö, sehhhhr bäuerliche Gegend, haben wir Privaten in unseren Häusern nicht alles was kreucht und fleucht gemeldet. Oder glaubst echt der ATA kommt, weil ich 6 Hühner laufen habe?