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SnoopDog1977
Guest
In Deutschland gibt es ja nach Bundesland Landeshundereglungen, welche die Definition, was gefährliche Hunde sind, und die Haltung gefährlicher Hunde regeln.
In Brandenburg z.B. sind gefährliche Hunde u.a. solche Hunde, die als bissig gelten, weil sie einen Menschen oder ein Tier durch Biss geschädigt haben, ohne selbst angegriffen oder dazu durch Schläge oder in ähnlicher Weise provoziert worden zu sein, oder weil sie einen anderen Hund trotz dessen erkennbarer artüblicher Unterwerfungsgestik gebissen haben.
Für solche Hunde ist dann eine Erlaubnis notwendig, der HH muss eine Sachkundeprüfung machen und die Hunde sind mit Maulkorb und Leine zu führen.
Lediglich in Hundeauslaufgebieten dürfen sie mit einem das Beißen verhindernden Maulkorb ohne Leine laufen.
In anderen Bundesländern ist das ähnlich.
yttam
Meine Frage hat sich auf den Pfefferspray bzw. den E-Schocker (zur Abwehr bzw Selbstverteidigung - nicht zur Hundeausbildung!!!) bezogen!
Von solchen zitierten Gesetzen halte ich persoenlich nicht viel.
Da ist ein Hund gleich "gefaehrlich" und "bissig", weil er sich vielleicht verteidigt - zB gegen einen freilaufenden Hund, der zum angeleinten Hund hinlaeuft