Hunde ohne Leine

In Deutschland gibt es ja nach Bundesland Landeshundereglungen, welche die Definition, was gefährliche Hunde sind, und die Haltung gefährlicher Hunde regeln.
In Brandenburg z.B. sind gefährliche Hunde u.a. solche Hunde, die als bissig gelten, weil sie einen Menschen oder ein Tier durch Biss geschädigt haben, ohne selbst angegriffen oder dazu durch Schläge oder in ähnlicher Weise provoziert worden zu sein, oder weil sie einen anderen Hund trotz dessen erkennbarer artüblicher Unterwerfungsgestik gebissen haben.

Für solche Hunde ist dann eine Erlaubnis notwendig, der HH muss eine Sachkundeprüfung machen und die Hunde sind mit Maulkorb und Leine zu führen.
Lediglich in Hundeauslaufgebieten dürfen sie mit einem das Beißen verhindernden Maulkorb ohne Leine laufen.


In anderen Bundesländern ist das ähnlich.

yttam

:confused: Meine Frage hat sich auf den Pfefferspray bzw. den E-Schocker (zur Abwehr bzw Selbstverteidigung - nicht zur Hundeausbildung!!!) bezogen! ;)

Von solchen zitierten Gesetzen halte ich persoenlich nicht viel.
Da ist ein Hund gleich "gefaehrlich" und "bissig", weil er sich vielleicht verteidigt - zB gegen einen freilaufenden Hund, der zum angeleinten Hund hinlaeuft :mad:
 
also meine hündin ist ja auch nicht grad ein lämmchen;) aber trotzdem gibts ENTWEDER Leine oder beissi, nicht aber beides (ausgenommen sind natürlich situationen wo beißkorb & leinenpflicht bestehen)!
ich will ihn nicht auch noch die letzte chance zur verteidigung nehmen wenn sie wiedermal von fremden hunden angegangen wird.

mir ist es erst unlägst wieder passiert...hund kommt des weges (ohne leine!), ich geb xena ein "sitz"...xena sitzt vor mir ignoriert den anderen hund...hund kommt trotz vorwarnung meinerseits näher...xena schaut...ich sag "da schau her" und xena ignoriert ihn wieder brav! und trotzdem hält es die besitzerin nicht für notwendig ihren hund anzuleinen, was dazu führte dass er plötzlich an xenas hintern klebte....
ende der geschichte: xena und ich waren wieder mal die bösen....

ich bin es leid immer für andere mitdenken zu müssen

das verstehe ich zu 100%!
aber genau deshalb wär's mir zu "heikel" meinen hund "ungesichert" durch die gegend laufen zu lassen. weil DU immer diejenige sein wirst, die schuld hat (auch wenns in wirklichkeit der andere HB ist). und du kannst es einfach nicht verhindern, dass andere menschen ihren hund nicht kennen bzw. ihn nicht erziehen.
vielleicht bin ich diesbezüglich auch eingfach zu faul:p (hatte mal einen vizsla rüden in pflege, der auch nicht grad ein kuschelbär war. lieber bin ich jede nacht um 2 aufgestanden zum spazieren gehen, als mich dauernd über leute und ihre unfolgsamen hunde und den daraus resultierenden streß für alle zu ärgern.)

und nochmal zum hund vejagen: wenn ich die situation als sehr gefählich für meinen hund einschätze -was mir zum glück in 12 jahren hundehaltung noch kein einziges mal passiert ist- würde ich auch ALLES tun, um meinen hund zu schützen. keine frage.
aber ich würde nicht einfach so, weil der hund hier nix zu suchen hat (auch wenns so ist), ihn verscheuchen. mit besagtem tierschutzvizsla hab ich immer geschaut, dass ich der situation so schnell wie möglich entkomme. der hat sich aber vom aggressionspotential in dieser grauzone befunden. d.h. er hat nicht prinzipell alles gefressen, was sich bewegt, war aber auch kein lämmchen.

ich finde es sollte halt jeder HH den weg für sich und seinen hund finden, dass alle damit mehr oder weniger gut leben können.:)
 
:confused: Meine Frage hat sich auf den Pfefferspray bzw. den E-Schocker (zur Abwehr bzw Selbstverteidigung - nicht zur Hundeausbildung!!!) bezogen! ;)

Von solchen zitierten Gesetzen halte ich persoenlich nicht viel.
Da ist ein Hund gleich "gefaehrlich" und "bissig", weil er sich vielleicht verteidigt - zB gegen einen freilaufenden Hund, der zum angeleinten Hund hinlaeuft :mad:

Für Deutschland:
Das Bundesverwaltungsgereicht hat am 23.02.2006
entschieden, dass Strom nicht mehr zur Erziehung von
Hunden eingesetzt werden darf. Damit ist der Einsatz von
Elektroreizgeräten verboten.

Die Richter urteilten, der Einsatz von Elektroreizgeräten, die erhebliche Leiden oder Schmerzen verursachen können, sei nach geltendem Tierschutzrecht verboten. Damit wurden die Entscheidungen der Vorinstanzen bestätigt.

(Aktenzeichen: BverwG 3 C 14.05 – Urteil vom 23.02.2006)
http:://www.bundesverwaltungsgericht.de










yttam
 
Für Deutschland:
Das Bundesverwaltungsgereicht hat am 23.02.2006
entschieden, dass Strom nicht mehr zur Erziehung von
Hunden eingesetzt werden darf. Damit ist der Einsatz von
Elektroreizgeräten verboten.

Die Richter urteilten, der Einsatz von Elektroreizgeräten, die erhebliche Leiden oder Schmerzen verursachen können, sei nach geltendem Tierschutzrecht verboten. Damit wurden die Entscheidungen der Vorinstanzen bestätigt.

(Aktenzeichen: BverwG 3 C 14.05 Urteil vom 23.02.2006)
http:://www.bundesverwaltungsgericht.de










yttam


:confused:
Was hat das mit meiner Frage zu tun?

Es geht darum, dass ich sehr wohl einen Pfefferspray bzw einen e-Schocker zur Selbstverteidigung (gegen Hunde) verwenden darf!

Ich spreche natuerlich nicht von "Erziehung von solchen Geraeten"!
 
das verstehe ich zu 100%!
aber genau deshalb wär's mir zu "heikel" meinen hund "ungesichert" durch die gegend laufen zu lassen. weil DU immer diejenige sein wirst, die schuld hat (auch wenns in wirklichkeit der andere HB ist). und du kannst es einfach nicht verhindern, dass andere menschen ihren hund nicht kennen bzw. ihn nicht erziehen.

ich lasse meinen hund ja auch nicht ungesichert einfach so mal laufen...wie erwähnt beissi od. leine;) und das ist meiner meinung nach gesichert!

lg nina und co
 
:confused:
Was hat das mit meiner Frage zu tun?

Es geht darum, dass ich sehr wohl einen Pfefferspray bzw einen e-Schocker zur Selbstverteidigung (gegen Hunde) verwenden darf!

Ich spreche natuerlich nicht von "Erziehung von solchen Geraeten"!

darfst du auch verwenden. sie sind lediglich in der erziehung verboten. war neulich im waffengeschäft weil ich mir einen zulegen werde. sie sind zur selbstverteidigung nicht verboten,und jeder der 18 ist kann sie kaufen.
 
ich lasse meinen hund ja auch nicht ungesichert einfach so mal laufen...wie erwähnt beissi od. leine;) und das ist meiner meinung nach gesichert!

lg nina und co

ist schon klar!
aber man muss sich halt auch bewusst sein, dass, wenn etwas passiert, auf jeden fall der mit dem "bissigen" hund schuld hat und mit einem SOKA sowieso:rolleyes: und leider kann man nicht davon ausgehen, dass andere HH ihre hundis 100% im griff haben (ich übrigens auch nicht -nur 98%:p )

und wenns für dich so ok läuft und du das vertreten kannst, passt's ja;)

ich glaube nur, dass ICH es nicht könnte.

wie gesagt: jeder muss individuell einen weg für sich, den hund und v.a. für die umwelt finden - eben auch kompromisse eingehen:)
 
bei uns ist eine 1,5 meter leine pflicht im ortsgebiet, bei menschenansammlungen von über 50 personen maulkorb zusätzlich, bei verantstaltungen maulkorb, auf kinderspielplätzen maulkorb, bei unverträglichkeit maulkorb.
das problem ist: wo ist kein ortsgebiet? die 15 meter zwischen zwei ortstafeln? achja und HUZO gibts bei uns nicht. also kündige ich mich gleich mal an: ich werde so ein hund darf trotzdem freilaufen menscherl. natürlich erst wenn er folgt. aber wo soll ich mit ihm üben? im 50qm garten meiner eltern? jeden tag bis zum hundeplatz fahren?


lg anna
 
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