ruebe
Junior Knochen
hallo alle,
also die genaue rechtliche lage dazu interessiert mich auch sehr. obwohl man da glaub ich zwischen versicherung und "strafrechtlicher verantwortung" (ist das überhaupt strafrecht?) unterscheiden muss.
eine versicherung zieht sich meines wissens sofort zurück, wenn einer der beiden hunde nicht angeleint war. da ist die lage relativ klar.
in sachen strafrecht (ich nenn es jetzt einfach mal so, auch wenn's juristisch gesehen humbug ist), bin ich mir da nicht so sicher. hab auch schon folgende variante gehört, dass im falle einer anzeige jener hund, der verletzt hat, schuld ist und "vorgemerkt" wird. und das egal, ob er an der leine war und der andere nicht, egal ob er einen beisskorb oben hatte und mit dem verletzt hat etc. argument dahinter: der HF muss den hund so "verwahren", dass er andere nicht verletzen kann. für eine/n besitzer/in eines "schwierigen" hundes kann ein spaziergang damit schon zum spießrutenlauf werden - vor allem in gegenden mit erhöhtem "dertutnix"-aufkommen.
ob diese "strafrechtliche" verantwortlichkeit so stimmt, bin ich mir eben nicht sicher. wenn ja, dann finde ich das schon sehr bedenklich, weil den unbekümmerten "dertutnix"-hundebesitzerInnen so noch weniger deren verantwortlichkeit vermittelt wird. sehr ärgerlich!
und wie versicherungsfall und "strafrechtlicher" fall in einer huzo aussehen, weiß ich gar nicht. info dazu würd mich sehr interessieren! denn, eigentlich meide ich huzos, hab nur eine genau vor der türe, deren nutzung durch einen unnetten rüden u.a. für meinen woff sehr erschwert wird. und ich sehe nicht ganz ein, warum ich die huzo meiden soll, nur weil ein uneinsichtiger HF seinen hund nicht kontrollieren kann!
kennt sich also da wer genau aus?
lg rübe
also die genaue rechtliche lage dazu interessiert mich auch sehr. obwohl man da glaub ich zwischen versicherung und "strafrechtlicher verantwortung" (ist das überhaupt strafrecht?) unterscheiden muss.
eine versicherung zieht sich meines wissens sofort zurück, wenn einer der beiden hunde nicht angeleint war. da ist die lage relativ klar.
in sachen strafrecht (ich nenn es jetzt einfach mal so, auch wenn's juristisch gesehen humbug ist), bin ich mir da nicht so sicher. hab auch schon folgende variante gehört, dass im falle einer anzeige jener hund, der verletzt hat, schuld ist und "vorgemerkt" wird. und das egal, ob er an der leine war und der andere nicht, egal ob er einen beisskorb oben hatte und mit dem verletzt hat etc. argument dahinter: der HF muss den hund so "verwahren", dass er andere nicht verletzen kann. für eine/n besitzer/in eines "schwierigen" hundes kann ein spaziergang damit schon zum spießrutenlauf werden - vor allem in gegenden mit erhöhtem "dertutnix"-aufkommen.
ob diese "strafrechtliche" verantwortlichkeit so stimmt, bin ich mir eben nicht sicher. wenn ja, dann finde ich das schon sehr bedenklich, weil den unbekümmerten "dertutnix"-hundebesitzerInnen so noch weniger deren verantwortlichkeit vermittelt wird. sehr ärgerlich!
und wie versicherungsfall und "strafrechtlicher" fall in einer huzo aussehen, weiß ich gar nicht. info dazu würd mich sehr interessieren! denn, eigentlich meide ich huzos, hab nur eine genau vor der türe, deren nutzung durch einen unnetten rüden u.a. für meinen woff sehr erschwert wird. und ich sehe nicht ganz ein, warum ich die huzo meiden soll, nur weil ein uneinsichtiger HF seinen hund nicht kontrollieren kann!
kennt sich also da wer genau aus?
lg rübe